Allgemeine Vorschriften

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Überblick und Zusammenfassung der erneuten Erörterung

Agendapapier 3

Auf dieser Sitzung setzte der ISSB die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen fort, einschließlich des Wertkonzepts, der Identifizierung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Ermessensentscheidungen zu Wesentlichkeit.

Grundlegende Konzepte

Agendapapier 3A

Der Stab bat den ISSB um Entscheidungen zu den folgenden Empfehlungen, die auf den Rückmeldungen und vorläufigen Entscheidungen der ISSB-Sitzung vom Oktober 2022 aufbauen.

Teil 1: Wert und Nachhaltigkeit

Empfehlung des Stabs 1 — Klarstellung des Rahmens und des Ziels von [Entwurf] S1 in Bezug auf Folgendes:

  • Beschreibung, wie der für ein Unternehmen geschaffene, erhaltene oder erodierte Wert untrennbar mit anderen Interessengruppen, der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt verbunden ist;
  • Beschreibung, wie ein Unternehmen auf diese Ressourcen und Beziehungen angewiesen ist, um für sich selbst und die Anbieter von Finanzkapital Werte zu schaffen;
  • Beschreibung, wie ein Unternehmen durch die Interaktion mit diesen Ressourcen und Beziehungen Auswirkungen und Abhängigkeiten schafft, die sich positiv oder negativ auf die Ressourcen auswirken können und zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen führen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist; und
  • Beschreibung, wie sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Leistung oder die Aussichten des Unternehmens auswirken, sein Geschäftsmodell oder seine Strategie beeinflussen und kurz-, mittel- und langfristig den Wert des Unternehmens oder die Renditen für die Anbieter von Finanzkapital schaffen oder schmälern können.

Teil 2: Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Beurteilung wesentlicher Informationen

Empfehlung des Stabs 2 — Änderung der erläuternden Leitlinien zu S1, um die Identifizierung von Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sowie die Beurteilung und Offenlegung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen weiter auszubauen und zu verdeutlichen, um das Ziel und die Vorschriften von S1 zu erfüllen. Der Stab empfiehlt, die erläuternden Hinweise zu erweitern und zu verdeutlichen, indem insbesondere die folgenden Punkte angesprochen werden:

  • Klarstellung der Unterscheidung und des Zusammenhangs zwischen der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen, über die ein Unternehmen Informationen bereitstellen muss, und der Offenlegung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen (d.h. ein zweistufiger Prozess);
  • Zurverfügungstellung weiterer Erläuterungen zur Identifizierung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, um Informationen über wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen bereitzustellen (der erste Schritt des zweistufigen Prozesses), durch eine allgemeine Beschreibung, der Beschreibung der zu berücksichtigenden Faktoren und Eingaben, der Veranschaulichung eines Prozesses, der als Beispiel verwendet werden könnte, und der Hervorhebung der Arten von Risiken und Chancen, über die Informationen bereitgestellt werden sollen; und
  • Zurverfügungstellung weiterer Erläuterungen zur Beurteilung der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben (der zweite Schritt des zweistufigen Prozesses) durch Erörterung des Ermessens der Unternehmensleitung und unternehmensspezifischer Umstände, der primären Adressaten und ihrer Entscheidungen sowie der Beurteilung angesichts unsicherer Ergebnisse.

Empfehlung des Stabs 3 — Änderung der erläuternden Leitlinien im vorgeschlagenen S1, indem auf bestehende Marktressourcen (wie die SASB Implementation Primer) zurückgegriffen wird, um weiter zu veranschaulichen, wie Ersteller den oben dargelegten zweistufigen Prozess angehen können, wenn ihre Geschäftsaktivitäten mehrere Branchen umfassen (d.h. Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen für die Offenlegung und Beurteilung der Wesentlichkeit). Der Stab empfiehlt insbesondere, den Abschnitt "Branchenbezogene SASB-Standards" der erläuternden Leitlinien zu ändern, um ein spezifisches Beispiel dafür hinzuzufügen, wie ein Mischkonzern die SASB-Standards als Grundlage für die Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen sowie für die Auswahl von Kennzahlen und anderen Informationen nutzen kann.

Erörterung durch den Board

Empfehlung des Stabs 1

Alle Mitglieder des ISSB stimmten der Empfehlung 1 des Stabs zu, gaben aber gleichzeitig die folgenden Anmerkungen:

