ICAS ist der Meinung, dass eine ausdrückliche Bestätigung des Lageberichts das Vertrauen der Anleger wieder herstellen wird

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06.05.2013

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) hat eine Diskussionspapier veröffentlicht, in dem empfohlen wird, dass der Prüfer eine explizite Bestätigung abgeben sollte, dass der dem Abschluss beigefügte Lagebericht ausgewogen und sachgerecht und ohne Verdrehung der Tatsachen geschrieben ist.

Als Folge der Finanzmarktkrise werden zunehmend mehr Fragen zum Wert der Unternehmensberichterstattung und der zugehörigen Prüfung gestellt. Oft gelten diese Fragen der Wahrnehmung, dass das Bild, das die Unternehmensleitung in der narrativen Berichterstattung innerhalb des Jahresabschlusses vermittelt, nicht ungefärbt ist und den Adressaten keinen Einblick in die Art und Weise bietet, wie das Unternehmen gesteuert wird.

 

Das ICAS stellt deshalb in seinem Diskussionspapier die folgenden Behauptungen auf:
  • Die externe Bestätigung, die von den Prüfern in Bezug auf den Lagebericht gegeben wird, muss verbessert werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Anleger wiederherzustellen.
  • Der Lagebericht beinhaltet entscheidende Informationen zur Sichtweise des Vorstands in Bezug auf das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine künftigen Aussichten.
  • Durch die zunehmende Komplexität geschäftlicher Tätigkeit und der Finanzberichterstattung widmen Anleger den Informationen, die in dem dem Abschluss beigefügten Lagebericht zur Verfügung gestellt werden, zunehmend Aufmerksamkeit.
  • Die den Abschlüssen beigefügten Lageberichte sollten von den Prüfern separat beurteilt werden, um festzustellen, ob die Darstellung ausgewogen und sachgerecht ist.
  • Das Aussprechen einer expliziten Beurteilung wird stärkeres professionelles Ermessen fordern und für die Prüfer "ungemütlich" sein.
  • Das ICAS schlägt vor, dass ein neues, dreistufiges Beurteilungsrahmenkonzept eingefügt wird, das aus der durchgeführten prüferischen Tätigkeit drei Grade der Zusicherung ableitet: "hoch", "mittel" und "niedrig".

Das ICAS ist sich wohl bewusst, dass so eine vorgeschriebene explizite Beurteilung zusätzliche Kosten und Mühen verursachen wird, und dass die Vorschläge auch deshalb kritische betrachtet werden werden, weil der nötige Grad des professionellen Ermessens hoch ist. Im Bericht werden die erfolgreiche Einführung einer verpflichtenden Prüfung des Lageberichts als Beweis genannt, dass die Schwierigkeiten überwunden werden können. Deutschland, wo der Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung  zu prüfen hat, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang steht und ob der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt, wird explizit als Beispiel geannt.

Das ICAS ist sich auch bewusst, dass es auch andere Bestrebungen gibt, die Informationen im Lagebricht sowohl durch Verbesserung der berichteten Informationen als auch durch deren stärkere Prüfung relevanter zu machen.

Auf der Seite der Berichterstattung hat der IASB 2010 das (nicht verbindliche) IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung herausgegeben. Auch im im April 2013 herausgegebenen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) wird auf die Auswirkungen der Angabe oder Nichtangabe von bestimmten Informationen eingegangen, die oft in der Lageberichterstattung behandelt werden.

Auf der Prüfungsseite hat der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) im November 2012 Änderungen am internationalen Prüfungsstandard (International Standards on Auditing, ISA) 720 in Bezug auf 'zusätzliche Informationen' vorgeschlagen, die in Dokumenten enthalten sind, die den Jahresabschluss eines Unternehmens begleiten. Und auch im Rahmen der Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien der EU wurde ein Passus aufgenommen, nachdem es Prüfern vorgeschrieben sein soll, zu prüfen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Dort heißt es analog zu den deutschen Bestimmungen:

 

Der/die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) hat/haben ferner a) ein Urteil darüber abzugeben, i) ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres in Einklang steht, ii) ob der Lagebericht entsprechend den geltenden rechtlichen Anforderungen ausgearbeitet wurde und b) zu erklären, ob nach dem bezüglich des Unternehmens und seines Umfelds während der Prüfung gewonnenen Wissen und Verständnis wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht festzustellen gewesen sind, wobei auf die Art dieser fehlerhaften Angaben einzugehen ist.

Das ICAS zeigt sich zufrieden mit den allgemeinen Entwicklungen und auch den ersten Schritten, die der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) in Großbritannien in dieser Richtung bereits unternommen hat. Dort ist derzeit vorgeschrieben, dass der Prüfer darauf hinweisen muss, wenn der Jahresbericht nicht fair, ausgewogen und verständlich ist. Das ICAS ist jedoch der Meinung, dass angesichts der internationalen Entwicklungen und Beispiele jetzt Zeit ist, auch den weiteren Schritt zu gehen und eine explizite Beurteilung des Lageberichts zu fordern.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAS zur Verfügung:

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