Rahmenkonzept

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- Qualitative Merkmale

Bei der Diskussion mit dem Board waren je ein Stabsvertreter des US-amerikanischen und kanadischen Standardsetters (FASB, AcSB) persönlich sowie mehrere andere Angehörige des FASB-Stabs per Videokonferenz zugegen.

Zielsetzungen der Rechnungslegung - Verantwortliche Führung und Rechenschaftspflicht

Die Diskussion wurde infolge einer Anfrage vom April 2005 sowohl seitens des IASB als auch des FASB geführt, in der die Stäbe aufgefordert wurden, die Bedeutung der Begriffe der "verantwortlichen Führung" (im Original: "Stewardship") und der "Rechenschaftspflicht" ebenso wie die Bedeutung der Integration dieser Begriffe in die Rahmenkonzepte von IASB und FASB zu untersuchen. Die Diskussion des IASB wurde im Kontext des Rechnungslegungsziels der Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen geführt. Die meisten Boardmitglieder stimmten der Empfehlung der Stäbe zu, dass die Bereitstellung der zur Beurteilung der verantwortlichen Führung oder der Rechenschaftspflicht notwendigen Informationen nicht als ausdrückliches Ziel der Rechnungslegung von Unternehmen aufgenommen werden sollte (11 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen).

Im Zuge der Beschlussfassung drückte ein Boardmitglied seine tiefe Überzeugung aus, dass verantwortliche Führung ein Ziel der Rechnungslegung bleibe, insbesondere in separaten Abschlüssen. Diejenigen, die die Einführung des Begriffs der "verantwortlichen Führung" als eigenständiges Ziel befürworteten, waren allerdings dagegen, dieses unter dem Oberbegriff der "Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen" zu subsumieren, wenngleich sie zugaben, dass es in diesen Bereichen Überschneidungen gebe. Einige nannten das Konzept der verantwortlichen Führung im Zusammenhang mit kleinen und mittelgroßen Unternehmen, andererseits wurde angemerkt, dass dies in vielen Fällen nicht zuträfe, da Geschäftsführung und Gesellschafter ein und dieselben Personen seien. Die Rechenschaftspflicht wurde ebenfalls verteidigt, insbesondere da dieser Begriff eng mit dem Konzept der Erfolgsrechnung verwandt sei. Es müsse möglich sein, das Management in die Verantwortung zu nehmen, das Wachstum des Unternehmens schneller voranzubringen als die Kapitalkosten stiegen. Dies würde von Analysten erwartet, andererseits hielte sich die Akzeptanz der Abschlussersteller hierfür in Grenzen.

Es bestand Übereinstimmung darüber, dass ein Teil des Problems darin bestehe, dass die Begriffe der "verantwortlichen Führung" und der "Rechenschaftspflicht" innerhalb der Rechnungslegung unterschiedlich belegt seien. Alle Beteiligten akzeptierten, dass in den Rahmenkonzepten eine ausführlichere Diskussion der Begriffe stattfinden müsse, möglicherweise in der Grundlage für Schlussfolgerungen. Es wurde vorgeschlagen, die beiden Begriffe dergestalt zu differenzieren, als dass "verantwortliche Führung" sich auf die Berichterstattung an die Gesellschafter, "Rechenschaftspflicht" sich auf die Berichterstattung gegenüber einem breiteren Publikum beziehen könne.

Ein Boardmitglied merkte an, dass ein Zusammenhang zwischen den beiden genannten Begriffen und dem des "obersten wirtschaftlichen Entscheidungsträgers" in IAS 14 bestehe. Der Board stimmte einer Empfehlung des Stabes zu, dass die Rahmenkonzepte eine Erörterung beinhalten sollten, die anerkennt, dass finanzielle Informationen auch anderen Zwecken dienlich sein können, wie zum Beispiel der Beurteilung der verantwortlichen Führung durch das Management sowie der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vertragsbestimmungen. Insbesondere:

a.) sind Informationen über die wirtschaftlichen Ressourcen eines Unternehmens oder Ansprüche auf derartige Ressourcen sowie deren Veränderungen auch für andere Zwecke als der Unterstützung von Investitions-, Kreditvergabe- oder ähnlichen Ressourcenverteilungsentscheidungen nützlich.

b.) können Rechnungslegungsinformationen bei der Beurteilung, wie das Management eines Unternehmens seiner Pflicht zur verantwortlichen Führung gegenüber Gesellschaftern (Aktionären) nachgekommen ist, nützlich sein.

c.) können Rechnungslegungsinformationen bei der Beurteilung der Managementleistung nützlich sein. Allerdings kann und darf die Rechnungslegung die Leistung des Managements nicht von der Unternehmensleistung trennen.

d.) können Rechnungslegungsinformationen bei der Beurteilung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vertragsbestimmungen durch das Unternehmen nützlich sein.

