Dynamisches Risikomanagement

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Mögliche Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements — Risikolimits

Agendapapier 4A

Auf der Sitzung im April 2021 erörterte der Board die Herausforderungen, die während der Einbindungsbemühungen identifiziert wurden und die für die Tragfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements von zentraler Bedeutung sind. Der Stab legte in diesem Papier seine vorläufigen Sichtweisen zu möglichen Verbesserungen des Modells des dynamischen Risikomanagements dar, um eine dieser Herausforderungen zu adressieren und das Modell des dynamischen Risikomanagements durch die Aufnahme des Konzepts der Risikolimits in das Zielprofil besser an die Praxis der Unternehmen anzupassen.

Punkte, die durch die möglichen Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements adressiert werden

  • Sicherungsziele Risikomanagementpraktiken betrachten die Verbindlichkeiten zusammen mit den Vermögenswerten, die das Unternehmen aus den erhaltenen Mitteln erwirtschaftet, und daher müssen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einer kombinierten/Nettobetrachtung betrachtet werden, anstatt eine Bruttobestimmung zu verwenden.
  • Dynamischer Charakter — Portfolios von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind nicht statisch und erfordern häufig Änderungen sowohl bei den abgesicherten Posten als auch bei den Sicherungsinstrumenten. Eine häufige Ent- und Neudesignierung und die Verfolgung der damit verbundenen Abschreibungen gemäß IAS 39 ist komplex, kostspielig und anfällig für operative Fehler.
  • Optionalität in den zugrundeliegenden Portfolios — das Zinsrisiko wird auf Portfolioebene und nicht auf Einzelkreditebene gesteuert. Jedes Darlehen, das Optionalität enthält, schafft Unsicherheit, wenn Cashflows im zugrunde liegenden Portfolio auftreten. Die derzeitigen Maßnahmen zur Minderung dieses Risikos wie Proxy-Hedging, Layering-Techniken oder häufige Ent- und Neudesignierung basieren auf der Aggregation einzelner zugrunde liegender Darlehen und nicht auf dem Portfolio als Ganzes; daher gibt es einen Unterschied zwischen den Ebenen, auf denen das Risiko gemindert und abgesichert wird
  • Die Bedeutung von Ekkeftivität bei der Portfolio-Absicherung — die Verwaltung der Portfolios erfolgt auf der Grundlage des erwarteten Verhaltens, daher ist die Akzeptanz der Ungewissheit der Cashflows (aufgrund der Optionalität) Teil der Risikomanagementstrategie. Die Veränderungen der Cashflows würden in der Regel Anpassungen durch den Einsatz neuer Derivate bewirken. Allerdings wird auch die nicht abgesicherte Position akzeptiert, wenn sie innerhalb der von der Unternehmensleitung festgelegten Risikolimits liegt. Daher sollte die Einhaltung der Risikolimits nicht zu einer Fehlanpassung führen, die sich auf den Gewinn oder Verlust auswirkt. Die Aufteilung von Portfolios in Tranchen oder Schichten entspricht nicht unbedingt der tatsächlichen Risikomanagementstrategie.
  • Ein risikomindernder Ansatz für die Bilanzierung von Makro-Hedges — es gibt mehrere Ansätze zur Umsetzung eines Bilanzierungsmodells für dynamisches Risikomanagement. Der Unterschied zwischen diesen Ansätzen liegt in der Behandlung des nicht abgesicherten Teils der zugrunde liegenden Portfolios, aber alle diese Ansätze werfen Probleme und Herausforderungen auf. Ausgehend von den eingegangenen Rückmeldungen bevorzugen die Ersteller ein Modell für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, das auf der Risikominderung basiert, d.h. auf dem Ausmaß des tatsächlich abgesicherten Risikos und nicht auf dem Anteil, der nicht abgesichert ist.

