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Accountancy Europe nimmt Stellung zu den ESMA-Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

19.03.2024

Accountancy Europe hat sich an der Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu einem Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI) beteiligt.

In der Stellungnahme zur Konsultation schlägt Accountancy Europe vor:

  • die Rolle und den Schwerpunkt der Durchsetzungsbehörden bei der Durchsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären;
  • die (unterschiedliche) Rolle der Prüfer anzuerkennen und eine regelmäßige Kommunikation mit ihnen vorzusehen;
  • die Lernkurve aller Interessengruppen und die Knappheit der Ressourcen anzuerkennen; und
  • Koordinierungsmaßnahmen zwischen Prüfungen der Finanzberichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherstellen.

Accountancy Europe weist auch auf die folgenden Aspekte hin:

  • Klärung des Begriffs der Wesentlichkeit;
  • Verknüpfung der Ziele der GLESI mit dem Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Verstärkung der Qualitätsprüfungen; und
  • Lehren aus den Leitlinien der ESMA zur Durchsetzung von Finanzinformationen ziehen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von Accountancy Europe gelangen Sie hier.

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Basler Ausschuss wird aufgefordert, die ISSB-Standards zu unterstützen

19.03.2024

UK Finance, ein Verband, der über 300 Unternehmen aus dem Banken- und Finanzsektor vertritt, hat in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen des Basler Ausschusses für Säule-3-Angaben zum Klimarisiko den Ausschuss aufgefordert, die ISSB-Standards zu unterstützen, um die globale Konsistenz und Vergleichbarkeit in allen Sektoren und Rechtskreisen zu fördern und den Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu unterstützen.

Während die Säule-3-Angaben Informationen über die Risikomanagmentmaßnahmen und die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten der Bankinstitute liefern sollen, ist UK Finance der Ansicht, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sein Gewicht nutzen kann, um die IFRS-Standards des ISSB zu unterstützen und ihre weltweite Übernahme zu fördern. In der Stellungnahme heißt es:

Wir empfehlen dem Basler Ausschuss, die Übernahme von IFRS S2 durch Banken in den Regionen zu fördern, die diese Standards noch nicht anwenden. Wir empfehlen, dass der Basler Ausschuss alles Notwendige unternimmt, um sicherzustellen, dass die globale Grundlinie der IFRS S2-Vorschriften die Angaben zum Klimarisiko in den einzelnen Rechtskreisen beeinflusst, um Konsistenz und Vergleichbarkeit zu fördern und dadurch die weiter gefassten Angabeziele zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite von UK Finance. Die Empfehlungen zu IFRS S2 Klimabezogene Angaben bilden die Grundlage für die fünf Kernempfehlungen im Begleitschreiben.

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ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (März 2024)

19.03.2024

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

Im Podcast werden folgende Themen besprochen:

  • die Arbeit des ISSB mit Rechtskreisen in aller Welt;
  • die jüngste Entscheidung der SEC zur Klimaberichterstattung;
  • die wichtigsten Erkenntnisse aus der SSAF-Sitzung, der ISSB-Sitzung und der TIG-Sitzung;
  • die strategische Ausrichtung des ISSB und die Ausgewogenheit der Aktivitäten für den nächsten Zweijahresarbeitsplan;
  • die IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben; und
  • weitere Aktivitäten des ISSB im März.

    Der Podcast (Dauer ca. 24 Minuten) kann über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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    Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

    15.03.2024

    Der IASB wird vom 18. bis 21. März in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen.

    Arbeitsprogramm des Boards: In dieser Sitzung wird der Stab einen Überblick über das Arbeitsprogramm geben. Insbesondere wird der Stab abgeschlossene Projekte, neue Projekte, erwartete Konsultationsdokumente und voraussichtliche Projektabschlüsse vorstellen.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — WertminderungsvorschriftenDer IASB wird weiter über die Rückmeldungen beraten, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente - Wertminderung eingegangen sind. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu den von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen bezüglich der Verwendung von zukunftsorientierten Szenarien und Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste zu ergreifen.

