Rahmenkonzept

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- qualitative Merkmale

Der Board wurde gebeten, sich mit folgenden drei Papieren zu befassen:

Qualitative Merkmale: Kosten und Nutzen;

Elemente 1: Vermögenswert-Definition; und

Berichtseinheit: Vorläufige Untersuchungsergebnisse des Stabs

Jedes dieser Papiere ist verfügbar unter der Kategorie Observer Notes auf der Website des IASB. Es handelt sich um die Papiere 2, 2A bzw. 2B.

Kosten und Nutzen

Dieses Papier behandelt die Frage, ob der Nutzen eines Bilanzierungsstandards die mit ihm verbundenen Kosten rechtfertigt. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob das Kosten-Nutzen Verhältnis für unterschiedliche Unternehmen verschieden ist (z.B. für kleine oder nicht gelistete Unternehmen). Das Papier erörtert hierzu die Aussagen des aktuellen IASB Rahmenkonzepts und des FASB Rahmenkonzepts zur Kosten-Nutzen-Analyse. Beide Rahmenkonzepte erkennen an, dass zur Entwicklung von Bilanzierungsstandards eine strenge Kosten-Nutzen-Analyse zu schwierig umzusetzen sei und das die Bewertung eine Ermessensfrage sei. Das Papier geht anschließend kurz auf andere Standardsetter ein, die Kosten-Nutzen-Konzepte betrachtet haben. Abschließend beschäftigt sich das Papier mit den dem Board zur Verfügung stehenden Alternativen:

A. sehr wenig zu tun;

B. sich dafür zu entscheiden, mehr Informationen zu erbitten; oder

C. sich dafür zu entscheiden, eine eigentliche Kosten-Nutzen Analyse durchzuführen

Der Stab empfahl die Alternative B - nämlich, dass die Kosten-Nutzen-Analyse auszuweiten ist. Die Alternative beinhaltet die Anforderung und Auswertung weiterer Informationen, ohne deren Verifikation oder, für den Fall, dass Informationen nicht vorliegen, diese zu entwickeln. Alternative A wurde verworfen, da sie von einer Mehrzahl der Bilanzersteller nicht akzeptiert werden würde. Alternative C wurde als nicht durchführbar verworfen und da sie den Zeitplan jedes Standardprojekts verzögern würde.

Die Mehrheit des Boards stimmte der Empfehlung des Stabs für die Alternative B zu, obwohl einige der Board Mitglieder unsicher waren, was der Unterschied zwischen einer ansprechend ausgearbeiteten Alternative A und Alternative B wäre.

Zusätzlich waren viele im Board der Meinung, dass eine umfassendere Diskussion bezüglich Kosten und Nutzen durchgeführt werden sollte. Diese sollte klarstellen, dass Kosten nicht mit Konsequenzen gleichzusetzen seien. Darüber hinaus, dürfte der Nutzen nicht nur in Bezug auf die Eigenkapitalgeber oder Anteilseigner des Unternehmens betrachtet werden, sondern deutlich umfassender. Beispielsweise könnte sich durch größere Kapitalmarkteffizienz ein Nutzen für die Gesellschaft als Ganzes ergeben. Die Diskussion sollte sich deutlich mehr um die Betrachtung kümmern, was die Kosten sind und wer sie zu tragen hat und was der Nutzen ist und wer davon profitiert.

Ferner stimmte man dahingehend überein, dass es keine unterschiedlichen Ansätze für verschiedene Unternehmensarten geben soll. Jedoch wird die Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den verschiedenen Arten von Unternehmen führen.

Beabsichtigt ist die Entwicklung eines Standardentwurfs bezüglich der Ziele und qualitativen Merkmale und diesen dem Board auf der Januar-Sitzung zu präsentieren.

Definition eines Vermögenswerts

Im Papier wird als Definition eines Vermögenswertes vorgeschlagen:

Ein Vermögenswert ist ein gegenwärtiges Recht eines Unternehmens oder eine andere Zugriffsmöglichkeit auf eine wirtschaftliche Ressource mit der Möglichkeit aus dieser wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen zu generieren.

Einige der Board Mitglieder waren sich nicht sicher bezüglich der Auswirkungen dieser Änderung, welche zusätzlichen Posten nun als Vermögenswert zu betrachten wären und welche Posten nicht mehr länger als Vermögenswert aufzufassen sein. Im Allgemeinen war man der Meinung, dass die neue Definition mehr Vermögenswerte umfassen würde, dass aber vielleicht nun zu viele enthalten sein. Beispielsweise wären nun alle wirtschaftlichen Vermögenswerte mit einbezogen im Gegensatz zum Einbezug von ausschließlich bilanziellen Vermögenswerten. Unter Umständen wären sogar bestimmte Rechte (wie das Recht ein Geschäft zu führen) oder öffentliche Einrichtungen innerhalb der Definition. Es wurde vereinbart, dass die Vermögenswert-Definition in einer der nachfolgenden Sitzungen zu testen sei.

Es gab Diskussion über die Frage was "andere Zugriffsmöglichkeiten" beinhalten würden. Der Stab stimmte zu, dass dieser Begriff enger zu fassen sei. Anliegen war es zu vermeiden, dass die Definition nur juristische Rechte umfasst, aber die momentane Umschreibung könnte zu weit sein.

Es gab eine allgemeine Diskussion, ob Ansatzkriterien in der Definition mit enthalten sein. Zum Beispiel könnte die Definition auch auf die Formulierung "des Unternehmens" oder "für das Unternehmen" verzichten und trotzdem die Definition eines Vermögenswertes darstellen.

Berichtseinheit

Im Rahmenkonzept des IASB wird eine Berichtseinheit in einem Satz ohne weitere Erklärungen definiert. Das Rahmenkonzept des FASB enthält keine Definition. Daraus resultierend gibt es eine Lücke in beiden Rahmenkonzepten, obwohl das Konzept existiert. In diesem Papier wird analysiert, was eigentlich eine Berichtseinheit darstellt - z.B. wann eine juristische Einheit oder wirtschaftliche Einheit eine Berichtseinheit ist, aggregierte vs. nicht aggregierte Darstellung, der Zweck eines Konzernabschlusses und ob Beherrschung das geeignete Kriterium der Konsolidierung ist.

Der Board hinterfragte, auf welche Weise Konzepte wie das der gemeinschaftlichen Führung oder von maßgeblichem Einfluss in dieses Projekt passen. Der Stab merkte an, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt des Projektes der Fall sei. Die Absicht der Sitzung war es, die Richtung des Projektes und die zu setzenden Schwerpunkte festzulegen.

Das Papier führte zu einer intensiven Diskussion. Einige der Board-Mitglieder äußerten, dass die Begriffsabgrenzung der Berichtseinheit nicht davon abhängig sein sollte, ob dieses Unternehmen einen Jahresabschluss aufstellt und dass das Papier oft umständlich verfasst sei. Andere fanden, dass bestimmte Aspekte des Papiers hilfreich seien, wie die Abgrenzung zwischen direkter und indirekter Kontrolle.

Grundsätzlich war der Board der Meinung, dass das Projekt allgemein gehalten bleiben sollte und nur erörtern sollte, was eine Berichtseinheit darstellt.

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