IFRIC X Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen - Abstimmung zur Verabschiedung der Interpretation

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Nachfolgend die Ziele dieser Sitzung zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen:

Informierung des Boards über die öffentliche Sitzung vom 13. November 2006, zu der der Board Teilnehmer eingeladen hatte, welche die Arbeit von IFRIC hinsichtlich dieses Projektes verfolgt haben und ihre Stellungnahmen zu dem vorgeschlagenen Entwurf abgegeben hatten.

Anfrage an Board zur Verabschiedung der Interpretation und Entscheidung über deren Inkrafttreten.

Der Mitarbeiterstab hat drei Hauptpunkte identifiziert, die bei der öffentlichen Sitzung aufgekommen waren:

Die Interpretation sollte klarstellen, dass die Produktionseinheiten-Methode ("Unit of Production‟ Method) eine mögliche Amortisationsmethode für immaterielle Vermögenswerte einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung darstellen kann. Dieser Punkt kam auf, da die Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen (Basis for Conclusions, BC) BC 64 des Interpretationsentwurfes sich auf IAS 38.98 beziehen, der beinhaltet, dass "selten, wenn überhaupt, überzeugende substanzielle Hinweise zur Rechtfertigung einer Abschreibungsmethode ..., die zu einem niedrigeren kumulierten Abschreibungsbetrag führt als die lineare Methode" vorliegen. Das Problem hierbei liegt darin, dass Stellungnehmende "selten, wenn überhaupt" als "niemals" verstehen. Der Stab schlug vor, diesen Satz zu streichen.

Der Board unterstützt den Vorschlag zur Streichung dieser Passage, da die im IAS 38 beschriebene Absicht es erlaubt, andere Methoden zuzulassen, falls diese die Art des Verbrauchs besser als die lineare Methode berücksichtigen. Alternativ hätte IFRIC die Passage beibehalten können und deren Zweck erläutern können. Des Weiteren erörterte und stimmte der Board darin überein, dass das Problem nicht die Passage in BC 64 des Interpretationsentwurfes sei, sondern IAS 38.98. Der Board entschied, das dieser Sachverhalt zu IAS 38 auf die Agenda der jährlichen Verbesserungen genommen werden sollte.

Der Interpretationsentwurf enthält drei erläuternde Beispiele. Ein angesprochener Sachverhalt bezog sich darauf, ob die Art der vom Geber der Konzession erbrachten Gegenleistung einen immateriellen Vermögenswert oder einen finanziellen Vermögenswert darstellt.

Es gab Übereinstimmung im Board, dass die Art der Gegenleistung einschließlich behördliche Garantien durch Verweise auf die besondere Bedingungen des Vertrages bestimmt werden müssen. Paragraph 16 und BC 54 des Interpretationsentwurfes stellen dieses klar.

Der letzte Sachverhalt wurde vom Verband der spanischen Industrie (Spanish Industry Association) angesprochen. Stark fremdfinanzierte Vereinbarungen können zu Verlusten in den ersten Jahren führen, wenn immaterielle Vermögenswerte amortisiert werden. Das berücksichtigt nicht, dass die Vereinbarung profitabel über die gesamte Laufzeit ist. Der Mitarbeiterstab merkte an, dass dies für Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen nicht einzigartig ist und deshalb nichts unternommen werden sollten.

Der Board war damit einverstanden.

Der Board stimmte über die Verabschiedung des Interpretationsentwurfs. Es gab eine Klarstellung darüber, dass die Abstimmung bestand haben werde, unabhängig davon, ob IFRIC sich dazu entscheidet, Änderungen der Erläuterungen zu den Schlussfolgerungen im Interpretationsentwurf vorzunehmen oder nicht.

Der Board bestätigte auch, dass die Interpretation am 1. Januar 2006 in Kraft treten sollte.

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