Rahmenkonzept

Date recorded:

Der Board setzte seine Beratungen über die Definition der Elemente von Jahresabschlüssen fort und konzentrierte sich hierbei speziell auf zwei Begriffe:

Der Definition von Vermögenswerten, welche der Board schon auf vorangegangenen Sitzungen diskutiert hatte.

Der Definition von Schulden, die in dieser Sitzung erstmalig diskutiert wurde.

Begriff des Vermögenswertes

Im Dezember 2005 hatte der Board nachfolgende Arbeitsdefinition eines Vermögenswertes übernommen:

Ein Vermögenswert ist ein gegenwärtiges Recht eines Unternehmens oder eine andere Zugriffsmöglichkeit auf eine bestehende wirtschaftliche Ressource mit der Möglichkeit aus dieser wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen zu generieren.

Der Board diskutierte vier grundsätzliche Fragestellungen bezüglich dieser Arbeitsdefinition:

Einem bestimmten Unternehmen zuordenbare Vermögenswerte

Gegenwärtiges Recht oder andere Zugriffsmöglichkeiten

Eine bestehende wirtschaftliche Ressource

Die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzenziehung

Einem bestimmten Unternehmen zuordenbare Vermögenswerte

Der Stab schlug vor, dass sich die Definition weiterhin auf einen Vermögenswert „eines Unternehmens‟ und auf die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzenziehung „für ein Unternehmen‟ beziehen sollte.

Einige Board-Mitglieder drückten ihre Besorgnis darüber aus, dass die explizite Bezugnahme auf ein Unternehmen Einzelpersonen von dieser Definition ausschließt. Der Stab erläuterte, dass seiner Ansicht nach der Begriff „Unternehmen‟ Einzelpersonen beinhalten würde.

Einige Board-Mitglieder bemerkten, dass die zweimalige Bezugnahme auf Unternehmen in der Definition redundant sei.

Der Board stimmte überein, dass der Stab seine Arbeit bezüglich dieses Teils der Definition fortsetzen sollte.

Gegenwärtiges Recht oder andere Zugriffsmöglichkeiten

Daran anschließend diskutierte der Board die Formulierung „gegenwärtiges Recht oder andere Zugriffsmöglichkeiten‟ in der Arbeitsdefinition. Der Stab hatte vorgeschlagen dies in „ein gegenwärtiges Recht oder anderen gegenwärtigen Anspruch des Unternehmens‟ zu ändern.

Der Board diskutierte diese Änderung und beriet darüber, ob die Änderung auf „Anspruch‟ zu weit sein würde. Board-Mitglieder waren besorgt, dass eine zu große Ausweitung des Anwendungsbereiches, einen Einfluss darauf haben könnte, ob ein Vermögenswert wirklich fähig ist einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss zu erzeugen. Einige Board-Mitglieder hinterfragten, ob der Begriff „Anspruch‟ nicht den Begriff „Recht‟ mit einschließen und deshalb in der Definition redundant machen würde.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen und es bestand Einigkeit darüber, dass der Stab seine Arbeit an diesem Teil der Definition fortführen sollte.

Eine bestehende wirtschaftliche Ressource

Die Arbeitsdefinition bezieht sich auf eine „bestehende wirtschaftliche Ressource‟. Der Stab schlug vor „bestehend‟ zu streichen, weil es den Eindruck erweckt, Geschäftsvorfälle wie auf Termin etwas zu kaufen, das jetzt noch nicht existiert, auszuschließen.

Einige Board-Mitglieder widersprachen dem Vorschlag und entgegneten, dass ein Unternehmen eine bestehende wirtschaftliche Ressource dadurch haben würde, dass es ein Recht auf einen festgesetzten Preis in der Zukunft hat. Andere Board-Mitglieder unterstützten den Vorschlag des Stabes, weil die Beibehaltung von „bestehend‟ suggerieren könnte, dass Rechte auf zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen von dieser Definition ausgenommen sein könnten.

Der Board stimmte grundsätzlich überein, dass die Definition mit oder ohne das Wort „bestehend‟ weiteren ausführenden Erläuterungen bedarf, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Möglichkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenziehung

Der Board diskutierte den Begriff der „Möglichkeit‟ als es die wirtschaftliche Nutzenziehung erörterte.

Board-Mitglieder waren besorgt, dass diese Formulierung den Ansatz einer breiten Anzahl von Sachen als Vermögenswerte ermöglichen könnte, die nicht als in der Definition enthalten beabsichtigt sind.

