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Tagesordnungen und Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC diese Woche

11.03.2024

Die Fachausschüsse des DRSC werden im März wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. März, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. März 2024. Für die Sitzungen stehen jetzt Tagesordnungen und die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 36. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • DRS Immaterielle Werte

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen: 

  • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
  • Interpretationsaktivitäten
  • Vorbereitung ASAF-Sitzung März 2024

    Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

     

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      Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2024

      11.03.2024

      Das IFRS Interpretations Committee hat am 5. März 2024 in London getagt. Es diskutierte die Finalisierung von zwei Agendaentscheidungen und gab Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt.

      IAS 37 — Klimabezogene Zusagen: Bei seiner Sitzung im November 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung, in der es um die Anwendung von IAS 37 auf klimabezogene Verpflichtungen in einem Fall ging, in dem ein Unternehmen, das Haushaltsprodukte herstellt, öffentlich eine Netto-Null-Verpflichtung erklärt. Der Hersteller veröffentlichte einen detaillierten Plan für die Änderung des Herstellungsverfahrens, um innerhalb von neun Jahren eine 60-prozentige Verringerung der Emissionen zu erreichen und Emissionsgutschriften zu kaufen, um seine verbleibenden Emissionen nach diesen neun Jahren auszugleichen. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass das Bestehen einer faktischen Verpflichtung von verschiedenen Fakten und Umständen abhängt. Die Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung und des wahrscheinlichen Abflusses sind erst nach neun Jahren und danach erfüllt, wenn das Unternehmen Treibhausgase emittiert. Es gingen 43 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zustimmten und sich dafür aussprachen, dem IASB nicht zu empfehlen, ein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren und schlug Änderungen an der Formulierung der Agendaentscheidung vor.

      IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängenBei seiner Sitzung im September 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Zahlungen (als Teil der Übernahmevereinbarung) an die Veräußerer eines erworbenen Unternehmens bilanziert. Die Zahlungen und die Weiterbeschäftigung zielen darauf ab, einen angemessenen Wissenstransfer von den Veräußerern an die neue Unternehmensleitung zu gewährleisten. Die Veräußerer erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung, die mit der anderer Führungskräfte der Unternehmensleitung vergleichbar ist, doch wird ein Teil des Entgelts für die Aktien bis zum Abschluss der Übergabe einbehalten und verfällt, wenn der Betreffende vor Abschluss der Übergabe ausscheidet. Die Veräußerer haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, die von der Erreichung eines bestimmten finanziellen Ergebnisses und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während eines begrenzten Zeitraums abhängig sind. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass die von ihm gesammelten Belege nicht darauf hindeuten, dass es signifikante Unterschiede in der Rechnungslegung gibt und die Unternehmen die in der im Januar 2013 veröffentlichten Agendaentscheidung beschriebene Rechnungslegung anwenden. Es gingen 11 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden mit der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung einverstanden waren. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

      Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — WertminderungsvorschriftenDie Mitglieder des Interpretations Committee gaben Rückmeldungen zum IASB-Projekt zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 nach der Einführung - insbesondere zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung erwarteter Kreditverluste für konzerninterne Finanzinstrumente, Kreditzusagen, Finanzgarantien und erworbene oder originär kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte.

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      Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

      08.03.2024

      Der IASB wird vom 18. bis 21. März 2024 in seinen Räumen in London tagen. Es sollen elf Themen erörtert werden.

      Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

      • Arbeitsprogramm des Boards
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
      • Strombezugsverträge
      • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
      • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
      • Standardpflege und einheitliche Anwendung
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
      • Bilanzierung nach der Equity-Methode
      • Lageberichterstattung
      • Aufholentwurf zum Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht
      • Preisregulierte Geschäftsvorfälle

      Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

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      Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

      08.03.2024

      Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2024.

      Wie bereits berichtet waren im Januar die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

          Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

          • Beide EFRAG-Boards am 28. Februar;
          • Beide Fachexpertenausschüsse am 15. Februar;
          • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 29. Februar;
          • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 14. und 15. Februar;
          • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 7., 21. und 28. Februar; und
          • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 1., 15.  und 29. Februar.

          Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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          Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

          07.03.2024

          Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 16. Februar 2024 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steh jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

          Während des öffentlichen Teils seiner 25. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen: 

          • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
          • Anpassung von DRS 18 an das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

            Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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            Singapur konsultiert zur Einbindung der ISSB-Standards

            07.03.2024

            Die Singapore Exchange Regulation (SGX RegCo) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Sustainability Reporting: Enhancing Consistency and Comparability" veröffentlicht. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 5. April 2024.

