IFRIC D19

Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen

Bezug:

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Entstehungsgeschichte:

IFRIC D19 herausgegeben am 24. August 2006. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (64 KB).

Ende der Kommentierungsfrist 31. Oktober 2006

Der Interpretationsentwurf steht der Öffentlichkeit auf der Website des IASB zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache).

Stellungnahmen von Deloitte zu diesem Interpretationsentwurf

Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

Interpretationsentwürfe stellen noch nicht verabschiedete Vorschläge dar

Zusammenfassung von IFRIC D19

IFRIC D19 regelt die Wechselwirkung zwischen gesetzlichen bzw. vertraglichen Mindestfinanzierungsgrenzen und den Vorschriften von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Mit dem Entwurf wird klargestellt, wie die Höchstgrenze bei einem, im Abschluss eines Arbeitsgebers anzusetzenden Vermögenswert aus einem Pensionsplan zu ermitteln ist und inwiefern der Vermögenswert oder die Schuld aus einem Pensionsplan betroffen ist, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsgrenze vorhanden ist.

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