Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung 2008-2010

 

Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung 2008-2009

November 2007: IASCF-Treuhändern verkünden Strategie zur Verbesserung der Führung

Am 7. November 2007 haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, Vorschläge angekündigt, die der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation gelten und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht. Die Treuhänder werden eine Reihe von Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen im Vorfeld der Überarbeitung der Satzung aufnehmen, die 2008 beginnen soll. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 83 KB).

IASCF-Vorschläge zur Verbesserung der Führung

Einrichtung formaler Berichtswege zu offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten einen formalen Berichtsweg zu einer repräsentativen Gruppe von offiziellen Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten einrichten. Diese Gruppe würde Ernennungen von Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder sowie die Angemessenheit der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und das Gesamtbudget prüfen.

Entwicklung eines mehrschichtigen, mehrseitigen Ansatzes zu Rechenschaftspflicht jenseits des formalen Berichtsweges zu offiziellen Organisationen: Die Treuhänder sollten ihren Austausch mit den wichtigsten Interessengruppen verstärken und vertiefen und Mechanismen einrichten, die es ihnen erlauben, Meinungen außerhalb der formalen Prozeduren einzuholen. Dies würde natürlich Mechanismen für Treffen mit offiziellen Organisationen und Lenkungsgremien und Institutionen des Privatsektors. Darüber hinaus würde eine solche Rechenschaftspflicht eine Erwägung der Rolle und Struktur des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) innerhalb der Rechenschaftspflicht der Organisation erfordern.

Einrichtung eines Mechanismus zur Einholung öffentlicher Meinungen durch die Treuhänder jenseits der regelmäßig angesetzten Sitzungen mit bestimmten Interessengruppen: Die Treuhänder sollten verbesserte Mechanismen einrichten, um Meinungen von interessierten Parteien einzuholen, die zu den Methoden, Prozessen und Prozeduren der IASC-Stiftung und des IASB Stellung nehmen wollen.

Fortsetzung der Bemühungen hin zu einem nachhaltigen, breit aufgestellten Finanzierungssystems: Nachdem die Finanzierungsgrundlage durch den 2006 eingeführten neuen Ansatz bereits erheblich ausgeweitet wurde, sollten die Treuhänder ihre Bemühungen fortsetzen, die Finanzierungsgrundlage noch weiter auszuweiten.

 

[MATCHED]November 2007: Neues Gremium zur Überwachung von IASCF und IASB vorgeschlagen

Am 7. November 2007 haben die Europäische Kommission, die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Agency of Japan, FSAJ), die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securites Commissions, IOSCO) und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, vorgeschlagen. Dieses Gremium würde sich regelmäßig mit den Treuhändern der IASC-Stiftung treffen, um das Arbeitsprogramm des IASB zu prüfen und zu kommentieren, an der Ernennung von IASCF-Treuhändern mitzuwirken (und letzte Entscheidungsbefugnis zu haben) und die Überwachungsaktivitäten der Treuhänder zu prüfen. Laden Sie sich die gemeinsame Erklärung von IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen Kommission herunter (in englischer Sprache, 71 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus der Erklärung:

Auszug aus der gemeinsamen Erklärung von IOSCO, SEC, FSAJ und der Europäischen Kommission

Der IASB, der der Aufsicht der Treuhänder der IASC-Stiftung unterliegt, ist ein unabhängiger Standardsetzer, der sich im öffentlichen Interesse der Entwicklung eines einzigen Satzes von hochwertigen, verständlichen und durchsetzbaren weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards widmet. Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben eine Überarbeitung der Satzung der Stiftung beginnend im Jahr 2008 geplant. Die für die Kapitalmarktregulierung zuständigen Behörden schlagen vor, die Gelegenheit der Überarbeitung der Satzung zu nutzen, um in Zusammenarbeit mit der IASC-Stiftung bestimmte Veränderungen vorzunehmen, um das Führungsrahmenkonzept der Stiftung zu stärken, während gleichzeitig die weiter bestehende Wichtigkeit eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses betont wird.

Im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht die Einrichtung eines neuen Überwachungsgremiums innerhalb der Führungsstruktur der IASC-Stiftung, um die bestehende Überwachungsfunktion der IASCF-Treuhänder im öffentlichen Interesse zu stärken. Die Einrichtung eines solchen Überwachungsgremiums würde dazu dienen, würde die Treuhänder dabei unterstützen, die Interessen der globalen Investmentgemeinde zu repräsentieren und dadurch das vertrauen der Allgemeinheit in die IFRS zu stärken.

Ein Hauptziel wird sein, dass sich das Überwachungsgremium regelmäßig mit den IASCF-Treuhändern trifft, um das Arbeitsprogramm des IASB zu erörtern, zu prüfen und zu kommentieren. Wir erwarten, dass die IASC-Stiftung und der Vorsitzende des IASB sich außerdem mit den relevanten öffentlichen Behörden in Austausch setzen. Das Überwachungsgremium würde sich in Zusammenarbeit mit den Treuhändern der IASC-Stiftung und in Abstimmung mit dem Beirat für Treuhänderernennungen an der Auswahl von Treuhändern beteiligen. Das Überwachungsgremium wäre außerdem für die endgültige Genehmigung von Treuhändernominierungen verantwortlich und würde die Möglichkeit haben, die Prozeduren der Treuhänder zur Überwachung des Standardsetzungsprozesses und zur Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des IASB zu prüfen.

[MATCHED]Februar 2008: Vorschläge der IASCF zu Aufsichtsgremium und Vergrößerung des IASB

Im November 2007 hatte die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, Vorschläge bezüglich der Verbesserung der Führungsstrukturen der Organisation und der Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht gemacht (s. o.). Diese Vorschläge schlossen die Gründung eines Aufsichtsgremiums aus Mitgliedern offizieller Institutionen einschließlich der Wertpapieraufsichtsbehörden mit ein. Dieses Gremium sollte die Ernennung von Treuhändern genehmigen und deren Aufsichtstätigkeiten prüfen sowie die Angemessenheit der jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und des Gesamtbudgets überwachen. Der Vorschlag zur Gründung eines Aufsichtsgremiums wurde von der IOSCO, der SEC, der Europäischen Kommission und der FSAJ gemeinschaftlich unterstützt. Daraufhin nahmen die Treuhänder Beratungen mit den wichtigsten Interessengruppen zu diesen Vorschlägen auf, die zu einer Überarbeitung der Satzung führen sollen, die im Laufe dieses Jahres beginnen soll. Auf ihrer Sitzung am 29. und 30. Januar 2008 kamen die Treuhänder zu den folgenden weiteren Beschlüssen hinsichtlich einer Überarbeitung der Satzung (lesen Sie auch die Presserklärung in englischer Sprache, 66 KB):

Raschere Erörterungen bezüglich des Aufsichtsgremiums: Die Treuhänder werden ihre Erörterungen ihrer Vorschläge bezüglich, Größe, Zusammensetzung und Auftrag des Überwachungsgremiums vorantreiben, um möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2008 zu abschließenden Beschlüssen zu kommen. Erste Vorschläge werden im zweiten Quartal 2008 zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.

Vorschlag, den IASB auf 16 Mitglieder zu erweitern: Gleichzeitig werden die Treuhänder vorschlagen, die Anzahl der Mitglieder des IASB schrittweise auf 16 zu erweitern. Während die bestehenden satzungsgemäßen Kriterien für die Auswahl der Mitglieder weiterhin beachtet werden sollen, erwägen die Treuhänder, ob sie auch Mindestkriterien für die Einhaltung einer geographischen Balance festschreiben sollen.

Erweiterter Konsultationsprozess zu anderen Satzungsfragen: Die Treuhänder beabsichtigen, in der ersten Jahreshälfte 2008 ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, mit dem Stellungnahmen und Vorschläge zu anderen Bestandteilen der Satzung erbeten werden sollen. Die Treuhänder werden versuchen, diese umfassendere Überarbeitung der Satzung bis Ende 2009 abzuschließen.

Die Treuhänder planen einer Ausweitung ihrer Erörterungen mit den Interessengruppen zu den beiden oben genannten konkreten Vorschlägen sowie zu einer allgemeinen Überarbeitung der Satzung.

[MATCHED]Februar 2008: Beschleunigtes Vorgehen hinsichtlich IASCF-Aufsichtsorgan und IASB-Erweiterung

Auf der Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) am 14.Februar 2008 berichteten der Treuhänder Antonio Vegezzi und der geschäftsführende Direktor der IASCF, Thomas Seidenstein, dass die Treuhänder beabsichtigten, ihren Überlegungen zu diesen zwei Themen absolute Priorität einzuräumen:

Einrichtung eines 'Überwachungsgremiums' aus Stellvertretern offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten, das die Ernennung von Treuhändern genehmigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder prüfen wird.

Ausweitung des IASB von derzeit 14 Mitgliedern auf 16 Mitglieder.

Daher wird erwartet, dass im Laufe des zweiten Quartals 2008 offizielle Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden können. Es wurde auch angekündigt, dass die weitere Überarbeitung der Satzung im dritten Quartal 2008 in Angriff genommen werden wird und etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen würde.

April 2008: IASCF beginnt mit der Überprüfung der Satzung

Am 8. April haben die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation, unter der der IASB arbeitet, den Prozess für die Überprüfung der Satzung 2008 bekannt gegeben. Sie haben auch Vorschläge vervollständigt, die kurzfristig veröffentlicht werden, nach denen:

ein 'Überwachungsorgan' von Vertretern offizieller Organisationen einschließlich Wertpapierregulatoren geschaffen werden soll, das die Ernennung der Treuhänder genehmigen und die Aufsichtstätigkeit der Treuhänder überprüfen würde

der IASB auf 16 von derzeit 14 Mitglieder erweitert und eine geografisch ausgeglichene Verteilung geschaffen werden soll.

