Finanzinstrumente – Forschungsprojekt zum Thema Ausbuchung
Das Ziel dieses Sitzungsteils lag darin, die Sichtweisen des Boards dazu zu eruieren, wann finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten als verknüpft im Abschluss darzustellen seien (sogenannte verknüpfte Darstellung (linked presentation)). Jegliche Sichtweisen des Boards werden im Bericht des Stabs zum Thema Ausbuchung aufgenommen, der der nächste Meilenstein im Forschungsprojekt zu Ausbuchung sein wird. Dies ist ein Ergebnis der auf der gemeinsamen Boardsitzung von FASB und IASB im Oktober 2007 vorgestellten Papiere.
Der Stab stellte zwei mögliche Sichtweisen zu verknüpfter Darstellung vor – die gemeinsame Darstellung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen im Hauptteil des Abschlusses (dennoch getrennt dargestellt, also ohne Verrechnung).
Dem Board wurde ein Papier zu zwei möglichen Sichtweisen vorgestellt, wann eine verknüpfte Darstellung ausgelöst wird:
Sichtweise 1 – ein Unternehmen hat die verknüpfte Darstellung im Abschluss zu wählen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
(a) Die Verpflichtungen eines Unternehmens aus einer finanziellen Verbindlichkeit werden nur aus dem wirtschaftlichen Nutzen erfüllt, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht. In diesem Fall ist die Gesamtverbindlichkeit an den Vermögenswert geknüpft.
(b) Ein Unternehmen ist verpflichtet, im Rahmen einer finanziellen Verbindlichkeit den gesamten wirtschaftlichen Nutzen, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht, abzugeben. In diesem Fall ist der Gesamtvermögenswert an die Verpflichtung geknüpft.
(c) Wenn eine finanzielle Verbindlichkeit allein aus dem wirtschaftlichen Nutzen erfüllt wird, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht (Bedingung (a) ist also erfüllt), und das Unternehmen gleichzeitig verpflichtet ist, im Rahmen der Erfüllung einer finanziellen Verbindlichkeit den gesamten wirtschaftlichen Nutzen, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht, abzugeben (Bedingung (b) ist ebenfalls erfüllt), dann ist die finanzielle Verbindlichkeit den finanziellen Vermögenswert im Sinne von Bedingung (a) geknüpft.
Sichtweise 2 – ein Unternehmen hat die verknüpfte Darstellung im Abschluss zu wählen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
(a) Ein Unternehmen ist zum Bilanzstichtag verpflichtet, eine finanzielle Verbindlichkeit unter Verwendung des wirtschaftlichen Nutzens zu erfüllen, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht. In diesem Fall ist es die spezifische Verpflichtung, die finanzielle Verbindlichkeit unter Verwendung des wirtschaftlichen Nutzens zu erfüllen, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht, die an den finanziellen Vermögenswert geknüpft ist, und andere Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Inhaber der Schuld qualifizieren nicht für eine verknüpfte Darstellung.
(b) Ein Unternehmen hat das Recht, zum Bilanzstichtag den wirtschaftlichen Nutzen zu erhalten, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht, im Gegenwert von einigen oder allen finanziellen Ressourcen, die zur Erfüllung einer finanziellen Verbindlichkeit aufzubringen sind. In diesem Fall ist es das spezifische Recht, den wirtschaftlichen Nutzen zu erhalten, der aus einem finanziellen Vermögenswert entsteht, im Gegenwert von einigen oder allen finanziellen Ressourcen, die zur Erfüllung einer finanziellen Verbindlichkeit aufzubringen sind, das an die finanzielle Verbindlichkeit geknüpft ist, und andere Rechte des Unternehmens auf Erhalt wirtschaftlichen Nutzens qualifizieren nicht für eine verknüpfte Darstellung.
Die Sichtweisen definieren nicht nur, wann eine verknüpfte Darstellung notwendig ist, sondern sie geben auch an, ob die Verpflichtung an den Vermögenswert geknüpft ist oder umgekehrt.
