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ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (März 2024)

19.03.2024

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

Im Podcast werden folgende Themen besprochen:

  • die Arbeit des ISSB mit Rechtskreisen in aller Welt;
  • die jüngste Entscheidung der SEC zur Klimaberichterstattung;
  • die wichtigsten Erkenntnisse aus der SSAF-Sitzung, der ISSB-Sitzung und der TIG-Sitzung;
  • die strategische Ausrichtung des ISSB und die Ausgewogenheit der Aktivitäten für den nächsten Zweijahresarbeitsplan;
  • die IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben; und
  • weitere Aktivitäten des ISSB im März.

    Der Podcast (Dauer ca. 24 Minuten) kann über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

    Kanada Image

    CSSB veröffentlicht Entwürfe erster kanadischer Standards für Nachhaltigkeitsangaben

    14.03.2024

    Der Canadian Sustainability Standards Board (CSSB) hat seine Vorschläge für die ersten Canadian Sustainability Disclosure Standards (CSDS) auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 10. Juni 2024 eingereicht werden.

    Das Paket besteht aus drei Konsultationspapieren:

    • Vorgeschlagene Kriterien für den Änderungsrahmen
      Vorgeschlagener CSDS 1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
      Vorgeschlagener CSDS 2 Klimabezogene Angaben

    Die vorgeschlagenen Kriterien für den Änderungsrahmen stellen die Grundlage dar, auf der der CSSB Änderungen an den ISSB-Standards vornehmen könnte. Diese Kriterien gewährleisten, dass die kanadischen Standards mit den internationalen Standards übereinstimmen und gleichzeitig das öffentliche Interesse Kanadas berücksichtigt wird.

    Die vorgeschlagenen CSDS 1 und CSDS 2 basieren auf IFRS S1 und IFRS S2 mit den folgenden Änderungen: 

    • Die vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens von CSDS 1 und CSDS 2 wurden im Vergleich zu denen von IFRS S1 und IFRS S2 um ein Jahr verschoben (d.h. die vorgeschlagenen Standards würden für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, freiwillig in Kraft treten);
    • die vorgeschlagene Übergangserleichterung für Angaben über klimabezogene Risiken und Chancen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert;
    • die vorgeschlagenen Vorschriften zur Angabe von Vergleichsinformationen wurden geändert, um sie mit der vorgeschlagenen Änderung für die Übergangserleichterung in Einklang zu bringen; und
    • die vorgeschlagene Übergangserleichterung für die Angabe von Scope 3-Treibhausgasemissionen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CSSB zur Verfügung

    Hinweis: Am 10. April 2024 bietet der CSSB ein Internetseminar mit einer Einführung in die vorgeschlagenen neuen Standards an. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

    IASB-Verlautbarung Image

    IASB schlägt verbesserte Informationen über Akquisitionen vor

    14.03.2024

    Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf IASB/ED/2024/1 'Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)' veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 15. Juli 2024 erbeten.

     

    Hintergrund

    Dieses Projekt resultiert aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

    Die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung hatten ergeben, dass die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwert nicht immer rechtzeitig erfasst wird und dass die von den IFRS geforderten Angaben nicht ausreichen, um zu verstehen, ob das erworbene Unternehmen die zum Zeitpunkt der Übernahme erwartete Leistung erbringt. Es gab auch Anmerkungen, dass die für Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vorgeschriebene Werthaltigkeitsprüfung kostspielig und komplex ist.

    Der IASB entschied daher, mögliche Verbesserungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 zu untersuchen, und ein entsprechendes Diskussionspapier wurde am 19. März 2020 veröffentlicht.

    Der heute veröffentlichte Entwurf berücksichtigt die Rückmeldungen zum Diskussionspapier und schlägt Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 vor, die darauf abzielen, den Anwendern Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, den Erfolg von Unternehmenszusammenschlüssen besser zu beurteilen und festzustellen, wie effizient und effektiv die Unternehmensleitung die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens zum Erwerb dieser Unternehmen genutzt hat.