    Strombezugsverträge: Der Stab wird in dieser Sitzung Empfehlungen für Vorschläge abgeben, die in einen Entwurf aufgenommen werden sollen, und um die Erlaubnis bitten, mit dem Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen. Der Stab empfiehlt insbesondere Änderungen an den Vorschriften zur Eigennutzung und zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, einen Anwendungsbereich für die Änderungen sowie Angaben und Übergangsbestimmungen vorzuschlagen.

    Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge aus dem Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird insbesondere den vorgeschlagenen überarbeiteten Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, zusätzliche und alternative Vereinfachungen, andere von den Stellungnehmenden zum Entwurf aufgeworfene Fragen, den vorgeschlagenen überarbeiteten Abschnitt 2 Konzepte und Grundprinzipien und die Aktualisierung der Textziffern des Standards erörtern.

    Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der Stab wird den Ansatz erläutern, den er bei der Entwicklung von Beispielen verfolgt hat, um zu veranschaulichen, wie die Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards angewendet werden können, um die Auswirkungen von klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten im Abschluss zu berichten.

    Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird erörtern, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Angabenvorschriften im kommenden Entwurf zur Verwendung einer hochinflationären Darstellungswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen auf Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht angewendet werden sollten. Der Stab wird außerdem um Erlaunbis bitten, den Abstimmungsprozess für den Entwurf einleiten zu dürfen.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird die Rückmeldungen zur Bestimmung des Transaktionspreises, zur Bestimmung des Zeitpunkts der Erlöserfassung und zu den Angabenvorschriften von IFRS 15 weiter analysieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu diesen Sachverhalten zu ergreifen.

    Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab wird den IASB, seine vorläufige Entscheidung bezüglich der Übergangsbestimmungen für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 klarzustellen und bestimmte Schritte des Konsultationsprozesses für den Entwurf festzulegen.

    Lageberichterstattung: Der IASB wird um Anmerkungen und Fragen zur Diskussion über die weitere Ausrichtung des Projekts für Lageberichte der Unternehmensleitung gebeten. Der Stab vier generelle alternative Richtungen identifiziert, die der IASB in Bezug auf das Projekt einschlagen könnte: Finalisierung des Projekts, Einstellung des Projekts, Durchführung eines umfassenderen Projekts oder zeitweise Rückstellung des Projekts.

    Aufholentwurf zum Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Der Stab wird den IASB bitten, sich auf die Angaben zu einigen, die im Aufholentwurf nach der Veröffentlichung von IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben vorgeschlagen werden sollen.

    Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge des Entwurfs zu den regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, insbesondere den Abzinsungssatz und die reduzierten Angabenvorschriften, weiter erneut erörtern.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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    GHG Protocol veröffentlicht den Entwurf von Zusammenfassungen der Rückmeldungen zum Scope 3-Standard

    15.03.2024

    Das Sekretariat des Greenhouse Gas (GHG) Protocol hat den Entwurf eines zusammenfassenden Berichts veröffentlicht, der einen detaillierten Überblick über die Rückmeldungen der Interessengruppen aus einer Umfrage zu seinem Scope 3-Standard gibt. Darüber hinaus hat das Sekretariat eine Zusammenfassung der Vorschläge veröffentlicht, die einen Überblick über die Einreichungen zum Scope 3-Standard gibt.

    Die Aufnahme von Rückmeldungen in die Zusammenfassungen bedeutet nicht, dass eine Empfehlung umgesetzt oder in Aktualisierungen des Scope 3-Standards oder der Scope 3-Leitlinien berücksichtigt wird. Stattdessen setzen das Sekretariat des GHG Protocol und die Leitungsgremien Prioritäten, welche Themen im Aktualisierungsprozess adressiert werden sollen, einschließlich des Arbeitsumfangs für Aktualisierungen und zusätzliche Leitlinien und Ressourcen.

    Laut dem Entwurf des zusammenfassenden Berichts besteht das Ziel jeglicher Aktualisierungen darin, sich an Best-Practice-Ansätzen zu orientieren, um sicherzustellen, dass die Standards des GHG Protocol für die Rechnungslegung und Berichterstattung von Unternehmen eine wirksame, strenge und glaubwürdige Grundlage für die Messung, Planung und Verfolgung von Fortschritten auf dem Weg zu wissenschaftsbasierten und Netto-Null-Zielen im Einklang mit dem globalen 1,5°C-Ziel bilden. Bei künftigen Aktualisierungen wird eine Harmonisierung und Interoperabilität mit Rechnungslegungsvorschriften angestrebt, die im Rahmen größerer Angabeninitiativen entwickelt werden.