Der Stab stellte dem Board eine Reihe von Szenarien vor, um die Ähnlichkeiten und insbesondere die Unterschiede zwischen den beiden Ansätzen aufzuzeigen. Eine knappe Zusammenfassung ist die folgende (die vollständige Fallstudie ist in Agendapapier 9B enthalten):
Sichtweise 1 | Sichtweise 2 | ||
1 | Kredit mit 80% Durchleitung | Verpflichtung ist an den Vermögenswert geknüpft | Verpflichtung ist an den Vermögenswert geknüpft |
2 | Kredit mit 80% Durchleitung mit einer Garantie | keine verknüpfte Darstellung | Verpflichtung ist an den Vermögenswert geknüpft |
3 | Kredit mit 100% Durchleitung mit einer Garantie | Vermögenswert ist an die Verpflichtung geknüpft | Verpflichtung ist an den Vermögenswert geknüpft |
4 | bilanzielle Kündigung des Kredits | keine verknüpfte Darstellung | Vermögenswert ist an die Verpflichtung geknüpft |
5 | verpfändete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | keine verknüpfte Darstellung | keine verknüpfte Darstellung |
Nur die ersten drei Szenarien wurden erörtert. Der Board führte eine ausführliche Diskussion zu den Ansichten und ihre jeweilige Anwendung auf die Szenarien.
Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass diese Szenarien nicht realistisch sein könnten. Ein Boardmitglied fragte, ob dieser Sachverhalt nicht besser innerhalb des Projekts zur Darstellung des Abschlusses behandelt werden könnte, damit keine Prinzipien vorgeschlagen würden, die den bereits vereinbarten widersprechen würden. Der Stab wies darauf hin, dass die alle Diskussionen sich derzeit auf die Ebene eines Stabpapiers beschränkten.
Während der Stab dem Board die Szenarien erläuterte hatten einige Boardmitglieder Schwierigkeiten, zu den gleichen Schlussfolgerungen zu gelangen, die der Stab für die Anwendung der Prinzipien aus Sichtweise 1 und 2 darstellte. Diese Boardmitglieder konnten auch die Logik hinter den Prinzipien nicht erkennen. Sie waren der Meinung, dass, wenn schon einige Boardmitglieder die Prinzipien nicht verstünden, es keine gute Idee sei, weitere Ausarbeitungen zu Verknüpfungen vorzunehmen.
Auf Nachfrage gab der Stab an, dass das Papier auf der Annahme gründe, dass alle betroffenen finanziellen Posten zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden und dass sogar, wenn die Cashflows der verknüpften Posten vom Betrag und dem Zeitpunkt her gleich seien, es Unterschiede aufgrund von unterschiedlichen Risikoprämien geben könne.
Einige Boardmitglieder konnten auch die Logik der Analyse von Szenario 3 nicht erkennen, nach der nach Sichtweise 1 der Vermögenswert an die Verbindlichkeit geknüpft ist während nach Sichtweise 2 die Verbindlichkeit an den Vermögenswert geknüpft ist.
Zu einen Zeitpunkt während der Diskussion brachte ein Boardmitglied die Frage auf, ob der Stab noch einmal verdeutlichen könne, wie die verknüpfte Darstellung die Finanzberichterstattung verbessere. Das würde das Stabpapier erheblich verbessern. Andere bezweifelten, dass die Aufnahme von Verknüpfungen in das Projekt zu Ausbuchungen unabhängig vom Ergebnis wünschenswert sei. Ein weiteres Boardmitglied verlieh der Meinung Ausdruck, dass verknüpfte Darstellung im Hauptteil des Abschlusses vielleicht nicht wünschenswert sein möge, dass aber Adressaten solche Informationen nützlich finden könnten, wenn diese im Anhang angegeben würden. Einige Boardmitglieder wiesen außerdem darauf hin, dass eine verknüpfte Darstellung die Belastung verringern könne, die sich aus der Setzung eines hohen Schwellenwerts für die Ausbuchung ergebe.
Es wurden keine Entscheidungen getroffen.