IAS 38: Kataloge und andere Werbe- und Verkaufsfoerderungsaufwendungen

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Beschreibung des Sachverhalts:

Wie sind Kataloge und andere Werbe- und Verkaufsförderungsaufwendungen zu bilanzieren - als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorräte nach IAS 2?

Diskussion auf der IFRIC-Sitzung im September 2006

IFRIC betrachtete eine Anfrage zur Interpretation in Bezug auf die bilanzielle Behandlung von:

durch die Entwicklung und den Druck von Werbe- und Marketingkatalogen angefallenen Kosten eines Unternehmens, wenn die Kataloge bereits an das Unternehmen geliefert wurden, allerdings die Auslieferung an die Kunden noch bevorsteht; und

durch die Produktion eines Fernseh-Werbespots angefallene Kosten, wenn die Werbung bereits erstellt und an das Unternehmen übergeben wurde, diese allerdings noch nicht ausgestrahlt wurde.

Einige Mitglieder von IFRIC stellten fest, dass es in der Praxis zu unterschiedlichen Behandlungen von Katalogkosten kommt. Folgende Verfahren findet Anwendung:

Aufwandswirksame Erfassung bei Anfall der Kosten;

Aktivierung und Abschreibung der Kosten als immaterielle Vermögenswerte; und

Aktivierung der Kosten unter den Vorräten und aufwandswirksame Verrechnung, wenn Kataloge an Kunden versandt werden.

Andere Mitglieder von IFRIC stellten fest, dass auch wenn unterschiedliche bilanzielle Behandlungen von Katalogen in der Praxis vorliegen, diese jedoch als unwesentlich zu betrachten sind. Wenn eine Interpretation ausgearbeitet werden würde, sollte diese nach Meinung dieser Mitglieder einen über Kataloge hinausgehenden Anwendungsbereich haben. Als Antwort darauf stellten andere Mitglieder von IFRIC fest, dass IAS 38.70 Vorauszahlungen für immaterielle Vermögenswerte behandelt. Eine zu weite Fassung der Interpretation, die alle Vorauszahlungen für immaterielle Vermögenswerte mit einschließen würde, könnte allerdings dazu führen, dass IFRIC einer zeitnahen Lösung nicht nachkommen könnte.

Nach Ende der Diskussion stellte IFRIC fest, dass dieser Sachverhalt zur Agenda hinzugefügt werden sollte. Der Anwendungsbereich sollte in der Unterscheidung zwischen IAS 38.69 (d), welcher eine aufwandwirksame Verbuchung der Werbungs- und Promotionstätigkeiten vorsieht, und IAS 38.70, welcher einer Aktivierung der Vorauszahlungen als Vermögenswerte nicht ausschließt, liegen.

Diskussion auf der IFRIC-Sitzung im November 2006

IFRIC führte seine Beratungen hinsichtlich des Projektes zur Entwicklung einer Interpretation zur bilanziellen Behandlung von Katalogen, Werbe- und Verkaufsförderungskosten fort.

Durch das Projekt wurden zwei Sachverhalte festgelegt:

Festlegung, welches Bilanzierungsmodell für Werbe- und Verkaufsförderungskosten angewendet wird. Einige Meinungen gehen dahin, diese Kosten gemäß IAS 38 zu behandeln, wohingegen andere eine Behandlung gemäß IAS 2 vertreten.

Wie soll das gewählte Bilanzierungsmodell hinsichtlich dieser Kosten angewendet werden?

Mitglieder von IFRIC waren geteilter Meinung darüber, ob solche Kosten als Vorräte oder gemäß IAS 38 behandelt werden. Einige waren der Auffassung, dass insbesondere Kataloge zu den materiellen Vermögenswerten gehören und, dass diese eher Vorräte als immaterielle Vermögenswerte darstellen. Allerdings unterstützt die Mehrheit der IFRIC-Mitglieder die Anwendung eines Modells für immaterielle Vermögenswerte.

Des Weiteren erörterte IFRIC, wie IAS 38 anzuwenden sei. Die Diskussion bezog sich auf die offensichtlichen Inkonsistenzen zwischen IAS 38.68 und IAS 38.70. IAS 38.68 fordert eine Aufwandserfassung von Ausgaben zum Zeitpunkt des Entstehens, wohingegen IAS 38.70 das Ansetzen einer Vorabzahlung erlaubt, insofern die Zahlung bereits vor dem Erhalt der Güter oder dem Erbringen der Dienstleistung getätigt wurde. Die Mehrheit der IFRIC-Mitglieder schien sich darüber einig zu sein, dass die Kosten nicht zu dem Zeitpunkt des Entstehens aufwandswirksam verrechnet werden sollten, solange sie nicht zur gleichen Zeit konsumiert wurden.