            Mit dem Papier bittet die SGX RegCo den Markt um Rückmeldung, wie die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) in die Vorschriften für die Berichterstattung über klimabezogene Angaben einbezogen werden sollten. Dies folgt einer Empfehlung des Sustainability Reporting Advisory Committee, die im Februar 2024 ausgesprochen wurde.

            Die SGX RegCo schlägt vor, ihre Notierungsvorschriften und ihren Nachhaltigkeitskompass zu ändern. Laut der Pressemitteilung würden die Änderungen Folgendes beinhalten:

            • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollten sich Emittenten bei der Erstellung klimabezogener Angaben sowohl auf IFRS S1 als auch auf IFRS S2 beziehen, einschließlich aller (dauerhaften) strukturellen und (vorübergehenden) Übergangserleichterungen;
            • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollten Emittenten die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) und den Messansatz offenlegen;
            • ab dem Geschäftsjahr 2026 sollten die Emittenten die anwendbaren Kategorien von Scope 3-Treibhausgasemissionen offenlegen;
            • Emittenten sollten branchenbezogene Kennzahlen und branchenübergreifende Kennzahlenkategorien offenlegen, die für klimabezogene Angaben relevant sind;
            • ab dem Geschäftsjahr 2025 sollte der Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Zeitplänen veröffentlicht werden; und
            • ab dem Geschäftsjahr 2026 soll der Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht werden.

            Auf der Internetseite der SGX RegCo haben Sie Zugang zu einer entsprechenden Presseerklärung und dem Konsultationspapier.

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            SEC erlässt Vorschriften, die Unternehmen zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen verpflichten

            06.03.2024

            In einer öffentlichen Sitzung hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) heute für die Verabschiedung von Regeln mit dem Titel 'Verbesserung und Standardisierung von klimabezogenen Angaben für Investoren' gestimmt.

            In der Sitzung stimmte die SEC dafür, den im März 2022 veröffentlichten Regelungsvorschlag zu finalisieren. Einem von der SEC veröffentlichten Merkblatt zufolge werden die endgültigen Vorschriften die Registranten unter anderem zur Offenlegung folgender Punkte verpflichten:

            • wesentliche klimabezogene Risiken;
            • Maßnahmen zur Reduzierung derartiger Risiken oder zur Anpassung an diese;
            • Informationen über die Überwachung der klimabezogenen Risiken durch den Vorstand des Registranten und die Rolle der Unternehmensleitung bei der Steuerung wesentlicher klimabezogener Risiken; und
            • Informationen über alle klimabezogenen Ziele, die für die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis oder die Finanzlage des Registranten wesentlich sind.

            In einer wesentlichen Änderung der vorgeschlagenenen Vorschrift hat die SEC beschlossen, die Vorschrift zur Angabe von Scope-3 Treibhausgasemissionen zu streichen und nur die Angabe von Scope-1- und/oder Scope-2-Treibhausgasemissionen auf einer schrittweisen Basis durch bestimmte größere Registranten zu verlangen, wenn diese Emissionen wesentlich sind.

            Die endgültigen Vorschriften treten 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register in Kraft und werden von 2025 bis 2033 schrittweise umgesetzt.

            Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus und auf der Internetseite der SEC zur Verfügung:

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              Tagesordnung für die Märzsitzung des ISSB

              06.03.2024

              Der ISSB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die am 13. März 2024 in Frankfurt stattfinden wird, veröffentlicht.

              Der Board wird das folgende Thema erörtern:

              • ISSB-Agendakonsultation 

                Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

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                IDW veröffentlicht ersten Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

                06.03.2024

                Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

                Die jetzt veröffentlichten ersten fünf Modulentwürfe thematisieren zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse. Dazu zählen beispielsweise die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern oder die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Außerdem wird der Konsolidierungskreis behandelt.

                Der Entwurf IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung steht bis zum 30. Juni 2024 auf der Internetseite des IDW zur öffentlichen Konsultation bereit.

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                Tagesordnung für die zweite Sitzung der TIG

                06.03.2024

                Die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 (Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2, TIG) wird am 15. März 2024 in Frankfurt stattfinden.

                Folgende Themen sollen erörtert werden:

                Freitag, 15. März 2024 (9:30h-14:00h)

                • Anwendung von Textziffer 29(b)-(c) des IFRS S2 unter Verwendung von ISSB-Standards und verwandter Materialien
                • Änderung der geschätzten Beträge der vorangegangenen Periode

                Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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