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Oesterreich - neu Image

Tätigkeitsbericht 2023 der OePR

26.04.2024

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2023 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 25 Unternehmen geprüft. Bei vier von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest, was eine Fehlerquote von 16% ergibt.

Den Tätigkeitsbericht 2023 der OePR finden Sie hier.

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IASB nimmt Forschungsprojekt zu immateriellen Vermögenswerten auf

23.04.2024

Das neue Projekt zielt auf eine umfassende Überprüfung der Vorschriften für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte ab. In ersten Untersuchungen wird versucht, den Umfang des Projekts zu definieren und zu untersuchen, wie die Arbeiten zu diesem Thema am besten durchgeführt werden können, um zeitnahe Verbesserungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards zu erreichen.

Das Projekt baut auf Forschungsarbeiten zu dem Thema von nationalen Standardsetzern auf:

Das neue Projekt trägt der Tatsache Rechnung, dass die Interessengruppen in der Agendakonsultation 2020 auf Mängel in der Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte hingewiesen und Fragen zu allen Aspekten von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte aufgeworfen haben, einschließlich des Anwendungsbereichs, der Ansatz- und Bewertungsvorschriften (einschließlich der unterschiedlichen Bilanzierung von erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten) und der Angemessenheit der Informationen, die Unternehmen über immaterielle Vermögenswerte offenlegen müssen.

Als Reaktion auf diese Rückmeldungen und aufbauend auf den Untersuchungen der nationalen Standardsetzer hat der IASB nun ein Projekt zur umfassenden Überprüfung der Vorschriften für die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte gestartet. Im Rahmen des Projekts soll beurteilt werden, ob die Vorschriften von IAS 38 weiterhin relevant sind und die aktuellen Geschäftsmodelle angemessen widerspiegeln oder ob der IASB die Vorschriften verbessern sollte. Der IASB erkennt an, dass eine umfassende Überprüfung von IAS 38 ein großes und komplexes Projekt für den IASB und seine Anwender sein wird.

Obwohl sich der Titel dieses Projekts auf immaterielle Vermögenswerte bezieht, wird der IASB auch prüfen, ob sich das Projekt auf die Bilanzierung und Offenlegung von Informationen über Abschlussbestandteile beschränken sollte oder ob das Projekt darauf abzielen sollte, immaterielle Posten im weiteren Sinne zu adressieren.

Der IASB hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der er die Aufnahme des Projekts bekannt gibt.

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ISSB beschließt, Forschungsprojekte zu Biodiversität und Humankapital aufzunehmen

23.04.2024

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, zwei neue Forschungsprojekte zu starten: ein Projekt zu biologischer Vielfalt, Ökosystemen und Ökosystemleistungen und ein Projekt zu Humankapital.

Beide Forschungsprojekte werden untersuchen, welche Angaben Investoren benötigen, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen in diesen Bereichen beurteilen zu können.

Solche Angaben sind bereits nach IFRS S1 vorgeschrieben, wenn sie sich auf wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen beziehen. Die Unternehmen sind derzeit verpflichtet, diese Angaben mit Hilfe von Leitlinien (einschließlich der SASB-Standards) zu leisten.

Mit den Forschungsprojekten wird der ISSB nun eine eigene Standardsetzung in diesen Bereichen vornehmen, mit dem Ziel, spezifischere Angaben vorzuschreiben und damit die globale Grundlinie der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zu erweitern.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Der ISSB hat auch beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt kein Projekt zur Integration in der Berichterstattung zu starten. Der ISSB hat sich jedoch bereit erklärt, die Entwicklungen in diesem Bereich genau zu beobachten und kann die Aufnahme eines solchen Projekts in eine künftige Agendakonsultation in Betracht ziehen. Auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und ISSB im Januar 2024 stellten die Boards fest, dass sie unabhängig von den Entscheidungen über ihre jeweiligen Arbeitsprogramme das Integrated Reporting Framework weiterhin unterstützen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu finden.

