Rahmenkonzept – Bestandteile und Erfassung
Definition eines Vermögenswertes
Der Stab stellte die folgende geänderte Fassung der Definition eines Vermögenswertes und der essenziellen Bestandteile eines Vermögenswertes unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Sitzung vom Juli 2006 vor:
Ein Vermögenswert ist eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource auf die das Unternehmen einen gegenwärtigen Rechtsanspruch oder einen anderen bevorrechtigten Zugriff hat.
Ein Vermögenswert eines Unternehmens hat drei essenzielle Bestandteile:
a. Gegenwärtig meint, dass sowohl die wirtschaftliche Ressource als auch das Recht oder ein anderer bevorrechtigter Zugriff auf sie zum Abschlussstichtag besteht.
b. Eine wirtschaftliche Ressource hat einen positiven wirtschaftlichen Wert. Sie ist knapp und zur Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten nutzbar, wie etwa Produktion oder Austausch. Eine wirtschaftliche Ressource kann zur Herstellung von Zahlungsmittelzuflüssen oder zur Verringerung von Zahlungsmittelabflüssen beitragen, und zwar direkt oder indirekt, alleine oder zusammen mit anderen wirtschaftlichen Ressourcen. Wirtschaftliche Ressourcen schließen unbedingte vertragliche Versprechen ein, die Dritte dem Unternehmen zur Verfügung stellen, wie etwa Versprechen zur Zahlung von Zahlungsmitteln, Lieferung von Gütern oder der Bereitstellung von Dienstleistungen. Die Bereitstellung von Dienstleistungen beinhaltet, sich zur Leistung bereit zu halten oder von einem Engagement bei Aktivitäten Abstand zu halten, die das Unternehmen andernfalls unternehmen könnte.
c. Ein Recht oder ein anderer bevorrechtigter Zugriff versetzt das Unternehmen in die Lage, die gegenwärtige wirtschaftliche Ressource direkt oder indirekt zu nutzen und schützt vor der Nutzung bzw. beschränkt die Nutzung durch Dritte. Rechte sind gesetzlich durchsetzbar oder durchsetzbar aufgrund vergleichbarer Mittel (wie etwa durch einen Berufsverband). Ein anderer bevorrechtigter Zugriff ist nicht durchsetzbar, jedoch auf andere Art und Weise wie etwa durch Geheimhaltung oder anderen Zugriffsschranken geschützt.
Der Board diskutierte die Definition und die zusammenhängende Ausarbeitung der „essenziellen Bestandteile‟ in ganzer Breite und traf die folgenden Entscheidungen:
| Streichung des zweiten „gegenwärtig‟ in der Definition, da dies überflüssig ist; |
| Änderung der Formulierung der Beschreibung der wirtschaftlichen Ressource, indem die Sätze zwei und drei zusammengeführt werden. |
| Streichung der letzten beiden Sätze der Beschreibung einer wirtschaftlichen Ressource und einfügen in einen hervorgehobenen Text oder Vergleichbarem. |
Die Board-Mitglieder untersuchten verschiedenen Posten, die einen Vermögenswert darstellen könnten, in Bezug auf die vorgeschlagene Definition, um herauszuarbeiten, was einen Vermögenswert darstellt. Insbesondere wurde diskutiert, was für den Inhaber einer Call-Option für Güter den Vermögenswert darstellt. Es wurde angemerkt, dass die Option in diesem Falle in dem Recht auf die Ressource besteht, und dass das Versprechen der Gegenpartei zur Lieferung der Güter die Ressource darstellt.
Der Board war sich einig, auf der Grundlage der vom Stab skizzierten Diskussion (mit den o.g. Änderungen) fortzufahren und bat den Stab, seine Untersuchungen fortzuführen, einschließlich der FASB-Arbeiten zu diesem Sachverhalt.
Unterscheidung von Fremd- und Eigenkapital
Der Stab stellte ein Papier vor, in dem er die Sachverhalte in Zusammenhang mit den Definitionen von Fremd- und Eigenkapital und der Unterscheidung zwischen diesen diskutiert. In dem Papier werden eine Reihe von themenübergreifenden Posten in Bezug auf Fremd- und Eigenkapital identifiziert. Der Board wurde aufgefordert zu entscheiden, ob der Stab zu den folgenden zwei Sachverhalten Untersuchungen anstellen sollte:
| Sollte es eine Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigenkapital geben? |
| Sollte es nur zwei Bestandteile geben? |
In dem ersten Sachverhalt wird untersucht, ob ein einzelnes Element definiert werden sollte, um zu erfassen, was Fremd- und Eigenkapital nun umfasst.
Ein solcher Bestandteil könnte man als „Ansprüche‟ bezeichnen und wäre das Gegenstück zu den Vermögenswerten. Der zweite Sachverhalt berücksichtigt, ob drei oder mehrere Bestandteile definiert werden sollten, an der Stelle, was das gegenwärtige Rahmenkonzept als Fremd- und Eigenkapital definiert. Ein Ansatz würde darin bestehen, die Begriffe Fremd- und Eigenkapital auf jene Posten zu beschränken, die entweder „reines‟ Fremd- oder „reines‟ Eigenkapital darstellen, und einen weiteren oder weitere Bestandteile zu definieren.
Der Board entschied sich dazu, ein Projekt aufzulegen, und den Stab dazu aufzufordern, ein Papier auf einer künftigen Sitzung vorzustellen.