  • Die "zwei Wertkonzepte", wie sie in dem Papier dargelegt werden, können zu einer Kommunikationslücke zwischen dem Unternehmen und seinen Interessengruppen führen und sind möglicherweise auch für die Ersteller nicht hilfreich. Alle Mitglieder des ISSB schlugen vor, dass der Stab sich auf den Wert als Ganzes konzentriert, anstatt eine Untergruppe von Werten zu schaffen.
  • Die natürliche Umwelt sollte nicht als eine der anderen Interessengruppen betrachtet werden, und eine Berichtseinheit könnte keinen Wert für die Natur schaffen. Daher waren sich alle Mitglieder einig, dass die Natur aus dem Konzept des Wertes herausgenommen werden sollte.
  • Ein Mitglied erhielt viele Kommentare vom japanischen Markt, nachdem der ISSB beschlossen hatte, den Unternehmenswert aus dem [Entwurf] S1 zu streichen, und in den Kommentaren wurden Bedenken geäußert, welche Alternativen an die Stelle des Unternehmenswertes treten würden. Seiner Ansicht nach ist der Begriff "Wert für andere Interessengruppen" für die Kapitalmärkte zu weit gefasst und sollte daher neu definiert werden.
  • Einige Mitglieder erklärten, dass der Begriff "Kapital", wie er im Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung ("IR-Rahmenkonzept") definiert ist, bei bestimmten Interessengruppen, die mit dem IR-Rahmenkonzept nicht vertraut sind, Verwirrung stiften kann und daher möglicherweise nicht global und allgemein akzeptiert wird.
  • Ein Mitglied hinterfragte außerdem den Unterschied zwischen "Kapitalien" und den "Ressourcen und Beziehungen", die im [Entwurf] S1 genannt werden. Ein anderes Mitglied meinte, dass "Kapital" im [Entwurf] S1 genau definiert werden sollte, anstatt lediglich einen Verweis in den erläuternden Leitlinien einzufügen. Der Stab stimmte zu, sich auf "Ressourcen und Beziehungen" und nicht auf "Kapital" zu fokussieren.
  • Alle Mitglieder betonten die Bedeutung von Zeithorizonten und sagten, dass das aktuelle Stabspapier diesen Bereich nicht ausreichend behandelt. Sie baten um eine gründlichere Analyse in einem zukünftigen Papier.
  • Der Begriff "finanzielle Adressaten" sollte anstelle von "Finanzkapital" verwendet werden. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden ergänzte, dass es auch als "primäre Adressaten von Abschlüssen" interpretiert werden könnte.
  • Dem Stab wurde geraten, den Begriff der Nachhaltigkeit zu beschreiben, anstatt eine Definition zu liefern. Nachhaltigkeit wird in IFRS S1 als die Fähigkeit eines Unternehmens beschrieben, kurz-, mittel- und langfristig Ressourcen und Beziehungen zu erhalten und seine Abhängigkeiten und Auswirkungen innerhalb seines gesamten geschäftlichen Ökosystems zu steuern.
  • Ein Mitglied äußerte Bedenken hinsichtlich der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im Zusammenhang mit der Kultur, die nicht einfach zu messen ist, und bat den Stab, dies weiter zu prüfen.
  • Einer der stellvertretenden Vorsitzenden bat darum, allen ISSB-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, den Entwurf zu lesen, bevor der [Entwurf] S1 finalisiert wird

Empfehlungen des Stabs 2 und 3

Alle Mitglieder des ISSB stimmten den Empfehlungen des Stabs 2 und 3 zu, äußerten sich aber gleichzeitig wie folgt:

  • Die ISSB-Mitglieder unterstützten im Allgemeinen die für den zweistufigen Prozess vorgeschlagenen Leitlinien und Illustrationen und sagten, dass diese für die Ersteller nützlich seien. Einige ISSB-Mitglieder meinten jedoch, dass das Konzept der Wesentlichkeit untrennbar mit dem ersten Schritt verbunden sei und der [Entwurf] S1 hervorheben sollte, dass die Wesentlichkeitsbeurteilung für den gesamten [Entwurf] S1 angewendet würde. Einige ISSB-Mitglieder schlugen dem Stab auch vor, die Kultur in den Prozess einzubeziehen. Alle ISSB-Mitglieder waren mit diesen Ansichten und Vorschlägen einverstanden.
  • Die stellvertretende Vorsitzende erklärte, warum der ISSB das Konzept der Wesentlichkeit hervorheben möchte. Der Grund dafür ist, dass sie beobachtet hat, dass der Markt die Unterschiede zwischen einer obligatorischen Angabe und einer geforderten Angabe, wenn die Informationen wesentlich sind, nicht versteht. Sie führte den [Entwurf] S2 als Beispiel an und erklärte, dass eine Berichtseinheit in einem ersten Schritt überlegen kann, ob sie Klimainformationen bereitstellen muss, und in einem zweiten Schritt entscheiden kann, welche Informationen (z.B. Scope-1-, 2- oder 3-Emissionen) die Entscheidungen der Anleger beeinflussen könnten.
  • Die Berichtseinheiten sollten anerkennen, dass der zweistufige Prozess nur ein Hilfsmittel ist und es in ihrer Verantwortung liegt, ihr Ermessen bei der unternehmensspezifischen Wesentlichkeitsbewertung anzuwenden.
  • Alle Mitglieder des ISSB waren sich einig, dass die Empfehlung 3 nicht auf Rechtskreise oder Konzerne ausgerichtet sein sollte. Stattdessen sollte es sich um ein breiteres Konzept handeln, das auch kleinere Unternehmen unterstützen kann.
  • Ein Mitglied des ISSB schlug vor, dass der Stab die eigenen Prinzipien und Konzepte des ISSB weiterentwickelt, anstatt auf andere Standards zu verweisen. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden bestätigte, dass der Stab daran arbeitet.
  • Ein Mitglied des ISSB schlug vor, dass der Stab in Erwägung ziehen sollte, den [Entwurf] S1 um Antworten der Unternehmen auf Risiken und Chancen zu erweitern. Der [Entwurf] S1 sollte Erklärungen zu unternehmensspezifischen Entscheidungen und Strategien vorschreiben.
  • Der Stab bestätigte, dass er eng mit dem Projektteam für Lageberichterstattung des IASB zusammenarbeiten werde, um sicherzustellen, dass es keine widersprüchlichen Formulierungen in den IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen gibt. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden bestätigte daraufhin, dass der Fortschritt des IASB-Projekts zur Lageberichterstattung keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen haben werde.

Zugehörige Themen

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