Mögliche Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements

Eines der Schlüsselelemente des Modells des dynamischen Risikomanagements ist das Zielprofil. Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus den Reihen Einbindungsaktivitäten sollte das Zielprofil eine offene Nettorisikoposition darstellen, dynamisch sein und eine Bandbreite akzeptabler Ergebnisse bieten. Daher werden sich die Verfeinerungen des Zielprofils und der Benchmark-Derivate des Modells des dynamischen Risikomanagements auf die folgenden drei Elemente konzentrieren:

  • Definition und Zielsetzung des Zielprofils — die Risikomanagementstrategie und die Zielelemente des Zielprofils sollten voneinander getrennt werden. Der Stab ist der Meinung, dass das Zielprofil nur die Risikomanagementstrategie darstellen sollte und das neue Element in das Modell des dynamischen Risikomanagements aufgenommen werden könnte, das das Zielelement des Risikomanagements darstellen würde. Dann könnte das Zielprofil als die "akzeptable offene Risikoposition" angesichts der Risikomanagementstrategie des Unternehmens definiert werden. Diese Position stellt die akzeptable Bandbreite (Risikogrenzen) dar. Die Verfeinerung der Definition und der Rolle des Zielprofils ist intuitiver, besser auf die Risikomanagementstrategie abgestimmt und steht auch im Einklang mit einem Beispiel in IFRS 9:B6.5.24(a).
  • Aufnahme einer Risikominderungsabsicht — diese wird im Modell des dynamischen Risikomanagements eine ähnliche Rolle spielen wie das Ziel der Risikomanagementstrategie im allgemeinen Modell der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IFRS 9 und unterliegt bestimmten Grenzen, nämlich dass sie keine neuen Risiken schaffen kann und die aktuelle offene Nettorisikoposition in eine Restrisikoposition umwandeln sollte, die innerhalb des Zielprofils liegt. Die Risikominderungsabsicht ist ein Einzelergebniselement, d. h. ein fester Risikobetrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der von der Häufigkeit der Änderungen des zugrunde liegenden Portfolios abhängt, durch Derivate gemindert werden soll. Die Risikominderungsabsicht kann als der Teil des aktuellen Nettorisikos ausgedrückt werden, den das Unternehmen zu mindern beabsichtigt, und als PV01 oder in nominalen Werten bestimmt werden. Sie steht in direktem Zusammenhang mit dem Zielprofil eines Unternehmens, das vorgibt, wie viel Risiko das Unternehmen bereit ist, zu akzeptieren oder offen zu lassen. Die Änderungen der Risikominderungsabsicht führen nicht zur Einstellung des Modells des dynamischen Risikomanagements, sie führen jedoch zu einer rückwirkenden Bewertung der Leistung gegenüber der Risikominderungsabsicht auf Einzelergebnisbasis, was sich auf die Messung der Fehlanpassung auswirkt, die sich im Gewinn oder Verlust widerspiegelt.
  • Konstruktion des Benchmark-Derivats — nach der vorgeschlagenen Überarbeitung des Zielprofils sollte die Konstruktion des Benchmark-Derivats auf der Absicht der Risikominderung beruhen, damit es als theoretisches Einzelergebnisderivat verwendet werden kann und für Bewertungszwecke geeignet ist. Das Benchmark-Derivat kann die Bedingungen der designierten Derivate nicht unterstellen, wenn diese nicht die Risikominderungsabsicht widerspiegeln. Es kann mehrere Gründe geben, warum die Risikominderungsabsicht von den designierten Derivaten abweicht, z. B. ein anderer Benchmark-Satz, eine andere Laufzeitbasis oder eine Laufzeit- oder Volumeninkongruenz.

