SIC-29

SIC-29 Angaben - Dienstleistungslizenzen

Hintergrundinformationen

Bezug

  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Entstehungsgeschichte

  • SIC-D29 wurde im Juli 2001 veröffentlicht
  • Endgültiger SIC-29 wurde im Dezember 2001 vom IASB verabschiedet
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens: 31. Dezember 2001

Zusammenfassung von SIC-29

SIC-29 beschreibt die Informationen, die im Anhang der Abschlüsse von Lizenznehmer und Lizenzgeber anzugeben sind, wenn die beiden Parteien eine Vereinbarung über Dienstleistungslizenzen geschlossen haben. Eine Vereinbarung von Dienstleistungslizenzen liegt vor, wenn ein Unternehmen (der Lizenznehmer) mit einem anderen Unternehmen (Lizenzgeber) beschließt, eine Dienstleistung anzubieten, die der Öffentlichkeit Zugang zu bedeutenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen gewährt.

Beispiele für Dienstleistungslizenzen sind Vereinbarungen über Abwasserkläranlagen und Wasserversorgungssysteme, Autobahnen, Parkhäuser, Tunnel, Brücken, Flugplätze und Fernmeldenetze. Ein Beispiel für eine Vereinbarung, die keine Dienstleistungslizenz darstellt, ist ein Unternehmen, das seine internen Dienstleistungen auslagert (zum Beispiel die Kantine, die Gebäudeinstandhaltung, das Rechnungswesen oder Funktionsbereiche der Informationstechnologie).

Gemäß SIC-29 ist Folgendes in jeder Periode anzugeben:

  • eine Beschreibung der Vereinbarung;
  • wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung, die den Betrag, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens künftiger Cashflows (zum Beispiel die Laufzeit der Lizenz, Termine für die Neufestsetzung der Gebühren und die Basis, aufgrund derer Gebührenanpassungen oder Neuverhandlungen bestimmt werden);
  • Art und Umfang (zum Beispiel Menge, Laufzeit oder gegebenenfalls Betrag) von:
    • Rechten, bestimmte Vermögenswerte zu nutzen;
    • zu erfüllenden Verpflichtungen oder Rechten auf das Erbringen von Dienstleistungen;
    • Verpflichtungen, Sachanlagen zu erwerben oder zu errichten;
    • Verpflichtungen, bestimmte Vermögenswerte am Ende der Laufzeit der Lizenz zu übergeben, oder Ansprüche, solche zu diesem Zeitpunkt zu erhalten;
    • Verlängerungs- und Kündigungsoptionen; und
    • anderen Rechten und Verpflichtungen (zum Beispiel Großreparaturen); sowie
  • Veränderungen der Vereinbarung während der Laufzeit der Lizenz.

Zugehörige Interpretationen

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