IFRIC D23

Sachdividenden an Eigentümer

Wesentliche Bezüge:

IAS 01 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Entstehungsgeschichte:

IFRIC D23 herausgegeben am 17. Januar 2008. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (44 KB).

Ende der Kommentierungsfrist 25. April 2008

Der Interpretationsentwurf steht der Öffentlichkeit auf der Website des IASB zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache).

Stellungnahmen von Deloitte zu diesem Interpretationsentwurf

Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

IFRIC-Agendaprojektseite

Hier kommen Sie zur entsprechenden IFRIC-Agendaprojektseite.

Interpretationsentwürfe stellen noch nicht verabschiedete Vorschläge dar.

Zusammenfassung von IFRIC D23

IFRIC wurde um Leitlinien gebeten, wie ein Unternehmen Auskehrungen von nicht entgeltlichen Vermögenswerten bewerten sollen, wenn es Dividenden an seine Eigentümer in deren Eigenschaft als Eigentümer auskehrt. Gegenwärtig befassen sich die International Financial Reporting Standards nicht mit der Bewertung von Ausschüttungen an die Eigentümer.

IFRIC D23 wäre bis auf eine Ausnahme auf alle Sachdividenden anzuwenden. Der Interpretationsentwurf ist nicht einschlägig bei Sachdividenden innerhalb desselben Konzerns.

In IFRIC D23 wird vorgeschlagen, alle Sachdividenden zum beizulegenden Zeitwert des ausgegebenen Vermögenswerte zu bemessen.

Wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, Sachdividenden an die Eigentümer auszukehren (einer zu leistende Dividende), hat es die Verpflichtung zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten

Wenn ein Unternehmen die zahlbare Dividende auskehrt, hat es den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte und dem Buchwerte der zu leistenden Dividende erfolgswirksam zu erfassen

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. auf zukünftige Dividenden, anzuwenden sein.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 aus. Die englischsprachige Presserklärung finden Sie hier (44 KB).

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