Die verbleibenden Sachverhalte werden umfassend behandelt, beginnend mit einem Konsultationsdokument in der zweiten Jahreshälfte 2008. Die Treuhänder erwarten, die Überprüfung bis Ende 2009 abgeschlossen zu haben. Die Treuhänder haben eines Satzungsausschuss eingerichtet, der die Überprüfung führen soll, obgleich Entscheidungen nur durch das Treuhändergremium insgesamt gefällt werden. Diesem Ausschuss gehören an: Gerrit Zalm, Vorsitzender der Treuhänder; Philip Laskawy, stellvertretender Vorsitzender der Treuhänder; Bertrand Collomb; Samuel DiPiazza; Aki Fujinuma; Pedro Malan; und Antonio Vegezzi. Hier können Sie die englischsprachige Pressemitteilung herunterladen (63 KB).

Zeitplan für die Überprüfung der Satzung 2008

April 2008

Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Verteilung des IASB - der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31. Juli 2008

April-August 2008

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern

September 2008

Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium

Oktober 2008

Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überprüfung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten

Oktober oder November 2008

Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll - der zweite Abschnitt der Überprüfung der Satzung

Oktober 2008-Januar 2009

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überprüfung der Satzung zu erörtern

Februar 2009

Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten

April 2009

Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen

April 2009-Oktober 2009

Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglichweise auch Diskussionen am Runden Tisch

Oktober-November 2009

Abschluss der Überprüfung der Satzung

[MATCHED]Mai 2008: IASCF-Treuhänder veranstalten Runden Tisch zu Verfassungsvorschlägen

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am 12. Mai 2008 angekündigt (Presseerklärung in englischer Sprache, 54 KB), dass sie Gespräche am Runden Tisch anbieten wollen, bevor sie ihre Vorschläge zur Phase I der Überarbeitung der Verfassung veröffentlichen. In Phase I werden folgende Vorschläge erwogen:

Einrichtung eines Überwachungsgremium aus Abgeordneten offizielle Organisationen einschließlich Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder prüfen würde.

Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Balance.

Genauere Informationen zum Runden Tisch sind noch nicht bekannt gegeben worden. Bei Ankündigung der Gespräche haben die Treuhänder allerdings einen aktualisierten Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung bekanntgegeben (den vorigen Zeitplan sehen Sie oben):

aktualisierter Zeitplan für die Überarbeitung der Verfassung 2008

März - April 2008

Treuhänder haben Vorschläge und Materialien für die Überarbeitung der Verfassung entwickelt.

Mai - Juni 2008

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts vor deren Veröffentlichung zu erörtern.

Juni 2008

Veröffentlichung von Vorschlägen zur öffentlichen Rechenschaftspflicht und Umfang bzw. geografischer Balance des IASB – der erste Abschnitt der Überprüfung der Satzung. Die Frist zur Stellungnahme soll im AUgust oder September 2008 enden.

Juni - August 2008

Treuhänder kommen weiter mit interessierten Parteien zusammen, um die Vorschläge des ersten Abschnitts zu erörtern.

September 2008

Satzungsausschuss entwickelt Vorschläge auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen und anderweitigen Inputs zu den Vorschlagen des ersten Abschnitts zur Vorlage an das gesamte Treuhändergremium.

Oktober 2008

Treuhänder werden über den ersten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung auf ihrer Sitzung in Peking befinden. Änderungen sollen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Oktober oder November 2008

Treuhänder werden ein Diskussionspapier mit der Bitte um Stellungnahme zu Ansichten zu den anderen Sachverhalten veröffentlichen, die als Teil der Überprüfung der Satzung aufgenommen werden soll – der zweite Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung.

Oktober 2008-Januar 2009

Treuhänder kommen mit interessierten Parteien zusammen, um den zweiten Abschnitt der Überarbeitung der Verfassung zu erörtern

Februar 2009

Treuhänder werden eine Liste an Sachverhalten und der Satzungsausschuss Vorschläge ausarbeiten.

April 2009

Treuhänder werden andere Satzungsänderungen zu Sachverhalten, die ausgemacht wurden, veröffentlichen.

April 2009-Oktober 2009

Treuhänder werden eine Reihe an Sitzungen zu den Vorschlägen abhalten, möglicherweise auch Diskussionen am Runden Tisch.

Oktober-November 2009

Abschluss der Überarbeitung der Verfassung.

 

 

[MATCHED]Juni 2008: Gespräche am Runden Tisch der IASCF für den 19. Juni 2008 festgesetzt

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, werde mit interessierten Parteien am 19. Juni 2008 zusammenkommen, um ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu erörtern. Die Gespräche am Runden Tisch werden etwa von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr Londoner Zeit im Renaissance Chancery Court Hotel in London stattfinden. Lesen Sie die englischsprachigen Entwurfsvorschläge der Treuhänder (150 KB). Die beiden wesentlichen Vorschläge sind die folgenden:

Einrichtung einer formellen Verbindung zu den wichtigsten öffentlichen Institutionen durch Schaffung eines Überwachungsgremiums aus Vertretern offizieller Organisationen (einschließlich Wertpapieraufsichten), das Treuhänder ernennen und ihre Aufsichtsaktivitäten überwachen würde.

Ausweitung des IASB auf 16 Mitglieder von derzeit 14 unter Wahrung einer geographischen Balance. Diese geographische Balance würde so aussehen, dass normalerweise jeweils vier Vertreter aus Nordamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum Mitglieder des Boards wären sowie vier weitere Vertreter mit beliebigem Hintergrund, solange die Gesamtbalance der geographischen Interessen nicht verletzt würde.

Einzelpersonen oder Organisationen, die an den Gesprächen am Runden Tisch am 19. Juni teilnehmen wollen, werden gebeten, ihr Teilnahmeinteresse per E-mail Tamara Oyre, IASCF Assistant Corporate Secretary, unter toyre@iasb.org bis Freitag, den 13. Juni 2008 mitzuteilen. Interessierte Parteien, die nicht an den Gesprächen teilnehmen können, haben die Möglichkeit, bis zum 9. Juni 2008 schriftlich Beiträge zur Diskussion einzureichen.

[MATCHED]Juni 2008: Wertpapieraufsichten unterstützen Aufsichtsgremium für IASCF

Die Wertpapieraufsichtsbehörden der Welt – vertreten durch IOSCO sowie die Europäische Kommission, die japanische Finanzmarktaufsicht und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht, die Wertpapieraufsichtsbehörden in den drei größten Kapitalmärkten der Welt - begrüßen den Vorschlag der Bildung eines Aufsichtsgremiums über die IASC-Stiftung (IASC Foundation Monitoring Group). Dieser Vorschlag ist Teil der Überarbeitung der Satzung 2008, die gegenwärtig von der IASCF durchgeführt wird. In einer gemeinsamen Erklärung äußerten sich die Wertpapierregulatoren wie folgt (in englischer Sprache):

Wir sind hocherfreut über den erzielten Fortschritt hinsichtlich des zunehmenden Austausches zwischen den Wertpapieraufsichtsbehörden und der IASCF. Die zunehmende Anwendung und Verwendung der IFRS in den Kapitalmärkten der Welt macht eine Stärkung der Rechenschaft der Stiftung gegenüber den Behörden, die für das Setzen von Finanzangabepflichten börsennotierter Unternehmen zuständig sind, erforderlich. Mit der Abhaltung der kommenden Gesprächsrunden erkennt die Stiftung die Notwendigkeit der Schaffung eines Mechanismus in Richtung eines Austauschs zwischen den Wertpapieraufsichtsbehörden und der IASCF an, der der historischen Beziehung zwischen den Wertpapieraufsichtsbehörden und den nationalen Standardsetzern nahekommt. Umgekehrt wird dies die Wertpapieraufsichtsbehörden, die die Anwendung der IFRS zulassen oder vorschreiben, in die Lage versetzen, ihr Mandat hinsichtlich Anlegerschutz, Marktintegrität und Kapitalbildung faktisch niederzulegen.

[MATCHED]Juni 2008: Mitschrift von den Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung am 19. Juni 2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 19. Juni 2008 mit einer Reihe interessierter Parteien zusammen, um ihre ersten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Siftung zu erörtern. Die Gesprächsrunden wurden in der Zeit von 9.30 bis 15.30 Uhr im Renaissance Chancery Court Hotel in London abgehalten. Den Entwurf der von den Treuhändern unterbreiteten Vorschläge, der als Grundlage für die Diskussion diente, können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 153 KB). Die beiden Kernvorschläge bestanden in folgendem:

Einrichtung einer formellen Verbindung zu den wesentlichen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen durch Einrichtung eines Aufsichtsgremiums aus Abgeordneten offizieller Organisationen einschließlich der Wertpapieraufsichten, das Treuhänder ernennen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder überwachen würde.

Erweiterung der Anzahl der Boardmitglieder von derzeit 14 auf dann 16 unter Wahrung einer geographischen Ausgewogenheit. Geographische Ausgewogenheit würde bedeuten, dass es üblicherweise jeweils vier IASB-Mitglieder aus Nordamerika, Europa und der asiatisch-pazifischen Region gäbe; vier weitere würde aus irgendwelchen Regionen ernannt, wobei die übergeordnete geographische Ausgeglichenheit zu erhalten wäre.

An diesem Tag wurden vier Diskussionsrunden abgehalten. Bei jeder Sitzung wurden zwischen sechs und acht Teilnehmer um ihre generelle Sichtweise gebeten. Die anwesenden Treuhänder erwiderten diese. Anschließend folgte eine eher unstrukturierte Unterredung. Die Teilnehmer jeder Sitzung rissen in etwa dieselben Punkte an, so wie die Mitschrift die Diskussion nach Themen und weniger nach der jeweiligen Sitzung wiedergibt.

