Weitere Diskussion über Konnektivität bei der IFASS-Sitzung

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20.04.2023

Die Diskussionen bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in Norwalk stattfindet, drehten sich heute erneut um das Thema Konnektivität.

Die zweite Diskussion zu diesem Thema wurde durch Präsentationen von Mitgliedern des National Standard-Setters Sustainability Forums des UKEB eröffnet, das eingerichtet wurde, um ein Verständnis für die Fragen der Konnektivität zwischen den IFRS-Rechnungslegungsstandards und den IFRS-Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen zu entwickeln und mögliche Lösungen zu erwägen, die den Bedürfnissen der Interessengruppen nach Konnektivität zwischen den in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen dargestellten Informationen und den Finanzberichten entsprechen würden.

Die erste Präsentation, die von einem Vertreter des AASB gehalten wurde, gab einen Überblick über die Konnektivität zwischen dem Rahmenkonzept der IFRS-Stiftung und den allgemeinen Merkmalen des [Entwurfs] IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen des ISSB. Es zeigte sich, dass die Angabeziele und das Konzept der Wesentlichkeit in beiden Dokumenten sehr ähnlich sind, der Grad der Übereinstimmung in den Bereichen der qualitativen Merkmale und der Darstellungs- und Angabevorschriften jedoch variiert. Auch wenn die Konzepte der Berichtseinheit und des Berichtszeitraums übereinstimmen, gibt es deutliche Unterschiede bei den Zeithorizonten und der Annahme der Unternehmensfortführung.

Eine Vertreterin des UKEB präsentierte dann die Verbindung zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsangaben im Kontext von Ansatz, Bewertung und Wertminderung von Vermögenswerten. Beim Vergleich der Rechnungslegungsstandards mit den entsprechenden Nachhaltigkeitsangaben in den [Entwürfen] IFRS S1 und S2 ergeben sich die folgenden zentralen Konnektivitätsthemen: Ermessen und Schätzungen, Überprüfung von Wertminderungen, wirtschaftliche Nutzungsdauer von Vermögenswerten, Segmentberichterstattung und disaggregierte Angaben, nicht-ökonomischer Nutzen und neu aufkommende Themen.

Eine letzte Präsentation eines Vertreters des AcSB befasste sich mit Rückstellungen, einem Bereich, in dem sowohl die Finanzberichterstattung als auch die Angaben zur Nachhaltigkeit die erwarteten zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen. Es wurden zwei wichtige Fragen zur Konnektivität identifiziert: Die Bestimmung, wann die nach IFRS S1/S2 offengelegten Informationen eine Angabe/ den Ansatz im Abschluss auslösen, und die unterschiedlichen Ansätze bei der Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen (wobei die Ausnahmeregelung von IFRS S1 nur auf Chancen angewendet wird und die Ausnahmeregelung von IAS 37 sowohl auf Eventualforderungen als auch auf Rückstellungen und Eventualschulden).

Die anschließende Diskussion war lebhaft, und es wurden sehr unterschiedliche Meinungen geäußert. Dazu gehörten:

  • Auf die Frage, ob es legitime Gründe für Diskrepanzen zwischen den Abschlüssen und den Angaben zur Nachhaltigkeit geben könnte, meinte ein Drittel der Teilnehmer im Saal "ja", ein Drittel "nein" und ein Drittel war sich nicht sicher.
  • Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass, selbst wenn es gerechtfertigte Diskrepanzen gibt, die Gründe nicht leicht zu erkennen sind.
  • Die Teilnehmer waren sich auch einig, dass (scheinbare) Diskrepanzen gekennzeichnet und erklärt werden sollten.
  • Der Grund für (gefühlte) Diskrepanzen könnte auch eine Erwartungslücke sein.
  • Die Adressaten müssen darüber aufgeklärt werden, was Abschlüsse und Berichte leisten sollen. Von einem Unternehmensbericht kann nicht erwartet werden, dass er "eine Encyclopedia Britannica" ist.
  • Sollte sich die Konnektivität nur auf die ISSB- und IASB-Standards konzentrieren oder sollten auch andere Rechnungslegungsgrundsätze berücksichtigt werden?
  • Je mehr Dimensionen berücksichtigt werden (lokale Rechnungslegungsvorschriften, Standards jenseits der Nachhaltigkeit), desto unüberschaubarer wird die Konnektivität.
  • Wer soll Maßnahmen ergreifen, wenn Diskrepanzen festgestellt werden? Sollten überhaupt Maßnahmen ergriffen werden?
  • Konnektivität ist ein zweiseitiger Prozess. Die Brücke, die die Informationen verbindet, muss auf beiden Seiten des Flusses verankert sein.
  • Man sollte nicht auf die Diskrepanzen, sondern auf die Anknüpfungspunkte schauen.
  • Man muss realistisch sein, was die Konnektivität angeht - es ist nicht möglich, sich ständig anzupassen und zu verändern, und Konnektivität kann nicht alle Rahmenkonzepte abdecken.
  • Wenn die Ziele der Berichterstattung unterschiedlich sind, ergibt Konnektivität keinen Sinn. Ebenso gibt es unterschiedliche Ansatz- und Bewertungskriterien.
  • Man sollte nicht versuchen, Informationen zu verbinden, die (noch) nicht bereit sind, verbunden zu werden. Der Reifegrad der Finanzberichterstattung und der Angaben zur Nachhaltigkeit ist sehr unterschiedlich.
  • Die Finanzberichterstattung ist ein gut etabliertes, ausgewogenes System. Die Forderung nach schnellen Änderungen würde bedeuten, die Büchse der Pandora zu öffnen.
  • Konnektivität ist ein Modewort, das viel benutzt, aber wenig verstanden wird. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Terminologie der Berichterstattung im Allgemeinen von verschiedenen Gruppen unterschiedlich verstanden wird.

Schließlich stimmten die Teilnehmer zwar darin überein, dass die vom Forum durchgeführte Untersuchung interessant sei, zum Nachdenken anrege und sicherlich Diskussionen auslöse, doch wurde die Frage aufgeworfen, wer der Adressat dieser Untersuchung sei: Ersteller, die in ihrer Berichterstattung konsistenter sein sollten, Adressaten, die ein ganzheitliches Bild wünschen, oder Standardsetzer, die ihre Standards überprüfen sollten.

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