Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Macro Hedging

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Der Stab bat den Board, sowohl jene Gebiete des Abschlusses zu erwägen, die vorrangig vom Zinsrisikomanagement betroffen sind, als auch die Frage, was die Wirkung von Maßnahmen des Risikomanagements auf diese Abschlussgebiete sein sollte.

Der Stab führte zwei Möglichkeiten der Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten in einem Macro-Hedging-Modell an. Die erste Alternative wurde als 'Bilanzierungskonzept der Abgrenzung' bezeichnet, bei dem den Sicherungsinstrument im Einklang mit dem abgesicherten Risiko auf Grundlage einer Abgrenzung bilanziert würde (entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit einer vollständigen Abgrenzung aller Änderungen des beizulegenden Zeitwerts). Die zweite Alternative wurde als 'Bewertungskonzept' bezeichnet; hier würde die abgesicherte Risikoposition so bewertet, dass sie die Bewertung des Sicherungsinstruments kompensiert. Der Stab meinte, dass eine der Beschränkungen im Bilanzierungskonzept der Abgrenzung darin bestünde, dass ein sich ergebender Nichtausgleich nicht sichtbar würde, wenn das Sicherungsinstrument das abgesicherte Risiko nicht perfekt kompensiere, wohingegen im Bewertungskonzept eine imperfekte Kompensation als Bewertungselement abgebildet würde und zu einer erhöhten Transparenz führte. Andere Gründe, die der Stab zur Unterstützung des Bewertungskonzepts vorstellte, beinhalteten 1) den Umstand, dass Finanzinstitute das Zinsänderungsrisiko für gewöhnlich auf der Grundlage festverzinslicher Finanzinstrumente feststellten und Barwertansätze verwendeten und dies 2) im Einklang mit der seit langem etablierten Behandlung in den IFRS stehe, wonach Derivate zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und Bewertungsänderungen im Periodenergebnis zu erfassen sind.

Aufgrund der Ansicht des Stabs, dass das Bewertungskonzept dem Bilanzierungskonzept der Abgrenzung vorzuziehen sei, fuhr der Stab mit einer Detailbeschreibung zweier möglicher Ausprägungen des Bewertungskonzepts fort. Beim ersten Ansatz, der als 'Konzept der getrennten Bewertung' bezeichnet wurde, wird die Bewertung von Elementen der Risikoposition geändert, so dass eine Überbrückung von Bilanzierungsanomalien möglich wird, die ansonsten aufgrund der Bewertung der Sicherungsinstrumente zum beizulegenden Zeitwert entstehen würden. Der zweite Ansatz, als 'Konzept der Deckung' bezeichnet, sähe eine Bewertung der Risikoposition zur Feststellung des Teils der Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Sicherungsinstrumente vor, der durch einen kompensierenden Effekt abgedeckt wäre und folglich nicht im Periodenergebnis erfasst würde. Im Zuge der Überlegungen zur Bewertung der Risikoposition machte der Stab die folgenden elf Schritte aus, die es zu erwägen gelte:

  1. Vollständige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  2. Zinsinduzierte Bewertung
  3. Nettozinsmarge als Zielgröße des Risikomanagements
  4. Portfolio als Bilanzierungsobjekt
  5. Einbezug offener Portfolien
  6. Anwendung des Risikos der Neubepreisung für Perioden statt Tage
  7. Mehrdimensionale Risikoziele
  8. Bewertung variabel verzinslicher Instrumente
  9. Bonitätsrisiko der Gegenpartei eines Sicherungsinstruments
  10. Interne Derivate
  11. Risikolimite

Der Board äußerte eine grundsätzliche Präferenz zur Weiterentwicklung eines Bewertungskonzepts und zur Änderung der abgesicherten Risikoposition gegenüber einem Bilanzierungskonzept der Abgrenzung und einer Änderung der Bewertung des Sicherungsinstruments. Ein Boardmitglied meinte, dass, falls Macro Hedging erlaubt würde, der volle beizulegende Zeitwert des Grundgeschäfts in der Bilanz abgebildet werden sollte. Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken hinsichtlich einer Vielzahl von Sachverhalten in der Ausarbeitung des Stabs, darunter dem Umstand, dass ganze Voraussetzung von Macro Hedging auf einer Verankerung am Risikomanagement beruhe, Risikomanagement allerdings nicht definiert werde. Er meinte auch, dass es entscheidend sei, dass das Bilanzierungsobjekt in dem Modell behandelt würde. Ein anderes Boardmitglied bat den Stab, dem Board auf einer künftigen Boardsitzung Zahlenbeispiele vorzulegen, weil dies dabei helfe, die Themen zu veranschaulichen, die erörtert würden. Ein anderes Boardmitglied bat den Stab um ein besseres Verständnis der Erwartungen der Abschlussnutzer in Bezug auf Macro Hedging, weil dies auch eine wichtige Erwägung darstelle. Ein weiteres Boardmitglied fragte, ob – so sich der Board auf ein Bilanzierungsmodell zum Macro Hedging zu verständigen könne – dieses verpflichtend oder optional wäre.

Der Board traf in dieser Sitzung keine Entscheidungen. Der Stab wird seine Arbeiten zur Entwicklung eines Modells zur Bilanzierung von Macro Hedges auf der Grundlage des Bewertungsansatzes fortsetzen.

 

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