IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung

IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung

 

Entstehungsgeschichte des IFRS-Leitliniendokuments Lageberichterstattung

2002 Projektteam eingerichtet (mit Unterstützung von Deutschland, Kanada, Neuseeland und dem Vereinigten Königreich)
27. Oktober 2005 Diskussionspapier Lageberichterstattung vom IASB herausgegeben
Dezember 2007 Projekt von der Forschungsagenda in die aktive Agenda übernommen
23. Juni 2009 Entwurf Lageberichterstattung vom IASB herausgegeben
8. Dezember 2010 IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung vom IASB herausgegeben

 

Geplante Änderungen durch den IASB

 

Zusammenfassung des IFRS-Leitliniendokuments Lageberichterstattung

Zielsetzung des Leitliniendokuments

Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erstellung eines sachgerechten Lageberichts, der sich auf einen Abschluss bezieht, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde.

Das Leitliniendokument stellt keinen IFRS dar. Daher müssen Unternehmen, die die IFRS anwenden, das Leitliniendokument nicht verpflichtend anwenden, wenn dies nicht ausdrücklich in ihrem Rechtskreis vorgeschrieben wird. Ein Unternehmen muss nicht einen im Einklang mit dem Leitliniendokument stehenden Managementbericht erstellen, um einen IFRS konformen Abschluss vorzuweisen, wenn dies ansonsten der Fall ist.

Anwendungsbereich

Das Leitliniendokument sollte von Unternehmen angewendet werden, die einen Lagebericht erstellen, der sich auf einen Abschluss bezieht, der nach den IFRS erstellt wurde. Das Dokument bezieht sich nur auf den Lagebericht und nicht auf andere Informationen, die im Abschluss oder im Geschäftsbericht enthalten sind.

Der Lagebericht wird wie folgt definiert:

"Ein narrativer Bericht, der sich auf einen Abschluss bezieht, der nach den IFRS erstellt wurde. Der Lagebericht bietet den Adressaten historische Informationen zu den im Abschluss dargestellten Beträgen insbesondere in Bezug auf die finanzielle Situation des Unternehmens, Veränderungen derselben und die Kapitalflüsse. Er bietet außerdem Informationen zu den wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens und weitere Informationen, die nicht im Abschluss enthalten sind. Der Lagebericht dient außerdem als Grundlage für das Verständnis der Ziele eines Unternehmens und der Strategien, die dieses einsetzt, um diese Ziele zu erreichen."

Rahmenkonzept

Der Lagebericht sollte den Adressaten von Abschlüssen (derzeitigen und potentiellen Investoren, Kreditgebern und weiteren Kreditoren) integrierte Informationen zur Verfügung stellen, die einen Kontext für den zugehörigen Abschluss bieten einschließlich Ressourcen des Unternehmens, Ansprüche gegenüber dem Unternehmen und seinen Ressourcen sowie die Geschäftsvorfälle und anderen Ereignisse, die diese verändern.

Die Lagerberichterstattung sollte mit den folgenden Prinzipien im Einklang stehen:

  • Sie sollte die Sichtweisen der Unternehmensführung in Bezug auf die Leistung des Unternehmens, seine Lage und die Fortschritte bieten (einschließlich zukunftsgerichteter Informationen);
  • sie sollte die Informationen im Abschluss ergänzen und unterstützen (und die qualitativen Merkmale aufweisen, die im Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung beschrieben sind).

Darstellung

Die Lageberichterstattung sollte klar und eindeutig sein, und ihr Schwerpunkt sollte auf den wichtigsten Informationen liegen, wobei die Art und Weise den Prinzipien entsprechen sollte, die im Leitliniendokument genannt werden:

  • Der Lagebericht sollte im Einklang mit dem Abschluss stehen.
  • Eine Wiederholung der Angaben im Anhang sollte vermieden werden, wo dies möglich ist.
  • Allgemeinen Floskeln und unwesentliche Angaben sollten vermieden werden.

Elemente des Lageberichts

Obwohl der jeweilige Fokus des Lageberichts von den Tatsachen und Umständen des Unternehmens abhängt, sollte der Lagebericht Informationen enthalten, die für ein Verständnis der in der folgenden Tabelle enthaltenen fünf Elemente unabdingbar sind. In der Tabelle werden diese Elemente mit der Beurteilung des IASB der Bedürfnisse der Kernadressaten von Lageberichten verknüpft:

 

Element Bedürfnisse der Adressaten
Art der Geschäftstätigkeit Kenntnis über die Art der Geschäftstätigkeit, die ein Unternehmen ausführt, und über das Geschäftsumfeld, in dem es tätig ist
Ziele der Unternehmensleitung und Strategien, die diese einsetzt, um diese Ziele zu erreichen Einschätzung der Strategien, die vom Unternehmen eingesetzt werden, und der Wahrscheinlichkeit, dass diese Strategien zum Erreichen der von der Unternehmensleitung angegeben Ziele angemessen sind
Bedeutendste Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens Grundlage für die Beurteilung der Ressourcen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, und der Verpflichtungen, diese Ressourcen an andere Parteien zu übertragen, der Möglichkeiten des Unternehmens, langfristige und nachhaltige Ressourcenzuflüsse zu generieren, und der Risiken, denen diese ressourcengenerierenden Tätigkeiten sowohl kurz- als auch langfristig ausgesetzt sind
Ergebnisse der Geschäftstätigkeit und Aussichten Möglichkeit, zu verstehen, ob ein Unternehmen Erfolge erzielt hat, die den Erwartungen entsprechen, und damit auch, wie gut die Unternehmensleitung den Markt versteht, in dem das Unternehmen tätig ist, die Strategie ausgerichtet hat und die Ressourcen, Risiken und Beziehungen des Unternehmens steuert
Wesentliche Leistungskennzahlen und -indikatoren, die die Unternehmensleitung zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens gemessen an den angegebenen Zielen verwendet Möglichkeit, sich auf die wesentlichen Leistungskennzahlen und -indikatoren zu konzentrieren, die die Unternehmensleitung zur Beurteilung und Steuerung der Leistung des Unternehmens gemessen an den angegebenen Zielen und Strategien verwendet

Datum des Inkrafttretens

Unternehmen können das Leitliniendokument für die Erstellung von Lageberichten verwenden, die am oder nach dem 8. Dezember 2010 erstellt werden.

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