IFRIC-Projekt aktiv: IAS 16: Bedingter Kaufpreis von Sachanlagen

Beschreibung des Sachverhalts

Bilanzierung von bedingten Kaufpreiszahlungen bei Sachanlagen.

Diskussion bei der Sitzung des Interpretations Committee im Mai 2011

Im Januar 2011 hat das Komitee eine Bitte um Leitlinien auf seine Agenda genommen, wie bedingte Zahlungen, die für den separaten Erwerb von Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte vereinbart werden, bilanziert werden sollen. Auf der Sitzung im März 2011 hatte das Komitee den Stab gebeten, ,weitere Untersuchungen vorzunehmen, wie Folgeänderungen der Schuld bilanziert werden sollen.

Der Stab stellte dem Komitee eine Analyse der bestehende IFRS-Literatur vor, die für Analogieschlüsse in Bezug auf Folgeänderungen der Schuld herangezogen werden kann. Der Stab hob insbesondere IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen sowie IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hervor. Der Stab stellte dem Komitee auch den aktuellen Stand der Entscheidungen aus den IASB-Projekten zur Erlöserfassung und zur Leasingbilanzierung vor, da diese Auswirkungen auf die die Erwägungen des Komitees zu diesem Thema haben könnten.

Einige Mitglieder des Komitees hatten Bedenken angesichts der Tatsache, dass der Stab Folgeänderungen bei bedingten Kaufpreisen von Sachanlagen in Analogie zu IFRS 3 bringen wollte, da sich IFRS 3 ausdrücklich Unternehmenszusammenschlüssen widmet. Andere Mitglieder des Komitees waren der Meinung, dass es eine Alternative sein könnte, die Schuld aus dem Anwendungsbereich von IAS 32/IAS 39 auszunehmen, was erfordern würde, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Das Komitee entschied schließlich, dass man bei diesem Projekt nicht fortfahren könne, bis der Board seine Sichtweisen in Bezug auf Erlöserfassung und Leasingbilanzierung verbindlich erklärt hat. Es wurde insbesondere auf das Projekt zu Leasingverhältnissen hingewiesen, da es zu Strukturierungsmöglichkeiten kommen könnte, wenn das Komitee eine Sichtweise zu Erwerben von Sachanlagen mit bedingten Kaufpreismerkmalen äußert, die von der Sichtweise des Boards in Bezug auf Leasingverhältnisse mit bedingten Zahlungsmerkmalen abweicht.

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