    Der Überprüfungszeitraum für die Zusammenfassungen endet am 15. April 2024. 

    Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des GHG Protocol zur Verfügung:

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    CSSB veröffentlicht Entwürfe erster kanadischer Standards für Nachhaltigkeitsangaben

    14.03.2024

    Der Canadian Sustainability Standards Board (CSSB) hat seine Vorschläge für die ersten Canadian Sustainability Disclosure Standards (CSDS) auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 10. Juni 2024 eingereicht werden.

    Das Paket besteht aus drei Konsultationspapieren:

    • Vorgeschlagene Kriterien für den Änderungsrahmen
      Vorgeschlagener CSDS 1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen
      Vorgeschlagener CSDS 2 Klimabezogene Angaben

    Die vorgeschlagenen Kriterien für den Änderungsrahmen stellen die Grundlage dar, auf der der CSSB Änderungen an den ISSB-Standards vornehmen könnte. Diese Kriterien gewährleisten, dass die kanadischen Standards mit den internationalen Standards übereinstimmen und gleichzeitig das öffentliche Interesse Kanadas berücksichtigt wird.

    Die vorgeschlagenen CSDS 1 und CSDS 2 basieren auf IFRS S1 und IFRS S2 mit den folgenden Änderungen: 

    • Die vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens von CSDS 1 und CSDS 2 wurden im Vergleich zu denen von IFRS S1 und IFRS S2 um ein Jahr verschoben (d.h. die vorgeschlagenen Standards würden für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, freiwillig in Kraft treten);
    • die vorgeschlagene Übergangserleichterung für Angaben über klimabezogene Risiken und Chancen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert;
    • die vorgeschlagenen Vorschriften zur Angabe von Vergleichsinformationen wurden geändert, um sie mit der vorgeschlagenen Änderung für die Übergangserleichterung in Einklang zu bringen; und
    • die vorgeschlagene Übergangserleichterung für die Angabe von Scope 3-Treibhausgasemissionen wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.

    Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CSSB zur Verfügung

    Hinweis: Am 10. April 2024 bietet der CSSB ein Internetseminar mit einer Einführung in die vorgeschlagenen neuen Standards an. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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    IASB schlägt verbesserte Informationen über Akquisitionen vor

    14.03.2024

    Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf IASB/ED/2024/1 'Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)' veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 15. Juli 2024 erbeten.

     

    Hintergrund

    Dieses Projekt resultiert aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

    Die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung hatten ergeben, dass die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwert nicht immer rechtzeitig erfasst wird und dass die von den IFRS geforderten Angaben nicht ausreichen, um zu verstehen, ob das erworbene Unternehmen die zum Zeitpunkt der Übernahme erwartete Leistung erbringt. Es gab auch Anmerkungen, dass die für Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vorgeschriebene Werthaltigkeitsprüfung kostspielig und komplex ist.

    Der IASB entschied daher, mögliche Verbesserungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 zu untersuchen, und ein entsprechendes Diskussionspapier wurde am 19. März 2020 veröffentlicht.

    Der heute veröffentlichte Entwurf berücksichtigt die Rückmeldungen zum Diskussionspapier und schlägt Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 vor, die darauf abzielen, den Anwendern Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, den Erfolg von Unternehmenszusammenschlüssen besser zu beurteilen und festzustellen, wie effizient und effektiv die Unternehmensleitung die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens zum Erwerb dieser Unternehmen genutzt hat.