Retrospektive Erfolgsbeurteilung

Die möglichen Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements würden die Hinzufügung von zwei retrospektiven Erfolgsbeurteilungen erfordern, um die Auswirkungen von Änderungen der aktuellen offenen Nettorisikoposition zu bestimmen:

  • Beurteilung, ob ein Unternehmen das Zinsänderungsrisiko gemindert hat — d. h. die Beurteilung, ob die Auswirkungen unerwarteter Änderungen der aktuellen offenen Nettorisikopositionen während der Berichtsperiode dazu geführt haben, dass das Unternehmen ein Risiko geschaffen hat, nämlich eine übermäßig abgesicherte Position. Der "Lower of"-Test wird angewendet, um zu bestimmen, ob die Fehlausrichtung im Gewinn oder Verlust ausgewiesen wird. Bei diesem Test wird die beabsichtigte Risikominderung (dargestellt durch das Benchmark-Derivat) mit der aktuellen offenen Nettorisikoposition am Ende des Bewertungszeitraums verglichen.
  • Beurteilung, ob das Zielprofil erreicht wurde — d.h. die Beurteilung, ob die Absicht der Risikominderung die aktuelle offene Nettorisikoposition in eine Restrisikoposition umgewandelt hat, die in das Zielprofil fällt. Sofern die verbleibende Risikoposition innerhalb des Zielprofils liegt, wird keine Abweichung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements — erforderliche Eingaben

Folgende Eingaben für das Modell des dynamischen Risikomanagements werden vorgeschrieben, um die möglichen Verfeinerungen funktionsfähig zu machen:

  • Umrechnung verschiedener Risikokennzahlen in ein Zielprofil nach Laufzeitbändern — in der Praxis werden viele verschiedene Risikokennzahlen verwendet (z.B. Veränderungen des ökonomischen Werts des Eigenkapitals, Veränderungen des Nettozinsertrags oder der Zinsdifferenzen). Diese Messgrößen müssten in eine Reihe einheitlicher Risikolimits umgewandelt werden, die als Grundlage für die Leistungsbeurteilung dienen können. Wenn ein Unternehmen jedoch nur ein Gesamtrisikolimit festlegt, anstatt Risikolimits für jedes Laufzeitband zu bestimmen, könnte die Absicht der Risikominderung nicht spezifisch genug sein und möglicherweise missbraucht werden. Der Stab plant weitere Untersuchungen und Analysen zu diesem Thema.
  • Fähigkeit, bestehende Positionen von Neugeschäften zu unterscheiden — Unternehmen sollten in der Lage sein, das Neugeschäft zu verfolgen, damit es von der rückwirkenden Bewertung, ob die Absicht der Risikominderung erreicht wurde, im Modell des dynamischen Risikomanagements ausgeschlossen werden kann.
  • Fähigkeit, die aktuelle offene Nettorisikoposition zu bestimmen — Unternehmen sollten in der Lage sein, die Auswirkungen von Derivaten zu trennen, da die aktuelle offene Nettorisikoposition aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die Bewertung zum Zweck der Risikominderung maßgeblich ist.

Frage an den Board

Der Stab strebte keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Papiers an. Stattdessen bat er lediglich um Fragen oder Anmerkungen zu den vorgestellten möglichen Verbesserungen. Der Stab wird diese Anmerkungen berücksichtigen und die vorgeschlagenen Verfeinerungen dem Board auf einer künftigen Sitzung zur vorläufigen Entscheidung vorlegen.Das Papier wurde gemeinsam mit Agendapapier 4B erörtert (s.u.).

Illustration der möglichen Verfeinerungen des Modells des dynamischen Risikomanagements

Agendapapier 4B

Der Stab veranschaulichte in diesem Papier, wie die möglichen Verfeinerungen innerhalb des Modells des dynamischen Risikomanagements funktionieren würden. Die Präsentation umfasste:

  • ein Diagramm, das das Zusammenspiel der Schlüsselelemente des Modells des dynamischen Risikomanagements vor und nach den Verfeinerungen zusammenfasst;
  • den Zyklus des dynamischen Risikomanagements einschließlich der Vorschriften für prospektive und retrospektive Maßnahmen und die Grenzen des dynamischen Risikomanagements;
  • Anwendung und Funktionsweise des Modells des dynamischen Risikomanagements anhand eines Zahlenbeispiels; und
  • Leistung des Modells des dynamischen Risikomanagements, wenn die Risikomanager beschließen, Positionen außerhalb der Grenzen des dynamischen Risikomanagements zu handeln (d.h. ein Beispiel für Over-Hedging).

