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IFRS-Musterkonzernabschluss 2023 in deutscher Sprache

06.12.2023

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Zielsetzung

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Neue und geänderte Standards 2023

Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2023 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021)
  • Änderungen an IAS 1 und dem IFRS Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
  • Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln
  • Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Anwendungshinweise

Die International GAAP Holding AG stellt ihren Konzernabschluss bereits seit einigen Jahren nach IFRS auf und ist somit kein IFRS-Erstanwender. Für weiterführende Informationen zu den besonderen Vorschriften für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens verweisen wir auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie auf die Checkliste für Compliance, Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS von Deloitte, die Sie auf unserer Seite iasplus.de kostenfrei beziehen können.

Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

Die Bereiche des Musterkonzernabschlusses, die vom Klimawandel oder von der COVID-19 Pandemie betroffen sein könnten, sind mit Symbolen am Rand gekennzeichnet. Weitere Informationen über mögliche Auswirkungen sind in der Tabelle in den Anlagen enthalten.

Um eine Berichterstattung im Sinne eines „true and fair view“ zu gewährleisten, weisen wir neben der Zuhilfe-
nahme dieses Musterkonzernabschlusses ausdrücklich auf die Verwendung der Standards und Interpretationen hin. Der vorliegende Musterkonzernabschluss deckt nicht alle von den IFRS geforderten Angaben ab. Ebenso ist eine abweichende Darstellungsform, unter Beachtung der geforderten Anforderungen, möglich.

In Deutschland nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, die ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den IFRS bspw. Angaben zur Mitarbeiterzahl oder der Abschlussprüfervergütung zu machen sind. Der vorliegende Musterkonzernabschluss berücksichtigt dabei ausschließlich die handelsrechtlich geforderten Anhangangaben, die von allen Mutterunternehmen gemacht werden müssen. Angaben, die allein von börsennotierten bzw. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen gefordert werden (z.B. Angaben zu § 161 AktG), sind nicht enthalten. Auch enthält dieser Musterkonzernabschluss nicht den nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Konzernlagebericht.

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

GPF Image

Neues Mitglied in das globale Erstellerforum berufen

06.12.2023

Nach der Ernennung neuer Mitglieder des Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) aus Amerika und Europa im Juli wurde nun auch ein neues Mitglied aus Afrika ernannt.

Keshni Kuni wurde als neues Mitglied für eine Amtszeit von zunächst fünf Jahren ernannt.

Weiterführende Informationen zu ihrem beruflichen Hintergrund entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ISSB-Sitzung Image

Tagesordnung für die Dezembersitzung des ISSB

05.12.2023

Der ISSB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die am 13. und 14. Dezember 2023 in Frankfurt stattfinden wird, veröffentlicht.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards
  • Konsultation zu Agendaprioritäten
  • IFRS-Taxonomie zu Nachhaltigkeitsangaben

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind. 

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Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2023

05.12.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat am 28. und 29. November 2023 in London getagt. Es erörterte zwei neue Themen, finalisierte eine Agendaentscheidung und gab Rückmeldung zu drei Projekten des IASB.

Erstmalige Erwägung:

