SIC-27

Hinweis: SIC-27 wird ab dem 1. Januar 2019 durch IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt.

SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen

Hintergrundinformationen

Bezug

Entstehungsgeschichte

  • SIC-D27 wurde im Oktober 2000 veröffentlicht
  • April 2001: Vorgeschlagene endgültige Interpretation war vom IASB ans SIC zur Überarbeitung zurückverwiesen worden mit dem Hinweis, sich auf das Wesentliche zu beschränken
  • Oktober 2001: Überarbeitete, vorgeschlagene endgültige Interpretation wurde vom IASB zur weiteren Überarbeitung an das SIC zurückgewiesen
  • Im Dezember 2001 durch das IASB genehmigt
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens: 31. Dezember 2001
  • SIC-27 wird ab dem 1. Januar 2019 durch IFRS 16 Leasingverhältnisse ersetzt.

Zusammenfassung von SIC-27

SIC-27 befasst sich mit Sachverhalten, die auftreten, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Investor die rechtliche Form eines Leasingverhältnisses beinhaltet. Unter die Bestimmungen von SIC-27 fallen die folgenden Sachverhalte:

  • Die Bilanzierung von Vereinbarungen zwischen einem Unternehmen und einem Investor soll den wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung widerspiegeln. Zur Bestimmung des wirtschaftlichen Gehalts sind alle Aspekte und Folgen der Vereinbarung zu beurteilen, wobei Aspekte und Folgen mit wirtschaftlichen Auswirkungen vorrangig zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zwecke beinhaltet SIC-27 eine Liste mit Indikatoren, die für sich genommen darauf hindeuten, dass eine Vereinbarung aufgrund ihres wirtschaftlichen Gehaltes kein Leasingverhältnis nach IAS 17 Leasingverhältnisse beinhaltet.
  • Wenn eine Vereinbarung nicht die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllt, befasst sich SIC-27 damit, ob ein separates Depotkonto und möglicherweise existierende Leasingverpflichtungen Vermögenswerte bzw. Schulden des Unternehmens darstellen, wie das Unternehmen andere, sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen zu bilanzieren hat und wie das Unternehmen die Bezahlung, die es möglicherweise vom Investor erhält, zu bilanzieren hat. SIC-27 enthält eine Liste von Indikatoren, die zusammengenommen darauf hinweisen, dass ein separates Depotkonto und Leasingverpflichtungen den Definitionen eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld nicht entsprechen und deshalb nicht vom dem Unternehmen anzusetzen sind. Andere Verpflichtungen aus einer Vereinbarung, einschließlich der Gewährung von Garantien und Verpflichtungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung, sind je nach den vereinbarten Bedingungen gemäß IAS 37 oder IAS 39 zu bilanzieren. Ferner sind bei der Bestimmung, wann ein Entgelt, das ein Unternehmen möglicherweise erhält, als Ertrag zu erfassen ist, die Kriterien von IAS 18.20 auf alle Sachverhalte und Umstände jeder Vereinbarung anzuwenden.
  • Mehrere Transaktionen, die die rechtliche Form eines Leasingverhältnisses einschließen, sind verknüpft und deshalb als eine Transaktion zu bilanzieren, wenn die übergreifenden wirtschaftlichen Auswirkungen nicht ohne Bezug zu der Gruppe von Transaktionen als Ganzes zu verstehen sind.

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