 

Mitschrift von den Gesprächsrunden zur IASCF-Satzung

19. Juni 2008, London

Überwachungsgremium

Um eine formelle Verbindung zwischen öffentlichen Gremien und der IASC-Stiftung/dem IASB einzurichten, schlagen die Treuhänder vor, ein Überwachungsgremium einzurichten. Dieses Überwachungsgremium würde am Ernennungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen am Ende genehmigen. Darüber hinaus würde es die Treuhänder bei der Ausübung ihrer Aufsichtspflichten, die in der Satzung der IASC-Stiftung genannt sind, beaufsichtigen und beraten. Die erste Zusammensetzung des Überwachungsgremiums soll wie folgt aussehen:

(a) das verantwortliche Mitglied der Europäischen Kommission,

(b) der geschäftsführende Direktor des Weltwährungsfonds,

(c) der Vorsitzende des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,

(d) der Vorsitzende des IOSCO-Fachausschusses (oder der stellvertretende Vorsitzende oder der Vorsitzende einer ausgewählten Wertpapieraufsicht in Fällen, in denen der Vorsitzende des IOSCO-Fachausschusses der Vorsitzende einer EU-Wertpapieraufsicht, der Kommissar der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde oder der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht ist),

(e) der Kommissar der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan,

(f) der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht,

(g) der Präsident der Weltbank.

Alle Teilnehmer unterstützten die Einrichtung eines Überwachungsgremiums. Einige sahen es als fällige Gegenleistung (oder politische Notwendigkeit) dafür an, dass die Rechtskreise, die IFRS anwenden, einen Teil ihrer Entscheidungsmacht über Rechnungslegungsstandards abgeben. Gleichzeitig gab es erhebliche Bedenken, dass es zu einer Vermehrung der Politisierung der Arbeit des IASB kommen könne. Daher gab es auch viele Bedenken ob der Arbeitsgrundlagen des Überwachungsgremiums. Insbesondere wurde in Frage gestellt, ob es angemessen sei, dem Gremium zu gestatten, Kandidaten für die Ernennung als Treuhänder vorzuschlagen. Allen Teilnehmern war sehr wichtig, dass die Treuhänder weiterhin unabhängig sein sollten und nicht abhängig von Wertpapieraufsichten.

Die starke Dominanz der Wertpapieraufsichten im vorgeschlagenen Mitgliederkreis des Überwachungsgremiums wurde oft kritisiert. Insbesondere wurde die Abwesenheit von bedeutenden Marktregulatoren wie beispielsweise Banken-, Versicherungs- und Pensionsaufsichten kritisiert, obwohl nur ein Teilnehmer einen Sitz im Gremium einforderte. Darüber hinaus sahen einige Teilnehmer einen Konflikt in der Wertpapieraufsichtenlastigkeit und der Rolle des IASB als Standardsetzer auch für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass es in dieser prinzipienbasierten Umgebung sehr schwierig sei, die Prinzipien zu erkennen, die hinter dem vorgeschlagenen Mitgliederkreis lägen: Es sei eine Mischung aus internationalen, regionalen und inländischen Organisationen. Die Überlegungen, die hinter der vorgeschlagenen Auswahl der Treuhänder stand, musste noch einmal erörtert und erläutert werden. Die Tatsache, dass einige der vorgeschlagenen Mitglieder bedeutende Verantwortung in Bezug auf IFRS in ihren Rechtskreisen tragen, löste auch Besorgnis aus.

Überraschenderweise sagte der Vorsitzende der IASC-Stiftung in einer Sitzung, dass die Zusammensetzung des Überwachungsgremiums „zu Komplikationen führen würde‟. Daraus lässt sich schließen, dass die Zusammensetzung bereits eine abgesprochene Sache ist und nicht mehr grundlegend erörtert werden kann.

Auftrag des Überwachungsgremiums

Die Frage der Oberhoheit, also welches der Gremien - das Überwachungsgremium oder die Treuhänder der IASC-Stiftung – die höchste Instanz der IASC-Stiftung ist, wurde als Schlüsselfrage erkannt und in den zur Stellungnahme veröffentlichten Vorschlägen explizit dargestellt. Es gab große Bedenken, dass die Einrichtung des Überwachungsgremiums zu viel Macht von den Treuhändern weg verschieben würde. Fast alle Teilnehmer wollten sicherstellen, dass das Überwachungsgremium auf keinerlei Art und Weise die Unabhängigkeit des IASB hindern oder einschränken würde. Dies galt insbesondere für dessen Möglichkeit, die fachliche Tagesordnung zu bestimmen. Es wurde deutlich, dass die Teilnehmer nicht überzeugt waren, dass die Vorschläge in Bezug auf solche Garantien weitreichen genug seien. Insbesondere Paragraph 19(c) der Satzung wurde von den Teilnehmern kritisiert:

 

[...] Das Aufsichtsgremium hat das Recht, Sitzungen mit den Treuhändern oder mit dem Vorsitzenden der Treuhänder allein (oder mit dem Vorsitzenden des IASB wenn angemessen) einzufordern, auf denen jeder Bereich der Arbeit der Treuhänder oder des IASB erörtert werden kann. Diese Sitzungen können die Erörterung von allen Sachverhalten, die das Aufsichtsgremium zu zeitnaher Lösung an die IASC-Stiftung oder den IASB weitergeleitet hat, und Lösungsvorschläge von Seiten der IASC-Stiftung oder des IASB zu diesen Sachverhalten beinhalten.

 

Einige Teilnehmer waren sehr besorgt, dass dies eine Einladung an das Überwachungsgremium sei, sich in die Führung der IASC-Stiftung und des IASB einzumischen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele der Organisationen, die im Überwachungsgremium vertreten sind, hochpolitisch sind, bestanden bei den Teilnehmern echte Sorgen, dass die IASC-Stiftung und der IASB politisch instrumentiert werden könnten.

Das Überwachungsgremium könne als ein Prüfungsausschuss angesehen werden, und es müsse verhindern, in das tägliche Geschäft des Unternehmens verwickelt zu werden, und müsse Interessenskonflikte vermeiden. Das würde dann bedeuten, dass das Überwachungsgremium den Nominierungsprozess der Treuhänder überwachen würde und die tatsächlichen Ernennungen bestätigen würde, aber dass es von der direkten Nominierung von Treuhändern ausgeschlossen werden solle.

Darüber hinaus wurde es als möglicherweise gefährlich angesehen, dass das Gremium in seiner Rolle auch die Treuhänder bei der Ausübung ihrer Aufsichtsverantwortung beraten solle, da das dazu führen könne, dass das Gremium einen offenen regulierenden Einfluss auf den IASB und insbesondere die Agenda nehmen könne.

Beratungsausschuss für die Treuhänderernennung

Die Meinungen zu dieser Frage waren gemischt. Einige Teilnehmer waren der Meinung, das der Ernennungsberatungsausschuss immer noch eine wichtige Rolle bei der Auswahl und dem Vorschlag geeigneter Kandidaten für die Ernennung als Treuhänder spiele (unter der Annahme, das das Überwachungsgremium keine Nominierungen wird vornehmen können). Andere waren der Meinung, dass der Ausschuss unnötig sei und dass die Ausschüsse der Treuhänder diese Aufgabe übernehmen könnten. Viele äußerten gar keine Meinung.

Ausweitung der Mitgliederzahl des IASB und Vorschrift einer bestimmten geographischen Komponente

Fast alle Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die Vorschrift einer bestimmten geographischen Komponente bei der Zusammensetzung des IASB die vorgeschriebene fachliche Kompetenz und andere Kriterien für eine Mitgliedschaft beim Board kompromittieren könne. Diese Bedenken wurden immer wieder angeführt, obwohl die Treuhänder wiederholt versicherten, dass die Kriterien für eine Boardmitgliedschaft in der Satzung nicht in Frage gestellt würden.

Viele Teilnehmer äußerten Bedenken, dass die Vorschrift einer bestimmten geographischen Komponente dazu führen könnte, dass die Boardmitglieder als Vertreter von Anwenderkreisen gesehen werden könnten und nicht als Teilnehmer eines globalen Kapitalmarkts etc. Geographische Streuung auf Ebene der Treuhänder wurde als notwendig angesehen und akzeptiert, auf Ebene der IASB-Mitglieder sei dies nicht notwendig. Das derzeitige Prinzip in der Satzung der IASC-Stiftung, dass der Board „nicht von einem bestimmten Anwenderkreis oder einem bestimmten geographischen Interesse dominiert‟ werden solle, sei völlig ausreichend. In Bezug auf die Abstimmungsforderungen waren viele der Meinung, dass eine deutlich überwiegende Mehrheit gefordert werden solle - einige forderten 66% oder mehr.

In Bezug auf die Größe zeigten sich viele Teilnehmer dahingehend besorgt, dass bereits bei einer Größe von 14 Mitgliedern der IASB an der oberen Grenze der operationalen Effektivität angelangt sei. Die Ausweitung des Boards auf 16 Mitglieder berge das Risiko, dass Projekte gebremst würden und dass der Board sich aufsplittere und gezwungen sei, in Untergruppen zu arbeiten und suboptimale Ergebnisse erziele. Der Vorsitzende der IASC-Stiftung schien in der Hinsicht unbesorgt zu sein und gab zu verstehen, dass Untergruppen keine schlechte Sache an sich seien. Dieser Kommentar wurde von den Teilnehmern schlecht aufgenommen und trug im weiteren Verlauf nicht zur Vertrauensbildung bei.

Teilnehmer, die die Ausweitung unterstützten, wiesen darauf hin, dass dies dem Board helfen würde, die Verpflichtungen aus den Kontakten mit anderen Gremien wahrzunehmen.

Andere angesprochene Sachverhalte

Einige Teilnehmer erhoben schwere Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, in der die Agenda des IASB festgesetzt und geändert würde. Dies gelte insbesondere für das Arbeitsabkommen. Es habe keine Gelegenheit für eine Erörterung der Prioritäten und Zeitrahmen für die Anwender allgemein gegeben. Ein Teilnehmer nannte diesen Mangel an Rücksprache „ eine Schande‟.

