ISSB veröffentlicht IFRS S2 'Klimabezogene Angaben'

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26.06.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat IFRS S2 'Klimabezogene Angaben' veröffentlicht. IFRS S2 legt Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen fest, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. IFRS S2 ist für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.

 

Hintergrund

Der ISSB wurde im November 2021 gegründet, um umfassende „Mindeststandards“ im Sinne einer globalen Basis für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zu entwickeln, die dem Informationsbedarf der Investoren entsprechen. Im März 2022 leitete der ISSB eine Konsultation zu seinem ersten Entwurf für IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS; IFRS S1 und IFRS S2) ein. Nach einem Konsultationszeitraum von 120 Tagen hat der ISSB die Vorschläge in den Standardentwürfen erneut erörtert und beschlossen, die Vorschläge fertig zu stellen.

 

Kernvorschriften

Die Hauptanforderungen in IFRS S2 spiegeln im Kern die Vorschläge in ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben wider, wobei in den folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen wurden:

  • Strategie und Entscheidungsfindung, einschließlich Übergangsplanung
  • Klimabeständigkeit
  • Treibhausgasemissionen
  • Branchenbezogene Anforderungen
  • Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
  • Aktuelle und antizipierte finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens

Die wichtigsten Anforderungen lauten wie folgt:

  • Zielsetzung: Die Zielsetzung von IFRS S2 besteht darin, von einem Unternehmen die Offenlegung von Informationen über seine klimabezogenen Risiken und Chancen zu verlangen, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. Dabei handelt es sich um klimabezogene Risiken und Chancen, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Cashflows des Unternehmens, seinen Zugang zu Finanzmitteln oder seine Kapitalkosten kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen.
  • Anwendungsbereich: IFRS S2 gilt für klimabedingte Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist (klimabedingte physische Risiken und klimabedingte Übergangsrisiken), und für klimabedingte Chancen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
  • Governance: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zur Governance ist es, den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung zu ermöglichen, die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren zu verstehen, die ein Unternehmen einsetzt, um klimabezogene Risiken und Chancen zu überwachen, zu steuern und zu beaufsichtigen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Strategie: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zur Strategie ist es, die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage zu versetzen, die Strategie eines Unternehmens zum Umgang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Risikomanagement: Das Ziel der klimabezogenen Finanzinformationen zum Risikomanagement ist es, die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage zu versetzen, die Prozesse eines Unternehmens zur Identifizierung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung von klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich der Frage, ob und wie diese Prozesse in den allgemeinen Risikomanagementprozess des Unternehmens integriert sind und diesen beeinflussen. Der Standard legt fest, welche Angaben erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Messgrößen und Ziele: Die Zielsetzung der klimabezogenen Finanzinformationen zu Kennzahlen und Zielen ist es, den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung zu ermöglichen, die Leistung eines Unternehmens in Bezug auf seine klimabezogenen Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich des Fortschritts in Bezug auf alle klimabezogenen Ziele, die es sich gesetzt hat, und alle Ziele, die es aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erfüllen muss. Der Standard legt fest, welche Angaben zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Betroffene Unternehmen müssen IFRS S2 für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen IFRS S2 früher anwendet, muss es dies entsprechend offenlegen und gleichzeitig IFRS S1 anwenden.

Die folgenden Übergangsbestimmungen sind verfügbar:

  • Vergleichsinformationen: Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, in der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der es IFRS S2 anwendet, Vergleichsinformationen offenzulegen.
  • Treibhausgas-Protokoll: Wenn das Unternehmen in der jährlichen Berichtsperiode, die dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgeht, eine andere Methode zur Messung seiner Treibhausgasemissionen als das 'Greenhouse Gas Protocol: A Corporate Accounting and Reporting Standard (2004)' verwendet hat, darf das Unternehmen diese andere Methode in der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der es IFRS S2 anwendet, weiterhin verwenden.
  • Scope-3-Treibhausgasemissionen: In der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der ein Unternehmen IFRS S2 anwendet, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, seine Scope-3-Treibhausgasemissionen offenzulegen. Dies beinhaltet, wenn das Unternehmen an Vermögensverwaltungs-, Geschäftsbank- oder Versicherungstätigkeiten beteiligt ist, die zusätzlichen Informationen über seine finanzierten Emissionen.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung (in einigen Fällen ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich) und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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