Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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Ansatz und wichtige Meilensteine

IFRIC beriet ein Papier in dem ein Rahmenkonzept vorgeschlagen wird, welches nach Ansicht des Stabes viele der von den Kommentatoren der Entwürfe geäußerten Bedenken angehen wird. Das vorgeschlagene erweiterte Rahmenkonzept würde den Betreibern Richtlinien zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen in jeder der drei möglichen Kategorien an die Hand geben: Leasingnehmer, Dienstleister (z.B. Bau, Finanzierungs- und Betriebs- sowie Instandhaltungs-Dienstleistungen) und Besitzer. Gemäß den Vorschlägen würden die Interpretationen Hinweise zu den folgenden Sachverhalten enthalten:

Klassifizierung von Vereinbarungen: Erweiterung der Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D12, damit die Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien enthalten.

Anwendung der IFRS: Erweiterung der Interpretationen auf der Grundlage der Hinweise in D13-14, damit die Interpretationen Hinweise für jede der drei oben genannten Kategorien enthalten.

Angaben: Erweiterung der Interpretationen auf der Basis bestehender IFRS-Angabevorschriften (z.B. SIC-23, IAS 11, IAS 23 und der Finanzinstrumente-Standards). Da die Bestimmung der entsprechenden Bilanzierungsmethode (d.h. die Klassifizierung) auf wirtschaftlichem Ermessen beruht, wird die Angabe der Unterscheidungsmerkmale der Vereinbarungen den Abschlussadressaten beim Verständnis von Unternehmensabschlüssen behilflich sein.

IFRIC erörterte die Frage, inwieweit der vorgeschlagene Ansatz zu einer tatsächlichen Erweiterung des Projektumfangs führen würde.

Es schien generell Einigkeit zu bestehen, dass IFRIC eine schleichende Änderung des Projektziels vermeiden sollte. Beim vorgeschlagenen Ansatz entschied IFRIC, den Umfang des Konzessionsvereinbarungs-Projekts nicht zu erweitern, sondern ausreichende Hinweise vorzugeben um einen angemessenen Anwendungsrahmen für die Interpretationen vorzugeben, durch Behandlung einiger der vielfältigen Vereinbarungsarten sowie die Art und Weise der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Interpretationen hierauf.

Der Stab deutete an, dass aus dem vorgeschlagenen Ansatz bis zum 3. Quartal 2006 endgültige Interpretationen entwickelt werden können, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Erweiterung von deren Anwendungsbereich komme oder nicht (was nicht beabsichtig ist). Ebenso rechnet man zu diesem Zeitpunkt mit einer Einschätzung darüber, ob die erneute Veröffentlichung der Interpretationsentwürfe notwendig ist oder nicht.

Das Modell der immateriellen Vermögenswerte ("Intangible Asset Model") - D14

Auf seiner Sitzung im September 2005 hatte IFRIC den Stab zur Erstellung eines Papiers zum Thema der doppelten Erlöserfassung sowie der Gewinnerfassung während der Produktionsphase gebeten. Der Stab präsentierte drei mögliche Sichtweisen zur Erörterung:

Ansicht 1: Es findet ein Austausch statt

Ansicht 2: Es findet kein Austausch statt

Ansicht 3: Der Austausch findet zu Vertragsbeginn statt

IFRIC diskutierte die Vorzüge jeder einzelnen Methode, wobei einige IFRIC-Mitglieder erneut ihr Unbehagen über die Doppelerfassung von Erlösen ausdrückten. IFRIC entschied sich mit 7 von 12 Stimmen für Ansicht 1, da man der Ansicht ist, dass diese Ansicht die wirtschaftlichen Effekte dieser Vereinbarungen am besten widerspiegelt. Einige IFRIC-Mitglieder merkten an, dass das Unbehagen der anderen IFRIC-Mitglieder darauf zurückzuführen sei, dass Vereinbarungen, die im Rahmen des neu entwickelten Ansatzes ihrem Wesen nach über das "Financial Asset Model" abgebildet werden sollten, unsachgemäßerweise unter Anwendung des "Intangible Asset Model" bilanziert worden seien. Der Stab wurde gebeten, herauszufinden, wie die Trennlinie klarer herausgearbeitet werden kann, um unsachgemäße Klassifizierungen zu vermeiden.

Freitag, 13. Januar 2006

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Diskussion des IFRIC-Agendaausschusses am Mittwoch, den 11. Januar 2006) wurde das Papier zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Von Minderheiten gehaltene Put-Optionen, wieder von der Tagesordnung genommen.

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