Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

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Beurteilung der Effektivität

Der Board setzte seine vorangegangenen Erörterungen auf den Sitzungen vom 3. August und aus dem Juli hinsichtlich der Entwicklung einer Methode zur Ermittlung der Effektivität einer Sitzung fort, mit der sich ein Unternehmen dann für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen qualifiziert. Während dieser vorangegangenen Sitzungen hatte der Board ein Konzept entwickelt, wonach eine Sicherungsbeziehung gesucht wird, bei der bei Eingehung die Absicht besteht, dass diese hochgradig effektiv ist und man jedwede Quellen für eine etwaige Ineffektivität im Rahmen des Designationsprozesses bereits versteht und dokumentiert. Der Board hatte den Stab gebeten, ein Modell um dieses Konzept herum zu entwickeln.

Das Modell, das der Stab entwickelt und auf dieser Sitzung vorgeschlagen hatte, beinhaltete folgende Punkte:

Die Zielsetzung bei der Beurteilung der Effektivität besteht darin sicherzustellen, dass die Sicherungsbeziehung ein unverzerrtes Ergebnis hervorbringt (z.B. keine gezielte Über- oder Untersuchung) und die Ineffektivität minimiert wird.

Sicherungsbeziehungen sollten erwartungsgemäß nicht zu einem zufälligen Ausgleich führen (ein zweites Betrachtungskriterium neben dem o.g. Erfordernis einer unverzerrten Sicherung).

Die Beurteilung der Effektivität stellt ein nach vorn gerichtetes Konzept dar, das bei Eingehung der Sicherungsbeziehung und fortwährend über die Laufzeit der Beziehung durchgeführt wird.

Die Art der Effektivitätsbeurteilung (gleich ob quantitativ oder qualitativ) wird zu einem großen Teil vom in dem Unternehmen verwendeten Risikomanagementsystem, den spezielle Charakteristika der Sicherungsbeziehung und möglichen Quellen für eine Ineffektivität abhängen. Es wird keine Methode vorgeschrieben.

Änderungen der Methode für die Beurteilung der Effektivität werden vorgeschrieben, wenn in der Sicherungsbeziehung unerwartete Quellen der Ineffektivität auftreten oder die Beziehung neu abgeglichen wird und nicht länger in der Lage ist, die Quellen der Ineffektivität abzugreifen. In diesen Fällen wäre ein Unternehmen verpflichtet, die Methodik für die Beurteilung der Effektivität zu ändern.

Der Einbezug des Konzepts eines neutralen oder unverzerrten Ergebnisses berücksichtigt, dass viele Sicherungsmaßnahmen nicht zur Beseitigung aller Quellen der Ineffektivität führen können (weil entweder kein perfektes Sicherungsinstrument zur Verfügung steht oder die Kosten zu seiner Erlangen prohibitiv sind); gleichwohl sollte eine Sicherungsbeziehung nicht in der Weise aufgesetzt werden, dass es gezielt zu einem Ungleichgewicht von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument kommt.

Ein Boardmitglied brachte Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Ausdrucks "neutrale Sicherung" vor und bevorzugte den Rückgriff auf die Terminologie einer unverzerrten Sicherung. Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken hinsichtlich des im Agendapapier verwendeten Beispiels, in welchem zusätzliche Effektivitätskriterien in Bezug auf einen zufälligen Ausgleich erörtert werden. Er verwendete zur Veranschaulichung die Absicherung des Preises von Whiskey durch Eintritt in ein Sicherungsinstrument auf den Preis von Stahl als Beispiel dafür, dass jegliche Art Ausgleich klar zufälliger Natur sei.

Der Board stimmte dem vom Stab vorgeschlagenen Modell für die Beurteilung der Effektivität einer Sicherung vorläufig zu.

Hedging eines Teils einer Gruppe von Posten

Der Board setzte seine vorangegangenen Erörterungen aus der Sitzung vom 3. August hinsichtlich der Designation eines Teils (statt eines Anteils) eines Postens in einer Sicherungsbeziehungen fort. Die bisherige vorläufige Entscheidung, die Bilanzierung einer Sicherung für einen Teil eines Postens zuzulassen, drehte sich v.a. um einen einzelnen Posten. Die heutige Diskussion erweiterte die vorangegangene Diskussion um die Absicherung eines Teils mehrerer Posten, wie bspw. einen speziellen Teil (z.B. 700.000 Euro) mehrerer schwebender Vereinbarungen zum Kauf mehrerer Posten im Sachanlagevermögen in derselben Währung oder der obersten Schicht (z.B. 50 Millionen Pfund) zweier emittierter Anleihen.

