September

IASB veröffentlicht Änderungen am IFRS für KMU im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

29.09.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen am IFRS für KMU)' veröffentlicht, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' zu erreichen, die im Mai 2023 herausgegeben wurden.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB nahm ein Standardpflegeprojekt auf und veröffentlichte endgültige Änderungen an IAS 12, um die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Regeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu adressieren.

Im Weiteren kam der IASB zu dem Schluss, dass die Säule-2-Modellregeln (und die Änderungen an IAS 12) auch für Unternehmen relevant sind, die den IFRS für KMU anwenden, und fügte seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzu.

 

Änderungen

Die Änderungen in Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen am IFRS für KMU) sind:

  • Einführung einer temporäre Ausnahme von den Vorschriften im IFRS für KMU, wonach ein KMU keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet; ein KMU würde angeben, dass es die Ausnahme angewendet hat;
  • Klarstellung, dass 'andere Ereignisse' im Angabeziel in Abschnitt 29 des Standards verabschiedete oder angekündigte Steuersätze und Steuergesetze wie die Rechtsvorschriften der zweiten Säule umfassen;
  • Vorschrift, dass ein KMU seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss, wenn die Rechtsvorschriften in Bezug auf die zweite Säule in Kraft getreten sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Ein KMU wendet die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen rückwirkend an (und gibt sofort an, dass es dies getan hat) und die Vorschrift, seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert auszuweisen, ab jährlichen Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 21

29.09.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)' herausgegeben.

Die Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 7. Dezember 2023 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

DRSC nimmt Stellung zur Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9

28.09.2023

Das DRSC hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht.

Das DRSC hält in seiner Antort auf die Bitte um Informationsübermittlung drei Kernpunkte fest:

  • Die Wertminderungsvorschriften seien prinzipiengetreu und führten zu nützlichen Informationen;
  • wenngleich die Kosten der Einführung des neuen Wertminderungsmodells teilweise hoch gewesen seien, würden die laufenden Kosten als moderat eingeschätzt; und
  • insgesamt sei das neue Wertminderungsmodell in der Bilanzierungspraxis gut anwendbar, etwaige Anwendungsfragen und Herausforderungen seien nach Einführung und nunmehr fast 5-jähriger Anwendung weitgehend geklärt.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

IDW antwortet auf die Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit dem zweiten Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

28.09.2023

Das Instititut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht.

Das IDW hält in seiner Antort auf die Bitte um Informationsübermittlung fest,  dass die Umstellung auf ein solch zukunftsorientierteres Modell wie das der erwarteten Kreditverluste mit erheblichem Aufwand verbunden war. Unabhängig davon funktioniere es aus Sicht des IDW in der Praxis. In einzelnen Bereichen des Standards seien allerdings Klarstellungen bzw. zusätzliche Anwendungsleitlinien wünschenswert. Dies betreffe im Besonderen die Wechselwirkungen zwischen den Regelungen zur Modifikation, Wertminderung, Ausbuchung und sog. write-offs von finanziellen Vermögenswerten.

Zur englischsprachigen Stellungnahem auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

EFRAG-Stellungnahme zum zweiten Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

28.09.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

In der Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung stellt EFRAG fest, dass die Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 im Allgemeinen wie beabsichtigt funktionieren.

Dennoch identifiziert EFRAG einige Anwendungsfragen und Abweichungen in der Praxis mit unterschiedlichen Prioritätsstufen, die vom IASB im Rahmen dieses Projekts weiter geprüft werden sollten. Dazu gehören:

  • die zur Bewertung der erwarteten Kreditverluste verwendeten Barunterdeckungen,
  • das Zusammenwirken von Vorschriften zur Modifizierung, zur Wertminderung und zur Ausbuchung und
  • mehr Leitlinien in Form von erläuternden Beispielen und/oder Lehrmaterialien.

Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2023 in englischer Sprache

28.09.2023

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

Der Musterabschluss dient der Veranschaulichung der Darstellungs- und Angabevorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards, ohne dass tatsächliche Zahlen verwendet werden. Er enthält auch zusätzliche Angaben, die als beste ausgeübte Praxis angesehen werden, insbesondere dann, wenn solche Angaben in erläuternden Beispielen innerhalb eines bestimmten Standards enthalten sind.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

XRB stellt bei der IFASS-Sitzung Forschungsergebnisse zu immateriellen Vermögenswerten vor

27.09.2023

Bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS), die derzeit in London stattfindet, gab eine Vertreterin des neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) Einblicke in Forschungsarbeiten zur Angabe von angesetzten und nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten.

Die Arbeiten, die als Reaktion auf eine Aufforderung des XRB zur Einreichung von Forschungsvorhaben zu immateriellen Vermögenswerten durchgeführt wurden, untersuchen die Berichterstattung über und die Angaben zu immateriellen Vermögenswerten durch börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen in Neuseeland als einem mittelgroßen Markt.