Weitere Schritte

Die Treuhänder werden die vorgetragenen Bedenken und Vorschläge auf ihrer Sitzung in Washington im Juli 2008 erwägen (öffentliche Sitzung am 8. Juli 2008). Die Vorschläge werden voraussichtlich Mitte Juli 2008 zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, und Stellungnahmen wären dann bis Mitte September 2008 einzureichen.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzungen gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

[MATCHED]Juli 2008: Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung – Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen. Die Sitzung am 8. Juli stand Beobachtern offen. Die Mitschrift des Teils der Diskussion, der die Überarbeitung der Satzung betraf, haben wir nachfolgend für Sie übersetzt:

 

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung Washington, 8. Juli 2008 Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung

Hintergrund und Beobachtungen bei den Gesprächen am Runden Tisch

Das Ziel der Diskussion lag darin, festzustellen, ob die Treuhänder bereit sind, den ersten Teil der Vorschläge zur Überarbeitung der Verfassung zu veröffentlichen und Stellungnahmen dazu zu erbitten. Um die Diskussion zu erleichtern, stellte der geschäftsführende Direktor der IASC-Stiftung eine Zusammenfassung der Kommentare vor, die bei den Gesprächen am Runden Tisch am 19. Juni 2008 zu dem Entwurf der Änderungsvorschläge der Satzung (Proposals and Issues for the Constitutional Review) beigetragen worden waren, sowie eine überarbeitete Fassung der Vorschläge nach Berücksichtigung der Kommentare.

Die zwei Hauptänderungen, die vorgeschlagen worden sind, sind die folgenden:

Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus Vertretern offizieller Organe einschließlich Wertpapieraufsichten, das die Ernennung von Treuhändern bestätigen und die Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder überwachen würde.

Ausweitung des IASB von derzeit 14 auf 16 Mitglieder unter Wahrung einer vorgeschriebenen geographischen Balance.

Insgesamt schien es Zustimmung zur Einrichtung eines Überwachungsgremiums (im Folgenden kurz ÜG genannt) zu geben. Es wurden jedoch verschiedene Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Treuhänder und des IASB erhoben sowie hinsichtlich des Fehlens von Vertretern der Anlegerseite im ÜG. Die Vorschläge zur Größe und Zusammensetzung des IASB erzeugten weniger Bedenken als die Vorschläge zum ÜG. Einige Kommentare betrafen jedoch Bedenken hinsichtlich des Kriteriums des geographischen Hintergrunds, die die anderen Kriterien der fachlichen Kompetenz für eine Mitgliedschaft im IASB verwässern würden. Außerdem würden Afrika und Südamerika bei der geographischen Streuung nicht berücksichtigt.

Einige Kommentare, die bei den Gesprächen am Runden Tisch beigetragen wurden, werden nicht in der überarbeiteten Fassung widergespiegelt, die den Treuhändern auf dieser Sitzung vorgestellt wurde. Es wird erwartet, dass sie gemeinsam mit den schriftlichen Stellungnahmen zu den Vorschlägen in Erwägung gezogen werden. Mehrere Treuhändern wiesen darauf hin, dass sie positive Rückmeldungen dazu erhalten hätten, dass Gespräche am Runden Tisch abgehalten worden wären.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des ÜG fragten einige Treuhänder, ob die erste Zusammensetzung auch Bankenaufsichten umfassen sollten, da diese einen starken Einfluss in aufstrebenden Märkten hätten. Der Vorsitzende schlug vor, dass eine Frage in die Vorschläge aufgenommen werden sollte, ob Bankenaufsichten im ÜG vertreten sein sollten.

Hinsichtlich der geographischen Zusammensetzung des IASB wies der Vorsitzende darauf hin, dass es Formulierungen in den überarbeiteten Vorschlägen gebe, die darauf hinwiesen, dass bei den Sitzen, die für Vertreter jeglicher Regionen offenstünden, die Treuhänder normalerweise mindestens einen Vertreter aus Südamerika und Südafrika ernennen würden; diese Formulierungen seien jedoch den hervorgehobenen Änderungen der Satzung beigefügt worden. Er schlug vor, dies ausdrücklich in der Satzung vorzuschreiben.

Überarbeitung der Vorschlagsentwürfe, die bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert worden waren

Die Erörterung drehte sich dann um die Überarbeitungen an den Vorschlägen. Der IASCF-Direktor erklärte die Überlegungen, die hinter den Überarbeitungen des ursprünglichen Entwurfs stehen, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert worden war. Einige kleinere Überarbeitungen gelten des besseren Lesbarkeit des Dokuments. Ander Überarbeitungen wurden vorgenommen, um die Konzepte oder Argumente hinter den Vorschlägen für das ÜG besser zu erklären (beispielsweise um besser den Zusammenhang zwischen der Einrichtung eines ÜG und der Zielsetzung der Rechenschaftspflicht zu zeigen) oder um einigen der Bedenken entgegenzutreten, die am Runden Tisch vorgebracht worden waren.

Unter den bedeutenderen Überarbeitung sind die folgenden:

  1. Aufnahme einer Zeile in die Einleitung, aus der hervorgeht, dass die Überarbeitung der Satzung bis 2010 abgeschlossen sein muss.
  2. Aufnahme eines Absatzes in den Abschnitt zu öffentlicher Rechenschaftspflicht, in dem ausgesagt wird, dass die Treuhänder weiterhin die Interessengruppen durch den SAC aktiv mit einbeziehen werden und offizielle Erörterungen mit interessierten Parteien führen werden. Dieser Absatz wurde aufgenommen, um Bedenken entgegenzutreten, die oft bei den Gesprächen am Runden Tisch aufgekommen waren, dass die Anlegerseite nicht im ÜG vertreten sei. Der Grund hierfür sei, dass es für Anleger bereits andere Wege gebe, um mit der IASCF und dem IASB zu interagieren.
  3. Es wurden neue Absätze aufgenommen, um die Beziehung zwischen den Treuhändern und dem ÜG zu verdeutlichen. Insbesondere wurde verdeutlicht, dass das ÜG ein Organ außerhalb des offiziellen Organisationsrahmen der IASCF sein wird. Daher wird das ÜG eine autonome Einheit sein. Für Zwecke der Überarbeitung der Satzung ist der Vorschlage, dass in der Satzung anerkannt wird, dass es eine Beziehung zum ÜG gibt. Die tatsächliche Arbeitsbeziehung zwischen der IASCF und dem ÜG wird in einem Arbeitsabkommen von IASCF und ÜG festgelegt.
  4. Hinsichtlich der vorgeschlagenen geographischen Balance des IASB sind Formulierungen in die überarbeiteten Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung aufgenommen worden, dass die Treuhänder „normalerweise mindestens ein Mitglied je aus Afrika und Südamerika ernennen sollten‟.
  5. Ein Absatz wurde aufgenommen, um zu erklären, dass die geographische Komponente der Mitgliedschaft im IASB nicht die Wichtigkeit anderer Kriterien für die Mitgliedschaft im Board verwässern sollte.
  6. Die Abstimmungsmehrheit im vergrößerten IASB würde auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es weniger als 16 benannte Mitglieder gibt.

Beziehung zwischen den Treuhändern und dem ÜG

Eine Diskussion kam auf hinsichtlich der Beziehung zwischen den Treuhändern und dem ÜG. Ein Treuhänder fragte nach mehr Informationen hinsichtlich des Arbeitsabkommens zwischen den Treuhändern und dem ÜG. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Details dazu, was im Arbeitsabkommen enthalten sein würde, nicht in den Änderungen an der Satzung verankert würden. Die Vorschläge würden eher der Anerkennung der Tatsache liegen, dass ein Arbeitsabkommen zu entwickeln sei, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Arbeitsabkommen soll ein weiteres öffentliches Dokument sein, dass zwischen dem ÜG und den Treuhändern auszuhandeln ist, wenn der erste Teil der Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist. Der gleiche Treuhänder fragte, ob das Arbeitsabkommen, wenn es ein öffentliches Dokument sei, auch zur Stellungnahme veröffentlicht werden würde. Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, das Arbeitsabkommen zur Stellungnahme zu veröffentlichen.

Einige Treuhänder erhoben Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der IASCF und zeigten sich besorgt, dass die Verantwortlichkeiten des ÜG sich mit den Verantwortlichkeiten der Treuhänder überschneiden oder zu ihnen im Widerspruch stehen könnten. Der Vorsitzende der IASCF erkannte an, dass die Aushandlung eines vernünftigen Arbeitsabkommens zentrale Bedeutung für die Beilegung dieser Bedenken habe. Er hielt auch fest, dass das Arbeitsabkommen die Anforderungen der Satzung selbst nicht ändern könne.

Bevor die Vorschläge zur Stellungnahme veröffentlicht werden, werden sie dahingehend geändert, dass klargestellt wird, dass die Übernahme des Arbeitsabkommens die Zustimmung „des Überwachungsgremiums und der Treuhänder‟ erfordert und nicht „der Mitglieder des Überwachungsgremiums und der Treuhänder‟. Damit soll klargestellt werden, dass nicht jedes einzelne Mitglied des ÜG dem Arbeitsabkommen zustimmen muss, bevor es in Kraft treten kann.

Der Vorsitzende hob hervor, dass die Vorschläge so formuliert seien, dass die Absicht zu erkennen sei, dass das ÜG als ein Gremium ähnlich einem Prüfungsausschuss anzusehen, nicht einem Aufsichtsrat. Jegliche Formulierungen in den Vorschlägen, dass das ÜG Aufsichtsfunktionen habe, würden gestrichen.

