SIC-10
SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten
Hintergrundinformationen
Bezug
- IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
Entstehungsgeschichte
- Herausgegeben: Juli 1998
- Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. August 1998
Zusammenfassung von SIC-10
In manchen Ländern können Beihilfen der öffentlichen Hand auf die Förderung oder Langzeitunterstützung von Geschäftstätigkeiten entweder in bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sein. Bedingungen, um diese Unterstützungen zu erhalten, sind nicht immer speziell auf die betrieblichen Tätigkeiten des Unternehmens bezogen. Die Fragestellung lautet, ob solche Beihilfen der öffentlichen Hand eine „Zuwendung der öffentlichen Hand‟ innerhalb des Anwendungsbereiches des IAS 20 und deshalb gemäß diesem Standard zu bilanzieren sind.
Nach SIC-10 erfüllen Beihilfen der öffentlichen Hand, die auf die Förderung oder Langzeitunterstützung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen entweder in bestimmten Regionen oder Industriezweigen ausgerichtet sind, die Definition von Zuwendungen der öffentlichen Hand des IAS 20. Diese Zuwendungen sind deshalb nicht unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen.