Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung

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Überblick über den Sitzungsteil zum Forschungsprojekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18, Agendapapier 18A, Agendapapier 18D

Dies war eine Unterrichtseinheit.

Der Stab hat bei dieser Sitzung die folgenden Papiere vorgestellt:

  • Erleichterung bei der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten (Agendapapier 18B) und
  • Verbesserung der Angaben zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (Agendapapier 18C).

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, den Board über die Diskussionen zu unterrichten, die der Stab mit Kapitalmarktbeirat (CMAC) und dem globalen Erstellerforum (GPF) im Juni 2017 geführt hat. Außerdem hat der Stab dem Board mündlich über die Sitzung mit dem beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (ASAF) Anfang Juli 2017 berichtet.

Die beiden anderen Papiere wurden allein zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt:

  • Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen (Agendpapier 18A)
  • Verbesserung der Wirksamkeit des Werthaltigkeitsprüfungsmodells in IAS 36 (Agendapapier 18D) - dies ist eine Reproduktion früherer Agendapapiere

Neuerungen aufgrund früherer Vorschläge

Nach Erwägung der Erörterungen des Boards bei der Sitzung im Mai 2017 bestätigte der Stab, dass er die folgenden Vorschläge nicht weiter verfolgen wird:

  • Verwendung einer einzigen Methode als einzige Grundlage für die Bestimmung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und
  • Streichung der Beschränkungen, die mit IAS 36 Kapitalflussschätzungen auferlegt werden, die bei einer Nutzungswertberechnung angelegt werden.

Rückmeldungen von der ASAF-Sitzung

Bei der Sitzung des ASAF gab es nur begrenzte Rückmeldungen. Einige ASAF-Mitglieder schlugen vor, die Möglichkeit, nur eine einzige Methode für die Bestimmung des erzielbaren Betrags zu verwenden, auf einzelne Vermögenswerte auszudehnen (dies also nicht nur auf Geschäfts- oder Firmenwerte zu beschränken), wobei es geteilte Sichtweisen gab, ob der beizulegende Zeitwert oder der Nutzungswert beibehalten werden sollte. Es gab keine Rückmeldungen aus dem ASAF zum Ansatz des Vorerwerbspielraums, da dies nicht Schwerpunkt der Diskussion war.

Ein ASAF-Mitglied warnte den Board davor, das Thema neu zu eröffnen, ob eine einzige Methode genutzt werden sollte, um den erzielbaren Betrag zu bestimmen. Dieses Boardmitglied wies darauf hin, dass dies eine bedeutende Änderung an den grundlegenden Zielen und Prinzipien der Werthaltigkeitsprüfung sei. Dies sei außerdem kein Thema, dass leichtfertig mit US-GAAP verglichen werden sollte, da US-GAAP andere Wertminderungsvorschriften hat als IFRS.

Erleichterung bei der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18B

Analyse des Stabs

Vor dem Hintergrund der von CMAC und GPF eingegangenen Rückmeldungen hat der Stab vier Ansätze identifiziert, wie Erleichterungen bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung gewährt werden können:

  1. Verwendung eines hinweisbasierten Ansatzes unter allen Umständen;
  2. Vorschrift einer verpflichtenden Prüfung im Jahr des Unternehmenszusammenschlusses und danach Übergang auf hinweisbasierte Prüfung;
  3. Vorschrift einer verpflichtenden Prüfung in den ersten Jahren nach dem Unternehmenszusammenschluss (bspw. 3-5 Jahre) und danach Übergang auf hinweisbasierte Prüfung;
  4. Vorschrift einer verpflichtenden Prüfung in größeren Abständen (bspw. alle 3 Jahre) und dazwischen hinweisbasierte Prüfung.

Der Stab bot auch einige erste Gedanken zu den Faktoren, die berücksichtigt werden könne, wenn der angemessene Ansatz ausgesucht wird. Dazu gehören die folgenden:

  • Die verpflichtende jährliche Werthaltigkeitsprüfung wurde vor dem Hintergrund der Nichtabschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer und von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeführt.
  • Es gibt Rückmeldungen von Anlegern, dass Wertminderungsverluste trotz verpflichtender jährlicher Werthaltigkeitsprüfung oft zu spät erfasst werden. Die Streichung der Prüfung könnte die Erfassung von Wertminderungsverlusten noch mehr verzögern.
  • Ist die Durchführung einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung wirklich so kostenaufwendig? Das Nutzungswertmodell wird im ersten Jahr aufgesetzt und danach nur noch mit neuen Daten aktualisiert.
  • Ein hinweisbasierter Ansatz zusammen mit Angabe der Gründe, die die Werthaltigkeitsprüfung ausgelöst haben, könnte die Angabenwirksamkeit erhöhen, weil sich das Unternehmen darauf konzentrieren könnte, Informationen zu übermitteln, die wirklich von Bedeutung sind.
  • Folgendes könnte einen möglichen Hinweis auf Wertminderung ergeben: Beurteilung, ob die tatsächliche Leistung im Einklang mit den wesentlichen Zielen steht, die zwecks Unterstützung des Erwerbspreises im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angeführt wurden. Allerdings ist noch zu untersuchen, über welchen Zeitraum ein solcher Hinweis sinnvoll untersucht werden kann.
  • Eine verpflichtenden Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten in den ersten paar Jahren nach einem Unternehmenszusammenschluss ist eventuell nicht entscheidungsnützlich. Dies liegt daran, dass in den ersten Jahren normalerweise kein Wertverlust eintritt, insbesondere wenn sich die Umstände nicht bedeutend geändert haben.

Der Stab wird bei einer künftigen Sitzung weitere Analysen zwecks Diskussion vorstellen.

Erörterung durch den Board

Diese Sitzung bot keine fokussierte Diskussion. Einige Boardmitglieder unterstützten einen hinweisbasierten Ansatz aber sprachen sich für weitere Untersuchungen aus, andere Boardmitglieder waren geteilter Meinung. Einige Boardmitglieder erklärten, ratlos zu sein, weil weder CMAC noch GPF dem Stab eine klare Botschaft gegeben hätten, was sie wollten. Ohne eine klare Diagnose sei es für den Board schwierig, das Problem zu lösen.

Einige Boardmitglieder zeigten sich skeptisch in Bezug auf einen nur auf Hinweisen beruhenden Ansatz aus den Gründen, die in der Analyse des Stabs genannt wurden, während andere wiederholten, dass es belastend sein könnte, jedes Jahr eine quantitative Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen. Dies liege daran, dass Unternehmen dynamisch seien und dass Geschäftseinheiten - und der Nutzen der im Erwerb dieser Geschäftseinheiten und deren Geschäfts- oder Firmenwert enthalten sei - sich in Reaktion auf wirtschaftliche Bedingungen änderten. Allerdings werde in IAS 36 solchen dynamischen Neuzuordnungen von Geschäfts- oder Firmenwerten keine Rechnung getragen, und es könne sogar gesagt werden, dass in IAS 36 die Schwierigkeiten unterschätzt werden, die entstehen, wenn erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte für Zwecke der Neuzuordnung nachgehalten werden müssen.

Einige Boardmitglieder sahen Nutzen in dem optinalen qualitativen Ansatz nach US-GAAP als Screening-Test für die quantitative Beurteilungnund schlugen vor, dass der Stab die Anpassung der US-GAAP-Faktoren berücksichtigen oder eigene Faktoren entwickeln sollte, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sein könnten.

Der Board hat vier Möglichkeiten, die der Stab vorgestellt hat, nicht gesondert erörtert. Ein Boardmitglied hinterfragte jedoch insbesondere die Entscheidungsnützlichkeit von Möglichkeit zwei, da es unwahrscheinlich sei, dass Geschäfts- oder Firmenwerte im Erwerbsjahr wertgemindert würden, wenn man all die Sorgfalt bedenken würde, die einem Erwerb vorausginge, und die Entscheidung der Unternehmensleitung bedenke, den Kaufpreis zu bezahlen. Dies gelte insbesondere, wenn der Handel kurz vor Ende der Berichtsperiode stattfände. Da auch die Rückmeldungen einiger GPF-Mitglieder ergeben hätten, dass es unwahrscheinlich sei, dass Geschäfts- oder Firmenwerte in den ersten Jahren nach den Erwerb wertgemindert würden, wäre es bedeutungslos, die Alternativen zwei und drei weiter zu verfolgen.

Ein Boardmitglied verlangte, dass der Stab bei einer künftigen Sitzung ein klarer fokussiertes Papier vorstellen solle.

Verbesserung der Angaben zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18C

Hintergrund

Dieses Papier baut auf dem Agendapapier 18D der Sitzung im Mai 2017 auf. In dem Papier hatte der Stab vorgeschlagen, die folgenden zusätzlichen Angaben über Geschäfts- oder Firmenwerte zu fordern:

  1. Was sind die Gründe für das Zahlen einer Prämie, die über dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte liegt, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden?
  2. Was sind die wesentlichen Leistungsannahmen oder -ziele, die vom Unternehmen für die Einbringung der Prämie gesetzt werden?
  3. Es ist ein Vergleich zwischen der tatsächlichen Leistung und der angestrebten Leistung für eine bestimmte Anzahl von Jahren nach einem Unternehmenszusammenschluss anzugeben.
  4. Der Buchwert eines Geschäfts- oder Vermögenswert ist nach jedem Erwerb aufzugliedern und eine Erläuterung anzugeben, warum jeder Betrag erzielbar ist.

Der Stab stellte in diesem Papier keine eigenen Sichtweisen zur Verfügung.

Rückmeldungen von den Erörterungen mit dem Kapitalmarktbeirat und dem globalen Erstellerforum

Die Mitglieder des CMAC unterstützten allgemein die Vorschläge des Stabs. Allerdings wurden von den GPF-Mitgliedern folgende Bedenken erhoben:

  • Es ist unwahrscheinlich, dass die vorgeschlagenen Angaben zur Bereitstellung von sinnvollen Informationen führen. Das liegt daran, dass ein Unternehmen wirtschaftlich sensible Informationen veröffentlichen müsste, um die Angaben zu leisten.
  • Es wäre schwierig, einen Vergleich der tatsächlichen mit der angestrebten Leistung nach jedem Erwerb zu fordern, weil nach dem Erwerb die Erwerbe integriert werden.
  • Es wäre schwierig und teuer, den Nutzen zu isolieren, der aus alten Erwerben resultiert, um disaggregierte Informationen für jeden Erwerb dazu zur Verfügung zu stellen, warum Geschäfts- oder Firmenwerte noch als erzielbar angesehen werden.
  • Die Angabe eines Vorsteuerabzinsungssatzes ist nicht entscheidungsnützlich, weil dieser Satz nicht beobachtbar ist und allgemein nicht für Bewertungszwecke verwendet wird.
  • Ein paar GPF-Mitglieder schlugen vor, den verfügbaren Spielraum, der bei der Werthaltigkeitsprüfung verfügbar ist, anzugeben. Anleger können dann identifizieren, ob es einen abnehmenden Trend im Spielraum gibt, und ihre eigene Beurteilung der Situation vornehmen.

Erörterung durch den Board

Insgesamt waren einige Boardmitglieder der Meinung, dass der Board die Zielsetzung hinter den Angabevorschriften nach IAS 36 noch einmal überprüfen sollte und beurteilen sollte, ob die bestehenden Angabevorschriften dieser Zielsetzung gerecht werden. Die Tatsache, dass die in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sehr allgemein sind, weil die Unternehmensleitung zögert, wirtschaftlich sensible Informationen zur Verfügung zu stellen, ist allgemein bekannt. Und wenn die Unwirksamkeit der Angaben ein Durchsetzungsproblem ist, dann sollte der Board mit Regulierern und anderen Parteien sprechen und nicht ziellos weitere Angabevorschriften in die Welt setzen.

Es gab gemischte Ansichten zur Entscheidungsnützlichkeit und praktischen Umsetzbarkeit der Forderung nach einer Aufgliederung von Geschäfts- oder Firmenwerten nach Erwerb aus den gleichen Gründen wie von CMAC und GPF erwähnt. Ein Boardmitglied teilte seine Erkenntnisse als Beobachter bei der gemeinsamen Sitzung von CMAC und GPF, bei der die Teilnehmer sich einig waren, dass eine solche Aufgliederung in der Theorie gut sei, aber praktisch nicht umsetzbar. Ein anderes Boardmitglied unterstützte den Vorschlag, den verfügbaren Spielraum in einer Werthaltigkeitsprüfung anzugeben.

Eine Reihe von Boardmitgliedern unterstützte den Vorschlag des CMAC, dass der Board in Erwägung ziehen sollte, von einem Unternehmen zu verlangen, das Gesamtvermögen und die Gesamtschulden für jedes Berichtssegment anzugeben. Dies würde Adressatengruppen gestatten, den Gewinn zu beurteilen, der in jedem berichtspflichtigen Segment erwirtschaftet werde, und diesen mit den durchschnittlichen Kapitalkosten zu vergleichen.

Ein Boardmitglied zeigte sich angesichts der Erörterungen frustriert. Es schrieb dies wieder dem Mangel klarer Richtungsweisung von CMAC und GPF zu, wie diese Angabewirksamkeit verbessern wollten. Es war nicht überzeugt, dass irgendwelche der Ideen, die der Stab vorstellte, den Adressaten Nutzen bringen würden. Kurz gesagt war dieses Boardmitglied der Meinung, dass das Projekt fallengelassen werden sollte.

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