Einige Treuhänder zeigten sich über künftige Auseinandersetzungen zwischen dem ÜG und den Treuhändern besorgt und fragten, welche Sicherheitsvorkehrungen zur Verfügung stehen würden, wenn die beiden Parteien sich nicht einigen könnten. Diese Sorgen galten sowohl Auseinandersetzungen allgemein als auch Uneinigkeit hinsichtlich der künftigen Zusammensetzung des ÜG, da in den Vorschlägen nur eine erste Zusammensetzung bei Gründung definiert würde. Diese Bedenken wiederholten auch Treuhänder, die das Konfliktpotenzial zwischen Unabhängigkeit und dem Bedarf an nachhaltiger langfristiger Finanzierung hervorhoben. Dies gelte insbesondere wenn vorgeschlagene Mitglieder des ÜG gleichzeitig die öffentlichen Behörden seien, die die Finanzierung in diesem Rechtskreis organisierten. Der IASCF-Vorsitzende zögerte, einen Sicherheitsmechanismus in die Formulierungen der Satzung aufzunehmen, da dies so wirken könne, als würde das ÜG nicht als unabhängiges externes Gremium angesehen. Beabsichtigt sei, dass die künftige Zusammensetzung des ÜG ihm selbst auf seinem Weg vorwärts überlassen würde. Möglicherweise könnten Leitlinien in das Arbeitsabkommen aufgenommen werden.

Die Diskussion wendete sich dann Berichtsanforderungen zwischen der IASCF und dem ÜG zu. Ein Treuhänder schlug vor, dass das ÜG als externes Gremium auch öffentlich rechenschaftspflichtig sein solle und dass es deshalb seinen eigenen Jahresbericht über seine Aktivitäten erstellen solle. Der IASCF-Vorsitzende hielt dies als einen guten Vorschlag fest, dennoch müsse das ÜG darüber entscheiden, wenn es seine eigenen Geschäftsführungsverfahren festlege. Da die Geschäftstätigkeit des ÜG außerhalb der IASCF lägen, dei es nicht angemessen, Berichtsanforderungen in die Satzungsvorschläge aufzunehmen. Bezüglich der Berichterstattung der IASCF an das ÜG äußerte ein Treuhänder die Meinung, dass der Jahresbericht der IASCF für den Zweck ausreichen würde und sicherstellen würde, dass die IASCF unabhängig bleibe und für die Öffentlichkeit transparent. Der geschäftsführende Direktor der IASCF gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Jahresbericht für eine Berichterstattung an das ÜG ausreichend sein würde, das er ausführliche Angaben enthalte. Der Vorsitzende stimmte zu, dass es einen einzigen Bericht für die Öffentlichkeit und für das ÜG geben solle, und die Treuhänder würden jegliche Zusätzliche Anforderungen des ÜG in den Jahresbericht aufnehmen.

Übereinstimmung mit den Führungsvorschlägen des Europäischen Rats

Ein Treuhänder bat um Klarstellung, wie die Vorschläge des EU-Rats zur Führung der IASCF, die den Materialien beigegeben war, mit den Vorschlägen der Treuhänder übereinstimmten. [Sie finden die Vorschläge in unserer Nachricht vom 9. Juli 2008.] Der IASCF-Direktor hielt fest, dass diese im Wesentlichen mit den Vorschlägen der Treuhänder übereinstimmten und dass Zusammenkünfte mit dem EU-Rat dies bestätigt hätten. Obwohl die Formulierungen abwichen ständen die grundlegenden Konzepte im Einklang. Jegliche weitere Punkte, die nicht in den Vorschlägen zu Teil eins der Überarbeitung der Satzung enthalten seien, werden im zweiten Teil der Überarbeitung erörtert.

Änderungen der Vorschläge, denen die Treuhänder zugestimmt haben

Auf Grundlage dieser Erörterungen werden die folgenden Änderungen in die Vorschläge aufgenommen, bevor sie öffentlich zur Stellungnahme freigegeben werden:

Eine zusätzliche Frage wird aufgenommen, ob andere Parteien bei der erstmaligen Besetzung des ÜG berücksichtigt werden sollen, insbesondere Bankenaufsichten.

Hinzufügen von Formulierungen zum hervorgehobenen Text der Satzung, um insbesondere vorzuschreiben, dass von den Sitzen, die aus jedem regionalen Bereich besetzt werden können, die Treuhänder jeweils mindestens einen an Mitglieder aus Südamerika und Afrika vergeben.

Formulierungen werden aufgenommen, mit denen klargestellt wird, dass das Arbeitsabkommen zwischen den Treuhändern und dem ÜG zu öffentlicher Stellungnahme gestellt wird.

Die Formulierung, nach der „Ein Arbeitsabkommen zwischen den Mitglieder des Überwachungsgremiums und den Treuhändern vereinbart wird, nach dem...‟, wird ersetzt durch eine Formulierung, nach der „Ein Arbeitsabkommen zwischen dem Überwachungsgremium und den Treuhändern vereinbart wird, nach dem...‟. Diese Veränderung soll deutlich machen, dass nicht alle einzelnen Mitglieder des ÜG zustimmen müssen, damit das Abkommen als vereinbart gilt.

Es gilt als gegeben, dass der Jahresbericht der IASCF das einzige einzureichende Dokument sein wird, das genügen soll, um die öffentliche Rechenschaftspflicht und der Berichtspflicht gegenüber dem ÜG zu erfüllen. Zusätzliche Angaben die das ÜG fordert, werden in den Jahresbericht integriert.

Verabschiedung und Kommentierungsfrist

Die Treuhändern verabschiedeten diese Überarbeitungen und stimmten der Veröffentlichung dieser Vorschläge zu öffentlicher Stellungnahme kurz nach der Sitzung zu. Die eingegangenen Stellung werden auf der IASCF-Sitzung im Oktober erörtert.

Im Hinblick auf den Zeitpunkt (Sommerferienzeit im August) meinte ein Treuhänder, dass ein Ende der Kommentierungsfrist zum 15. September 2008 aggressiv wirke. Der IASCF-Direktor wies darauf hin, dass die Aufsichten klar erwarten würden, dass dieser Teil der Überarbeitung bis Ende des Jahres abgeschlossen sei. Daher könne das Datum nicht viel weiter hinausgeschoben werden. Die Aufsichten müssten Entscheidungen auf Grundlage einer abgeschlossenen Überarbeitung treffen können. Beispiele für diese Entscheidungen seien

die Entscheidung der SEC zur inländischen Verwendung von IFRS und

die Einschätzung der Gleichwertigkeit durch die EU.

Um diesem Zeitrahmen gerecht werden zu können, muss dem Stab ausreichend Zeit bleiben, die Stellungnahmen rechtzeitig vor der Sitzung der Treuhänder am 9. und 10. Oktober 2008 auszuwerten. Als Kompromiss stimmten die Treuhänder zu, die Kommentierungsfrist bis auf den 20. September 2008 zu verlängern.

Im Hinblick auf den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung gilt der Oktober als Ziel für einen Entwurf der ersten Vorschläge zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung. Der Satzungsausschuss wird zu einer Zwischensitzung vor Oktober zusammenkommen, um die Vorschläge für den zweiten Teil zu Formulieren, um der Zeitfrist Oktober gerecht zu werden. Zum zweiten Teil werden auch Gespräche am Runden Tisch abgehalten werden, da es positive Rückmeldungen zu den ersten Gesprächen am Runden Tisch gegeben habe.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie ist nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

[MATCHED]Juli 2008: Kommentar zum vorgeschlagenen IASCF-Überwachungsgremium

Die europäische „Denkfabrik‟ Breugel hat einen Kommentar mit dem Titel Gebt Adressaten von Finanzinformationen eine Stimme als Interessengruppe der IASC-Stiftung (Empower Users of Financial Information as the IASC Foundation's Stakeholders, in englischer Sprache, 179 KB) veröffentlicht. In diesem Kommentar analysiert Nicolas Véron, ein Forscher bei Breugel, den Entwurf der Reformvorschläge für die Überarbeitung der Führungsstruktur des IASB, der bei den Gesprächen am Runden Tisch erörtert wurde, die von dem Treuhändern der IASC-Stiftung am 19. Juni abgehalten worden waren. Unter anderem sehen die Vorschläge vor, ein Überwachungsgremium einzurichten, das die Aktivitäten der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, überwachen soll. Véron argumentiert, dass Investoren und andere Nutzer von Abschlüssen direkt in dem neuen Gremium vertreten sein sollten:

Die Einrichtung eines neuen Gremiums mit Befugnissen hinsichtlich Treuhänderernennungen und -wiederernennungen ist ein kritischer Schritt für die IASC-Stiftung. Diesem Gremium werden vermutlich in Zukunft noch mehr Befugnisse in anderen Kernbereichen der Führungsstruktur gewährt, unter anderem im Bereich der Finanzierung der Stiftung.

In dieser Hinsicht ist das vorgeschlagene Überwachungsgremium mit bedeutenden Mängeln behaftet. Der Hauptmangel ist, dass die das Überwachungsgremium nicht glaubhaft behaupten kann, Investoren und andere Kapitalmarktnutzer auf globaler Ebene zu vertreten, während diese doch die Hauptinteressengruppe der Stiftung sind.

Darüber hinaus gestatten die Umstände keinen derart engen zeitlichen Rahmen für den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung, wie er derzeit vorgeschlagen ist. Die Treuhänder der Stiftung sollten einen Schritt zurück treten und ein überarbeitetes Konzept eines Aufsichtsgremiums als Teil einer Überarbeitung der Satzung erwägen, die in einer Phase 2009 abgeschlossen werden könnte.

