April

DPOC wird verkürzte Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU bezüglich OECD-Säule 2 diskutieren

28.04.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 4. Mai 2023 eine Zusatzsitzung abhalten.

Es stehen zwei Themen auf der Tagesordnung:

  • Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für den Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU; und
  • mündlicher Bericht über die Arbeit der Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie.

Der IASB wird auf einer Zusatzsitzung am 3. Mai den Vorschlag des Stabs erörtern, die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU auf 45 Tage zu verkürzen.

Zugang zur vollständigen Agenda und den Papieren für die Sitzung haben Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFRS-Stiftung bittet um Rückmeldungen zu ihrer Internetseite

28.04.2023

Die IFRS-Stiftung bittet die Nutzer ihrer Internetseite ifrs.org um Rückmeldungen zu Inhalt und Gestaltung der Seite. Die Stiftung veröffentlicht seit der Gründung des ISSB im Jahr 2022 neben ihren Rechnungslegungsinformationen auch Angaben zur Nachhaltigkeit. Der Schritt erfolgte nach der Konsolidierung der Stiftung mit dem Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und der Value Reporting Foundation (VRF).

Die Stiftung erklärt, sie wolle sicherstellen, dass sie den Informationsbedarf möglichst vieler ihrer Adressaten erfüllt. Die anonyme Umfrage läuft bis zum 14. Mai 2023, und die Stellungnehmenden können ihr Interesse an der Teilnahme an Folgebefragungen bekunden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Zusätzliche IASB-Sitzung nächste Woche

28.04.2023

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass der International Accounting Standards Board (IASB) am 3. Mai eine Zusatzsitzung in hybridem Format abhalten wird.

Während der einstündigen Sitzung werden die IASB-Mitglieder die geplanten Erleichterungen in Bezug auf die internationale Steuerreform (Modellregeln der zweiten OECD-Säule) erörtern.

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier, die zu erörternden Agendapapiere stehen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

ISSB wird eine Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 einrichten

28.04.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) bittet um die Nominierung geeigneter Kandidaten für die Mitgliedschaft in der 'Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2' (TIG).

Die TIG informiert den ISSB über potenzielle Umsetzungsfragen, die sich ergeben könnten, wenn Unternehmen die neuen Standards IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben umsetzen.

Der Zweck der TIG ist es, Fragen der Interessengruppen, die sich aus der Umsetzung der neuen Standards ergeben, zu sammeln, zu analysieren und zu diskutieren, den ISSB über diese Umsetzungsfragen zu informieren, was dem ISSB helfen wird, festzustellen, welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um diese Fragen zu beantworten, und den Interessengruppen ein öffentliches Forum zu bieten, in dem sie von anderen, die an der Umsetzung beteiligt sind, etwas über die neuen Standards erfahren können.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ISSB-Konferenz über integriertes Denken und integrierte Berichterstattung

27.04.2023

Am 12. Juni 2023 wird der ISSB eine Veranstaltung 'IFRS Integrated Thinking & Reporting Conference' veranstalten, die Branchenführer, Standardsetzer und Akademiker zusammenbringen wird, um Erkenntnisse und bewährte Praktiken im Bereich des integrierten Denkens und der integrierten Berichterstattung auszutauschen.

Die Konferenz bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die neuesten Fortschritte im Bereich des integrierten Denkens und der akademischen Forschung sowie über die Systeme und Prozesse zu informieren, die Unternehmen einführen, um diese Themen zu steuern und zu verstehen. Auf der Konferenz werden auch die Bemühungen des ISSB vorgestellt, die Prinzipien und Konzepte des Integrated Reporting Framework in seine Standards einzubetten.

Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG-Diskussionspapier zu immateriellen Werten – Empfehlungen und Zusammenfassung der Rückmeldungen

27.04.2023

Im August 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht. EFRAG hat das Projekt nun mit der Veröffentlichung eines Dokuments mit Empfehlungen und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen abgeschlossen.

In den Empfehlungen und der Zusammenfassung der Rückmeldungen stellt EFRAG fest, dass immaterielle Vermögenswerte (einschließlich immaterieller Vermögenswerte und anderer immaterieller Werte, die nicht der Definition eines Vermögenswerts entsprechen) viele verschiedene Arten von Ressourcen enthalten können. EFRAG empfiehlt daher, alle im Diskussionspapier untersuchten Ansätze zu erwägen – je nach Art der immateriellen Werte einzeln oder in Kombination –, um bessere Informationen über immaterielle Werte zu erhalten.

Die Empfehlungen und Zusammenfassung der Rückmeldungen sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Interoperabilität, Proportionalität, Flexibilität

27.04.2023

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat das Manuskript einer Grundsatzrede von Jean-Paul Servais, dem Vorsitzenden des IOSCO-Boards, auf der Eurofi 2023 Konferenz in Stockholm veröffentlicht.

Servais begrüßte die Bemühungen der Standardsetzer, die voraussichtlich dazu führen werden, dass sowohl die Standards für die Nachhaltigkeitsangaben als auch die damit verbundenen Prüfungsstandards von den Unternehmen für ihre Bilanzen Ende 2024 verwendet werden können, und stellte fest, dass dies eine Reaktion auf die erhebliche Nachfrage der Anleger nach qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Nachhaltigkeitsangaben sei.