  • IAS 37 — Klimabezogene Zusagen: Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, wie IAS 37 auf klimabezogene Zusagen angewendet wird, und zwar in einem Fall, in dem ein Unternehmen, das Haushaltsprodukte herstellt, öffentlich eine Selbstverpflichtung bezüglich eines Netto-Null-Übergangs erklärt. Der Hersteller hat einen detaillierten Plan für die Änderung des Herstellungsverfahrens veröffentlicht, um innerhalb von neun Jahren eine Emissionsreduzierung von 60 % zu erreichen und Emissionsgutschriften zu kaufen, um seine verbleibenden Emissionen nach diesen neun Jahren auszugleichen. Der Einreicher stellte die Frage, i) ob die öffentliche Bekanntgabe einer Netto-Null-Übergangsverpflichtung eine faktische Verpflichtung im Sinne von IAS 37 schafft; ii) ob eine faktische Verpflichtung, die durch eine Netto-Null-Übergangsverpflichtung geschaffen wird, die Kriterien von IAS 37 für den Ansatz einer Rückstellung erfüllt; und iii) ob, falls eine Rückstellung angesetzt wird, die zu ihrer Erfüllung erforderlichen Ausgaben als Vermögenswert oder als Aufwand erfasst werden, wenn die Rückstellung angesetzt wird. Der Stab analysierte, dass das Bestehen einer faktischen Verpflichtung von verschiedenen Tatsachen und Umständen abhängt. Die Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung und des wahrscheinlichen Mittelabflusses sind erst nach neun Jahren und danach dann erfüllt, wenn das Unternehmen Treibhausgase emittiert. Die meisten Mitglieder des IFRS Interpretations Committee stimmten der Analyse des Papiers zu und einigten sich auf die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung.
  • IFRS 8 — Angabe von Erträgen und Aufwendungen aus berichtspflichtigen Segmenten: Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage nach der Anwendung von IFRS 8:23, der einem Unternehmen vorschreibt, eine Gewinn- oder Verlustgröße für jedes berichtspflichtige Segment auszuweisen und bestimmte Beträge für jedes berichtspflichtige Segment anzugeben. Der Einsender gab an, dass er in seinem Rechtskreis Unterschiede bei der Anwendung von zwei Aspekten von IFRS 8:23 beobachtet: (a) wie die Vorschrift zu lesen ist, dass ein Unternehmen die festgelegten Beträge unter Anwendung von IFRS 8:23(a)-(i) für jedes berichtspflichtige Segment anzugeben hat; und (b) wie die "wesentlichen Posten" unter Anwendung von IFRS 8:23(f) zu bestimmen sind. Der Stab analysierte, dass die Prinzipien und Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards eine angemessene Grundlage für ein Unternehmen darstellen, um die Bilanzierungsmethode oder die Angabenvorschriften für die oben genannte Einreichung zu bestimmen. Der Stab empfahl, das Arbeitsprogramm nicht um ein Standardsetzungsprojekt zu erweitern und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee führten eine lebhafte Diskussion über IFRS 8:23(f) und vertraten unterschiedliche Ansichten. 7 von 13 Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee stimmten der Veröffentlichung der vorläufigen Agendaentscheidung zu.

Finalisierung von Agendaentscheidungen:

  • IAS 27 — Fusion zwischen Mutter- und Tochterunternehmen im separaten Abschluss: In seiner Sitzung im Juni 2023 erörterte das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung zu der Frage, wie ein Unternehmen IAS 27 anwendet, um einen Zusammenschluss mit seinem Tochterunternehmen (das einen Geschäftsbetrieb enthält) in seinem Einzelabschluss zu bilanzieren, und ob der Zusammenschluss als Unternehmenszusammenschluss unter Anwendung von IFRS 3 zu bilanzieren ist oder ob das Mutterunternehmen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu ihren früheren Buchwerten ansetzen sollte (Buchwertmethode). In der Sitzung stimmten die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee im Allgemeinen mit der Analyse des Stabs überein. Die Stellungnehmenden zur Agendaentscheidung äußerten sich zu verschiedenen Perspektiven der Agendaentscheidung. Der Stab empfahl, die Agendaentscheidung mit einigen Änderungsvorschlägen zu finalisieren. Die meisten Mitglieder des IFRS Interpretations Committee stimmten der Finalisierung der Agendaentscheidung zu.