     

    Vorgeschlagene Änderungen

    Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2024/1 Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36) sind:

    Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3

    • Bei strategischen Unternehmenszusammenschlüssen, die eine Untergruppe der wesentlichen Unternehmenszusammenschlüsse darstellen und anhand einer Reihe von Schwellenwerten in IFRS 3 identifiziert werden, wäre ein Unternehmen verpflichtet, Informationen über seine zum Erwerbszeitpunkt geltenden Hauptziele und die damit verbundenen Zielvorgaben für den Unternehmenszusammenschluss anzugeben sowie dazu, ob diese Hauptziele und die damit verbundenen Zielvorgaben erreicht werden. Ein Unternehmen müsste nur Informationen offenlegen, die von der Unternehmensleitung geprüft werden.
    • Unternehmen wären von der Offenlegung einiger dieser Informationen befreit, wenn diese Informationen wirtschaftlich sensibel sind oder das Unternehmen einem Prozessrisiko aussetzen würden.
    • Der Entwurf enthält mehrere andere Änderungsvorschläge zu den Angabevorschriften in IFRS 3, einschließlich neuer Angabeziele und Angabevorschriften zu erwarteten Synergien und den strategischen Gründen für den Unternehmenszusammenschluss.

    Vorgeschlagene Änderungen an IAS 36

    • Der IASB schlägt Änderungen an der Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36 vor, um die Abschirmung zu verringern, indem klargestellt wird, wie der Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen ist.
    • Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Angabe, in welches berichtspflichtige Segment eine (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierende(n) Einheit(en) einbezogen wird und wie ein Unternehmen den Nutzungswert eines Vermögenswerts berechnet.

    Sonstige vorgeschlagene Änderungen

    • Im Entwurf wird außerdem vorgeschlagen, den künftigen IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben in Bezug auf die Angaben zu den strategischen Beweggründen für einen Unternehmenszusammenschluss, den erwarteten Synergien, dem Beitrag des erworbenen Unternehmens und dem Abzinsungssatz für die Berechnung des Nutzungswerts zu ändern.

      Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 15. Juli 2024 erbeten.

       

      Zeitpunkt des Inkrafttretens

      Der IASB wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen nach der Veröffentlichung entscheiden. Die Änderungen wären rückwirkend anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

       

      Weiterführende Informationen

      Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

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        Ergebnisse der öffentlichen Gesprächsrunde zum FICE-Entwurf

        14.03.2024

        Am 4. März haben das DRSC, AFRAC und EFRAG zu einer Gesprächsrunde zum IASB-Entwurf ED/2023/5 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' eingeladen.

        Der IASB-Vorsitzende Prof. Dr. Andreas Barckow stellte die Kerninhalte des Entwurfs vor. Unternehmensvertreter, Prüfer und Nutzer waren eingeladen, ihre Meinungen zu den Vorschlägen sowie Fragen zumm IASB-Entwurf vorzutragen. Ferner wurden die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer vorgestellt.

        Einen Ergebnisbericht zu der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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        Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

        12.03.2024

        Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die SItzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 25. und 26. März in seinen Räumen in London stattfinden wird.

        Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

        Montag, 25. März 2024 (10:15h-17:30h)

        • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von früheren ASAF-Sitzungen
        • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
        • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
        • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
        • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

        Dienstag, 26. März 2024 (9:00h-13:15h)

        • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
        • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
        • EFRAG-Projekt zu variablen Gegenleistungen
        • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

        Die Agendapapierefür die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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        'Carrots & Sticks'-Jahresbericht

        12.03.2024

        Die Ausgabe 2023 des jährlichen 'Carrots & Sticks'-Berichts, die eine umfassende Bestandsaufnahme der ESG-Berichterstattung und -Trends weltweit bietet, ist nun veröffentlicht worden. In dem Bericht wird die Zunahme der Berichterstattung seit 2020 hervorgehoben.

        In dem Bericht werden 2.463 Fälle von Berichtspraxis und den entsprechenden Vorgaben in 132 Ländern sowie von 76 internationalen und regionalen Organisationen von 1897 bis heute untersucht. Es wird eine starke Steigerung der freiwilligen Berichterstattung seit Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele der UN 2015 beobachtet.

        Laut Bericht werden die Berichterstattungsvorschriften überwiegend von Regierungen erlassen, und freiwillige Angaben überwiegen verpflichtende Vorschriften. Die meisten Berichtsvorschriften können nur zu einem geringen Maß durchgesetzt werden.

        Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite von Carrots & Sticks abrufbar.