Schweiz - neu Image

FINMA überprüft die bestehenden Angabevorschriften in Bezug auf Klimarisiken

23.04.2024

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt eine Ex-post-Evaluation der klimabezogenen Angabevorschriften durch.

2021 hat die FINMA Angabevorschriften zu klimabezogenen Finanzrisiken für Banken und Versicherer eingeführt. Nun sollen die Vorschriften überprüft werden. Dazu hat die FINMA einen Fragebogen erarbeitet und lädt betroffene Institute und andere Interessengruppen ein, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Stellungnahmen sind bis zum 13. Mai 2024 einzureichen.

Weiterführende Informationen und Zugang zum Fragebogen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der FINMA.

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DRSC sucht neue Fachausschussmitglieder

23.04.2024

Das DRSC sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt je ein neues Mitglied für seine Fachausschüsse.

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung sucht ein Mitglied auf dem Gebiet der

  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen aus Industrie und Handel mit Kapitalmarktorientierung; und/oder
  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen aus Industrie und Handel ohne Kapitalmarktorientierung; und/oder
  • Nutzung und Analyse von Jahres- und Konzernabschlüssen.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung sucht ein Mitglied mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Nutzung von Nachhaltigkeitsdaten, unter anderem aus Arbeitnehmersicht oder aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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EIOPA-Bericht über die Auswirkungen von IFRS 17 auf den Versicherungssektor

22.04.2024

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Umsetzung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' in der EU untersucht. Der Bericht bewertet die Übernahme von IFRS 17 durch Versicherungsunternehmen und vergleicht die Berechnung von Versicherungsverbindlichkeiten nach IFRS 17 mit Solvency II.

Die Studie zeigt, dass die Versicherer alle drei von IFRS 17 angebotenen Übergangsansätze in ähnlichem Umfang genutzt haben, wobei Unterschiede bei den Bewertungsmethoden je nach Art des Versicherungsvertrags zu beobachten sind. Trotz Ähnlichkeiten unterscheiden sich IFRS 17 und Solvency II in mehreren Aspekten, darunter Bewertungsmethoden, Abzinsungssätze und Risikoanpassungen.

Weitere Einzelheiten sind dem vollständigen Bericht und einem Faktenblatt auf der Internetseite der EIOPA zu entnehmen.

IASB - Sitzung Image

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

21.04.2024

Der IASB wird vom 22. bis 25. April 2024 in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird in dieser Sitzung die Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Interaktion von IFRS 15 mit anderen IFRS-Standards weiter analysieren. Der IASB wird auch die Rückmeldungen zur Bestimmung des Transaktionspreises weiter erörtern.

Arbeitsprogramm des Boards: Der IASB wird ein vorgeschlagenes Rahmenkonzept zur Prioritätensetzung erörtern, das ihm dabei helfen soll, die fachlichen Projekte in seinem Arbeitsprogramm konsistent zu priorisieren. Damit soll ein Gleichgewicht zwischen Kapazitätsnachfrage und -angebot hergestellt und eine wirksame Erfüllung des Auftrags des IASB ermöglicht werden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge des Entwurfs zu den regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Bezug auf den Abzinsungssatz, den Anwendungsbereich des neuen Standards in Bezug auf IFRS 17 und die sich daraus ergebenden Änderungen an IFRS 3 und IFRS 5 erneut erörtern.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie Einwände gegen zwei vom IFRS Interpretations Committee finalisierte Agendaentscheidungen haben, und der Stab wird das neueste IFRIC-Update vorstellen.

Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der Stab wird den IASB fragen, ob er damit einverstanden ist, dass die IFRS-Rechnungslegungsstandards erläuternde Beispiele für die Berichterstattung über klimabezogene und andere Unsicherheiten im Abschluss enthalten sollten, und ob er die Erlaubnis erteilt, mit der Abstimmung über den Entwurf für diese Beispiele zu beginnen.

Immaterielle Vermögenswerte: Der IASB wird gebeten werden, sein Projekt über immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren. Der Stab wird auch die ersten Arbeiten erörtern, die er durchzuführen beabsichtigt.

