SIC-13
SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen
Hintergrundinformationen
Bezug
- IAS 31 Anteile an Joint Ventures
Entstehungsgeschichte
- Herausgegeben: November 1998
- Zeitpunkt des Inkrafttretens: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1999 beginnen
Zusammenfassung von SIC-13
SIC-13 klärt die Umstände, unter denen der sachgerechte Teil von Gewinnen und Verlusten, die aus der Einlage eines nicht-monetären Vermögenswerts in einer gemeinschaftlich geführten Einheit („Jointly Controlled Entity‟ oder „JCE‟) im Tausch gegen einen Kapitalanteil an der gemeinschaftlich geführten Einheit resultiert, in der Gewinn- und Verlustrechnung des Partnerunternehmens zu erfassen ist.
SIC-13 weist darauf hin, dass die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus Einlagen nicht-monetärer Vermögenswerte gemäß IAS 31.39 sachgerecht ist, es sei denn
(a) die wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der/s eingebrachten nicht-monetären Vermögenswerte/s wurden nicht auf die gemeinschaftlich geführte Einheit übertragen;
(b) der Gewinn oder Verlust kann nicht verlässlich bestimmt werden; oder
(c) ähnliche Vermögenswerte werden von anderen Partnerunternehmen eingebracht.
Nicht-monetäre Vermögenswerte, die von Partnerunternehmen eingebracht werden, sind ähnlich, wenn sie von ähnlicher Art sind, eine ähnliche Verwendung im selben Geschäftszweig und einen ähnlichen beizulegenden Zeitwert haben. Eine Einlage ist nur dann als ähnlich einzustufen, wenn alle wesentlichen Vermögenswerte, die in der Einlage zusammengefasst sind, den von den anderen Partnerunternehmen in einer Einlage eingebrachten Vermögenswerten ähnlich sind. Ein Gewinn ist auch dann zu erfassen, wenn das Partnerunternehmen zusätzlich zu den Kapitalanteilen der gemeinschaftlich geführten Einheit Leistungen entweder bar oder in Form von anderen Vermögenswerten erhält, die den eingebrachten nicht-monetären Vermögenswerten nicht ähnlich sind.