April

EFRAG veröffentlicht vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 12

25.04.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' herausgegeben. Aufgrund der kurzen verfügbaren Zeitspanne hat EFRAG diesen vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung auf Grundlage des Entwurfs des IASB erarbeitet, bevor der IASB die endgültigen Änderungen veröffentlicht hat.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert der IASB auf Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern.

EFRAG ist in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Stellungnahmen zum vorläufigen Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 24. Mai 2023 erbeten.

Der vorläufige Entwurf einer Übernahmeempfehlung steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie sucht neue Mitglieder

25.04.2023

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) sucht zum 1. August 2023 neue Mitglieder.

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wurde eingerichtet, um den International Accounting Standards Board (IASB) und inzwischen auch den International Sustainability Standards Board (ISSB) in ihren Tätigkeiten in Bezug auf die IFRS-Taxonomien zu unterstützen, die Anwendung finden, wenn Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen mit XBRL-Etiketten versehen werden.

Die Bewerbungsfrist für die Mitgliedschaft ist der 26. Mai 2023. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (April 2023)

25.04.2023

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzungen im April 2023 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

Der englischsprachige Podcast (Dauer ca. 14 Minuten) kann auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Mitschriften von der Aprilsitzung des ISSB

24.04.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 19. April 2023 in Frankfurt getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten: Die Mitglieder des ISSB bestätigten, dass die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses für die Bitte um Informationsübermittlung eingehalten worden sind. Sie entschieden sich für eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen für die Bitte um Informationsübermittlung und genehmigten ihre Veröffentlichung, die im Mai 2023 erwartet wird.

Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards: Der ISSB ratifizierte den Entwurf der Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und der Aktualisierungen der Taxonomie der SASB-Standards und beschloss eine Stellungnahmefrist von 90 Tagen. Der ISSB bestätigte, dass er davon überzeugt ist, dass alle vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses für die Veröffentlichung des Entwurfs, die im Mai 2023 erwartet wird, abgeschlossen sind.

Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

24.04.2023

Der IASB wird vom 25. bis 27. April 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB wird die Risikominderungsabsicht und die Konstruktion der Benchmark-Derivate sowie weitere Überlegungen zur gegenwärtigen offenen Nettorisikoposition diskutieren.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der IASB wird vorläufige Entscheidungen in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich der von einem Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente, zusätzliche Angaben zu Klassifizierungs- und Darstellungsfragen und die vorgeschlagenen Vorschriften für den Übergang treffen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird über langfristige Leistungsanreize und Ausbuchung diskutieren. Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard den Vorschlag beibehält, dass ein Unternehmen den Betrag eines langfristigen Leistungsanreizes schätzen und den Teil dieses geschätzten Betrags, der sich auf die Berichtsperiode bezieht, auf einer angemessenen und vertretbaren Grundlage bestimmen muss. Der Stab gibt auch mehrere Empfehlungen bezüglich der Ausbuchung regulatorischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ab.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird die Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee 'Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte (IFRS 16)' und das IFRIC Update vom März 2023 erörtern.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab empfiehlt, dass ein Anleger aktive oder passive latente Steuern auf die Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und der steuerlichen Basis seines Anteils an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens ansetzt. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der IASB das Projekt in sein Standardsetzungsprogramm verschiebt, auf die Veröffentlichung eines Entwurfs als nächsten Schritt im Konsultationsprozess hinarbeitet, weiterhin auf die Expertise seiner Beratungsgremien zurückgreift, anstatt eine eigene Beratungsgruppe einzurichten, und die Zielsetzung des Projekts aktualisiert.

Internationale Steuerreform — Säule-Zwei-Modellregeln: Der Stab empfiehlt die Durchführung eines eng umrissenen Standardsetzungsprojekts zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU für die anstehende Änderung von IAS 12 im Hinblick auf die internationale Steuerreform.

Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB wird eine Änderung der Schuldendefinition und der Vorschriften und Leitlinien zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung von gegenwärtigen Verpflichtungen diskutieren und dabei Konzepte anwenden, die dem Rahmenkonzept im Jahr 2018 hinzugefügt wurden.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB wird die Projektausrichtung und die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwendende Bewertungsmethode diskutieren.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB wird gefragt werden, ob er der Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zustimmt und ob er mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung einverstanden ist.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird seine erneuten Erörterungen der Rückmeldungen zu Aspekten der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und Formulierungen im Standardentwurf fortsetzen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

DRSC-Stellungnahme zum BMF-Diskussionsentwurf des Umsetzungsgesetzes der Mindestbesteuerungsrichtlinie

21.04.2023

Das DRSC hat gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu dessen Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union Stellung genommen.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich die Anmerkungen in der Stellungnahme auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht:

  • Auswirkungen auf die Bilanzierung nach HGB;
  • Datengrundlage als Startpunkt für die Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts; und
  • Anpassungen der erfassten Steuern.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Weitere Diskussion über Konnektivität bei der IFASS-Sitzung

20.04.2023

Die Diskussionen bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in Norwalk stattfindet, drehten sich heute erneut um das Thema Konnektivität.

