Projekte mit begrenztem Umfang
Titel | Beschreibung |
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IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans | Ein eng umrissenes Projekt zur Klarstellung (a) der Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und (b) der Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Recht eines Arbeitnehmers auf eine Erstattung beeinflusst und daher, im Einklang mit IFRIC 14, den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt. Ein Entwurf wurde am 18. Juni 2015 herausgegeben. Endgültige Änderungen an IAS 19 in Bezug auf (a) wurden am 8. Februar 2018 herausgegeben. Änderungen in Bezug auf (b) stehen noch aus. |
IAS 21 — Mangel an Umtauschbarkeit | Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Anfrage zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit, da IAS 21 'Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse' keine expliziten Vorschriften zum Wechselkurs enthält, den ein Unternehmen verwendet, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Der IASB hat sich der Sache angenommen und hat am 20. April 2021 einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen bis zum 1. September 2021 erbeten werden. |
IFRS für KMU — OECD-Säule-2-Modellregeln | Mit diesem Projekt wird eine dringende Änderung von Abschnitt 29 'Ertragsteuern' des IFRS für KMU in Betracht gezogen, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' zu erreichen. |
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | Der IASB hat im Jahr 2022 seine Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' abgeschlossen. Der IASB kam generell zu dem Schluss, dass die Ersteller die Vorschriften einheitlich anwenden können. Der IASB hat jedoch einige Vorschriften identifiziert, die von einer Klarstellung profitieren würden, um ihre Verständlichkeit zu verbessern. Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurde am 21. März 2023 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 19. Juli 2023 veröffentlicht. |