Véron kommt zu dem Schluss:„Diese Reform der Führungsstruktur wird bedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Form von IFRS-Standards haben und sollte nicht ohne öffentliche Erörterung überstürzt vorangetrieben werden. Als primären Nutzern von Bilanzinformationen sollte Anlegern und anderen Kapitalmarktnutzern gewährt werden, direkt in der zukünftigen Führungsstruktur vertreten zu sein.‟

Juli 2008: IASCF veröffentlich Vorschläge zur Überarbeitung der Satzung zur Stellungnahme

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben die Vorschläge, die sich aus dem ersten Teil ihrer Überarbeitung der Satzung 2008 ergeben haben, zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Vorschläge gelten zwei Sachverhalten – einem neuen Überwachungsgremium für die IASCF und der Größe und geographischen Zusammensetzung des IASB:

Die IASCF hat zu folgenden Vorschlägen um Stellungnahme gebeten:

Überwachungsgremium. Die Satzung der IASCF würde geändert, um eine offizielle Verbindung zwischen der IASCF und einem neuen Überwachungsgremium einzurichten, das aus Stellvertretern der öffentlichen Behörden und internationalen Organisationen bestehen würde, die öffentlichen Brhörden gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Überwachungsgremium würde die Verantwortung für die Bestätigung der Auswahl neuer IASCF-Treuhänder tragen. Die Treuhänder würden auch dem Überwachungsgremium gegenüber regelmäßig Bericht erstatten, um diesem die Möglichkeit zu geben, einzuschätzen, ob und in welchem Maße die Treuhänder ihre in der Satzung festgelegte Rolle erfüllen. Zwischen den Treuhändern und dem Überwachungsgremium wird ein Arbeitsabkommen geschlossen werden, in dem festgehalten werden wird, wie das Überwachungsgremium und die Treuhänder zusammenarbeiten. Nach den Vorschlägen wird sich das Überwachungsgremium aus den folgenden Personen zusammensetzen:

dem verantwortlichen Mitglied der Europäischen Kommission,

dem geschäftsführenden Direktor des Weltwährungsfonds,

dem Vorsitzenden des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,

dem Vorsitzenden des IOSCO-Fachausschusses,

dem Kommissar der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan,

dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht,

dem Präsidenten der Weltbank.

Größe und Zusammensetzung des IASB. Nach den Vorschlägen würde der IASB von 14 auf 16 Mitglieder ausgeweitet. Dies geschieht nicht später als am 1. Juli 2012. Bis zu drei Mitglieder könnten Teilzeitmitglieder sein. Die Abstimmungsmehrheit für die Verabschiedung von Standards und Interpretationen im IASB würde auf 10 von 16 Mitglieder festgelegt, bzw. 9, wenn es weniger als 16 benannte Mitglieder gibt. Außerdem würde es neue Leitlinien hinsichtlich der geographischen Streuung der Hintergründe der Mitglieder geben. Die vorgeschriebene geographische Streuung sollte die folgende sein:

vier Mitglieder aus dem asiatisch-pazifischen Raum,

vier Mitglieder aus Europa,

vier Mitglieder aus Nordamerika,

ein Mitglied aus Afrika,

ein Mitglied aus Südamerika,

zwei Mitglieder mit beliebigem geographischen Hintergrund, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

Die Kommentierungsfrist endet am 20. September 2008. Die Treuhänder beabsichtigen, endgültige Entscheidungen hinsichtlich dieses Teils der Überarbeitung der Satzung auf ihrer Sitzung in Peking am 9. und 10. Oktober 2008 zu fällen. Die Änderungen würden mit dem 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die englischsprachige Presseerklärung finden sie hier (52 KB). Sie können die Vorschläge von der Internetseite des IASB herunterladen: www.iasb.org. Der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung, der anderen Aspekten der Satzung der IASCF gilt, wird auf der Sitzung der Treuhänder im Oktober 2008 aufgenommen. Es wird ein weiteres Konsultationsdokument durch die Treuhänder zur Stellungnahme herausgegeben werden, in dem Anwender eingeladen werden, Themen vorzuschlagen, denen sich den Treuhändern widmen sollen. Die Erörterungen werden im Laufe des Jahres 2009 stattfinden, und Änderungen werden mit dem 1. Januar 2010 in Kraft treten können.

[MATCHED]September 2008: Wir nehmen Stellung zur Überarbeitung der Satzung

Deloitte hat eine englischsprachige Stellungnahme (176 KB) zum Diskussionspapier der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, hinsichtlich der Überarbeitung der Satzung an die IASCF übergeben. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung einiger Auszüge.

Wir sind der Meinung, dass in einer Reihe von Bereichen der Bedarf nach schnellen Taten dazu geführt hat, dass die Treuhänder die Wirkungsweisen der überarbeiteten Struktur nicht vollständig ausgearbeitet haben oder diese zumindest nicht klar in den Vorschlägen artikuliert haben. Daher sind diese Vorschläge möglicherweise nicht immer eindeutig.

Überwachungsgremium: Wir unterstützen die Einrichtung eines Überwachungsgremiums als eine Möglichkeit, eine direkte Verbindung zwischen der IASC-Stiftung und den höchsten Ebenen der offiziellen Institutionen zu schaffen, die ein legitimes Interesse an Rechnungslegungsstandardsetzung und Transparenz in der Finanzberichterstattung haben. Die Rolle des Überwachungsgremiums sollte jedoch deutlicher definiert werden als das in dem Diskussionspapier derzeit der Fall ist.

Größe und Zusammensetzung des IASB: Hinsichtlich der Vorschläge, die den IASB direkt betreffen, sind wir eher nicht geneigt, den Vorschlag, die Anzahl der Mitglieder des IASB von 14 auf 16 zu erhöhen, zu unterstützen. Wir sind aber bereit, eine solche Erhöhung als Möglichkeit zu sehen, mehr Teilzeitmitglieder in den Board aufzunehmen. Wir sind nicht der Meinung, dass die Treuhänder überzeugend argumentiert haben, weswegen der IASB vergrößert werden soll. Wir sind eher der Meinung, dass der IASB mit einer Größe von 14 Mitgliedern bereits am oberen Ende geschäftlicher Effizienz angekommen ist. Außerdem unterstützen wir in keiner Art und Weise die Einführung geografischer Zusammensetzungen, Quoten oder anderer Beschränkungen.

[MATCHED]Dezember 2008: IASCF bittet um Stellungnahme zur Überarbeitung der Satzung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben ein Diskussionspapier zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung, die im Fünfjahresrhythmus stattfinden soll, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. In dem Papier werden Satzungsfragen adressiert, die nicht im ersten Teil der Überarbeitung abgedeckt worden waren. Dies schließt unter anderem die folgenden ein:

Einige der Fragen, zu denen die IASCF um Stellungnahme bittet

ob der Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung befasst und in dem bisher nur die IASCF genannt wird, auch auf das neue Überwachungsgremium Bezug nehmen soll, das in Teil 1 der Überarbeitung der Satzung vorgeschlagen worden war

geografische Mischung der Treuhänder

Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder

Finanzierungsvereinbarungen

Agendasetzungsprozess des IASB

bestehender Konsultationsprozess des IASB

möglicher Bedarf an einem "abgekürzten" Konsultationsprozess

prinzipienbasierter Ansatz von Standards

ob der IASB Standards für gemeinnützige Organisationen und den öffentlichen Sektor setzen soll

Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2009. Die Treuhänder beabsichtigen dann, ihre Beratungen mit einer Reihe von Gesprächen am Runden Tisch fortzusetzen, um die Anwender weltweit dazu zu ermutigen, die Diskussion fortzusetzen und ihre Meinungen einzubringen. Die Treuhänder beabsichtigen, den zweiten Teil der Überarbeitung mit ihrer Sitzung im Oktober 2009 abzuschließen. Die Änderungen an der Satzung würden am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Presseerklärung des IASB (46 KB)

Konsultationsdokument der Treuhänder (875 KB)

Januar 2009: IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am 8. Dezember 2008 wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet (Presseerklärung in englischer Sprache). 2007 hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Änderungen der Satzung:

Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im Entwurf bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).

Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

Weitere Beschlüsse:

Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen. Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.

Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung - Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB - den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008 entsprechen. Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.

[MATCHED]Januar 2009: Details zu den Kompetenzen des neuen Aufsichtsgremiums

Wie in der obenstehenden Meldung berichtet haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in Kraft treten sollen. Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt:

SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM

Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.

Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.

Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.

Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.

Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.

'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde, nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:

den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen, die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;

den IASB auffordern, durch die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und

unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.

Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurfin englischer Sprache, 42 KB). Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.

März 2009: Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB). Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:

Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit über die Bedeutung herrscht".

Konsultationsprozess des IASB. Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen, um folgendes vom IASB zu fordern:

Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen.

Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt.

Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen.

Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird.

Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur Änderung der IFRS nicht.

Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment, Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln, die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von gemeinnützigen Unternehmen widmen.

Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben, und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert.

Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert.

Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt.

Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein.

Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.'

IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist.

Juni 2009: IASCF gibt Termine für Gesprächsrunden zur Überprüfung der Satzung bekannt

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, haben am 19. Juni die Termine für die öffentlichen Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überprüfung der Satzung bekanntgegeben. Folgende Orte sind vorgesehen:

London, 9. September 2009

New York, 6. Oktober 2009

Tokio, 21. Oktober 2009

Den Zweck der Diskussionen in Form von Gesprächsrunden sehen die Treuhänder darin, zusätzlich zum formalen Prozess der Stellungnahmen ein weiteren Weg anzubieten, eine Bandbreite von Sichtweisen interessierter Kreise über mögliche Änderungen an der Satzung der IASC-Stiftung zu erhalten. Der IASC-Stiftung wird das maßgebliche Dokument, das erörtert werden soll, zu einem späteren Zeitpunkt einstellen. Die frühzeitige Bekanntgabe soll der IASCF lediglich dazu dienen, jene Kreise auf die Gesprächsrunden aufmerksam zu machen, die Interesse an einer Teilnahme haben. Konkrete Details für die Teilnahme werden mit zunehmender Nähe zum Veranstaltungszeitpunkt bekanntgegeben. Die Sitzungen sind öffentlich und stehen Beobachtern offen. Zu den im zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung anzusprechenden Themen gehören:

ob in dem Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung beschäftigt und in dem bisher nur die IASCF genannt wird, auch Bezug auf das neue Überwachungsgremium genommen werden soll, das während des ersten Teils der Überarbeitung der Satzung eingerichtet wurde,

geographische Mischung der Treuhänder,

Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder,

Finanzierungsvereinbarungen,

Agendasetzungsprozess des IASB,

bestehender Konsultationsprozess des IASB,

möglicher Bedarf an einem "beschleunigten" Konsultationsprozess,

prinzipienbasierter Ansatz für Standards,

ob der IASB auch Standards für gemeinnützige Organisationen und für den öffentlichen Sektor setzen soll,

Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats.