Rückmeldungen zu Projekten des IASB:

  • Klimabezogene unnd sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der IASB erörterte bei seiner Sitzung im September 2023 potenzielle Maßnahmen, die er ergreifen könnte, um Bedenken hinsichtlich der Berichterstattung über die Auswirkungen klimabezogener Risiken im Abschluss auszuräumen. Der IASB beschloss, das IFRS Interpretations Committee zu der Frage zu konsultieren, wie Unternehmen die Vorschriften in IAS 36 zur Bewertung des Nutzungswerts anwenden, wenn ein Vermögenswert über einen längeren Zeitraum stark schwankenden künftigen Cashflows unterliegt. Der IASB bittet das IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu den Bedenken, die in Bezug auf die mangelnde Einhaltung der Vorschriften aufgrund von Missverständnissen der Vorschriften, Einschränkungen der Vorschriften und unzureichend klaren Vorschriften in den IFRS-Rechnungslegungsstandards festgestellt wurden. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee gaben Rückmeldung zu den Unsicherheiten bei der Wertminderungsbeurteilung, die durch die klimabezogenen Themen in verschiedenen Aspekten entstehen.
  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB führt ein Projekt durch, um drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorzunehmen. Der IASB bittet das IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu einer der vorgeschlagenen Verbesserungen in Bezug auf: i) erste Vorschläge für mögliche Änderungen der Vorschriften und erläuternde Beispiele zur Unterstützung des Ansatzkriteriums der "gegenwärtigen Verpflichtung" in IAS 37; und ii) die Frage, ob IAS 37 um Anwendungsvorschriften ergänzt werden soll, die festlegen, wann ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung für zu zahlende Kosten hat, wenn ein Maß für seine Tätigkeit - beispielsweise seine Umsatzerlöse oder Kohlenstoffemissionen - einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee unterstützten dieses Projekt und gaben einige Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen und den Änderungen an/neu hinzugefügten erläuternden Beispielen ab.
  • Stromerwerbsvereinbarungen: Im Juli 2023 nahm der IASB ein Projekt in sein Arbeitsprogramm auf, um zu untersuchen, ob eng umrissene Änderungen an IFRS 9 vorgenommen werden könnten, um besser widerzuspiegeln, wie Abschlüsse durch Stromerwerbsverträge beeinflusst werden. Das Projektteam hat weitere Untersuchungen zur Verbreitung von Stromerwerbsverträgen durchgeführt und untersucht, wie der Anwendungsbereich einer potenziellen Standardsetzungslösung eingeschränkt werden kann, um das Risiko unbeabsichtigter Folgen für andere Verträge oder Transaktionen zum Erwerb nicht finanzieller Posten zu begrenzen. Der IASB bittet die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee um Rückmeldung zu den zusätzlich durchgeführten Untersuchungen. Die Mitglieder des IFRS Interpretations Committee haben sich dazu geäußert, ob Standardsetzung erforderlich ist und welche Standardsetzungsoption sie bevorzugen.
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Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2024 der WPK

05.12.2023

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat die Schwerpunkte für die Abschlussdurchsicht des Jahres 2023 bekanntgegeben.

Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:

  1. Bestätigungsvermerk
  2. Gewinn- und Verlustrechnung
  3. Verbindlichkeitenspiegel
  4. Altersversorgungsverpflichtungen
  5. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
  6. Latente Steuern
  7. Immobilien
  8. Finanzanlagen
  9. Angaben zu Sicherungsgeschäften
  10. Haftungsverhältnisse
  11. Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht oder im Konzernlagebericht
  12. Konzernkapitalflussrechnung

Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der WPK.

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Monitoring Board begrüßt die Erfolge auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsangaben

05.12.2023

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat eine Erklärung veröffentlicht, in der die Entwicklungen der letzten zwei Jahren im Bereich der Nachhaltigkeitsangaben durch die IFRS-Stiftung und den International Sustainability Standards Board (ISSB) begrüßt werden.

Die Verabschiedung der ersten Standards zu klimabezogenen Angaben (IFRS S2) und zu allgemeinen Vorschriften für die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen (IFRS S1) durch den ISSB sowie die anschließende Annerkennung durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) stellten einen wichtigen Meilenstein dar, der innerhalb eines kurzen Zeitrahmens erreicht wurde, um ein globales Rahmenkonzept im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, das sich an den Bedürfnissen der Anleger orientiert. Der nächste Schritt sei nun, die Überlegungen der Rechtskreise voranzutreiben, die beiden ISSB-Standards zu übernehmen, anzuwenden oder sich anderweitig an ihnen zu orientieren, um eine konsistente und vergleichbare Angabe von klimabezogenen und anderen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen für Anleger zu fördern.

