Überblick über die Sitzung

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Die IASB-Sitzung fand am Dienstag, den 21., Mittwoch, den 22. und Donnerstag, den 23. April 2020 per Videokonferenz statt.

  • Fi­nanz­in­stru­men­te mit Ei­gen­schaf­ten von Ei­gen­ka­pi­tal: Bei der Sitzung des Boards im De­zem­ber 2019 er­ör­ter­te der Board die vor­läu­fi­ge Analyse des Stabes, wie die fi­xed-for-fi­xed-Be­din­gung in IAS 32 klar­ge­stellt werden könnte. Auf dieser Sitzung entschied der Board, sein Grund­la­gen­prin­zip zu ar­ti­ku­lie­ren, indem er fest­legt, dass bei einem Derivat auf eigene Aktien, das der fi­xed-for-fi­xed-Be­din­gung ent­spricht, der Betrag der funk­tio­na­len Wäh­rungs­ein­hei­ten, der mit jedem zu­grun­de lie­gen­den Ak­ti­en­in­stru­ment aus­ge­tauscht werden soll, fest ist und nicht va­ri­iert, außer (falls zu­tref­fend) mit Er­hal­tungs­an­pas­sun­gen und Zeit­ver­lauf­an­pas­sun­gen. Der Board stimmte auch den Empfehlungen des Stabs zu, wie die Er­hal­tungs­an­pas­sun­gen und die Zeit­ver­lauf­an­pas­sun­gen for­mu­liert werden sollten.
  • Über­prü­fung nach der Ein­füh­rung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Der Board entschied mit der Über­prü­fung nach der Ein­füh­rung fortzufahren und (im Dezember) eine Bitte um In­for­ma­ti­ons­über­mitt­lung zu ver­öf­fent­lichen, um weitere In­for­ma­tio­nen über die An­wen­dung dieser Stan­dards zu er­hal­ten.
  • An­ga­be­nin­itia­ti­ve — Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die KMU sind: Bei der Sitzung im Januar 2020 be­schloss der Board, das Projekt aus dem For­schungs­pro­gramm in das Stan­dard­set­zungs­pro­gramm zu über­füh­ren. Das Ziel ist die Ent­wick­lung eines IFRS mit re­du­zier­ten Angaben, der auf frei­wil­li­ger Basis auf Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die KMU sind, an­ge­wen­det werden soll, mit ge­ge­be­nen­falls an­ge­pass­ten An­ga­be­vor­schrif­ten des IFRS für KMU. Der Stab geht davon aus, im vierten Quartal zu be­gin­nen, ein Entwurf oder ein Dis­kus­si­ons­pa­pier zu for­mu­lie­ren.
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung:
    • Warenanleihen: Im Jahr 2017 erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu einem bestimmten Warenkreditgeschäft und stellte fest, dass die Transaktion möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich eines IFRS fällt. Der Board entschied, in seiner Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Agendakonsultation 2020 auf Warentransaktionen als ein mögliches Projekt zu verweisen.
    • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen: Bei seiner Sitzung im März 2020 diskutierte das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Das Committee veröffentlichte eine vorläufige Agendaentscheidung, aber seine Diskussionen machten deutlich, dass IFRS 16 hinsichtlich der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht, nicht so vollständig ist, wie er sein könnte. Das Committee empfahl daher, dass der Board eine eng umrissene Änderung an IFRS 16 vornimmt. Der Board entschied, IFRS 16 dahingehend zu ändern, dass bei Leasingmodifikationen oder Änderungen der Leasingdauer einer Sale-and-Leaseback-Transaktion der Verkäufer-Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit neu bewertet, indem er die revidierten erwarteten Zahlungen für den Leasingvertrag mit einem revidierten Diskontsatz diskontiert.
    • Mangel an Umtauschbarkeit: Bei seiner Sitzung im November 2019 beschloss der Board, eine Änderung zu IAS 21 vorzuschlagen, um die Bilanzierung zu klären, wenn der Spot-Kurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der Board unterstützte die Empfehlungen des Stabs in Bezug eine Definition der mangelnden Umtauschbarkeit, Indikatoren zur Beurteilung der Umtauschbarkeit und Angabevorschriften.
    • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12), um den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung für den Ansatz zu beschränken (davon sind der erstmaligen Ansatz von Leasingverhältnissen und Stilllegungsverbindlichkeiten berührt). Der Stab stellte eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen vor. Obwohl eine Mehrheit der Boardmitglieder der Meinung war, dass der Stab das Projekt weiterführen sollte, stellten mehrere Mitglieder in Frage, ob der Nutzen der Änderung die Kosten übersteigen würde.
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Stab hat am 22. April eine Umfrage veröffentlicht mit einer Kommentierungsfrist bis zum 27. Juli 2020. Dies soll Adressatengruppen helfen, die über kein bestehendes Verfahren verfügen oder nicht genügend Kapazitäten oder Ressourcen haben, um eine Stellungnahme einzureichen.
  • Lageberichterstattung: Der Board erörterte die Angabeziele und die Art der Informationen, die diese Ziele unterstützen würden. Die drei Schwerpunktbereiche waren Geschäftsmodell, Strategie sowie Ressourcen und Beziehungen.
  • Außerdem wurde der Board mündlich über die Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge informiert. Die Änderungen sollen bis Ende Juni 2020 finalisiert werden.

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