Juni 2009: Erörterung der Überprüfung der Satzung auf der Sitzung der Treuhänder am 7. Juli 2009 in Amsterdam Die Treuhänder der IASCF erörterten die Stabvorschläge zu den Änderungen an der Satzung der IASCF. Diese waren schon auf der Sitzung mit dem Überwachungsgremium am 6. Juli diskutiert worden. Die Treuhänder vereinbarten, das in der Einladung zur Stellungnahme die folgenden Änderungen an der Satzung vorgeschlagen werden sollten:

Abschnitt 1 (Name): Der Name der Organisation soll von IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung geändert werden; der IASB soll in International Financial Reporting Standards Board (IFRSB) umbenannt werden.

Abschnitt 2 (Ziele): Die Ziele enthalten in (a) 'Entwicklung im öffentlichen Interesse eines einzigen Satzes hochwertiger, verständlicher , durchsetzbarer und weltweit akzeptierter Rechnungslegungsstandards...'. Ein Verweis auf Prinzipienbasiertheit sei in der Satzung nicht notwendig, da der Verweis im Handbuch zum Konsultationsprozess für ausreichend befunden wurde.

Abschnitt 2 (Sektoren und Konsultation): Die Treuhänder kamen zu dem Schluss, dass für den Zeitraum, der gegenwärtig betrachtet werde, der Umfang der Verantwortlichkeiten des IASB nicht auf andere Sektoren ausgeweitet werden solle (wie beispielsweise Rechnungslegungsstandrads für den öffentlichen Sektor oder für gemeinnützige Organisationen). Sie kamen jedoch zu dem Schluss, dass in der Satzung explizit ausgesagt werden solle, dass der IASB sich mit den Gremien austauschen darf und sollte, die ein berechtigtes Interesse an Rechnungslegungsstandards haben (nicht nur mit den nationalen Standardsetzern).

Abschnitt 3 (Führung): Die Position des Überwachungsgremiums in der Führungsstruktur der Organisation wird in Paragraph 3 der Satzung genannt und in den Abschnitten 18-23 weiter ausgeführt. Paragraph 3 wird dahingehend geändert, dass ausgesagt wird, dass die Führung der Organisation "in erster Linie" den Treuhändern der IASCF obliegt sowie anderen Führungsgremien, die die IASCF benennt.

Abschnitte 6 und 10 (Treuhänder): Es wird eine explizite Erwähnung von Afrika und Südamerika in den Anforderungen zur Streuung des geografischen Hintergrunds der Treuhänder geben (damit verbleiben zwei 'beliebige' Sitze); und in der Satzung werden mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende gefordert.

Abschnitt 15 (Aufsicht der Treuhänder über die Agenda des IASB): Die Treuhänder müssen unter den "seltenen Umständen", unter denen der IASB erwägt, eine Kommentierungsfrist von weniger als 30 Tagen einzurichten (was die kürzeste Kommentierungsfrist ist, die in der Satzung gestattet ist), konsultiert werden.

Abschnitt 30 (IASB): In der Satzung werden zwei stellvertretende Vorsitzende gefordert; die Treuhänder werden erwägen, ob die Rollen des Vorsitzenden des IASB und des Geschäftsführers der IASCF getrennt werden sollen.

Abschnitt 32 (Bedingungen für IASB-Mitglieder): Die Amtszeiten sollten auf zu Beginn fünf Jahre mit möglicher Wiederernennung für drei Jahre festgelegt werden, es sei denn, das Mitglied ist potenzieller Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender, dann sollte eine Wiederernennung auf fünf Jahre erfolgen. (Flexibilität in dieser Frage wurde von vielen am Tisch gefordert; es gab auch beträchtliche Diskussion von Übergangsvereinbarungen für bestehende erneuerbare Ernennungen.)

Abschnitt 37 (Festsetzung der Agenda des IASB): Die geforderte Rücksprache mit den Treuhändern und dem Standardbeirat bleiben, wobei die Entscheidung letztendlich auch beim IASB bleibt (keine Änderung an der Satzung notwendig). Im Handbuch zum Konsultationsprozess des IASB würden jedoch Änderungen vorgenommen, um festzuhalten, dass Stellungnahmen von Anwendern in dieser Zeit möglich sein würden (die Kandidaten für die Agenda und die jeweiligen Prioritäten sind in öffentlich zugänglichen Dokumenten genannt). Wahrscheinlich würden jedoch die Anwender verpflichtet sein, auf diese Dokumente zu reagieren, und es würde nicht offiziell zur Stellungnahme eingeladen.

Einige Treuhänder hielten fest, dass die Treuhänder auf die Bedenken von Anwendern bezüglich der Aufsichtsaktivitäten eingehen müssten. Dieser Bedarf sei nichts, worauf man in der Satzung eingehen müsse, sondern man müsse das an anderem Ort klären (in der Stellungnahe von Deloitte war empfohlen worden, dass die Treuhänder ihr eigenes Handbuch entwickeln sollten, in dem ihre Verantwortlichkeiten und wie sie sie erfüllen wollten beschrieben würden). Der Satzungsausschuss ist sich des Drucks in diesem Bereich bewusst, und er wird sich ihm wahrscheinlich widmen, wenn die Überarbeitung der Satzung abgeschlossen ist.

Der Stab der IASCF hielt fest, dass es hoffe, die Vorschläge bis Anfang August 2009 veröffentlicht zu haben und dann eine Kommentierungsfrist von drei Monaten einzurichten. Es könnte möglich sein, die Stellungnahmen auszuwerten und abschließende Änderungen an der Satzung auf der Sitzung im Januar 2010 oder spätestens auf der Sitzung im April 2010 vorzuschlagen. Gespräche am Runden Tisch werden derzeit vereinbart und werden in London, New York und Tokio stattfinden. Bei jeder Gesprächsrunde werden mindestens drei Treuhänder anwesend sein (der Vorsitzende und einige Mitglieder des Satzungsausschusses). 'Lokale' Treuhänder, sofern es solche gibt, werden ebenfalls ermutigt, anwesend zu sein. Darüber hinaus werden die einzelnen Treuhänder mit den Anwendern in ihren eigenen Rechtskreisen Kontakt aufnehmen.

September 2009: IASCF-Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschlägen zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab.

Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF

Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board

Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung

Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere

Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen

keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen

Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt

Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen

Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen

Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board

Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:

Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.

Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.

Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss

Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Weitere Informationen:

Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 102 KB)

Vollständiger Text der Vorschläge (in englischer Sprache, 393 KB)

September 2009: Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung ab. Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.

Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung London, 9. September 2009

Allgemeine Themen

Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind, um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen, um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche Änderung der Wahrnehmung bilden.

Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.

Agendasetzung

Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den Standards selbst.

Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.

Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.

Konsultationsprozess des IASB

Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte, Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer angesehen.

Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise ändern.

Beschleunigter Konsultationsprozess

Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde. Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest, dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber offen an.

Überwachung durch die IASCF

Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen (Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche Aufsicht über den IASB ausübten.

Finanzierung

Viele Teilneher erkannten zwar an, dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und Adressaten von Abschlüssen.

Andere Sachverhalte

Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3" Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte.

Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu widerlegen.

Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus, zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und den IASB ernennen zu können. Dies würde die Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation unterstützen.

Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten, weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen - Möglichkeiten, die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen Parteien, die ein legitimes Interesse an Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle.

Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen jedoch als irrelevant.

November 2009: Wir nehmen zu den Vorschlägen hinsichtlich der IASCF-Satzung Stellung

Am 9. September 2009 veröffentlichten die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden. Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab. Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF:

Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board

Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung

Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere

Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen

keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen

Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt

Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen

Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen

Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board

Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:

Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.

Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.

Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss

Wir haben unsere Stellungnahme zu Teil 2 der Überprüfung der Satzung: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaft eingereicht (in englischer Sprache, 77 KB).

Einige Kernpunkte, die wir in unserem Brief angeführt haben

Wir denken, dass die Vorschläge der Treuhänder im Hinblick auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des IASB und zur Priorisierung nicht weit genug gehen. Unseres Erachtens sollte die Satzung vorsehen, dass sich der IASB regelmäßig formell mit den Adressaten zu den Sachverhalten des Arbeitsprogramms und den relativen Prioritäten, die diesen Sachverhalten zugeordnet wurden, ins Benehmen setzt. Die Stellungnahmefrist muss den Adressaten eine realistische Möglichkeit geben, zu diesen Themen Stellung zu beziehen.

Wir empfehlen zudem, dass die Positionen des IASB-Vorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden der IASC-Stiftung getrennt werden. IASCF und IASB unterliegen in immer stärkerem Maße der Beobachtung durch viele Rechtskreise, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass es nicht zu Interessenkonflikten (tatsächlichen oder wahrgenommenen) zwischen der Rolle der IASB-Vorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden seines Aufsichtsgremiums kommt.

Wir unterstützen den Vorschlag nicht, der die Treuhänder in außergewöhnlichen Umständen zur Verkürzung der Stellungnahmefrist berechtigt. Um seine Glaubwürdigkeit als internationaler Standardsetzer aufrechtzuerhalten, muss der International Accounting Standards Board alle Vorschläge für einen Zeitraum zur Verfügung stellen, der allen Adressaten eine vernünftig Gelegenheit gibt, die Vorschläge des IASB zu verdauen und zu kommentieren. Wie in Anhang A erläutert, sind wir der Ansicht, dass jedes Zulassen eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen nicht mehr als angemessener 'Standardsetzungsprozess' bezeichnet werden kann.

Schließlich haben wir Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und der -ergebnisse des International Financial Reporting Interpretations Committees. Wir möchten nicht, dass IFRIC zu einer schnellen Eingreiftruppe wird, denken aber, dass es Sachverhalte gibt, die auf effiziente Weise durch IFRIC behandelt werden könnten, die aber - infolge des in der Satzung niedergelegten Mandats für IFRIC und der Arbeitsweise, die in dessen Handbuch aufgeführt wird - an den IASB zwecks Bearbeitung überführt werden. In Anhang B unterbreiten wir einige Vorschläge, wie Rolle und Mandat von IFRIC überarbeitet werden könnten, um das Komitee besser zu nutzen.