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        Tagesordnungen und Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC diese Woche

        11.03.2024

        Die Fachausschüsse des DRSC werden im März wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. März, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. März 2024. Für die Sitzungen stehen jetzt Tagesordnungen und die Papiere zur Verfügung.

        Während seiner 36. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

        • Überarbeitung DRS 20
        • DRS Immaterielle Werte

        Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

        Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

        Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

        Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen: 

        • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
        • Interpretationsaktivitäten
        • Vorbereitung ASAF-Sitzung März 2024

          Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

           

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            Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2024

            11.03.2024

            Das IFRS Interpretations Committee hat am 5. März 2024 in London getagt. Es diskutierte die Finalisierung von zwei Agendaentscheidungen und gab Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt.

            IAS 37 — Klimabezogene Zusagen: Bei seiner Sitzung im November 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung, in der es um die Anwendung von IAS 37 auf klimabezogene Verpflichtungen in einem Fall ging, in dem ein Unternehmen, das Haushaltsprodukte herstellt, öffentlich eine Netto-Null-Verpflichtung erklärt. Der Hersteller veröffentlichte einen detaillierten Plan für die Änderung des Herstellungsverfahrens, um innerhalb von neun Jahren eine 60-prozentige Verringerung der Emissionen zu erreichen und Emissionsgutschriften zu kaufen, um seine verbleibenden Emissionen nach diesen neun Jahren auszugleichen. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass das Bestehen einer faktischen Verpflichtung von verschiedenen Fakten und Umständen abhängt. Die Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung und des wahrscheinlichen Abflusses sind erst nach neun Jahren und danach erfüllt, wenn das Unternehmen Treibhausgase emittiert. Es gingen 43 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zustimmten und sich dafür aussprachen, dem IASB nicht zu empfehlen, ein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren und schlug Änderungen an der Formulierung der Agendaentscheidung vor.

            IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängenBei seiner Sitzung im September 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Zahlungen (als Teil der Übernahmevereinbarung) an die Veräußerer eines erworbenen Unternehmens bilanziert. Die Zahlungen und die Weiterbeschäftigung zielen darauf ab, einen angemessenen Wissenstransfer von den Veräußerern an die neue Unternehmensleitung zu gewährleisten. Die Veräußerer erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung, die mit der anderer Führungskräfte der Unternehmensleitung vergleichbar ist, doch wird ein Teil des Entgelts für die Aktien bis zum Abschluss der Übergabe einbehalten und verfällt, wenn der Betreffende vor Abschluss der Übergabe ausscheidet. Die Veräußerer haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, die von der Erreichung eines bestimmten finanziellen Ergebnisses und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während eines begrenzten Zeitraums abhängig sind. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass die von ihm gesammelten Belege nicht darauf hindeuten, dass es signifikante Unterschiede in der Rechnungslegung gibt und die Unternehmen die in der im Januar 2013 veröffentlichten Agendaentscheidung beschriebene Rechnungslegung anwenden. Es gingen 11 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden mit der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung einverstanden waren. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

            Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — WertminderungsvorschriftenDie Mitglieder des Interpretations Committee gaben Rückmeldungen zum IASB-Projekt zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 nach der Einführung - insbesondere zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung erwarteter Kreditverluste für konzerninterne Finanzinstrumente, Kreditzusagen, Finanzgarantien und erworbene oder originär kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte.

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            Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

            08.03.2024

            Der IASB wird vom 18. bis 21. März 2024 in seinen Räumen in London tagen. Es sollen elf Themen erörtert werden.

            Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

            • Arbeitsprogramm des Boards
            • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
            • Strombezugsverträge
            • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
            • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
            • Standardpflege und einheitliche Anwendung
            • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
            • Bilanzierung nach der Equity-Methode
            • Lageberichterstattung
            • Aufholentwurf zum Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
            • Preisregulierte Geschäftsvorfälle

            Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

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            Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

            08.03.2024

            Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2024.

            Wie bereits berichtet waren im Januar die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

                Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

                • Beide EFRAG-Boards am 28. Februar;
                • Beide Fachexpertenausschüsse am 15. Februar;
                • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 29. Februar;
                • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 14. und 15. Februar;
                • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 7., 21. und 28. Februar; und
                • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 1., 15.  und 29. Februar.

                Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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