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Angemessene und vertretbare Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind

Agendapapier 3C und 4D

In diesem Papier wurde das Konzept der "angemessenen und vertretbaren Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind" und seine potenzielle Anwendbarkeit auf die IFRS Nachhaltigkeitsangabestandards vorgestellt.

Die Ziele dieses Papiers waren:

  • Erörterung des Konzepts der "angemessenen und vertretbaren Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind", einschließlich seiner Verwendung in den IFRS-Rechnungslegungsstandards;
  • Rückmeldung des ISSB zu den Analysen und Empfehlungen des Stabs bezüglich der Anwendung dieses Konzepts in bestimmten Bereichen von [Entwurf] S1 und [Entwurf] S2; und
  • Einholung von Entscheidungen des ISSB über die Empfehlungen des Stabs.

Empfehlungen des Stabs

Für Ersteller kann es eine Herausforderung sein, Angabenvorschriften anzuwenden, die mit einem hohen Maß an Ergebnis- oder Bewertungsunsicherheit verbunden sind, einschließlich der Fälle, in denen zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt oder offengelegt werden müssen. Der Stab empfahl dem ISSB die Einführung des Konzepts der "angemessenen und vertretbaren Informationen, die am Abschlussstichtag ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen" - das in einigen IFRS-Rechnungslegungsstandards unter ähnlichen Umständen verwendet wird - als Mechanismus zur Erleichterung der Anwendung bestimmter Vorschriften von IFRS S1 und IFRS S2, insbesondere:

  • Die Identifizierung von Risiken und Chancen ([Entwurf] S1 und [Entwurf] S2);
  • die Anwendung von Vorschriften zur Wertschöpfungskette, insbesondere in Bezug auf:
    • den Umfang der Wertschöpfungskette ([Entwurf] S1 und [Entwurf] S2) und
    • die Messung von Scope-3-Treibhausgasemissionen ([Entwurf] S2);
  • die Bestimmung der erwarteten finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ([Entwurf] S1 und [Entwurf] S2);
  • die Anwendung der klimabezogenen Szenarioanalyse ([Entwurf] S2); und
  • die Berechnung von Kennzahlen in bestimmten branchenübergreifenden Kennzahlenkategorien ([Entwurf] S2).

Der Stab betonte, dass die Einführung dieses Konzepts die Unternehmen nicht von der Pflicht zur Offenlegung befreit und dass diese Empfehlungen keine zusätzlichen Angabenvorschriften vorsehen. Vielmehr würden diese Empfehlungen Klarheit über die Informationen schaffen, die die Unternehmen bei der Erstellung der Angaben verwenden würden.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des ISSB hielten das vom Stab erstellte Papier für sehr hilfreich und unterstützten die Empfehlung des Stabs, das Konzept der 'angemessenen und vertretbaren Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind' einzuführen, um den Erstellern Klarheit bei der Anwendung bestimmter ISSB-Standards zu verschaffen.

Der Vorsitzende betonte, dass die ISSB-Standards Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette erfordern und dies unweigerlich zu Kosten und Aufwand führen wird. Daher würde die Einführung dieses Konzepts die Unternehmen nicht von den erforderlichen Angaben befreien. Ausgehend von der Beziehung zwischen Kosten und dem Nutzen von Informationen sollten die Standards die Bedeutung von "unverhältnismäßige Kosten oder Mühen" stärker berücksichtigen. Einige Mitglieder des ISSB schlugen auch vor, dass mehr Ressourcen zur Erläuterung von "unverhältnismäßigen Kosten oder Mühen" bereitgestellt werden sollten.

Abschließend stimmten alle Mitglieder des ISSB den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die oben beschriebenen Bereiche zu, in denen das Konzept der "angemessenen und vertretbaren Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind" eingeführt werden sollte. Die Empfehlung des Stabs, von einem Unternehmen zu verlangen, einen Ansatz für die klimabezogene Szenarioanalyse zu verwenden, der es dem Unternehmen ermöglicht, alle angemessenen und vertretbaren Informationen zu berücksichtigen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind, einschließlich Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen, war Teil der Diskussion des Agendapapiers 4A (Verwendung von Szenarioanalysen zur Beurteilung der Klimaresilienz) im Rahmen der Diskussion zu klimabezogenen Angaben.

Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen und damit verbundene Informationen

Agendapapier 3E und 4E

Aufbauend auf der ISSB-Diskussion im November 2022 diente dieses Agendapapier der erneuten Erörterung folgender Punkte durch den ISSB:

  • Die vorgeschlagenen Vorschriften in Textziffer 22 von [Entwurf] S1 und die gleichwertigen Vorschriften in Textziffer 14 von [Entwurf] S2, wonach ein Unternehmen die Auswirkungen seiner nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Berichtszeitraum sowie die kurz-, mittel- und langfristig erwarteten Auswirkungen offenlegen soll. Es wurde vorgeschlagen, dass ein Unternehmen quantitative Informationen, entweder Einzelbeträge oder eine Spanne, angeben soll, es sei denn, es ist nicht in der Lage, dies zu tun. Wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, quantitative Angaben zu machen, soll es qualitative Angaben machen. Diese vorgeschlagenen Vorschriften wurden in diesem Papier als "Vorschriften über aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen" bezeichnet.
  • Die vorgeschlagenen Vorschriften in den Textziffern 42-44 des [Entwurfs] S1 sehen vor, dass ein Unternehmen Informationen bereitstellt, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Zusammenhänge zwischen verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu beurteilen und zu bewerten, wie die Informationen über diese Risiken und Chancen mit den Informationen in den allgemeinen Abschlüssen verknüpft sind. Diese vorgeschlagenen Vorschriften wurden in diesem Papier als "Vorschriften für verbundene Informationen" bezeichnet.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab bat den ISSB um Entscheidungen über seine unten zusammengefassten Empfehlungen:

  • Klarstellung, dass, wenn sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Informationen im Abschluss eines Unternehmens ausgewirkt haben oder voraussichtlich auswirken werden, das Unternehmen verpflichtet ist, die Zusammenhänge zwischen diesen aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen und den nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu erläutern. Bei der Erläuterung dieser Zusammenhänge ist das Unternehmen verpflichtet, unnötige Wiederholungen zu vermeiden, und es ist ihm gestattet, unter den angegebenen Bedingungen Informationen durch Querverweise bereitzustellen.
  • Klarstellung, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, quantitative und qualitative Informationen über die aktuellen und erwarteten Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bereitzustellen, es sei denn, das Unternehmen ist nicht in der Lage, quantitative Informationen bereitzustellen. In den Fällen, in denen das Unternehmen nicht in der Lage ist, quantitative Angaben zu den finanziellen Auswirkungen eines bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder einer bestimmten Chance zu machen, ist das Unternehmen verpflichtet, qualitative Angaben zu machen.
  • Verwendung einheitlicher Formulierungen, um auf den Berichtszeitraum zu verweisen, für den nachhaltigkeitsbezogene Angaben gemacht werden, und um auf die entsprechenden Abschlüsse für diesen Berichtszeitraum zu verweisen. Außerdem Verwendung des Begriffs "kurz-, mittel- und langfristig" anstelle des Begriffs "im Laufe der Zeit" in IFRS S1 und IFRS S2.
  • Klarstellung des Verhältnisses zwischen den Vorschriften zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit und den Vorschriften zur Angabe aktueller und erwarteter finanzieller Auswirkungen, indem betont wird, dass diese Vorschriften unabhängig voneinander angewendet werden können, die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit jedoch die Angaben zu aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen beeinflussen kann. Außerdem Klarstellung, dass es keine Vorschrift für ein Unternehmen gibt, eine Resilienzbeurteilung durchzuführen, um die aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu bestimmen.