Dieses Agendenpapier muss im Zusammenhang mit dem Agendenpapier 4A gelesen werden.

Erörterung durch den Board (Agendapapiere 4A und 4B)

Der Board hat die Verfeinerungen des Modells für dynamisches Risikomanagement insgesamt positiv aufgenommen, insbesondere die Tatsache, dass das Modell trotz der Einführung der Bandbreite und der Absicht zur Risikominderung immer noch die in der Vergangenheit diskutierten Gesamtziele erfüllt und dass die Unternehmen weiterhin in der Lage sein werden, die Leistung zu bewerten (d.h. es gibt nur einen Referenzpunkt).

Der Board hat die folgenden Anmerkungen und Herausforderungen angesprochen:

  • Welcher Mechanismus kann in das Modell aufgenommen werden, um zu verhindern, dass die Bandbreite im Rahmen des Steuerung der Fehlausrichtung oder zur Erzielung eines Rechnungsergebnisses geändert wird? Der Stab antwortete, dass die Bandbreite nicht die Hauptursache für die Ineffektivität ist. Die Ineffektivität ist die Differenz zwischen den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der tatsächlichen Derivate und der Benchmark-Derivate, so dass die Fehlausrichtung erfasst wird. Außerdem spiegelt das Modell die Risikomanagementstrategie des Unternehmens wider. Der Zweck der Limits besteht darin, das Geschäft des Unternehmens und die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu steuern. Daher ist es nicht so einfach, die Limits zu ändern, da sie sich auf das Geschäft oder die Kapitalkosten auswirken werden. Die Änderung der Limits ist keine buchhalterische, sondern eine geschäftliche Entscheidung. Der Stab zog in Erwägung, potenzielle Angaben aufzunehmen, wenn sich das Unternehmen außerhalb der Bandbreite bewegt oder wenn die Bandbreite des Fensters sehr groß ist, damit für die Adressaten des Abschlusses (oder die Aufsichtsbehörden) sichtbar wird, inwieweit das Unternehmen sein Risiko innerhalb der Grenzen steuert.
  • Der Board bemängelte, dass zwei identische Banken, die genau dasselbe tun, aber eine andere Bandbreite oder eine andere Absicht zur Risikominderung haben, möglicherweise zu einem anderen Ergebnis kommen würden. Der Stab antwortete, dass dies bei jedem Hedge-Accounting-Modell der Fall ist, da es davon abhängt, wie viel Risiko ein Unternehmen absichern möchte. Es wurde bekräftigt, dass die Risikogrenzen an der Risikomanagementstrategie und nicht an einem Bilanzierungsergebnis ausgerichtet sind. Die Unternehmen möchten möglicherweise einen Teil des Risikos absichern, und das verfeinerte Modell für dynamisches Risikomanagement ist darauf ausgelegt, dies zu erfassen. Ein Mitglied des Boards schlug vor, dass die anderen Informationen zur Verfügung gestellt (angegeben) werden sollten, um die Vergleichbarkeit und das Verständnis der Unterschiede zwischen den Risikolimits der Banken und den Entscheidungen über ihre Risikominderungsabsichten zu fördern.
  • Es wurde darauf hingewiesen, dass, da es kein einzelnes Ergebnis, sondern nur eine Bandbreite gibt, die Dokumentierung einer solchen Bandbreite von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere wenn sie sich auf die Absicht der Unternehmensleitung bezieht. Die Bandbreite sollte zu Beginn der Absicherung dokumentiert werden. Ein Mitglied des Boards fragte, ob das Ergebnis der Absicherung in den Rücklagen (ähnlich wie bei einem Cashflow Hedge) oder in der Gewinn- und Verlustrechnung (ähnlich wie bei einem Fair Value Hedge) ausgewiesen wird. Der Stab antwortete, dass diese Frage noch geprüft und dem Board in einer der nächsten Sitzungen zur Diskussion vorgelegt werde. Eine weitere Frage bezog sich auf die Ineffektivität: Muss ein Unternehmen die Absicherung prospektiv bewerten und neu kalibrieren oder ist die Ineffektivität rückwirkend, was sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken wird? Der Stab antwortete, dass die Ineffektivität das Maß dafür ist, ob das Risiko gemindert wurde, und es sich daher um einen retrospektiven Test handelt. Sie wirkt sich jedoch auch darauf aus, was in Zukunft getan werden sollte, um das Risiko zu vermindern.