In Übereinstimmung mit der vorherigen Diskussion um Einzelgeschäfte wurden Posten mit festen Vorfälligkeitseigenschaften (in denen das Grundgeschäft eine Änderung im beizulegenden Zeitwert aufgrund von Zinsänderungen erfährt) aus dem Gegenstandsbereich der Diskussion ausgeklammert und zu einem späteren Zeitpunkt erörtert.

Der Board verständigte sich vorläufig darauf, vorzuschreiben, dass, wenn sich ein Unternehmen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung entscheidet, ein Teil einer Gruppe bestehender Posten zu benennen und als Teil der gesamten Gruppe von Posten zu designieren sind, wenn

der Teil bei Eintritt in die Sicherung benannt und dokumentiert wird;

die Designation im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens steht;

das Unternehmen nachweisen kann, dass

die Grundgeschäfte bestehende Posten sind, die eindeutig benannt werden können,

jeder Posten der Gruppe dem gleichen gesicherten Risiko unterliegt,

es möglich ist, den Teil und die Gesamtheit der Posten sachgerecht zu verfolgen, um die Ineffektivität der Sicherung zu bemessen und festzulegen, wann Beträge, die in der Bilanz angesetzt wurden, aufzulösen sind, weil das Grundgeschäft das Periodenergebnis beeinflusst und

der gesicherte Teil eindeutig benannt und verlässlich bewertet werden kann; sowie

der beizulegenden Zeitwert jeglicher Vorauszahlungs- oder Kündigungselemente vom gesicherten Risiko nicht beeinflusst wird.

Zulässigkeit einer Anwendung auf Grundgeschäfte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Infolge der Herausgabe von IFRS 9 und der Möglichkeit sich dafür zu entscheiden, bestimmte Eigenkapitalanlage zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei die Bewertungsergebnisse dauerhaft im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden (Other Comprehensive Income, OCI), wurde die Frage gestellt, ob (und wie) einem Unternehmen gestattet sei, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf eine derartige Investition anzuwenden. Die aktuelle Definition von sowohl Fair Value als auch Cash Flow Hedges nehmen Bezug auf das Periodenergebnis. Da die Vorschriften in IFRS 9 ein Recyceln von Bewertungsergebnissen aus dem OCI nicht gestatten, wenn eine Anlage veräußert wird, wird es unweigerlich zu einem Auseinanderlaufen zwischen der Anwendung der Prinzipien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommen (d.h. sowohl bei Ineffektivitäten über die Haltedauer der Anlage als auch mit der Effektivität bei Realisierung der Anlage - da das Grundgeschäft das Periodenergebnis nicht beeinflusst, würden die in der Bilanz abgegrenzten Beträge aus dem Sicherungsinstrument im Periodenergebnis bei Begleichung erfasst, ohne dass es zu einem Ausgleich aus der Ausbuchung des Grundgeschäfts kommt).

Die Behandlung der Fragestellung, ob die Bilanzierung von Sicherungsinstrumente für Anlagen in Beteiligungstitel, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet und deren Wertveränderungen im OCI erfasst werden, zugelassen werden soll, würde die Erwägung eines gesonderten Modells der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen für diese Posten erfordern. Zudem stellt die Vorschrift in IFRS 9, einen Beteiligungstitel zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und deren Wertveränderungen im OCI zu erfassen, ein Wahlrecht dar. Demzufolge empfahl der Stab dem Board, die Anwendung einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf derartige Anlage zu verbieten.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs zu. Allerdings waren zwei Boardmitglieder gegen den Vorschlag des Stabs, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen für diese Posten zu verbieten, und ein weiteres Boardmitglied äußerte Bedenken hinsichtlich des Vorschlags, stimmte aber letztlich wegen des optionalen Wesens der Designation nicht gegen den Vorschlag. Eines der Boardmitglieder, die gegen den Vorschlag des Stabs gestimmte hatten, war der Ansicht, dass es eine valide Sicherungsstrategie sei, das Kapital zu schützen und man es deshalb nicht deshalb ausschließen solle, nur weil es nicht in das bestehende Modell zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen passe. Zudem meinten sie, dass infolge des anhängigen Standards zur Schaffung einer einzigen Gesamtergebnisrechnung, in der das Periodenergebnis und das sonstige Gesamtergebnis gemeinsam gezeigt würden, keine Unterscheidung getroffen werden sollte.

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