Rahmenkonzept - Elemente und Ansatz

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(Der Stab des FASB wurde der Sitzung für diesen Punkt per Videolink zugeschaltet)

Der Zweck dieser Diskussion war, den Status des Projekts zusammenzufassen und sich auf weitergehende Schritte zu einigen. Der Stab präsentierte eine Zusammenfassung der informellen Beratungen zur Definition eines Vermögenswertes. Reaktionen gab es hauptsächlich von den Beratungsgremien des Boards, von einer wissenschaftlichen Konferenz und von einem Treffen der nationalen Standardsetzer. Der Stab kam zu dem Schluss, dass man sich bezüglich der Vermögenswertdefinition "auf dem richtigen Weg" befinde, aber dass eine bessere Erklärung nötig sei. Der Stab führte aus, dass die Reaktionen in den Kreisen positiver seien, in denen der Stab die Möglichkeit habe, die Konzepte zu erklären. In den Kreisen, in denen die Vorschläge nur gelesen werden, seien die Reaktionen negativer.

Der Stab schlug vor, vorläufig die Arbeit direkt an den Definitionsthemen bezüglich Vermögenswerten und Schulden auszusetzen und mit Überlegungen zu übergreifenden Sachverhalten wie Bewertungseinheit, Ansatz und Ausbuchung zu beginnen. Der Stab nannte die folgen Gründe für diese Vorgehensweise:

Einige der bisher ungelösten übergreifenden Sachverhalte in den Definitionen können nicht zur Gänze gelöst werden, ohne dass man anfängt, sich Gedanken zu Bewertungseinheit, Ansatz und Ausbuchung zu machen. So würden zum Beispiel die Überlegungen zur Bewertungseinheit dabei helfen, festzustellen, was die "Sache" ist, die sich da als Kandidatin zur Erfüllung der Definition anbietet. Ein weiteres Beispiel sei, dass die Überlegungen wie der Unsicherheit bezüglich des Bestehens eines Vermögenswertes oder einer Schuld Rechnung zu tragen sei sowohl Überlegungen zu Definitionssachverhalten als auch zu Ansatzsachverhalten erfordere.

Die Denkansätze, die bei den Überlegungen zu Bewertungseinheit, Ansatz und Ausbuchung entwickelt würden, könnten dabei helfen, die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden zu finalisieren und strittige Punkte zu klären. So sind zum Beispiel bei der Abgrenzung von geschäftlichen Möglichkeiten gegen Vermögenswerte und der Abgrenzung von Geschäftsrisiken gegen Schulden sowohl Überlegungen zu Definitionssachverhalten als auch zu Ansatzsachverhalten zu beachten.

Viele der Stellungnehmenden, die im informellen Konsultationsprozess zu der Definition eines Vermögenswertes befragt wurden, fanden es schwierig, sich zu Definitionen zu äußern ohne Bezug auf Bewertungseinheit, Ansatz und Ausbuchung und vielleicht sogar andere Konzepte zurückzugreifen (einige Stellungnehmenden schlugen Bewertung vor).

Überlegungen zu einigen der Aspekte von Bewertungseinheit, Ansatz und Ausbuchung auf konzeptioneller Ebene würde die Wahrscheinlichkeit von größerer Konsistenz der Entscheidungen auf Standardebene vergrößern. Einige Projekte auf Standardebene beschäftigen sich derzeit mit Überlegungen, die mit denen in Verbindung stehen, die in Phase B erörtert werden sollen.

Der Board lehnte diesen Vorschlag strikt ab. Die meisten Mitglieder hielten fest, dass es ein klares Verständnis dessen geben müsse, was Vermögenswerte und was Schulden seien, bevor man sich anderen Sachverhalten zuwenden könne. Jeder andere Ansatz wurde als wenig hilfreich erachtet. Darüber hinaus wiesen einige Boardmitglieder darauf hin, dass die Entscheidung, Definition und Ansatz zu trennen, aus gutem Grund getroffen worden sei.

Stattdessen forderte der Board den Stab auf, die Arbeitsdefinitionen von Vermögenswerten und Schulden zu finalisieren. In einem ersten Schritt solle die Arbeitsdefinition eines Vermögenswertes auf eine große Bandbreite von Beispielen angewendet werden, und dabei sollte festgestellt werden, ob die Arbeitsdefinition eines Vermögenswerte Sachverhalte klarer mache oder nicht. Der Stab des FASB merkte an, dass der FASB auf seiner letzten Sitzung zu einem ähnlichen Schluss gekommen sei.

Fachliche Entscheidungen wurden nicht getroffen. Einige Boardmitglieder äußerten sich jedoch dahingehend besorgt, dass die Arbeitsdefinition eines Vermögenswertes einfach bestimmte missverständliche Begriffe durch andere missverständliche Begriffe ersetze. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass beispielsweise unterschiedliche Verständnisse dessen, was "Kontrolle" sei, zu Problemen mit der jetzigen Definition führten, und bezweifelte, dass der Begriff "Recht oder anderer privilegierter Zugang" die Lage verbessern würde.

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