Februar 2010: Finanzierung der IASCF Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat am 11. Februar 2010 den aktuellen Stand ihrer langfristigen Finanzierung veröffentlicht. Der Aufbau eines nachhaltigen, breit aufgestellten Finanzierungssystems ist Teil des Projekts zur Überarbeitung der Satzung. Die größten Einzelbeitragszahler sind Deutschland (EUR 1.320.000), die Vereinigten Staaten (US $3.000.000) und Japan (US $2.800.000) sowie die vier großen Prüfungsgesellschaften (US $2.000.000 je). Die Europäische Kommission hat für die Jahre 2011 bis 2013 einen Beitrag von EUR 4.000.000 vorgeschlagen. Einen Überblick über alle Beiträge und geplanten Beträge haben wir hier für Sie zusammengestellt. Einen Quicklink finden Sie auf der IAS PLUS-Startseite rechts oben.

Februar 2010: IASCF-Treuhänder verkünden weitere Verbesserung der Führung

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben. Die Änderungen, die dazu dienen sollen, die Rechenschaftspflicht, die Einbindung der Interessengruppen und die Effizienz der Aktivitäten zu verbessern, schließen den zweiten Teil der alle fünf Jahre stattfindenden Überarbeitung der Satzung ab. Die Treuhänder fällten ihre Entscheidungen auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26. und 27. Januar 2010. Nachfolgend bieten wir Ihnen eine inoffizielle Übersetzung der heute veröffentlichten Presseerklärung der IASCF. Das englische Original finden Sie hier (106 KB).

Nach mehr als einem Jahr globaler öffentlicher Konsultationen haben sich die Treuhänder auf die folgenden bedeutenden Änderungen an der Satzung geeinigt:

Einführung öffentlicher Konsultationen über die fachliche Agenda des IASB alle drei Jahre: Zusatzlich zur jährlichen Rücksprache mit den Treuhändern und seinen Beiräten hinsichtliche der bestehenden und der künftigen Agenda wird der IASB alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seiner künftigen fachlichen Agenda durchführen.

Legen eines Schwerpunkts auf die Übernahme der IFRS: In der Satzung wird betont werden, dass Harmonisierung eine Strategie ist, die darauf abzielt, die Übernahme der IFRS zu fördern und zu erleichtern; sie ist kein Ziel in sich.

Eine Verpflichtung auf einen prinzipienbasierten Ansatz: In der Satzung wird gefordert werden, dass die IFRS auf klar artikulierten Prinzipien gründen sollen.

Ausdrückliche Nennung von Anlegern: In der neuen Satzung werden Anleger ausdrücklich als Zielgruppe von Finanzinformationen genannt (zusätzlich zu anderen Teilnehmern an den Kapitalmärkten der Welt und anderen Nutzern von Finanzinformationen).

Forderung eines Konsultationsprozesses und die Einführung einer Notfallregelung: Die Satzung wird eine Genehmigung für einen beschleunigten Konsultationsprozess nur unter äußerst raren Umständen und nur unter Zustimmung durch mindestens 75% der Treuhänder enthalten.

Einrichtung von stellvertretenden Vorsitzenden sowohl für die Treuhänder als auch für den IASB: In der neuen Satzung werden die Möglichkeit für jeweils zwei stellvertretende Vorsitzende sowohl bei den Treuhändern als beim IASB eingeräumt. Dies wird einen Teil der Last vom jeweiligen Vorsitzenden nehmen und die Möglichkeit einräumen, eine größere geografische Streuung in der Führung zu gewähren.

Verbesserte Formulierungen für die Berücksichtigung einer umfassenden Gruppe von Interessengruppen sowohl in Bezug auf die Art als auch in Bezug auf den Ort: In der Satzung wird die Notwendigkeit festgehalten "eine Bandbreite von Größen und Arten von Unternehmen in unterschiedlichen wirtschaftlichen Umgebungen zu berücksichtigen, wenn dies sachgerecht ist".

Reduzierung der Dauer einer möglichen zweiten Amtszeit von IASB-Mitgliedern, um praktische Erfahrung sicherzustellen: Obwohl in der Satzung weiterhin die Möglichkeit einer zweiten Amtszeit von IASB-Mitgliedern festgehalten wird, haben die Treuhänder die zweite Amtszeit von fünf auf drei Jahre verkürzt, wenn die entsprechenden IASB-Mitglieder nicht Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des IASB sind.

Bezeichnungen innerhalb der Organisation werden angeglichen: Die Bezeichnungen, die innerhalb der Organisation verwendet werden, werden an die Bezeichnung der Standards angepasst. Die IASC-Stiftung wird zur IFRS-Stiftung, sobald die praktischen Voraussetzungen geschaffen sind. Das Interpretations Commitee und der Beirat werden unter den Namen IFRS Interpretations Committee und IFRS -Beirat geführt. Die Interessensgruppen sprachen sich dafür aus, den Namen des IASB beizubehalten, und die Treuhänder haben sich dem gebeugt.

Die neue Satzung wird am 1. März 2010 in Kraft treten. Die Treuhänder werden in Kürze einen Bericht veröffentlichen, in dem ihre Schlussfolgerungen erläutert werden und Rückmeldung an die über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegeben wird, die an der Konsultation teilnahmen. (Eine Zusammenfassung der Änderungen an der Satzung, die der Stab erstellt hat, ist hier einzusehen (in englischer Sprache, 187 KB).)

Zusätzlich zu den Änderungen an der Satzung werden die Treuhänder als Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen die folgenden Überprüfungen durchführen:

Überprüfung der Strategie: Da eine Reihe von Rechtskreisen dabei sind, die IFRS zu übernehmen, und der Abschluss des Konvergenzprogramms bevorsteht, werden die Treuhänder die Strategie dieses Jahres für die Periode nach Mitte 2011 überprüfen. Die Treuhänder haben zu erkennen gegeben, dass sie im Rahmen dieser Überprüfung externe Interessengruppen konsultieren möchten.

Überprüfung des IFRS-Beirats: Die Treuhänder werden bis Ende des Jahres eine Überprüfung des IFRS-Beirats durchführen und abschließen, um die jüngsten Reformen an seinen Struktur und seinen Aktivitäten zu beurteilen und festzustellen, ob weitere Reformen notwendig sind. Die Treuhänder werden mit den gegenwärtigen Beiratsmitgliedern bei dieser Überprüfung zusammenarbeiten.

Überprüfung der Wirksamkeit der Aufsicht durch die Treuhänder: Der Ausschuss für den Konsultationsprozess der Treuhänder wird dieses Jahr das Rahmenkonzept für die Aufsicht und die Erfüllung der Aufsichtsziele der Treuhänder überprüfen.

Die nächste Sitzung der Treuhänder wird am 30. und 31. März 2010 in London stattfinden.

[MATCHED]Februar 2010: Neue Satzung der IASCF verfügbar

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am 15. Februar 2010 Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben. Damit ist auch der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung abgeschlossen. Auf der Internetseite des IASB stehen jetzt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

derzeit gültige Satzung, die am 1. Februar 2009 in Kraft trat und den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (95 KB),

überarbeitete Satzung, die am 1. März 2010 in Kraft tritt und auch den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (260 KB).

März 2010: Satzungsänderungen treten in Kraft

Auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26. und 27. Januar 2010 haben die Treuhänder der IASC-Stiftung Änderungen an der Satzung der Stiftung verabschiedet. Diese Änderungen sind am 1. März 2010 in Kraft getreten. Details zu den verschiedenen Änderungen der Satzung finden Sie hier. Eine der Änderungen bestand darin, drei Organe der Organisation umzubenennen, um ihre Verbundenheit mit den Standards (IFRS) stärker zu betonen. Die Umbenennungen sind die folgenden:

Aus der IASC-Stiftung wurde die IFRS-Stiftung.

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurde das IFRS Interpretations Committee.

Der Standardbeirat heißt nun IFRS Advisory Council.

Diese Namensänderungen haben durchgreifende Auswirkungen auf IAS PLUS und werden im Laufe der Zeit auf allen Seiten eingeführt.

[MATCHED]Mai 2010: Treuhänder veröffentlichen Bericht zum zweiten Teil der Überarbeitung des Satzung

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 11. Mai 2010 einen Bericht zu den Änderungen veröffentlicht, die an der Satzung der Stiftung als Ergebnis des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung von 2008 bis 2010 vorgenommen worden sind. In dem Bericht wird auch beschrieben, wie die während der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt worden sind. Den Bericht der Treuhänder in englischer Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung (563 KB). In der Presseerklärung des IASB finden Sie außerdem eine Verknüpfung auf einen Podcast, in dem einer der Treuhänder, Sir Bryan Nicholson, die Änderungen erläutert.

Juli 2010: Neuer Name und neue Internetadresse für die IASC-Stiftung

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat zum 1. Juli 2010 offiziell ihren Namen in International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung) geändert. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt in dem Prozess dar, die Namensgebung innerhalb der Organisation zu vereinfachen, wie in der Überarbeitung der Satzung 2010 gefordert worden war. Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und der Standards Advisory Council (SAC) sind bereits in IFRS Interpretations Committee und IFRS Advisory Council (IFRS-Beirat) umbenannt worden. Der Name des International Accounting Standards Board (IASB) wird unverändert bleiben. Die Internetseite des IASB hat eine neue Adresse erhalten, um die neue Namensgebung widerzuspiegeln, und lautet jetzt www.ifrs.org. Darüber hinaus werden die E-mailadressen von IFRS-Stiftung und IASB künftig in '@ifrs.org' enden. Wir sind dabei, die Adressen auf unseren Seiten zu ändern, bis auf Weiteres werden aber Seitenabfragen und E-mails mit den alten Endungen auf die neuen Adressen weitergeleitet. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden sie hier.

Correction list for hyphenation

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