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Tagesordnung für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte

02.05.2024

Für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte, die am 8. und 9. Mai 2024 per Videokonferenz und vor Ort in Manama stattfinden wird, wurde eine Tagesordnung veröffentlicht.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 8. Mai 2024 (9:10h-16:35h)

  • Aktuelles von der AAOIFI
    • Übertragungen von Vermögenswerten zwischen internen Beteiligten
    • Werbegeschenke und Preise
    • Folgebilanzierung von Investitionskonten mit Gewinnbeteiligung
  • Aktuelles vom MASB
    • Aktualisierte Überprüfung der Jahresabschlüsse islamischer Finanzinstitute
  • IASB-Vortrag über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung
  • Aktuelle Entwicklungen beim ISSB

Donnerstag, 9. Mai 2024 (9:00h–11:30h)

  • Aktuelles vom IASB
    • IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss
    • Entwurf Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des Rechnungslegungsstandards IFRS für KMU'
    • Andere Themen des IASB
    • Aktuelles vom IFRS Interpretations Committee

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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Korea konsultiert zu Standards für Nachhaltigkeitsangaben auf der Grundlage der ISSB-Standards

02.05.2024

Der Koreanische Rat für Nachhaltigkeitsstandards (Korea Sustainability Standards Board, KSSB) hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem Standards für Nachhaltigkeitsangaben auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2 vorgeschlagen werden. Die Stellungnahmefrist für den Entwurf endet am 31. August 2024.

Die vorgeschlagenen koreanischen Standards zur Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen würden zwei verpflichtende (KSSB 1 und KSSB 2) und einen nicht verpflichtenden Standard (KSSB 101) umfassen:

  • KSSB 1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen basiert auf IFRS S1
  • KSSB 2 Klimabezogene Angaben basiert auf IFRS S2
  • KSSB 101 Zusätzliche Angaben, die sich an bestimmten Unternehmenszielen orientieren ist ein länderspezifischer Standard, der es den Unternehmen ermöglicht, selektiv zusätzliche nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu machen, die durch nationale Vorschriften vorgeschrieben sind oder die den Zielen der Nachhaltigkeitspolitik entsprechen

Der Zeitplan innerhalb des gesetzlichen Rahmens oder der Börsenzulassungsregeln wird von der koreanischen Regierung nach umfassender Konsultation der nationalen Interessengruppen festgelegt. Folglich werden die Zeitpunkte des Inkrafttretens der Standards und der spezifische Angabeort in Verbindung mit der Entwicklung des verpflichtenden Nachhaltigkeitsangabensystems festgelegt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des KSSB.

IFRS Treuhänder - Sitzung Image
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Zusammenfassung der Treuhändersitzung vom Februar 2024

02.05.2024

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben vom 27. bis 29. Februar 2024 in Madrid getagt. Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung, zu der auch eine Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) gehörte, zur Verfügung.

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

Die Zusammenfassung enthält Berichte zu folgenden Themen:

  • Berichte des Vorsitzenden des Treuhänders und des Geschäftsführers
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB
  • Präsentation des Vorsitzenden von IOSCO
  • Bericht des Vorsitzenden des ISSB
  • Strategie des IASB - dritte Generation
  • Überlegungen zur strategischen Ausrichtung des ISSB
  • Aktuelles zur ISSB-Finanzierung
  • Strategisches Engagement des Treuhänders
  • Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats
  • Rat für integrierte Berichterstattung und Konnektivität
  • Zukunftsvision für die Unternehmensberichterstattung
  • Berichte der letzten Sitzungen der Ausschüsse der Treuhänder
  • Stakeholder-Veranstaltung
  • Sitzung mit dem Monitoring Board
  • Verabschiedung des scheidenden Geschäftsführers

DPOC-Sitzung

Der DPOC erörterte die folgenden Themen:

  • IASB-bezogene Themen
    • Aktueller Stand der fachlichen Aktivitäten des IASB
    • Konsultationsprozess - Überprüfung der Entwicklung von IFRS 19
  • ISSB-bezogene Themen
    • Aktueller Stand der fachlichen Aktivitäten des ISSB
    • Aktueller Stand in Bezug auf Materialien zur Unterstützung der Anwendung der ISSB-Standards
  • Zusammensetzung der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie
  • Kor­re­spon­denz

Den vollständigen Bericht von beiden Sitzungen in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung einsehen.