Zugang zur englischsprachigen Erklärung haben Sie auf der Internetseite der IOSCO.

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BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für Abschlüsse 2023 bekannt

05.12.2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2023 im kommenden Jahr 2024 veröffentlicht.

Ergänzend zu den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten, die im Oktober bekanntgegeben wurden, wird die BaFin in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der BaFin entnehmen.

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Emmanuel Faber als ISSB-Vorsitzender für zweite Amtszeit wiederbestellt

04.12.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass Emmanuel Faber für eine zweite dreijährige Amtszeit als Vorsitzender des International Sustainability Standards Board (ISSB) wiederbestellt wurde. Die zweite Amtszeit von Faber beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2027.

Mit dieser Ankündigung wollen die Treuhänder dem Markt Klarheit über die Stabilität und Kontinuität der Führung des ISSB verschaffen. In der Pressemitteilung heißt es, dass die frühzeitige Wiederernennung die Wertschätzung der Treuhänder für die rasche Entwicklung und Zurverfügungstellung von Angabenvorschriften durch den ISSB widerspiegelt, mit denen eine wirklich globale Grundlinie für Nachhaltigkeitsangaben geschaffen werden soll. Unter der Leitung von Herrn Faber wird der ISSB weiterhin mit Rechtskreisen über die regulatorische Übernahme seiner Standards verhandeln, Unternehmen bei der Umsetzung der Standards unterstützen und andere fachliche Aktivitäten durchführen.     

Zur Führung des ISSB gehören auch zwei stellvertretende Vorsitzende. Sue Lloyd trat ihr Amt im März 2022 an, während Jingdong Hua sein Amt im Oktober 2022 antrat. Ihre anfänglichen vierjährigen Amtszeiten laufen bis 2026.

Die Presseerklärung zur Wiederberufung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFRS Treuhänder - Rede Image

Vorsitzender der Treuhänder spricht über Fortschritte und Prioritäten bei globalen Nachhaltigkeitsangaben

04.12.2023

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Erkki Liikanen, hielt auf der COP28, die derzeit in Dubai stattfindet, eine Rede, in der er über die Fortschritte sprach, die erzielt wurden, seit die IFRS-Stiftung auf der COP26 die Entscheidung zur Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgab.

In seiner Rede bestätigte Liikanen die folgenden drei weiteren Verpflichtungen im Rahmen der Bemühungen der IFRS-Stiftung, effiziente und widerstandsfähige Kapitalmärkte durch robuste nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben zu unterstützen:

  • Umsetzung des Programms der IFRS-Stiftung zum Aufbau von Kapazitäten, damit Rechtskreise in Entwicklungs- und Schwellenländern besser in der Lage sind, IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben zu übernehmen und anzuwenden;
  • Förderung der Übernahme von IFRS S1 und IFRS S2 durch die Rechtskreise im Rahmen bilateraler Dialoge mit Regierungen und Regulierungsbehörden; um dies zu erreichen, wird die IFRS-Stiftung weiterhin eng mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und dem Finanzstabilitätsrat zusammenarbeiten, die eine wichtige Rolle bei der Übernahme spielen; und
  • Förderung neuer Standardsetzungsinitiativen zum Aufbau einer globalen Grundlinie nachhaltigkeitsbezogener Angaben als Ergebnis der Rückmeldungen zur jüngsten Konsultation über die künftige Agenda des ISSB.

Das englischsprachige Redemanuskript steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

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400 Organisationen bekräftigen ihre Unterstützung der globalen Grundlinie des ISSB

04.12.2023

Nahezu 400 Organisationen aus 64 Rechtskreisen haben sich dazu verpflichtet, die Einführung oder Verwendung der klimabezogenen Berichterstattung des International Sustainability Standards Board (ISSB) auf globaler Ebene voranzutreiben.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und eine Liste der Unterzeichner.

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