IFRIC 7

IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Hintergrundinformationen

Bezug

  • IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Entstehungsgeschichte

  • IFRIC D5 herausgegeben am 11. März 2004
  • Ende der Kommentierungsfrist 14. Mai 2004
  • Pressemitteilung zu IFRIC D5 (in englischer Sprache, 21 KB)
  • Endgültige Interpretation 7 herausgegeben am 24. November 2005
  • Pressemitteilung zu IFRIC 7 (in englischer Sprache, 65 KB)
  • Gültig für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen

Zusammenfassung von IFRIC 7

Nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern verlangt der IASB, dass die Abschlüsse eines Unternehmens, das in der Währung einer Hochinflationswirtschaft berichtet, mit der Maßeinheit auszudrücken sind, die am Stichtag gilt. Vergleichszahlen für vergangene Perioden sind mit derselben Maßeinheit angeben. IFRIC 7 enthält Hinweise, wie ein Unternehmen seinen Abschluss im ersten Jahr, in dem es das Bestehen von Hyperinflation in der Volkswirtschaft seiner funktionalen Währung feststellt, anzupassen hat.

Der Restatement-Ansatz, auf dem IAS 29 fußt, unterscheidet zwischen monetären und nicht-monetären Posten. In der Praxis gab es allerdings Unsicherheit darüber, wie ein Unternehmen beim erstmaligen Restatement seines Abschlusses verfahren soll, insbesondere hinsichtlich der latenten Steuern und Vergleichszahlen.

Die Kernvorschriften der Interpretation sind wie folgt:

  • In der Periode, in der die Volkswirtschaft mit der funktionalen Währung des Unternehmen hyperinflationär wird, hat das Unternehmen die Vorschriften in IAS 29 so anzuwenden, als wäre die Volkswirtschaft schon immer hyperinflationär gewesen. Die Auswirkung dieser Vorschrift ist die, dass Restatements nicht-monetärer Posten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, ab dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem die Posten erstmalig angesetzt wurden; für andere nicht-monetäre Posten erfolgen die Restatements ab den Zeitpunkten, zu denen geänderte Wiederbeschaffungspreise für diesen Posten vorliegen.
  • Latente Steuerposten werden in der Eröffnungsbilanz in zwei Schritten ermittelt:
    (a) Latente Steuerposten werden in Übereinstimmung mit IAS 12 neubewertet, nachdem die Nominalbuchwerte der nicht-monetären Posten in der Eröffnungsbilanz durch Anwendung der zum Stichtag gültigen Maßeinheit angepasst wurden.
    (b) Die auf diese Weise neubewerteten latenten Steuerposten werden um die Änderung der Maßeinheit vom Datum der Eröffnungsbilanz bis zum Datum der Schlussbilanz angepasst.

IFRIC 7 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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