Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung

Date recorded:

Fortschritte und weitere Vorgehensweise

Agendapapier 18

Hintergrund

Dieses Projekt wurde als Reaktion auf die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 aufgenommen. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die bisher entwickelten Ansätze noch einmal zusammenzufassen und daraufhin zu beurteilen, welche Änderungen am bestehenden Wertminderungsmodell nach IAS 36 vorgenommen werden können und wie die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten aussehen soll. Außerdem wurde vorgestellt, welche Fortschritte vom FASB in einem ähnlichen Projekt seit Juni 2016 gemacht wurden, als die beiden Boards dieses Thema das letzte Mal erörtert haben.

Dieses Projekt wurde von Oktober 2015 bis Juni 2016 bei verschiedenen Sitzungen erörtert - die Agendapapiere für diese Sitzungen (jeweils Agendapapierserie 18) bieten einen Überblick über die einzelnen Ansätze.

Aktueller Stand

Der Schwerpunkt dieses Projekts liegt auf den folgenden Bereichen:

  • (a) Sollen Änderungen an den bestehenden Wertminderungsprüfungsvorschriften in IAS 36 vorgenommen werden?
  • (b) Wie soll die künftige Folgebewertung für Geschäfts- oder Firmenwerte aussehen (einschließlich des jeweiligen relativen Nutzens eines Ansatzes, der nur auf Wertminderung abstellt, und eines Ansatzes, der Wertminderung und Abschreibung vorsieht)?
  • (c) Können bestimmte immaterielle Vermögenswerte, die derzeit nach IFRS 3 separat zu identifizieren sind, aus Kosten-Nutzen-Gründen in den allgemeinen Geschäfts- oder Firmenwert aufgenommen werden?

Zielsetzung des Projekts ist es, das Werthaltigkeitsprüfungsmodell zu vereinfachen, um Kosten aus dessen Anwendung zu sparen, ohne es weniger verlässlich zu machen. Außerdem soll es wirksamer werden, indem Wertminderungsverluste zu sachgerechten Zeitpunkten und mit sachgerechten Beträgen erfasst werden und mit sachgerechten Angaben unterlegt werden. Die vorläufigen Ansätze, die vom Stab in Betrachtung gezogen wurden, um diese Ziele zu erreichen, sind die folgenden:

  • (a) Verwendung einer einzigen Methode für die Bestimmung des erzielbaren Betrags: Es soll nur eine der Methoden (beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, Nutzungswert oder eine Methode, die widerspiegelt, wie ein Unternehmen den Vermögenswert wieder einzubringen gedenkt) verwendet werden.
  • (b) Erleichterung in Bezug auf die jährliche Überprüfung: Es soll nur getestet werden, wenn Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen.
  • (c) Änderungen an der Nutzungswertmethode: Es soll erwogen werden, ob es weiterhin sachgerecht ist, ein Vorsteuerabzinsungssatz zu verwenden und die geschätzten künftigen Kapitalflüsse auszuschließen, die aus der erwarteten Verbesserung der Leistung eines Vermögenswerts gegenüber der Berechnung des Nutzungswerts entstehen.
  • (d) Aufnahme eines Vorerwerbsspielraumbetrags in den erzielbaren Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, um negative Bewegungen abzufedern, die daraus entstehen, dass erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte in nicht realisierten intern generierten Geschäfts- oder Firmenwerten aufgehen, was dazu führt, dass erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte nicht einer sachgerechten Wertminderung unterworfen sind.

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, im Lauf von 2017 dem Board weitere Analysen zu jedem der vorgeschlagenen Ansätze zwecks weiterer Erörterung vorzustellen.

Erörterung durch den Board

Während dieses Sitzungsabschnitts kam es zu keinen bedeutenden fachlichen Erörterungen. Der Stab bestätigte, dass er, wie bereits vorher vom Board beschlossen, keine weiteren Analysen zum Ansatz der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten vornehmen wird. Stattdessen wird er sich darauf konzentrieren, wie die Wirksamkeit des bestehenden Wertminderungsmodells und der zugehörigen Angaben verbessert werden kann. Eine Reihe von Boardmitgliedern hielt fest, dass der Stab eine Menge weiterer Untersuchungen in Bezug auf das Konzept des Vorerwerbsspielraums durchführen muss, um festzustellen, ob dieses praktisch anwendbar ist. Sie warnten auch davor, weitere Komplexität durch diesen Ansatz zu generieren, wenn doch eines der Ziele dieses Projekts sei, die Werthaltigkeitsprüfung zu vereinfachen.

Insbesondere ein Boardmitglied war der Meinung, dass das Arbeitsprogramm des Stabs unnötig mit Analysen und Konsultationen überfrachtet sei, wenn man davon ausgehen müsse, dass diese keine grundlegenden Verbesserungen bei der Werthaltigkeitsprüfung ergeben würden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.