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB wird gebeten zu entscheiden, ob und wie bestimmte Definitionen in IAS 37 geändert werden sollen. Er wird auch entscheiden, ob Vorschriften und Anwendungsleitlinien zu IAS 37 hinzugefügt werden sollen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften: Der IASB wird sich mit den Rückmeldungen befassen, die er auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente (Wertminderung) im Hinblick auf Kreditzusagen und Finanzgarantien, erworbene oder ausgereichte kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte und das Zusammenspiel der Wertminderungsvorschriften mit anderen Vorschriften erhalten hat.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird insbesondere über die Angabevorschriften zu Umsatzerlösen, die Verwendung einer klareren Formulierung im neuen Abschnitt über den beizulegenden Zeitwert und die Einbeziehung konzerninterner Finanzgarantien in den Anwendungsbereich des Abschnitts über Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten entscheiden.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird gebeten werden, sich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen für den Nachholentwurf zu einigen, der Änderungen am kommenden IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben vorschlägt. Der Stab wird auch um die Erlaubnis bitten, den Abstimmungsprozess zum Nachholentwurf einzuleiten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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WPK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

21.04.2024

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übermittelt.

Ausdrücklich unterstützt die WPK die im Referentenentwurf vorgeschlagene Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD, allerdings gehe der Referentenentwurf teilweise über diese Anforderungen hinaus.

Auf folgende Kernpunkte geht die Stellungnahme der WPK besonders ein:

  • Einheitliches Wirtschaftsprüferexamen
  • Eintragung und Fortbildungsverpflichtung
  • Bestellung des Nachhaltigkeitsprüfers
  • Haftung

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

21.04.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) übermittelt.

Darin begrüßt das IDW, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll (Teil A der Stellungnahme). Gleichzeitig schlägt das IDW vor, die derzeit nur im Einführungsgesetz zum HGB als Übergangsregelung für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehene Regelung, wonach der bestellte Abschlussprüfer vorbehaltlich einer anderen Wahl durch das dafür zuständige Unternehmensorgan auch der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ist, als grundsätzliche Regelung in das HGB zu übernehmen. Abgelehnt wird hingegen die vorgesehene Zweiteilung der Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte. Anstelle eines optionalen zusätzlichen Prüfungsteils zum Thema Nachhaltigkeit sollte das Thema für alle angehenden Wirtschaftsprüfer Teil ihrer Ausbildung und Prüfung sein.

In seiner Stellungnahme geht das IDW überdies auf weitere einzelne Vorgaben im Referentenentwurf in Teil B der Stellungnahme ein:

  • Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten.
  • Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind.
  • Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab. Die im Referentenentwurf derzeit vorgesehenen Regelungen zum Prüfungsvermerk gingen weit über die von der CSRD geforderten Vorgaben hinaus. Das IDW regt daher u.a. an, die Regelungen im HGB auf die von der CSRD geforderten Urteile zu beschränken.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

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Zusammenfassung des Agendapapiers für die ISSB-Sitzung nächste Woche

21.04.2024

Der ISSB wird am 23. April 2024 in Frankfurt tagen. Wir haben eine deutschsprachige Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung steht das folgende Thema:

ISSB-Agendakonsultation: Der ISSB wird Rückmeldungen zu vier vorgeschlagenen Projekten erörtern: biologische Vielfalt, Ökosysteme und Ökosystemleistungen; Humankapital; Menschenrechte; und Integration in der Berichterstattung. Der Stab hat die vereinbarten Kriterien angewendet, um jedes vorgeschlagene Projekt zu bewerten, und empfiehlt, dass der ISSB in sein Arbeitsprogramm Forschungsprojekte zu Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität, Ökosystemen und Ökosystemleistungen sowie Humankapital aufnimmt. Der Stab empfiehlt dem ISSB, sein Arbeitsprogramm nicht um Projekte zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Integration in der Berichterstattung oder anderen Themen zu erweitern.

Eine detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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