IFRIC D24:

Wesentliche Bezüge:

IAS 28 Erträge

Entstehungsgeschichte:

IFRIC D24 herausgegeben am 17. Januar 2008. Kicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (49 KB).

Ende der Kommentierungsfrist 25. April 2008

Der Interpretationsentwurf steht der Öffentlichkeit auf der Website des IASB zum Download zur Verfügung (in englischer Sprache).

Stellungnahmen von Deloitte zu diesem Interpretationsentwurf

Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

IFRIC-Agendaprojektseite

Hier kommen Sie zur entsprechenden IFRIC-Agendaprojektseite.

Wichtig: IFRIC D24 führte zu der endgültigen IFRIC Interpretation 18, die am 29. Januar 2009 herausgegeben wurde. Die Informationen auf dieser Seite spiegelt die Erörterungen von IFRIC bei der Entwicklung der endgültigen Interpretation einschließlich der vorläufigen Beschlüsse, die auf dem Wege Änderungen erfahren haben, nicht wieder. Wie haben diese Seite nur aus chronologischen Gründen beibehalten.

Zusammenfassung von IFRIC D24

Bei Kundenbeiträgen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, bei denen ein Unternehmen – das Versorgungsunternehmen - Zugang zu einem Vermögenswert erhält, den es verwendet, um einem oder mehreren Kunden fortwährend die Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewährleisten. In einigen Fällen erhält das Versorgungsunternehmen Geld, das es dazu verwenden muss, den Vermögenswert, durch den die Versorgung erfolgt, zu erwerben oder herzustellen.

IFRIC D24 befasst sich mit einer Reihe von Sachverhalten, die in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden. Speziell wird Folgendes geregelt:

ob ein Kundenbeitrag als Vermögenswerte anzusetzen ist und, falls dem so wäre, ob er anfänglich zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden soll;

ob eine Vereinbarung, fortwährend Dienstleistungen unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Vermögenswertes zu erbringen, ein Leasingverhältnis enthält;

wie die Habenbuchung aussieht, die bei Ansatz des zur Verfügung gestellten Vermögens zum beizulegenden Zeitwert entsteht und

wie entgeltliche Beiträge zu bilanzieren sind.

In IFRIC D24 wird die folgende Bilanzierung für den Erhalt von Kundenbeiträgen vorgeschlagen:

Alle Versorgungsunternehmen (Empfänger von Kundenbeiträgen) müssen die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte und die Erträge, die aus der Gewährung der Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen resultieren, über die Laufzeit erfassen, über die sich der Versorgungszeitraum erstreckt.

Die Versorgungsunternehmen, die die zur Verfügung gestellten Vermögenswerte bislang nicht angesetzt haben, werden nunmehr einen höheren Bestand an Sachanlagen sowie an Erträgen erfassen.

Diejenigen Versorger, die Erträge bislang sofort bei Erhalt eines zur Verfügung gestellten Vermögenswerts erfasst haben, werden nun gezwungen, diese über einen längeren Zeitraum zu erfassen.

Die Interpretation würde bei Abschluss der Arbeiten prospektiv, d.h. für alle zukünftigen Geschäftsvorfälle, anzuwenden sein.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 25. April 2008 aus. Die englischsprachige Presserklärung finden Sie hier (49 KB).

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