Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im Nachgang der Erörterungen der zweiten vorläufigen Abstimmungsunterlage des vom IASB geplanten Diskussionspapiers Vorläufige Ansichten zu Änderungen von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer im Januar 2008 hatte der Stab empfohlen, zu verdeutlichen, was der Board mit seiner vorläufigen Ansicht, dass die Bewertung von beitragsorientierten Zusagen nicht die Möglichkeit berücksichtigen solle, dass das Unternehmen zukünftig die Leistungen kürzen könne, meine. Des Weiteren solle keine Ansicht zu Kreditrisiken ausgedrückt werden; und es solle eine Frage in die Einladung zur Stellungnahme aufgenommen werden, ob und wie das Kreditrisiko berücksichtigt werden solle. Darüber hinaus hatte der Stab empfohlen, die Formulierung bezüglich beitragsorientierter Zusagen wie folgt zu ändern: „beizulegender Zeitwert unter der Annahme, dass sich die Leistungszusage nicht ändert".
Einige Boardmitglieder waren der Ansicht, dass die Bewertung beitragorientierter Zusagen die Möglichkeit berücksichtigen solle, dass ein Unternehmen nicht in der Lage sein könne, die notwendigen Zahlungen zu leisten, um die Verpflichtung zu erfüllen. Die Möglichkeit, dass eine Unternehmen die Leistungen für vergangene Dienstleistungen kürzen könne, solle dagegen nicht beachtet werden. Nur wenn es tatsächlich eine Vereinbarung gebe, dass die Leistungen gekürzt würden, sollte dies berücksichtigt werden. Auch bezüglich der Ansicht des Stabs, dass keine Ansicht zu Kreditrisiken ausgedrückt werden solle, gab es keine Übereinstimmung. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass eine Ansicht ausgedrückt werden solle, aber dass die Frage, was „Kreditrisiko" umfasse, im Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert behandelt werden und ein diesbezüglicher Hinweis in das Diskussionspapier aufgenommen werden solle. Der Board erörterte die Bedeutung und die Elemente von Kreditrisiko, die in die Bewertung einfließen würden. Insbesondere ging es um die Frage, ob sich der Ausdruck auf das Kreditrisiko des Unternehmens beziehe oder auf die einzelne Schuld. Nach einiger Diskussion schien man übereinzustimmen, dass das Risiko, dass ein Unternehmen zukünftig nicht in der Lage sein könne, Zahlungen zu leisten, in die Bewertung einfließen solle. Außerdem sollten beitragorientierte Zusagen zum „beizulegenden Zeitwert unter der Annahme, dass sich die Leistungszusage nicht ändert," bewertet werden.
Umfang von Phase I – Diskussionspapier von EFRAG Finanzberichterstattung über Pensionen
Im Januar 2008 hatte EFRAG ein Diskussionspapier Finanzberichterstattung über Pensionen veröffentlicht, „einen neuen Blick auf die Prinzipien zu werfen – und eine Diskussion dazu anzustoßen –, die sich in zukünftigen zu Standards zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf Pensionen widerspiegeln könnten." Der Stab schlug vor, dass der IASB die Bemühungen von EFRAG im einleitenden Kapitel seines eigenen demnächst erscheinenden Diskussionspapier würdige und frage, ob es weitere Sachverhalte gebe, von denen die Anwender der Meinung seien, dass sie vom Board in Phase I des Projekts (zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) erörtert werden sollten. Der Board erörterte den Vorschlag des Stabes kurz. Ein Boardmitglied äußerte die Meinung, dass das EFRAG-Papier, obwohl es im Umfang viel geringer sei als das IASB Projekt (sich nur auf Pensionen beziehe), in der Erörterung der zugrunde liegenden Prinzipien weit über Phase I des IASB-Projekts hinausgehe. Daher würde also die Frage nach weiteren zu behandelnden Sachverhalten die Gefahr bergen, das gesamte Projekt in die Länge zu ziehen. Der Vorsitzende machte deutlich, dass der Schwerpunkt des Projekts auf kurzfristigen Sachverhalten liegen solle. Jegliche Referenzen auf weitere Sachverhalte sollte nur auf solche erfolgen, die kurzfristig zu lösen seien. Der Board stimmte dem zu.