Erlöse aus Verträgen mit Kunden (gemeinsame Sitzung mit dem FASB)

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Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Prinzipal/Agent-Erwägungen — gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Das Agendapapier 7F bietet eine Analyse zur Frage 2 des Entwurfs vom Juli 2015 in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich Prinzipal/Agent-Erwägungen. Es enthält Hintergrundinformationen und eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen. Der Stab empfahl dem IASB, mit seinen vorgeschlagenen Änderungen fortzufahren, da die Mehrheit der Stellungnehmenden diese unterstützt habe. Es war auch zum Ausdruck gebracht worden, dass Prinzipal/Agent-Erwägungen eine Frage des Ermessens sind und dass die vorgeschlagenen Änderungen einen guten Rahmen böten, um Ermessensentscheidungen zu fällen und die Vorschriften anzuwenden.

Darüber hinaus schlug der Stab vor, den Kreditrisikohinweis zu streichen, da in den eingegangenen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht worden war, dass das Kreditrisiko nicht als starker Hinweis auf Kontrolle angesehen wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen auf Sachverhalte zurück, die von der TRG in Bezug auf die Leitlinien in IFRS 15 erörtert wurden, und der IASB hat in seinem Entwurf klarstellende Änderungen in den Änderungsleitlinien und den erläuternden Beispielen sowie die Aufnahme von zusätzlichen Beispielen vorgeschlagen.

Diskussion

Die beiden Boards (FASB und IASB) genehmigten die Empfehlungen ihrer Stäbe. Im Zuge der gemeinsamen Sitzung, die ausgesprochen kurz war, wurden keine nennenswerten Punkte aufgebracht. 

Die Anmerkungen seitens der IASB-Mitglieder konzentrierten sich auf folgende Punkte:

  1. die in Paragraf B35A aufgenommene Leitlinie, die sich auf die Beurteilung von Kontrolle bezieht, wenn ein Unternehmen bedeutende Leistungen an integrierten Gütern oder Dienstleistungen erbringt. Zu diesem Punkt wurden Bedenken laut, ob das Konzept integrierter Güter und Dienstleistungen überhaupt ein Indikator für Kontrolle sei; die Stabsmitarbeiter entgegneten, dass die Integration bestehe, bevor das Unternehmen das Gut ausliefere resp. die Dienstleistung erbringe und somit kein Indikator für Kontrolle sei; sowie
  2. die in Erwägung gezogene Verwendung neuer Termini für spezielle Konzepte, wie bspw. ein Anrecht auf eine Dienstleistung. Es wurden Bedenken laut, dass man neue Termini einführe, die nicht definiert seien. Die Stabsmitarbeiter entgegneten, dass die Ausdrücke "spezifisches Gut bzw. spezifische Dienstleistung" und "Anrecht auf eine Dienstleistung" nicht neu seien, weil sie in den Anwendungsbeispielen Verwendung fänden und durchgehend in den Leitlinien verwendet worden seien. 

Die Mitglieder des FASB meinten, sie seien mit den Rückmeldungen sehr zufrieden und fühlten sich bestätigt. Sie hoben hervor, dass das Themengebiet (Beurteilung von Prinzipal- vs. Agentenstellung) immer noch erhebliches Ermessen erfordere und sie nicht erwarteten, dieses mit den vorgeschlagenen Leitlinien auszulöschen. Zu den an die Stabsmitarbeiter gerichteten Fragen gehörten die folgenden:

  1. In den Stellungnahmen sei darauf hingewiesen worden, dass Bedarf nach weiteren Leitlinien bestehe, um Sachverhalte zu verstehen; dies sei insbesondere bei der Fähigkeit, zwischen "spezifischem Gut bzw. spezifischer Dienstleistung" und "Anrecht auf eine Dienstleistung" zu unterscheiden. Die Stabsmitarbeiter antworteten, dass man zur Aufrechthaltung der Konvergenz die im FASB-Papier erörterten Faktoren in die veranschaulichenden Beispiele und/oder die Grundlage für Schlussfolgerungen aufnehmen wolle; sowie
  2. In den Stellungnahmen sei darauf hingewiesen worden, dass die Beispiele keine Bezüge auf dei Kontrollindikatoren aufwiesen. Ein Boardmitglied fragte, ob dies akzeptabel sei und man die Beispiele aktualisieren werde. Die Stabsmitarbeiter antworteten, dass sie versucht hätten zu betonen, dass der wichtigste Faktor die Anwendung des Prinzips sei und nicht sämtliche Kontrollindikatoren bei jeder Entscheidung maßgeblich seien. Die Indikatoren seien nützlich für die Analyse, stellten aber kein Kernkriterium für die Entscheidung dar. Ein Boardmitglied schlug vor, in die Beispiele die Indikatoren aufzunehmen und zu erläutern, welche für die Entscheidung irrelevant seien.


Zugehörige Themen

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