  • Es wurden Fragen zum Zusammenwirken der Risikomanagementstrategie und des Profils aufgeworfen, insbesondere (i) inwieweit die Unternehmen sie ändern können, (ii) wie sie sich widerspiegeln wird und was in diesem Zusammenhang angegeben wird, (iii) wie der Stab sich die Anwendung dieser Strategie durch die Unternehmen vorstellt, d.h. auf verschiedene Portfolios, (iv) wie sie aufgeschlüsselt wird, d.h. ob es sich um eine Risikomanagementstrategie für das Unternehmen oder für verschiedene Portfolios handelt, und schließlich (v) wie alle Änderungen zusammenhängen werden. Ein Mitglied des Boards wies darauf hin, dass der Grad der Disaggregierung sich auf den Grad der Fehlanpassung auswirkt und wie viel davon in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wird. Der Stab entgegnete, dass eine Änderung der Risikolimits eine Beendigung der Absicherung bedeuten würde und das Unternehmen eine neue Absicherung beginnen müsste. Im Falle eines Modells insgesamt gegenüber einem Modell pro Portfolio ist der Stab der Ansicht, dass dies aus Sicht des Risikomanagements auf Unternehmensebene beurteilt wird. Es gibt jedoch ein Problem, da die verschiedenen Währungen oder Vermögenswerte derzeit unterschiedliche Eigenschaften haben und in dem Modell nicht gemischt werden können. Der Stab räumte ein, dass dies weiter geprüft werden müsse, um es mit dem Risikomanagement der Unternehmen in Einklang zu bringen.
  • Ein Boardmitglied merkte an, dass die Anpassung an die Risikomanagementstrategie und die Einführung der Bandbreite eine doppelte Ebene der Unwirksamkeit schaffe, nämlich die Spanne (als außerhalb der Spanne liegend) und einen einzigen Punkt, der durch die "Absicht zur Risikominderung" dargestellt werde. Das Boardmitglied erklärte jedoch, dass der einzelne Punkt bei der Messung der Unwirksamkeit ein nicht verhandelbarer Teil des Pakets ist. Darüber hinaus wurde die Frage aufgeworfen, ob die Risikomanagementabsicht vor Beginn der Absicherung definiert werden muss, d.h. bevor die Derivate eingesetzt werden. Der Stab antwortete, dass dies von Anfang an klar sein sollte, aber da es sich um ein dynamisches Modell handelt, kann sich die Absicht recht häufig ändern. Der Stab bekräftigte, dass die Absicht zur Risikominderung innerhalb der Risikolimits liegen muss, dass aber auch die Absicht zur Risikominderung die aktuelle offene Nettoposition nicht überschreiten darf, d.h. ein Unternehmen kann nicht mehr absichern, als es hat. Die aktuelle offene Nettoposition kann sich nur gegen Null bewegen, und dies bildet die Disziplin, die Grenze, die sicherstellt, dass das Unternehmen kein Risiko einführt. Auf die Frage, ob ein Unternehmen bei der Beurteilung der Bandbreite und der Risikominderungsabsicht während der Periode oder am Ende der Periode beurteilt, antwortete der Stab, dass dies der Fall ist, aber der Zeitraum kann so kurz wie ein Tag sein, weil es davon abhängt, wie oft ein Unternehmen seine Risikomanagementabsicht aktualisiert.