Schweiz - neu Image

Vierte Studie zur Rechnungslegung in der Schweiz

02.05.2024

Die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) gibt die Ergebnisse ihrer aktuellsten Studie zur Rechnungslegung in der Schweiz bekannt. Die Studie ist eine Aktualisierung vergleichbarer Erhebungen aus den Jahren 2009, 2014 und 2018.

Die zentralen Erkenntnisse für börsennotierte Unternehmen aus der Studie können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Mehrheit der börsennotierten Unternehmen wendet Swiss GAAP FER an (62%), 36% orientieren sich an den IFRS.
  • Die wichtigsten Funktionen der Rechnungslegung sind die Rechenschaftsablage gegenüber Anspruchsgruppen (95%) und die Information der Öffentlichkeit (90%).
  • 65% der börsennotierten Unternehmen sind der Meinung, dass das angewendete Regelwerk eine wichtige Verhandlungsgrundlage für eine kostengünstige Fremdfinanzierung darstellt.
  • 75% der börsennotierteen Unternehmen veröffentlichen einen Nachhaltigkeitsbericht. Ein Drittel davon wäre gemäß Obligationenrecht nicht zu einer Veröffentlichung verpflichtet. Weitere 13% veröffentlichen noch keinen Nachhaltigkeitsbericht, sind nun aber per Gesetz dazu aufgefordert.
  • Insgesamt sind knapp zwei Drittel (63%) der börsennotierten Gesellschaften zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Belange verpflichtet.
  • Die Global Reporting Initiative (GRI) ist mit 56% die am weitesten verbreitete Norm zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Andere vielversprechende Standrads (z. B. die Standards der EU oder des ISSB) wurden erst vor kurzem veröffentlicht und müssen sich zuerst noch durchsetzen.
  • Ein Drittel lässt ihren Nachhaltigkeitsbericht (zumindest teilweise) durch eine unabhängige Instanz mit begrenzter Sicherheit prüfen, 7% sogar mit hinreichender Sicherheit.
  • Die Hauptmotivation für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts liegt – neben einer allfälligen gesetzlichen Verpflichtung – im Bedürfnis höhere Transparenz zu schaffen.
  • Der Vergleich zwischen Swiss GAAP FER und IFRS zeigt, dass die geringere Komplexität (95%), der Umsetzungsaufwand (91%) und der Umfang des Regelwerks (90%) für die Swiss GAAP FER sprechen. Die Vorteile der IFRS liegen demgegenüber im höheren Bekanntheitsgrad (88%) und der Internationalität (74%)

Die vollständige Studie steht Ihnen auf der Internetseite der FER zur Verfügung.

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ISSB und EFRAG veröffentlichen Interoperabilitätsleitlinien

02.05.2024

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) und EFRAG (vormals European Financial Reporting Advisory Group) haben Leitlinien veröffentlicht, die die Übereinstimmung zwischen den ISSB-Standards und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erläutern.

Der Pressemitteilung zufolge soll das Dokument, das auch als „Lehrmaterial“ bezeichnet wird, die Komplexität, Fragmentierung und Doppelarbeit für Unternehmen, die sowohl die ISSB-Standards als auch die ESRS anwenden, verringern.