Die zweite Diskussion zu diesem Thema wurde durch Präsentationen von Mitgliedern des National Standard-Setters Sustainability Forums des UKEB eröffnet, das eingerichtet wurde, um ein Verständnis für die Fragen der Konnektivität zwischen den IFRS-Rechnungslegungsstandards und den IFRS-Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen zu entwickeln und mögliche Lösungen zu erwägen, die den Bedürfnissen der Interessengruppen nach Konnektivität zwischen den in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen dargestellten Informationen und den Finanzberichten entsprechen würden.

Die erste Präsentation, die von einem Vertreter des AASB gehalten wurde, gab einen Überblick über die Konnektivität zwischen dem Rahmenkonzept der IFRS-Stiftung und den allgemeinen Merkmalen des [Entwurfs] IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen des ISSB. Es zeigte sich, dass die Angabeziele und das Konzept der Wesentlichkeit in beiden Dokumenten sehr ähnlich sind, der Grad der Übereinstimmung in den Bereichen der qualitativen Merkmale und der Darstellungs- und Angabevorschriften jedoch variiert. Auch wenn die Konzepte der Berichtseinheit und des Berichtszeitraums übereinstimmen, gibt es deutliche Unterschiede bei den Zeithorizonten und der Annahme der Unternehmensfortführung.

Eine Vertreterin des UKEB präsentierte dann die Verbindung zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsangaben im Kontext von Ansatz, Bewertung und Wertminderung von Vermögenswerten. Beim Vergleich der Rechnungslegungsstandards mit den entsprechenden Nachhaltigkeitsangaben in den [Entwürfen] IFRS S1 und S2 ergeben sich die folgenden zentralen Konnektivitätsthemen: Ermessen und Schätzungen, Überprüfung von Wertminderungen, wirtschaftliche Nutzungsdauer von Vermögenswerten, Segmentberichterstattung und disaggregierte Angaben, nicht-ökonomischer Nutzen und neu aufkommende Themen.

Eine letzte Präsentation eines Vertreters des AcSB befasste sich mit Rückstellungen, einem Bereich, in dem sowohl die Finanzberichterstattung als auch die Angaben zur Nachhaltigkeit die erwarteten zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen. Es wurden zwei wichtige Fragen zur Konnektivität identifiziert: Die Bestimmung, wann die nach IFRS S1/S2 offengelegten Informationen eine Angabe/ den Ansatz im Abschluss auslösen, und die unterschiedlichen Ansätze bei der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen (wobei die Ausnahmeregelung von IFRS S1 nur auf Chancen angewendet wird und die Ausnahmeregelung von IAS 37 sowohl auf Eventualforderungen als auch auf Rückstellungen und Eventualschulden).

Die anschließende Diskussion war lebhaft, und es wurden sehr unterschiedliche Meinungen geäußert. Dazu gehörten:

  • Auf die Frage, ob es legitime Gründe für Diskrepanzen zwischen den Abschlüssen und den Angaben zur Nachhaltigkeit geben könnte, meinte ein Drittel der Teilnehmer im Saal "ja", ein Drittel "nein" und ein Drittel war sich nicht sicher.
  • Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass, selbst wenn es gerechtfertigte Diskrepanzen gibt, die Gründe nicht leicht zu erkennen sind.
  • Die Teilnehmer waren sich auch einig, dass (scheinbare) Diskrepanzen gekennzeichnet und erklärt werden sollten.
  • Der Grund für (gefühlte) Diskrepanzen könnte auch eine Erwartungslücke sein.
  • Die Adressaten müssen darüber aufgeklärt werden, was Abschlüsse und Berichte leisten sollen. Von einem Unternehmensbericht kann nicht erwartet werden, dass er "eine Encyclopedia Britannica" ist.
  • Sollte sich die Konnektivität nur auf die ISSB- und IASB-Standards konzentrieren oder sollten auch andere Rechnungslegungsgrundsätze berücksichtigt werden?
  • Je mehr Dimensionen berücksichtigt werden (lokale Rechnungslegungsvorschriften, Standards jenseits der Nachhaltigkeit), desto unüberschaubarer wird die Konnektivität.
  • Wer soll Maßnahmen ergreifen, wenn Diskrepanzen festgestellt werden? Sollten überhaupt Maßnahmen ergriffen werden?
  • Konnektivität ist ein zweiseitiger Prozess. Die Brücke, die die Informationen verbindet, muss auf beiden Seiten des Flusses verankert sein.
  • Man sollte nicht auf die Diskrepanzen, sondern auf die Anknüpfungspunkte schauen.
  • Man muss realistisch sein, was die Konnektivität angeht - es ist nicht möglich, sich ständig anzupassen und zu verändern, und Konnektivität kann nicht alle Rahmenkonzepte abdecken.
  • Wenn die Ziele der Berichterstattung unterschiedlich sind, ergibt Konnektivität keinen Sinn. Ebenso gibt es unterschiedliche Ansatz- und Bewertungskriterien.
  • Man sollte nicht versuchen, Informationen zu verbinden, die (noch) nicht bereit sind, verbunden zu werden. Der Reifegrad der Finanzberichterstattung und der Angaben zur Nachhaltigkeit ist sehr unterschiedlich.
  • Die Finanzberichterstattung ist ein gut etabliertes, ausgewogenes System. Die Forderung nach schnellen Änderungen würde bedeuten, die Büchse der Pandora zu öffnen.
  • Konnektivität ist ein Modewort, das viel benutzt, aber wenig verstanden wird. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Terminologie der Berichterstattung im Allgemeinen von verschiedenen Gruppen unterschiedlich verstanden wird.