Erörterung durch den Board

Die Diskussionen im Zusammenhang mit diesem Agendapapier konzentrierten sich hauptsächlich auf die ersten beiden der vier oben beschriebenen Empfehlungen des Stabs. Alle Mitglieder des ISSB stimmten der ersten Empfehlung zu, die klarstellen soll, dass in Fällen, in denen sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Informationen im Abschluss eines Unternehmens ausgewirkt haben oder voraussichtlich auswirken werden, das Unternehmen verpflichtet sein sollte, die Zusammenhänge zwischen diesen aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen und den nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu erläutern. Dennoch wurde hervorgehoben, dass im Hinblick auf das Ziel, unnötige Doppelungen zu vermeiden, der Begriff "unnötig" das Schlüsselwort ist. In einigen Fällen ist eine Duplizierung, insbesondere bei der Verknüpfung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen mit den Informationen in den Abschlüssen der Unternehmen, unvermeidlich und wird hilfreich sein. Teile dieser Diskussionen sollen in die Grundlage für Schlussfolgerungen der ISSB-Standards aufgenommen werden. 

Der zweite Vorschlag des Stabs wurde als sehr hilfreich erachtet. Der Vorsitzende des ISSB betonte, dass die Klarstellung in Bezug auf quantitative und qualitative Informationen noch stärker sein sollte. Selbst wenn quantitative Informationen zur Verfügung gestellt werden können, könnte es hilfreich sein, diese Informationen durch qualitative Informationen zu ergänzen. Daher sollte in der Klarstellung auch betont werden, dass quantitative und qualitative Informationen sich nicht gegenseitig ausschließen. Abschließend stimmten alle Mitglieder des ISSB der Empfehlung des Stabs zu, klarzustellen, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, quantitative und qualitative Informationen über die aktuellen und erwarteten Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bereitzustellen, es sei denn, das Unternehmen ist nicht in der Lage, quantitative Informationen bereitzustellen.

In Bezug auf die Beurteilung, ob ein Unternehmen in der Lage ist, quantitative Informationen über die finanziellen Auswirkungen eines bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder einer bestimmten Chance bereitzustellen oder nicht, stimmten 13 der 14 ISSB-Mitglieder (ein ISSB-Mitglied unterstützte diese Empfehlung aufgrund des Kriteriums der gesonderten Identifizierung nicht) der Empfehlung des Stabs zu, dass ein Unternehmen Folgendes erwägen sollte:

  • ob die finanziellen Auswirkungen dieses nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder dieser Chance separat identifizierbar sind;
  • ob bei der Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen dieses nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder dieser Chance ein hohes Maß an Ergebnis- oder Bewertungsunsicherheit besteht; und
  • nur im Falle der erwarteten finanziellen Auswirkungen: ob das Unternehmen über die Fähigkeiten, Möglichkeiten und Ressourcen verfügt, um quantitative Informationen über diese Auswirkungen zu liefern (unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Skalierbarkeit und Verhältnismäßigkeit).

Wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, quantitative Angaben zu den finanziellen Auswirkungen eines bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder einer bestimmten Chance zu machen, stimmte der ISSB der Empfehlung des Stabs zu, dass das Unternehmen dazu verpflichtet werden sollte:

  • zu erklären, warum es nicht in der Lage ist, quantitative Angaben zu den finanziellen Auswirkungen dieses nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder dieser Chance zu machen;
  • qualitative Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieses nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder dieser Chance bereitstellen, einschließlich der Identifizierung von Einzelposten, Summen und Zwischensummen innerhalb des Abschlusses, die wahrscheinlich von diesem nachhaltigkeitsbezogenen Risiko oder dieser Chance betroffen sind; und
  • quantitative Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen - einschließlich dieses speziellen nachhaltigkeitsbezogenen Risikos oder dieser Chance - auf der niedrigstmöglichen Aggregationsebene bereitzustellen, auf der das Unternehmen in der Lage ist, diese Informationen bereitzustellen.

Darüber hinaus stimmte der ISSB zu, dass Lehrmaterialien hilfreich wären und entwickelt werden sollten.

Alle Mitglieder des ISSB unterstützten die dritte und vierte Empfehlung und stimmten den Empfehlungen des Stabs zu.

Zugehörige Themen

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