Er betonte, dass eine globale Sprache für Nachhaltigkeitsangaben erforderlich ist, um eine größere Konsistenz und Vergleichbarkeit der Angaben zu fördern. Er hob hervor, dass IOSCO daher die Zusage des ISSB begrüßt, seine globalen Standards für Klimaangaben und allgemeine Vorschriften im 2. Quartal zu veröffentlichen.

Sobald diese veröffentlicht sind, ist es die Aufgabe von IOSCO, eine mögliche Übernahme der ISSB-Standards in Betracht zu ziehen. Eine potenzielle Übernahme der ISSB-Standards wäre ein entscheidender Schritt und würde die Einführung oder Nutzung des ersten globalen und umfassenden Rahmenkonzepts für nachhaltigkeitsbezogene Angaben durch Unternehmen vorantreiben. Servais erklärte:

Drei Faktoren werden entscheidend sein, um eine weltweite Akzeptanz zu erreichen. Erstens wird die Maximierung der Interoperabilität zwischen dem globalen Rahmenkonzept und den Rechtskreisen ein wichtiger Faktor sein. Zweitens wird IOSCO für Mechanismen offen sein, die ein ausreichendes Maß an Proportionalität gewährleisten, damit alle Rechtskreise an Bord kommen können. Drittens halten wir es für sinnvoll, einige Angabenvorschriften in begrenztem Umfang flexibel zu gestalten, um berechtigte Bedenken hinsichtlich der Datenverfügbarkeit und der Bereitschaft der Unternehmen zur rechtzeitigen Einhaltung der Vorschriften zu zerstreuen. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Richtung zwar dieselbe ist, wir aber vielleicht nicht alle mit derselben Geschwindigkeit reisen.

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

Die Produktion und der Konsum von Informationen über immaterielle Vermögenswerte

26.04.2023

Das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS) haben gemeinsam eine Untersuchung über die Produktion und den Konsum von Informationen über immaterielle Vermögenswerte finanziert.

Die Debatte über die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte und die Frage, ob es zwingende Gründe für eine Änderung der Art und Weise gibt, in der sie in der Unternehmensberichterstattung berücksichtigt werden, hat in der globalen Wirtschaft zugenommen. Der Schwerpunkt liegt zunehmend auf den immateriellen Werttreibern in Unternehmen und darauf, wie diese als Indikatoren für die Zukunftsaussichten und den zugrunde liegenden Wert eines Unternehmens fungieren.

Die nun zur Verfügung gestellte Studie basiert auf Fallstudien und Workshops, um:

  • die Produktionsprozesse und den Ansatz zur Angabe immaterieller Vermögenswerte bei einer repräsentativen Auswahl europäischer Ersteller zu analysieren;
  • die "Konsum"-Prozesse von Informationen über immaterielle Vermögenswerte durch die wichtigsten Kapitalmarktteilnehmer in den europäischen Ländern zu untersuchen und zu verstehen; und
  • die Gründe dafür zu verstehen, warum bestimmte Berufsgruppen (Ersteller oder Adressaten) immaterielle Vermögenswerte nicht ansetzen wollen.

Die Pressemitteilung auf der Internetseite des ICAS bietet eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Zugang zum vollständigen Forschungsbericht.

IDW-Stellungnahme zum BMF-Diskussionsentwurf des Umsetzungsgesetzes der Mindestbesteuerungsrichtlinie

26.04.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu dessen Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union Stellung genommen.

Das IDW befürwortet das Ziel des Diskussionsentwurfs, eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen und schädlichen Formen des Steuerwettbewerbs entgegenzuwirken. Es weist jedoch darauf hin, dass die nationale Umsetzung dieses weltweit vereinbarten Projekts den deutschen Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand bereiten wird und Nachteile gegenüber anderen Staaten drohen, die die Regelungen nicht umsetzen. Auch fraglich sei, ob die Einführung der internationalen Mindestbesteuerung tatsächlich zu einer Eindämmung von Steuerwettbewerb oder nur zu dessen Veränderung führe.

Das IDW kritisiert in der Stellungnahme zudem die Tendenz, europäische Richtlinienvorgaben lediglich in das nationale Normengefüge zu "übernehmen", und fordert eine nationale Einbettung der Richtlinie sowie nationale Konkretisierungen und Abgrenzungen der unbestimmten Rechtsbegriffe. Das IDW regt an, die sogenannten Safe-Harbour-Regeln so umfassend wie möglich umzusetzen und auf internationaler Ebene darauf hinzuwirken, weitere dauerhafte Erleichterungen einzuführen.

Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW zahlreiche Detailanmerkungen zum Gesetzentwurf.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

26.04.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 25. April 2023 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung stehen jetzt die Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 16. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die EU-Taxonomie
  • Sektorspezifische ESRS – EFRAG-Vorstellungen gegenüber DRSC-Empfehlungen
  • ESRS für börsennotierte KMU

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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