Der Stab schlug vor, die Formulierung auf Ressourcen, „die in der Lage sind wirtschaftlichen Nutzen zu generieren‟ zu ändern. Einige Board-Mitglieder waren auch darüber besorgt, dass diese Formulierung möglicherweise suggerieren könnte, dass Optionen, die aus dem Geld sind, keine Vermögenswerte sind. Nach der Meinung dieser Board-Mitglieder, suggeriert die Formulierung „in der Lage‟, dass ein Posten, der möglicherweise Nutzen in der Zukunft, aber nicht in der Gegenwart stiftet, kein Vermögenswert sein kann.

Der Board merkte an, dass die Definition gegenwärtig generierten wie zukünftig zu generierenden, wirtschaftlichen Nutzen umfassen muss.

Der Stab schlug vor, festzulegen, dass wirtschaftlicher Nutzen sich auf „direkten und indirekten‟ Nutzen bezieht. Der Board unterstützte diesen Vorschlag nicht.

Der Stab stimmte zu, die vorgeschlagenen Formulierungen weiter zu untersuchen.

Andere Merkmale der bestehenden Definition von Vermögenswerten

Der Stab schlug vor, separat festzulegen, dass flüssige Mittel Vermögenswerte sind. Der Board diskutierte dies kurz und kam zu dem Schluss, dass die Definition eines Vermögenswertes flüssige Mittel umfassen sollte, ohne dass es einer separaten Festlegung, dass Flüssige Mittel Vermögenswerte sind, bedarf.

Der Board führte eine kurze Diskussion über so genannte stand-ready Vermögenswerte. Es wurden keine Entscheidungen getroffen. Der Stab wird dem Board einen Vorschlag vorlegen.

Definition des Schuldenbegriffs

Der Board diskutierte erstmalig die Definition von Schulden. Der Stab schlug die folgende Arbeitsdefinition von Schulden vor:

Schulden eines Unternehmens sind gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber anderen Unternehmen, die zwingend zu möglichem Abfluss oder anderen Verlusten von wirtschaftlichem Nutzen führen.

Der Stab präsentierte ein Arbeitspapier, welches Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der Schuldendefinition im IASB Rahmenkonzept (IASB Framework) und dem FASB Rahmenkonzept (FASB Concept Statements) identifizierte. Das Arbeitspapier betrachtete darüber hinaus eine Anzahl Definitionen weiterer Standardsetter.

Der Stab wies daraufhin, dass seine Vorgehensweise bei der Entwicklung einer Schuldendefinition (a) eine spiegelbildliche Definition des Vermögenswertbegriffs beinhaltete und (b) auf der Basis des dem Vermögenswertbegriff zu Grunde liegenden Konzepts des wirtschaftlichen Nutzens aufbaue. Der Stab untersuchte keine von der Vermögenswertdefinition unabhängige Schuldendefinition.

Der Board diskutierte dies kurz und drückte seine Übereinstimmung mit der Vorgehensweise des Stabes aus.

Die Arbeitsdefinition einer Schuld verwendet die Formulierung „zwingend‟, um eine Verpflichtung zu beschreiben, die eine Schuld entstehen lässt.

Board-Mitglieder diskutierten die Verwendung von „zwingend‟. Einige waren besorgt, dass dies implizieren könnte, dass eine Schuld dann nur auf der Basis, was ein Unternehmen bezahlen würde und nicht zu welcher Zahlung ein Unternehmen verpflichtet ist, angesetzt und bewertet werden würde.

Der Board diskutierte den Zwang im Zusammenhang mit rechtlichen, unter Billigkeitserwägungen rechtlich verbindlichen und faktischen Verpflichtungen. Board-Mitglieder diskutierten unterschiedliche Arten von Zwang – wie zum Beispiel moralischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Zwang – und betrachteten dies im Zusammenhang mit verschiedenen im Arbeitspapier des Stabes dargestellten Beispielen. Einige Mitglieder drückten abermals ihre Besorgnis darüber aus, dass es zu keinem Ansatz käme, wenn Zwang das primäre Kriterium für den Ansatz einer Schuld wäre.

Der Stab merkte an, dass seine Definition einer Verbindlichkeit eine Verpflichtung gegenüber einem anderen Unternehmen verlangt. Board-Mitglieder stimmten mit dieser Aussage überein, fügten allerdings bei, dass dies nicht zur Folge haben darf, dass eine Gegenpartei unbedingt identifiziert werden muss, bevor ein Unternehmen eine Verbindlichkeit ansetzen wird.

Der Board fasste die Diskussion dahingehend zusammen, dass er zufrieden mit dem durch den Stab erarbeiteten Material sei und, dass er denke, dass der Stab die richtige Vorgehensweise bei seiner Arbeit zur Entwicklung der Definitionen gewählt hat.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.