Die Leitlinien umfassen die folgenden Abschnitte:

  • Abschnitt 1 behandelt die allgemeinen Berichtsanforderungen in den ESRS und ISSB-Standards und erläutert die Kompatibilität der Standards in Bezug auf Wesentlichkeit, Darstellung und Angaben zu nicht-klimabezogenen Nachhaltigkeitsthemen.
  • Abschnitt 2 adressiert klimabezogene Angaben. Dabei werden die Textziffern der ISSB-Standards und die entsprechenden Textziffern in den ESRS in tabellarischer Form gegenübergestellt.
  • Abschnitt 3 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen ESRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben machen müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der ISSB-Standards zu erfüllen.
  • Abschnitt 4 geht auf Berichtselemente/Berichtsbereiche ein, bei denen IFRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben leisten müssen, um gleichzeitig die Anforderungen der ESRS zu erfüllen.

Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zu den Leitlinien, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen iGAAP fokussiert-Newsletter erstellt, in dem die Leitlinien ausführlich erläutert werden.

Hinweis: Am 23. Mai 2024 werden der ISSB und EFRAG eine gemeinsame Veranstaltung (in Brüssel und online) zu den Leitlinien abhalten. Weiterführende Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

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IPSASB veröffentlicht geringfügige Änderungen seiner Standards

02.05.2024

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Verbesserungen an den IPSAS, 2023' veröffentlicht.

Die Verlautbarung enthält geringfügige Verbesserungen der IPSAS, die aus jüngsten Verbesserungen der IFRS und Projekten mit begrenztem Umfang stammen.

Weiterführende Informationen und Zugang zu den Änderungen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen, die auf verbesserte Informationen über Akquisitionen abzielen

02.05.2024

EFRAG (vormals European Financial Reporting Advisory Group) hat den Entwurf einer Stellungnahme zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Angabenvorschriften in IFRS 3 und der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts in IAS 36 zu angemessenen Kosten für die Ersteller zu erreichen.

EFRAG hat jedoch erhebliche Bedenken und bittet die Interessengruppen um zusätzliche Informationen zu folgenden Punkten:

  • spezifischen Aspekten des neuen Angabenpakets;
  • dem Vorschlag, quantitative Angaben zu erwarteten Synergien zu machen; und
  • der Frage, ob sich der IASB mit bestehenden Steuerfragen, einschließlich der Behandlung latenter Steuern, befassen sollte.

      Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 28. Juni 2024 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

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      Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im März 2024

      01.05.2024

      Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 25. und 26. März 2024 in London veröffentlicht.

      Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

      • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von früheren ASAF-Sitzungen (1-2): Die ASAF-Mitglieder erörterten Themen für die nächste Sitzung, die am 8. und 9. Juli 2024 stattfinden soll und bei der unter anderem die Themen Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung, Rückstellungen - gezielte Verbesserungen, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen und immaterielle Vermögenswerte diskutiert werden sollen.
      • Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (3–6): Die ASAF-Mitglieder erhielten einen Überblick über den kommenden IFRS-Rechnungslegungsstandard IFRS 19 und wurden über die nächsten Schritte des IASB nach der Veröffentlichung des Standards informiert.
      • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (7–15): Zweck der Sitzung war es, die ASAF-Mitglieder über die erneuten Erörterungen des Entwurfs zu regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf dem Laufenden zu halten und es ihnen zu ermöglichen, Anmerkungen zu den im dritten und vierten Quartal 2023 getroffenen vorläufigen Entscheidungen zu machen.
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderungsvorschriften (16–28): Ziel der Sitzung war es, einen Überblick über die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 zu geben, und die ASAF-Mitglieder äußerten sich zum allgemeinen Ansatz für die Erfassung erwarteter Kreditverluste und die Bestimmung wesentlicher Erhöhungen des Kreditrisikos. Darüber hinaus äußerten sich die Mitglieder zur Häufigkeit und Bedeutung einiger Anwendungsfragen, die während der Überprüfung nach der Einführung aufgeworfen wurden, in den Rechtskreisen der ASAF-Mitglieder.
      • Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (29–37): Ziel der Sitzung war es, die vorläufigen Entscheidungen des IASB als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Entwurf der Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zusammenzufassen. Die ASAF-Mitglieder wurden um ihre erste Meinung zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB gebeten.
      • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 (38–46): Der Zweck dieser Sitzung bestand darin, die Mitglieder über die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 zu informieren und die Meinung der Mitglieder zu den vom IASB im Zeitraum Januar bis März 2024 diskutierten Themen einzuholen.
      • Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss (47–55): Zweck dieser Sitzung war es, den ASAF-Mitgliedern einen aktuellen Überblick über das Projekt zu geben und Themen zu erörtern, die auf der IASB-Sitzung im März 2024 diskutiert werden.
      • EFRAG-Projekt zu variablen Gegenleistungen (56–57): Es wurde eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier Bilanzierung variabler Gegenleistungen - aus Sicht des Erwerbers vorgestellt.
      • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (58–63): Es wurde eine Zusammenfassung der Ergebnisse der EFRAG-Umfrage zum Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vorgelegt. Der Zweck der Umfrage war potenzielle Umsetzungs- und Anwendungsprobleme zu ermitteln und festzustellen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Leitlinien besteht.

      Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

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      IFRS-Stiftung veröffentlicht zehnte Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

      01.05.2024

      Die IFRS-Stiftung hat 'Compilation of Agenda Decisions - Volume 10' veröffentlicht; die Publikation enthält alle Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee von November 2023 bis April 2024.

      Diese Zusammenstellung umfasst drei Agendaentscheidungen:

      • IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen;
      • IAS 27 — Fusion zwischen Mutter- und Tochterunternehmen im separaten Abschluss; und
      • IAS 37 — Klimabezogene Zusagen

      Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. Dort steht Ihnen auch die neue Zusammenstellung der Agendaentscheidungen­ zur Verfügung.

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      IASB-Internetpräsentationen zu IFRS 18

      01.05.2024

      Der IASB wird eine Reihe von Internetseminaren veranstalten, die ein umfassendes Verständnis des kürzlich eingeführten IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' ermöglichen sollen. Diese Internetseminare werden den Interessengruppen Einblicke in die Details der neuen Vorschriften geben und eine Plattform für interaktive Diskussionen bieten.

      Die folgenden Internetseminare sind vorgesehen:

      • Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung — Dieses Internetseminar behandelt die Einführung von drei definierten Kategorien für Erträge und Aufwendungen nach IFRS 18 (Betriebs-, Investitions- und Finanzierungskosten). Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die verbesserte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung und die Vorschrift, neue definierte Zwischensummen, einschließlich des Betriebsergebnisses, anzugeben. Dieses Internetseminar wird am 16. Mai in zweimal angeboten, um verschiedenen Zeitzonen gerecht zu werden: vormittags 9:30h-10:30h und nachmittags 15:30h-16:30h britischer Sommerzeit.
      • Von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen  In diesem Internetseminar wird die Vorschrift von IFRS 18 erörtert, nach der Unternehmen Erklärungen zu unternehmensspezifischen Kennzahlen im Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen müssen, die als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen bezeichnet werden. Dieses Internetseminar wird am 30. Mai zweimal angeboten, um verschiedenen Zeitzonen gerecht zu werden: vormittags 9:30h-10:30h und nachmittags 15:30h-16:30h britischer Sommerzeit.
      • Gruppierung von Informationen im Abschluss — In diesem Internetseminar werden erweiterte Leitlinien zur Gliederung von Informationen im Abschluss und zur Entscheidung, ob diese in den primären Abschlussbestandteilen oder im Anhang enthalten sein sollen, behandelt. Dieses Internetseminar wird am 6. Juni zweimal angeboten, um verschiedenen Zeitzonen gerecht zu werden: vormittags 9:30h-10:30h und nachmittags 15:30h-16:30h britischer Sommerzeit.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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