     

    Vorgeschlagene Änderungen

    Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2024/1 Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36) sind:

    Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3

    • Bei strategischen Unternehmenszusammenschlüssen, die eine Untergruppe der wesentlichen Unternehmenszusammenschlüsse darstellen und anhand einer Reihe von Schwellenwerten in IFRS 3 identifiziert werden, wäre ein Unternehmen verpflichtet, Informationen über seine zum Erwerbszeitpunkt geltenden Hauptziele und die damit verbundenen Zielvorgaben für den Unternehmenszusammenschluss anzugeben sowie dazu, ob diese Hauptziele und die damit verbundenen Zielvorgaben erreicht werden. Ein Unternehmen müsste nur Informationen offenlegen, die von der Unternehmensleitung geprüft werden.
    • Unternehmen wären von der Offenlegung einiger dieser Informationen befreit, wenn diese Informationen wirtschaftlich sensibel sind oder das Unternehmen einem Prozessrisiko aussetzen würden.
    • Der Entwurf enthält mehrere andere Änderungsvorschläge zu den Angabevorschriften in IFRS 3, einschließlich neuer Angabeziele und Angabevorschriften zu erwarteten Synergien und den strategischen Gründen für den Unternehmenszusammenschluss.

    Vorgeschlagene Änderungen an IAS 36

    • Der IASB schlägt Änderungen an der Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36 vor, um die Abschirmung zu verringern, indem klargestellt wird, wie der Geschäfts- oder Firmenwert den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen ist.
    • Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Angabe, in welches berichtspflichtige Segment eine (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierende(n) Einheit(en) einbezogen wird und wie ein Unternehmen den Nutzungswert eines Vermögenswerts berechnet.

    Sonstige vorgeschlagene Änderungen

    • Im Entwurf wird außerdem vorgeschlagen, den künftigen IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben in Bezug auf die Angaben zu den strategischen Beweggründen für einen Unternehmenszusammenschluss, den erwarteten Synergien, dem Beitrag des erworbenen Unternehmens und dem Abzinsungssatz für die Berechnung des Nutzungswerts zu ändern.

      Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 15. Juli 2024 erbeten.

       

      Zeitpunkt des Inkrafttretens

      Der IASB wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen nach der Veröffentlichung entscheiden. Die Änderungen wären prospektiv anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

       

      Weiterführende Informationen

      Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

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        Ergebnisse der öffentlichen Gesprächsrunde zum FICE-Entwurf

        14.03.2024

        Am 4. März haben das DRSC, AFRAC und EFRAG zu einer Gesprächsrunde zum IASB-Entwurf ED/2023/5 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' eingeladen.

        Der IASB-Vorsitzende Prof. Dr. Andreas Barckow stellte die Kerninhalte des Entwurfs vor. Unternehmensvertreter, Prüfer und Nutzer waren eingeladen, ihre Meinungen zu den Vorschlägen sowie Fragen zumm IASB-Entwurf vorzutragen. Ferner wurden die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer vorgestellt.

        Einen Ergebnisbericht zu der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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        Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

        12.03.2024

        Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die SItzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 25. und 26. März in seinen Räumen in London stattfinden wird.

        Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

        Montag, 25. März 2024 (10:15h-17:30h)

        • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von früheren ASAF-Sitzungen
        • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
        • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
        • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften
        • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

        Dienstag, 26. März 2024 (9:00h-13:15h)

        • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
        • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss
        • EFRAG-Projekt zu variablen Gegenleistungen
        • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

        Die Agendapapierefür die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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        'Carrots & Sticks'-Jahresbericht

        12.03.2024

        Die Ausgabe 2023 des jährlichen 'Carrots & Sticks'-Berichts, die eine umfassende Bestandsaufnahme der ESG-Berichterstattung und -Trends weltweit bietet, ist nun veröffentlicht worden. In dem Bericht wird die Zunahme der Berichterstattung seit 2020 hervorgehoben.

        In dem Bericht werden 2.463 Fälle von Berichtspraxis und den entsprechenden Vorgaben in 132 Ländern sowie von 76 internationalen und regionalen Organisationen von 1897 bis heute untersucht. Es wird eine starke Steigerung der freiwilligen Berichterstattung seit Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele der UN 2015 beobachtet.

        Laut Bericht werden die Berichterstattungsvorschriften überwiegend von Regierungen erlassen, und freiwillige Angaben überwiegen verpflichtende Vorschriften. Die meisten Berichtsvorschriften können nur zu einem geringen Maß durchgesetzt werden.

        Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite von Carrots & Sticks abrufbar.

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