IFRIC entschied sich, den Stab zu beauftragen, nach einer Klarstellung der Inkonsistenzen zwischen IAS 38.68 und IAS 38.70 zu suchen. Außerdem soll der Stab eine Änderung in Bezug auf jene Aufwendungen vorschlagen, die bei Anfall nicht aufwandswirksam erfasst wurden und nicht zugleich auch verbraucht wurden. Da diese Inkonsistenz auch in SIC-32.9 auftritt, wurde der Stab auch zu deren Klärung beauftragt.

Diskussion auf der IFRIC-Sitzung im Januar 2007

FRIC diskutierte Vorschläge des Mitarbeiterstabs, die die Entscheidungen der Sitzung im November 2006 berücksichtigen. Diese empfehlen dem IASB, IAS 38 dahingehend klarzustellen, dass Kosten für Werbung und Promotion als Aufwand zu erfassen sind, wenn sich die Werbung an Endverbraucher richtet. Der Mitarbeiterstab hat zusammen mit IFRIC verschiedene Auswirkungen von derartigen Anpassungen und von weiteren Potentialen für weitere Unstimmigkeiten besprochen.

IFRIC war mit den Vorschlägen des Mitarbeiterstabs unzufrieden und unterstützte sie dementsprechend nicht. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass die vorgestellten Änderungen eine unangemessene Erweiterung des Projektrahmens darstellten. Andere Mitglieder waren besorgt über mögliche Abweichungen zu US GAAP. Manche Mitglieder sahen die Änderungsvorschläge als zu komplizierte Methode für die bilanzielle Abbildung von, im wirtschaftlichen Kern, Vorauszahlungen an.

IFRIC stellte eine Unvereinbarkeit der Formulierungen in IAS 38.69 und 38.70 miteinander fest. Eine Mehrheit der IFRIC-Mitglieder unterstützte einen Ansatz, nach dem IAS 38 dahingehend klargestellt wird, dass Werbe- und Promotionmaterialien (nur dann) als Aufwand zu erfassen seien, wenn diese vom Unternehmen vereinnahmt werden (dies ist dann der Fall, wenn eine erstmalige Auslieferung an Endkunden stattfindet).

Diskussion auf der IFRIC-Sitzung im März 2007

Änderungen an IAS 38

Auf seiner Sitzung im entschied IFRIC keine Interpretation zu diesem Thema zu entwickeln, sondern vorzuschlagen, IAS 38.70 zu ändern, um die Unvereinbarkeit im Wortlaut von IAS 38.69 und IAS 38.70 aufzulösen. IFRIC entschied, auch zukünftige Trainingsmaßnahmen einzubeziehen.

Die vorgeschlagene Änderung beinhaltet, dass durch IAS 38.68 nicht verhindert werden kann, Vorauszahlungen für zukünftige Trainings oder Werbemaßnahmen als Vermögenswert zu erfassen, bis solche Aktivitäten stattgefunden haben. Es scheint, dass dem Begriff "stattfinden" nicht abschließend zugestimmt wurde, allerdings wurde der Stab beauftragt zu untersuchen, ob es andere allgemeine Begriffe gibt, die diesen Sachverhalt besser beschreiben. Es zeichnete sich darüber einen Konsens ab, weitere Leitlinien einzufügen, um klarzustellen, wann die fraglichen Aktivitäten "stattgefunden haben", wie zum Beispiel die erste Werbeverteilung.

Folgeänderungen an SIC-32

IFRIC stimmte den vorgeschlagenen Folgeänderungen an SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten zu. Die derzeitige Fassung von SIC-32 schreibt vor, dass die Aufwendungen dann zu erfassen sind, wenn sie entstanden sind. Der Begriff 'entstanden' wird ersetzt durch einen Begriff wie zum Beispiel "wenn die Website erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird".

Der Stab wurde beauftragt, die Änderungen für eine entsprechende Genehmigung auf einer zukünftigen Sitzung umzuformulieren. IFRIC plant die Änderungen dem Board zur Einbeziehung in das jährliche Verbesserungsprojekt, welches zur Veröffentlichung am 1. Oktober 2007 vorgesehen ist und für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2009 beginnen, in Kraft tritt, vorzustellen.

Das Projekt wurde von der Agenda von IFRIC genommen.

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