IFRS 6

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen

 

Überblick

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hat den Effekt, dass Unternehmen, die den Standard das erste Mal anwenden, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vermögenswerte aus der Exploration und Evaluierung weiter anwenden können, die vor der IFRS-Übernahme angewendet wurden. Mit dem Standard wird auch die Wertminderungsprüfung für Vermögenswerte aus der Exploration und Evaluierung geändert, indem andere Wertminderungshinweise eingeführt werden und gestattet wird, Buchwerte auf einer aggregierten Ebene zu testen (Zusammenfassungen nicht größer als ein Segment).

IFRS 6 wurde im Dezember 2004 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen.

 

Entstehungsgeschichte von IFRS 6

Übernahme des Projektes zu Rohstoffindustrien vom IASC

November 2000

IASC veröffentlicht Arbeitspapier und ersucht um Stellungnahmen

16. Januar 2004

Entwurf ED 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen herausgegeben

18. Dezember 2004

IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen herausgegebenzugehörige Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 28 KB)

30. Juni 2005

Änderungen an IFRS 6 bezüglich Vergleichsinformationen bei Anwendung im Jahr 2005zugehörige Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 48 KB)

1. Januar 2006

IFRS 6 tritt in Kraft

7. Dezember 2023

IASB schließt Projekt zu Rohstoffindustrien mit Projektzusammenfassung ab; rer IASB hat beschlossen, keine neuen oder geänderten Ansatz-, Bewertungs- oder Angabevorschriften für Aufwendungen für Exploration und Evaluierung oder andere Aspekte der Bilanzierung von Rohstoffaktivitäten zu entwickeln

 

Relevante Interpretationen

 

Geplante Änderungen durch den IASB

  • keine

 

Zusammenfassung von IFRS 6

Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen bedeutet die Suche nach Bodenschätzen, einschließlich Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen, nachdem das Unternehmen die Rechte zur Exploration eines bestimmten Gebiets erhalten hat, sowie die Feststellung der technischen Durchführbarkeit und der ökonomischen Realisierbarkeit der Gewinnung der Bodenschätze (IFRS 6.Anhang A).

Ausgaben für Exploration und Evaluierung sind Ausgaben, die einem Unternehmen in Zusammenhang mit der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen entstehen, bevor die technische Durchführbarkeit und die ökonomische Realisierbarkeit einer Gewinnung der Bodenschätze nachgewiesen werden kann (IFRS 6.Anhang A).

IFRS 6 gestattet einem Unternehmen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Exploration und Evaluierung von Vermögenswerten zu entwickeln, ohne den Anforderungen der Paragraphen 11 und 12 aus IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler besondere Aufmerksamkeit schenken zu müssen. Entsprechend darf ein Unternehmen, welches IFRS 6 anwendet, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weiterverwenden, welche es unmittelbar vor der Anwendung von IFRS verwendet hat. Dies beinhaltet die fortgesetzte Verwendung von Ansatz- und Bewertungsregeln, die Teil dieser Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden waren.

IFRS 6 verlangt von Unternehmen, die Vermögenswerte aus der Exploration und Evaluierung ansetzen und diese einem Wertminderungstest zu unterziehen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes aus der Exploration und Evaluierung dessen erzielbaren Betrag übersteigt (IFRS 6.18). Unternehmen haben die Wertminderung in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten zu bemessen, sobald eine Wertminderung festgestellt wurde.

IFRS 6 enthält auch Leitlinien dazu, wie zahlungsmittelgenerierende Einheiten festgestellt werden (IFRS 6.21-22).

IFRS 6 verlangt Angaben, welche die im Abschluss angesetzten Beträge für die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen kennzeichnen und erläutern, einschließlich (IFRS 6.23-23):

  • (i) der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens für Ausgaben für die Exploration und Evaluierung einschließlich des Ansatzes von Vermögenswerten aus der Exploration und Evaluierung und
  • (ii) der Höhe der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie der Cashflows aus betrieblicher und Investitionstätigkeit, die durch die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hervorgerufen werden.

Ein Unternehmen hat Vermögenswerte aus dem Explorations- und Evaluationsprozess als eigenständige Klasse von Vermögenswerten zu behandeln und die Angaben zu leisten, die entweder nach IAS 16 oder IAS 38 erforderlich ist - entsprechend der Tatsache, wie die Vermögenswerte klassifiziert werden (IFRS 6.25).

 

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zur Erläuterung von IFRS 6

Am 31. Januar 2005 hat das IFRS Global Office von Deloitte eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters herausgebracht, in welchem IFRS 6 Exploration und Evaluation von mineralischen Ressourcen erläutert wird (in englischer Sprache, 54 KB).

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