SIC-D27

SIC-D27  Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasing- und Leaseback-Geschäften

 

Bezug

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 17 Leasingverhältnisse

 

Entstehungsgeschichte

DatumEntwicklungAnmerkungen
20. Oktober 2000 Interpretationsentwurf D27 Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasing- und Leaseback-Geschäften herausgegeben (Presseerklärung des IASC) Ende der Kommentierungsfrist: 20. Dezember 2000
April 2001 IASB beschließt, SIC-D27 in dieser Form nicht zu verabschieden, sondern an das SIC mit der Bitte um Überarbeitung zurückverwiesen
Dezember 2001 IASB genehmigt endgültige und überarbeitete Fassung. Verabschiedung als SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen Zeitpunkt des Inkrafttretens: 31. Dezember 2001

 

Auf seiner Sitzung im April 2001 war der IASB zu dem Schluss gelant, dass das SIC die vorgeschlagene Interpretation in ihrer derzeitigen nicht herausgeben sollte. SIC erörterte den Sachverhalt auf seiner Maisitzung 2001 und setzte die Erörterungen auf der Augustsitzung fort. Auf der Augustsitzugn schloss SIC seine Erörterungen von SIC-D27 unter Berücksichtigung der vom IASB erhaltenen Kommentare ab. Das SIC bestätigte seinen Konsens und fasste die Interpretation mit einem Fokus auf die maßgeblichen Prinzipien neu. Es übermittelte den endgültigen Entwurf im September 2001 an den Board.

Auf seiner Sitzung vom Oktober 2001 erwog der Board des IASB den überarbeiteten Interpretationsentwurf und kam zu dem Schluss, dass das SIC weitere Arbeiten an dem Dokument vornehmen müsse. Der Board bat das SIC insbesondere darum, die Leitlinien zu den Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu löschen, weil diese als zu präskriptiv angesehen wurden, und Schlussfolgerungen für die bilanzielle Behandlung der Beispiele in Anhang B anzugeben, v.a. hinsichtlich der Frage, ob ein Vermögenswert in der Bilanz anzusetzen sei oder nicht. Dies ist das zweite Mal, dass der Board SIC-D27 ohne Verabschiedung an das SIC zurückverwiesen hat.

 

Zusammenfassung von SIC-D27

In D27 wird der Frage nachgegangen, ob eine Transaktion, die die rechtliche Form eines Leasing- oder Leaseback-Geschäfts haben, ein Leasingverhältnis im Sinne von IAS 17 darstellen.

Im Interpretationsentwurf wird das Prinzip aufgestellt, dass die Bilanzierung wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion widerspiegeln solle. Alle Aspekte einer Transaktion sollten beurteilt werden, um den wirtschaftlichen Gehalt festzulegen und festzustellen, ob eine Reihe von Transaktionen in der Weise miteinander verbunden sind, dass die Auswirkung ohne Bezug auf die Kette an Transaktionen insgesamt nicht verstanden werden kann. In diesem Fall sei sie als eine Transaktion zu bilanzieren. Im Interpretationsentwurf werden die folgenden Fälle beispielhaft als Belege dafür angeführt, dass die Transaktion kein Leasingverhältnis darstellt:

  • Die Leasing-/Leaseback-Transaktionen sind darart miteinander verbunden, dass das Unternehmen während der Untervermietung de facto Kontrolle über den zugrundeliegenden Vermögenswert behält und im Wesentlichen über dieselben Rechte hinsichtlich seiner Nutzung verfügt wie vor der Vereinbarung; oder
  • die Transaktion wurde vorrangig zu einem bestimmten Zweck eingegangen, der mit einem Leasingverhältnis nichts zu tun hat (z.B. die Generierung von Steuervorteilen, die geteilt werden können, oder die Erhöhung außerbilanzieller Geldaufnahmen).

Die meisten dieser Transaktionen beinhalten eine Gebühr, und im Interpretationsentwurf werden Leitlinien dazu vorgeschlagen, ob die Gebühr bei Abschluss des 'Leasing'-Verhältnisses zu vereinnahmen ist oder ob sie zur Gänze oder in Teilen abgegrenzt werden sollte. Es gibt ferner Linien zur Bestimmung, ob eigenständige Anlagekonten oder Zahlungsverpflichtungen aus der Untervermietung erfasst werden sollen.

 

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