Angabeninitiative: Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene und Änderungen an IAS 7

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Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene

Agendapapier 11A

Der IASB hat die Erörterungen im Rahmen seiner Angabeninitiative fortgesetzt. In dieser Sitzung hat der Stab eine Power-Point-Präsentation mit seinen Vorschlägen zur ersten Phase des Projekts vorgestellt, zu denen er um Meinung der IASB-Mitglieder bittet. Folgende Themen wurden erörtert:

  • Zielsetzung und Ergebnis des Projekts: Der Stab schlug vor, dass der IASB Entwurfsleitlinien zum internen Gebrauch bei der künftigen Entwicklung von Standards und Änderungen entwickelt.
  • Sachverhalte in Bezug auf bestehende Angabevorschriften: Im Agendapapier wurden Sachverhalte zu bestehenden Angabevorschriften zusammengefasst, die in früheren Sitzungen bereits erörtert wurden. Dazu gehörten Angabenüberlast, zu sehr vorschreibenden Formulierungen, Mangel eines Angabeziels in den einzelnen Standards.
  • Vorgeschlagener Ansatz für die erste Phase des Projekts: Der Stab schlug vor, Rückmeldungen aus dem Diskussionspapier zu Angabeprinzipien zu verwenden, das im ersten Quartal 2016 veröffentlicht werden soll, um Folgendes zu erarbeiten: (i) Zielsetzung für Angaben und (ii) vorgeschlagene Neuformulierung von Angabevorschriften. Dazu würde auch gehören, die gegenwärtigen Angabevorschriften zu überprüfen und zu sehen, was der FASB in entsprechenden Projekten tut. Der Stab wird beginnen, Entwurfsleitlinien zu entwickeln, sobald das Diskussionspapier veröffentlicht wurde. Die Arbeiten sollen parallel zur Entwicklung eines Vorschlags eines allgemeinen Angabestandards und vorgeschlagener Änderungen an bestehenden Angabevorschriften im Jahr 2017 laufen.
  • Vorgeschlagener Inhalt der Entwurfsleitlinien: Der Stab schlug vor, dass die Entwurfsleitlinien Leitlinien zum Entwickeln von Angabevorschriften, zu Prozessen zur Anwendung der Leitlinien und Handreichungen zur Umsetzung der Leitlinien und Prozesse enthalten soll. Die Leitlinien sollen fortwährend aktualisiert werden und öffentlich verfügbar sein.
  • Nächste Schritte: Der Stab schlug vor, dass die nächsten Schritte nach Fertigstellung der ersten Phase erörtert werden sollen. Die folgenden Optionen könnten dabei bedacht werden: (i) Berücksichtigung allein neuen Standards; (ii) Berücksichtigung aller Standards; (iii) Überprüfung von bestehenden Standards nur unter besonderen Gesichtspunkten: (iv) Berücksichtigung ausgewählter Standards; (v) Verfolgung von bestimmten Formulierungssachverhalten; (vi) Kombination verschiedener möglicher Optionen.

Diskussion

Der Board unterstützte die Empfehlungen des Stabs. Es gab breite Übereinstimmung dahingehend, dass der Formulierungsleitfaden und die Möglichkeit, einen Satz an Werkzeugen und Ressourcen zur Verfügung zu haben, für die Entwicklung der Angabevorschriften zukünftiger Standards äußerst nützlich seien.

Es gab eine ausgiebige Diskussion zu der Verwendung bestimmter Termini, um bestimmte Angaben zu fordern, bspw. "mindestens". Einige Boardmitglieder deuteten an, dass sie erwarteten, dass die Praxisverlautbarung zur Wesentlichkeit Nutzern dabei helfen würde, die Wesentlichkeit sinnvoller anzuwenden; allerdings glaubte der Board weiter, dass sich die Angabezielsetzungen mehr auf den Standard beziehen als Gemeinplätze sein sollten. Der Vorsitzende strich heraus, dass er von der Praxisverlautbarung zur Wesentlichkeit nicht erwarte, dass bestehende Probleme bei der Anwendung der Wesentlichkeit allein dadurch gelöst würden.

Daneben erstreckte sich die Diskussion auf den Vorschlag, dass der Formulierungsleitfaden ein lebendes Dokument sein und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden solle. Die diesbezüglich geäußerten Bedenken erstreckten sich auf (i) die Notwendigkeit, das Dokuemnt permanent aktualisieren und die Änderungen erläutern zu müssen; (ii) die Frage, ob Nutzer vom Board eine Erklärung erwarteten, wie man die Leitlinien in jedem neuen Standard anwenden würde; (iii) die Frage, ob es nicht nützlicher sei, das Dokument in bestimmten Intervallen zu aktualisieren statt den Ausdruck "lebend" zu verwenden oder ob man es intern testen solle, bevor man damit an die Öffentlichkeit ginge; und (iv) die Frage, ob es, auch wenn das Dokument nicht zur Diskussion gestellt werde, nicht trotzdem erforderlich sei, zumindest informell Rückmeldungen einzuholen.