  • Der Boardmitglieder baten darum, klarzustellen, dass die Einführung der Bandbreite nicht bedeute, dass es keine Ineffektivität geben werde. Ihrer Ansicht nach sollte die Bandbreite vernünftig sein und nicht durch Rechnungslegungsanreize bestimmt werden. Außerdem sollten an dieser Stelle die Angaben zu den Risikolimits nicht mit der Begründung verworfen werden, dass es sich dabei um sensible und wirtschaftliche Daten handeln könnte, da der Board über die Disziplin bei der Anwendung der Bandbreiten nachdenken muss.
  • Die Boardmitglieder hinterfragten auch, wie die Ersteller von diesem Modell profitieren. Der Stab antwortete, dass sie die Möglichkeit hätten, die Risikominderungsabsicht zu ändern, ohne die Sicherungsbeziehung aufgeben zu müssen. Der Stab fügte hinzu, dass er von einer der Banken die Rückmeldung erhalten habe, dass dieses Modell ihre Risikomanagementstrategie besser widerspiegele, es aber ihre Bilanzierungsoptionen einschränke. Ein Boardmitglied fügte hinzu, dass, wenn die Banken ihre Risikomanagementstrategie als Grundlage für die Festlegung der Rechnungslegung verwenden könnten, dies zu einer besseren Abstimmung führen würde, was wiederum die Kommunikation mit den Anlegern erleichtern würde.
  • Es wurde die Frage aufgeworfen, ob das Risikomanagement fakultativ sein oder obligatorisch werden sollte. Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist ein Wahlrecht. Es wurde in Frage gestellt, ob das Risikomanagement das, was das Unternehmen tut, getreu abbildet, d.h. ob ein Unternehmen wirklich die Möglichkeit hat, dies nicht abzubilden. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die Antwort auf diese Frage Auswirkungen auf das hat, was in Phase 1 (Klassifizierung und Bewertung) von IFRS 9 gemacht wurde, nämlich ob ein Unternehmen etwas zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet? Es wurde auch die Frage gestellt, warum so viel Wert auf die Bilanzierung am Tag 1 gelegt wird, wenn die Bewertung am Tag 1 sofort durch die Bilanzierung am Tag 2, d. h. durch das dynamische Risikomanagement, außer Kraft gesetzt wird. Das Boardmitglied erinnerte den Stab daran, dass, was auch immer beschlossen wird, einschließlich der Angaben zum Risikomanagement, nicht im Widerspruch zu dem stehen sollte, was gesagt wurde und was von einem Unternehmen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung angegeben wird.
  • Die Boardmitglieder machten den Stab darauf aufmerksam, dass in dem Papier von "Übersicherung" die Rede ist, aber nicht von Untersicherung. Wenn die Risikolimits nicht eingehalten werden, kann das in beide Richtungen gehen und führt in beiden Fällen zu Ineffektivität. Es wurde bekräftigt, dass Überabsicherung bedeutet, eine Risikoposition zu schaffen und nicht, Risiken zu mindern. Es wurde vorgeschlagen, die derzeitige Terminologie des "over-hedging" oder "under-hedging" zu ändern und zu sagen, dass ein Unternehmen "außerhalb der Risikolimits" liegt.
  • Es gab auch Kommentare zu den folgenden Formulierungen: (i) "akzeptable offene Risikoposition" - Boardmitglieder schlugen vor, dies in etwas Neutraleres wie "vereinbarte oder angestrebte offene Risikopositionen" zu ändern, und (ii) der Begriff "Absicht" ist nach Ansicht des Boards ein subjektiver Begriff, weshalb vorgeschlagen wurde, ihn in "Risikominderungsziel" zu ändern, um zu verdeutlichen, dass es sich hierbei um eine Einzelergebnismaßnahme handelt. Darüber hinaus gab es einige Bedenken hinsichtlich der neuen Terminologie "Risikominderungsabsicht", die in den IFRS nirgends verwendet wird.

Der Stab sagte, dass er die Anmerkungen des Boards berücksichtigen werde. Der Board wird in der nächsten Sitzung über die Verfeinerungen des dynamischen Risikomanagementmodells entscheiden.

Zugehörige Themen

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