Projekte mit begrenztem Umfang

Titel Beschreibung
Aufholende Änderungen an IFRS 19 Bei der Entwicklung der reduzierten Angabevorschriften in IFRS 19 'Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' hat der IASB die Angabenvorschriften in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards zum 28. Februar 2021 berücksichtigt. Diese Projektseite verfolgt alle nachfolgenden Änderungen des Standards, die der IASB regelmäßig herausgibt, um alle nach diesem Zeitpunkt hinzugefügten oder geänderten Angabenvorschriften zu berücksichtigen. Ein erster Entwurf wird im Juli 2024 erwartet.
IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans Ein eng umrissenes Projekt zur Klarstellung (a) der Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und (b) der Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Recht eines Arbeitnehmers auf eine Erstattung beeinflusst und daher, im Einklang mit IFRIC 14, den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt. Ein Entwurf wurde am 18. Juni 2015 herausgegeben. Endgültige Änderungen an IAS 19 in Bezug auf (a) wurden am 8. Februar 2018 herausgegeben. Änderungen in Bezug auf (b) stehen noch aus.
Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss In diesem Projekt wird untersucht, ob und wie gezielte Maßnahmen die Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss verbessern könnten. Ein Entwurf mit vorgeschlagenen erläuternden Beispielen wird im Juli 2024 erwartet.
Strombezugsverträge Im Rahmen dieses Projekts wird untersucht, ob es möglich ist, eng umrissene Änderungen an IFRS 9 'Finanzinstrumente' vorzunehmen, um die Auswirkungen von Strombezugsverträgen auf den Abschluss besser abzubilden. Der IASB befasst sich sowohl mit Strombezugsverträgen als auch mit virtuellen Strombezugsverträgen (Differenzverträgen). Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 8. Mai 2024 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 7. August 2024 veröffentlicht.
Verwendung einer hochinflationären Darstellungswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen Dieses Projekt befasst sich mit der Anwendung der Vorschriften in IAS 21 'Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse' zur Umrechnung von Beträgen von einer funktionalen Währung, die die Währung eines nicht hochinflationären Landes ist, in eine Darstellungswährung, die die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist. Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 25. Juli 2024 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 22. November 2024 veröffentlicht.

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