Der Pressemitteilung zufolge soll das Dokument, das auch als „Lehrmaterial“ bezeichnet wird, die Komplexität, Fragmentierung und Doppelarbeit für Unternehmen, die sowohl die ISSB-Standards als auch die ESRS anwenden, verringern.
Die Leitlinien umfassen die folgenden Abschnitte:
- Abschnitt 1 behandelt die allgemeinen Berichtsanforderungen in den ESRS und ISSB-Standards und erläutert die Kompatibilität der Standards in Bezug auf Wesentlichkeit, Darstellung und Angaben zu nicht-klimabezogenen Nachhaltigkeitsthemen.
- Abschnitt 2 adressiert klimabezogene Angaben. Dabei werden die Textziffern der ISSB-Standards und die entsprechenden Textziffern in den ESRS in tabellarischer Form gegenübergestellt.
- Abschnitt 3 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen ESRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben machen müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der ISSB-Standards zu erfüllen.
- Abschnitt 4 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen IFRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben leisten müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der ESRS zu erfüllen.
Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zu den Leitlinien, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.
Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen iGAAP fokussiert-Newsletter erstellt, in dem die Leitlinien ausführlich erläutert werden.
Hinweis: Am 23. Mai 2024 werden der ISSB und EFRAG eine gemeinsame Veranstaltung (in Brüssel und online) zu den Leitlinien abhalten. Weiterführende Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.