Mehrere Boardmitglieder befürworteten eine härtere Formulierung der Punkte c.) und d.), während ein anderes darauf drängte, Punkt d.) umzuformulieren, um nicht ungerechtfertigte Erwartungen zu wecken. Ein uneingeschränkter Verweis auf die "Einhaltung von Gesetzen" könne im Extremfall dahingehend ausgelegt werden, dass "alle Lieferfahrer des Unternehmens jederzeit die Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten hätten", usw.

Rahmenkonzept - Beziehung zwischen den qualitativen Eigenschaften von Finanzinformationen

Auf der Grundlage des in den offiziellen Beobachtermitschriften wiedergegebenen Flussdiagramms diskutierte der Board einen Ansatz zur Darstellung der Beziehung der qualitativen Eigenschaften von Finanzinformationen. Die Boardmitglieder stimmten dem Flussdiagramm (oder Schema, wie ein Boardmitglied es bevorzugt nannte) zu, drückten aber Bedenken über die Stellung der Begriffe "Zeitnähe" und "Wesentlichkeit" aus. So wäre zum Beispiel die Tatsache, dass Finanzinformationen "überholt" ist, kein Grund, sie nicht anzugeben, so wie im Flussdiagramm angedeutet. Dies führte zu der Erkenntnis, dass im Flussdiagramm dieselben Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wurden.

Die Boardmitglieder dachten anscheinend, dass das Schema der bisher vom FASB Statement of Financial Accounting Concepts vorgegebenen Hierarchie vorzuziehen sei, dass andererseits aber weitere Arbeiten notwendig seien, um klarzustellen, dass die Eigenschaften miteinander in wechselseitiger und nicht in linearer Beziehung stehen. Darüber hinaus sei die Beziehung der Begriffe der „Vergleichbarkeit‟ (womit?) und Stetigkeit (über Sachverhalte innerhalb eines Unternehmens? Oder zwischen Unternehmen?) zu klären.

Der Board stimmte in der Auffassung überein, dass sich die Weiterentwicklung des Schemas lohne und forderte den Stab auf, dies unter Beachtung der vom Board geäußerten Kommentare zu tun.

Begriffsabgrenzungen "Verständlichkeit" und "Wesentlichkeit"

Der Board verabschiedete folgende Definitionen der Begriffe "Verständlichkeit" und "Wesentlichkeit":

Verständlichkeit

Verständlichkeit ist die Qualität von Informationen, die es den Abschlussadressaten ermöglicht, deren Bedeutung zu verstehen. Von den Abschlussadressaten wird erwartet, dass sie eine angemessene Kenntnis betriebs- und volkswirtschaftlicher Vorgänge und der Rechnungslegung sowie die Bereitschaft besitzen, die Informationen mit entsprechender Sorgfalt zu lesen. Die Verständlichkeit wird verbessert, wenn Informationen in klarer und präziser Weise zusammengefasst, klassifiziert, gekennzeichnet und dargestellt werden. Relevante Informationen sollten nicht allein deswegen weggelassen werden, weil sie für bestimmte Adressaten zu komplex oder zu schwer verständlich sind.

Wesentlichkeit

Informationen sind wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die auf der Basis des Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen könnten. Wesentlichkeit ist von der Art und der Höhe des Postens abhängig, die sich nach den besonderen Umständen des Weglassens oder der fehlerhaften Darstellung ergibt. Somit ist die Wesentlichkeit eher ein Raster oder ein Filter, um zu bestimmen, ob Informationen erheblich genug sind, die Entscheidungen von Abschlussadressaten im Kontext des Unternehmens zu beeinflussen, als eine qualitative Eigenschaft entscheidungsnützlicher Information.

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