Schließlich stimmten die Teilnehmer zwar darin überein, dass die vom Forum durchgeführte Untersuchung interessant sei, zum Nachdenken anrege und sicherlich Diskussionen auslöse, doch wurde die Frage aufgeworfen, wer der Adressat dieser Untersuchung sei: Ersteller, die in ihrer Berichterstattung konsistenter sein sollten, Adressaten, die ein ganzheitliches Bild wünschen, oder Standardsetzer, die ihre Standards überprüfen sollten.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im März

20.04.2023

Zu den Sitzungen des gemeinsamen Fachausschusses, des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC im März 2023 steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während seiner 32. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • EFRAG-Projekt zur Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Immaterielle Werte - aktueller Stand und Arbeitsauftrag

Während des öffentlichen Teils seiner 15. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Sektorspezifische ESRS – Klassifizierung und allgemeiner Ansatz
  • Sektorspezifische ESRS
    • Bergbau
    • Öl und Gas
    • Landwirtschaft
  • ESRS für börsennotierte KMU
  • Agendakonsultation des ISSB

Während des öffentlichen Teils seiner 15. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschrift von der IASB-Ergänzungssitzung

19.04.2023

Der IASB hat am 11. April 2023 eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz abhalten. Wir haben die Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde erörtert:

IAS 12 — OECD-Säule-2-Modellregeln: Im Januar 2023 veröffentlichte der IASB den Entwurf Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln, in dem Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorgeschlagen wurden. Die Stellungnahmefrist endete am 10. März 2023. Der Zweck dieser Sitzung war es, die Rückmeldungen zum Entwurf zu erwägen und zu entscheiden, wie mit den Vorschlägen weiter verfahren werden soll. Der Board entschied, eine überarbeitete Version der Vorschläge zu finalisieren. Die Änderungen werden sofort in Kraft treten und müssen rückwirkend angewendet werden. Allerdings sind die Änderungen nicht auf Zwischenabschlüsse innerhalb des Jahres 2023 anzuwenden. Der Stab geht davon aus, dass die Änderungen im Mai 2023 veröffentlicht werden können.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen durch den Board finden Sie hier.

Standardsetzer diskutieren Konnektivität

19.04.2023

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig seine Frühjahrssitzung in Norwalk ab. Die Sitzung begann mit einer ersten Diskussion über die Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die stellvertretende Vorsitzende des IASB, Linda Mezon-Hutter, und die stellvertretende Vorsitzende des ISSB, Sue Lloyd, eröffneten die Diskussion mit der Feststellung, dass es zwar viele Forderungen nach Konnektivität zwischen der Arbeit und den Produkten des IASB und des ISSB gibt, dass aber keineswegs klar ist, was die verschiedenen Parteien meinen, wenn sie von 'Konnektivität' sprechen - dies hängt immer vom Kontext und davon ab, wer spricht. Sie skizzierten das Verständnis, zu dem der IASB und der ISSB bisher gelangt sind:

  • Konnektivität in Prozessen. Die Vorsitzenden des IASB und des ISSB tragen die strategische Verantwortung für die Konnektivität, während die stellvertretenden Vorsitzenden die operative Verantwortung für die Konnektivität tragen. Beide Boards verfügen über ein gemeinsames Stabteam für die digitale Berichterstattung und teilen sich gegebenenfalls fachliche Stabmitarbeiter. Das Team für integrierte Berichterstattung berichtet an beide Boards.
  • Konnektivität in Produkten. Bei der Entwicklung seiner ersten Standards baute der ISSB auf Konzepten und Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards auf, z.B. auf der Definition der Wesentlichkeit, dem Konzept der 'angemessenen und vertretbaren Informationen ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen', der direkten Übernahme von Vorschriften aus IAS 1 und IAS 8. Der IASB plant, die Arbeit des ISSB in seinem neuen Projekt über klimabezogene Risiken im Abschluss zu nutzen.
  • Daraus resultierende Berichte. Unternehmen, die sowohl nach den Standards des IASB als auch nach denen des ISSB berichten, würden von einem gemeinsamen Kontext und einer gemeinsamen Terminologie profitieren. Die Adressaten würden von Allzweck-Finanzberichten profitieren, die ihnen ein ganzheitliches, umfassendes und kohärentes Bild eines Unternehmens vermitteln.

Die Vortragenden wiesen auch auf den gemeinsamen Artikel der Vorsitzenden des IASB und des ISSB vom März 2023 Connectivity ― what is it and what does it deliver? hin.

Die Stimmen aus dem Publikum zeigten, dass es in der Tat andere Auffassungen von Konnektivität gibt und auch andere Vorstellungen davon, was getan werden kann, um sie zu erreichen. Dazu gehörten folgende Anmerkungen:

  • Die Finanzberichterstattung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zwei Informationssäulen. Konnektivität erfordert, dass ihre Grenzen sorgfältig geprüft werden, um gefährliche Lücken oder unnötige Überschneidungen zu vermeiden.
  • Konnektivität erfordert, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein ähnlich robustes Rahmenkonzept unterstützt wird wie die Finanzberichterstattung. Derzeit besteht das Rahmenkonzept für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus unterstützenden Leitlinien in IFRS S1, die teilweise auf den Rahmenkonzepten des IASB und des SASB beruhen.
  • Eine schnelle Erreichung von Konnektivität könnte schwierig sein, da sich die beiden Boards in sehr unterschiedlichen Reifestadien der Standardsetzung befinden (der IASB ist zusammen mit seinem Vorgänger IASC seit 50 Jahren in der Standardsetzung tätig).
  • Auch das Ausgehen von der gewünschten Konnektivität der Ergebnisse könnte ein möglicher Ansatz sein.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen integrierter Berichterstattung und Konnektivität. Konnektivität erfordert Verknüpfungen zwischen den bereitgestellten Informationen und Angaben, wenn sich die Annahmen oder die Ansatzschwellen unterscheiden.
  • Die Terminologie ist schwierig. Selbst das Verständnis von "Finanzberichterstattung" verändert sich von "geldbezogen" zu "auf die Finanzmärkte ausgerichtet".
  • Damit die Adressaten in vollem Umfang von der Konnektivität profitieren können, müssen die berichtenden Unternehmen selbst erklären, was sie unter Konnektivität verstehen und wie ihre Informationen miteinander verknüpft sind.
  • In Anbetracht der Tatsache, dass die Unternehmen noch nicht nach den ISSB-Standards berichten und dass die Erwartungen zwischen der Welt der Nachhaltigkeits- und der Finanzberichterstattung sehr unterschiedlich sind, ist es vielleicht ratsam, die Entwicklung der Praxis abzuwarten, bevor man versucht zu definieren, was Konnektivität ist. Der Ausgangspunkt ist vielleicht nicht Perfektion, aber ständige Verbesserungen und Anregungen werden helfen.
  • Konnektivität hat viele verschiedene Dimensionen - während sich die Diskussion derzeit hauptsächlich auf das E der ESG-Berichterstattung konzentriert, werden auch das S und das G hinzukommen, wodurch die Konnektivität noch komplexer wird.

Die stellvertretende Vorsitzende des IASB stellte zusammenfassend fest, dass die Arbeit an der Konnektivität noch ganz am Anfang steht. Je mehr Eingaben, Rückmeldungen, Ideen und Bedenken die Boards erhalten, desto größer wird ihr Fundus sein, auf den sie bei ihrer gemeinsamen Arbeit zurückgreifen können. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Rückmeldungen zur ISSB-Konsultation wertvolle Informationen liefern werden, ebenso wie die Arbeit im Rahmen der (zukünftigen) IASB-Projekte zu klimabezogenen Risiken in Abschlüssen, zu immateriellen Vermögenswerten und zu Rückstellungen, die ihrerseits ebenfalls von den im Zusammenhang mit der Konnektivität entwickelten Erkenntnissen profitieren werden.

Eine Podiumsdiskussion über die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Präsentationen über Initiativen von Rechtskreisen sind für den weiteren Verlauf der IFASS-Sitzung geplant.

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