In Bezug auf den Inhalt der Leitlinie wurde vorgeschlagen, dass der Stab nicht bei Null beginnen solle; stattdessen soll man mit einer Untersuchung bestehender Leitlinien starten, derer man bei Standardsetzern oder Regulatoren habhaft werden könne. Im Rahmen der Diskussion wurde vorgeschalgen, dass der Board bei zukünftigen Entwürfen spezielle Fragen aufnehmen könne, um Rückmeldungen zu den verwendeten Formulierungen zu erhalten und die kommende Überprüfung von IFRS 12 und 13 nach deren Einführung nutzen könne, um Rückmeldungen zu den Angabevorschriften in diesen Standards zu erhalten. Der Stab stellte ferner klar, dass die bereits vom neuseeländischen Standardsetzer geleisteten Arbeiten bei der Entwicklung den Leitfaden nutzbringend sein werde und man die erhaltenen Rückmeldungen auswerten und sehen wolle, ob sie diesem Projekt dienlich seien.

Änderungen an IAS 7- Restanten

Agendapapier 11B

Bei dieser Sitzung sollten Restanten erörtert werden, die vom Stab während der Erarbeitung der vorläufigen Abstimmungsvorlage identifziert wurden. Der Stab ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass eine erneute Veröffentlichung der vorgeschlagenen Änderungen zwecks öffentlicher Stellungnahme nicht notwendig ist, da die identifizierten Sachverhalte sehr eng umrissen sind. Der Stab ist außerdem der Meinung, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens weiterhin der 1. Januar 2017 sein sollte. Der Stab ging davon aus, nach der Sitzung eine Abstimmungsvorlage herauszugeben.

Die identifizierten Sachverhalte und die Empfehlungen des Stabs waren die folgenden:

  • Zusätzliche und ergänzende Informationen: In der vorläufigen Abstimmungsunterlage hatte es geheißen, dass ein Unternehmen ergänzende Informationen angeben darf. Die Rückmeldungen haben aber ergeben, dass nicht klar ist, wie ein Unternehmen ergänzende von verpflichtenden Informationen unterscheiden kann und welche Informationen als zusätzliche Angaben aufgenommen werden können. Der Stab erkannte diese Bedenken an und schlug vor, diese Empfehlungen aus dem Kerntext von IAS 7 zu streichen. In der Grundlage für Schlussfolgerungen sollten sie aber erhalten bleiben.
  • Die Notwendigkeit, eine Überleitung zur Verfügung zu stellen: In der vorläufigen Abstimmungsunterlage hatte es geheißen, dass ein Unternehmen eine Überleitung zur Verfügung stellen darf, um die Zielsetzung der Angabe zu erfüllen. Die erhaltenen Rückmeldungen haben ergeben, dass nicht klar ist, ob eine Überleitung gefordert ist, da gleichzeitig in den Änderungen ein Mindestinhalt für Überleitungen angegeben wird. Der Stab erkannte diese Bedenken an und schlug vor, die Formulierungen zu ändern, um klarzustellen, dass eine Überleitung eine Möglichkeit sein kann, das Angabeziel zu erreichen.
  • Mindestinhalt einer Überleitung: Bei Stab wurden Bedenken im Hinblick auf mögliche nicht beabsichtigte Auswirkungen angemeldet, da die Angabevorschrift sehr beschränkend zu sein scheint und weil es Verwirrung in Bezug auf die Verwendung der Wörter können und sollen gibt. Der Stab erkannte diese Bedenken an und schlug Formulierungsänderungen vor.

Diskussion

Die Mehrheit der Boardmitglieder genehmigte die Empfehlung des Stabs. Es gab gleichwohl eine ausgeprägte Diskussion zu den folgenden Themen:

  1. Ob eine Überleitungsrechnung verpflichtend sein sollte: Einige Boardmitglieder fragten, warum die Überleitung nicht verpflichtend eingeführt werde, um in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachten Bedenken hinsichtlich einer mangelnden Klarheit der Vorschriften entgegenzuwirken. Im Zuge der Diskussion erinnerte der Stab den Board daran, dass dieser Sachverhalt vom Board bereits entschieden wurde und man nicht erwarte, ihn erneut zur Diskussion zu stellen. Man wies ferner darauf hin, dass der Umstand, dass die Überleitung nicht verpflichtend sei, auf Bedenken zurückgehe, die für Finanzinstitute geäußert wurden. Weitere Bedenken bezogen sich auf den Umstand, dass, um die Zielsetzung zu erfüllen, eine Überleitung das einzig realistische Vorgehen zur Verfügungstellung der Informationen darstelle (es sei denn, die Informationen seien unwesentlich).
  2. Wie man verpflichtende von nicht verpflichtenden Vorschriften abgrenzen solle: Im Zuge der Diskussion deuteten einige Boardmitglieder an, dass, falls sich ein Unternehmen zur Aufnahme zusätzlicher Information entschlösse, diese in Extrazeilen nach den durch den Standard vorgegebenen Mindestvorschriften gezeigt werden sollten. Es gab grundlegende Bedenken dahingehend, wie man der Standard formulieren solle, um die Zielsetzung klarer herauszustellen und wie man geforderte von ergänzenden Informationen unterscheiden könne. Ein weiterer Punkt, zu dem Bedenken geäußert wurden, bezog sich auf den Umstand, dass die Klarstellung, ergänzende Informationen zuzulassen, nicht in der Grundlage für Schlussfolgerungen, sondern im Standard vorgenommen werden sollte.

Ein Boardmitglied deutete an, dass er gegen die Vorschläge stimmen werde, weil er die Richtung der Änderungen ablehne, insbesondere weil die Änderungen nicht an IAS 7 festgemacht werden sollten.

Correction list for hyphenation

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