Ausgangspunkt der Untersuchung war die Tatsache, dass die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte seit langem umstritten ist und dass immaterielle Vermögenswerte in der Finanzberichterstattung zweifelsohne nicht korrekt abgebildet werden (die "Informationslücke"). Der Forschungsansatz bestand dann darin, (1) aktivierte immaterielle Vermögenswerte, (2) Aufwendungen für immaterielle Vermögenswerte und (3) Angaben zu nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten zu untersuchen:

  • Die Untersuchung ergab, dass fast 90 % der an der neuseeländischen Börse notierten Unternehmen immaterielle Vermögenswerte ausweisen, wobei Softwarekosten der am häufigsten aktivierte immaterielle Vermögenswert sind, gefolgt von Geschäfts- oder Firmenwerten. Generell wurde festgestellt, dass es bei den ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerten eine große terminologische Bandbreite gibt.
  • Bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten ergab die Untersuchung, dass Spenden die am häufigsten angegebenen Aufwendungen sind, gefolgt von Werbung, Forschung und Entwicklung sowie IT-Ausgaben.
  • Bei der Untersuchung von nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten fanden die Forscher in einer Zufallsstichprobe von 20 Unternehmen kein Beispiel für die von EFRAG 2021 und dem AASB 2022 empfohlenen Angaben. Die Forscher analysierten dann die Angaben zu bestimmten Aktivitäten im Bereich des geistigen Kapitals, um ein Verständnis für bestimmte nicht erfasste immaterielle Vermögenswerte zu gewinnen. Die Ergebnisse zeigten, dass qualitative Angaben stärker verbreitet sind als quantitative.

Generell zeigte die Untersuchung, dass aktivierte immaterielle Vermögenswerte von den Marktteilnehmern als "nützlich" angesehen werden und dass Unternehmen mit umfangreicheren Angaben zu nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten einen stärkeren Zusammenhang zwischen aktivierten immateriellen Vermögenswerten und dem Marktwert aufweisen.

Hinsichtlich der Angaben zu immateriellen Vermögenswerten durch gemeinnützige Einrichtungen, die mit Hilfe einer Stichprobe von Stadtverwaltungen und großen Wohlfahrtsverbänden analysiert wurden, ergab die Untersuchung, dass die Häufigkeit der aktivierten immateriellen Vermögenswerte ähnlich ist wie im gewinnorientierten Sektor. Es gibt jedoch Unterschiede bei den aktivierten immateriellen Vermögenswerten, und sie sind von geringerer relativer wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Untersuchung schließt mit einigen Beobachtungen und Vorschlägen vor dem Hintergrund der Ergebnisse:

  • Im Hinblick auf die große Bandbreite der Terminologie bei der Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte könnte eine Lösung in der Verwendung einer digitalen Berichterstattung wie der Core & More-Berichterstattung liegen.
  • Ein Angabeansatz für Aufwendungen würde erfordern, dass bestimmte Kategorien vorgeschrieben werden, um die Angaben zu gewährleisten.
  • Die Aktivierung von derzeit als Aufwand gebuchten immateriellen Vermögenswerten würde die Informationslücke zwar verringern, aber nicht ausgleichen.
  • Die Angleichung der Kriterien für den beizulegenden Zeitwert immaterieller Vermögenswerte an IFRS 13 könnte eine relativ kostengünstige Lösung zur Verringerung der Informationslücke darstellen.
  • Die Angabe von nicht angesetzten immateriellen Vermögenswerten würde auch zu einem besseren Verständnis der aktivierten immateriellen Vermögenswerte führen.

Als Lösung für die derzeit unbefriedigende Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte wurden zwei Maßnahmen für immaterielle Vermögenswerte mit Teilmärkten vorgeschlagen: Die Zulassung des Neubewertungsmodells als Bilanzierungswahlrecht und die Zulassung der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13 zusammen mit angemessenen Angaben zu Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Der IASB könnte zu diesem Zweck IAS 38 ändern, um alternative Kriterien für einen "aktiven Markt" zu schaffen, wie z. B. "frei übertragbar" und "üblicherweise gehandelt". Der IASB könnte Indikatoren entwickeln, die den Unternehmen bei der Feststellung helfen, ob das Neubewertungsmodell als Wahlrecht zur Verfügung steht. Ein längerfristiges Projekt könnte darin bestehen, die Bewertung von "einzigartigen" immateriellen Vermögenswerten im Sinne von IAS 38 zu prüfen.

Die Forschungsarbeit, die von Professor Tom Scott und Zeting Zang von der Auckland University of Technology in Zusammenarbeit mit Dr. Laura Mehnaz (Massey University) geleitet wurde, ist auf SSRN verfügbar.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (September 2023)

27.09.2023

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im September 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 14 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • das Projekt zu klimabezogenen Risiken im Abschluss, das neu kalibriert wurde, um auch "sonstige Unsicherheiten" zu berücksichtigen;
  • den Abschluss der fachlichen Diskussionen im Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- und Firmenwerten;
  • das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Projekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode;
  • Entscheidungen, die im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU getroffen wurden;
  • die Ausrichtung des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle; und
  • Entscheidungen bezüglich des Projekts zu Rohstoffindustrien.

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Eine Analyse der Änderungen im Arbeitsprogramm, die sich aus den Diskussionen des IASB ergeben haben, finden Sie hier.

Zusammenfassender Bericht zum EFRAG-Symposium zum Thema Konnektivität

27.09.2023

Am 26. Mai 2023 veranstaltete die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf dem Jahreskongress der European Accounting Association (EAA) ein Symposium zum Thema Konnektivität.

Bei der Veranstaltung gab es eine Podiumsdiskussion mit der stellvertretenden Vorsitzenden des IASB, Linda Mezon-Hutter, zum Thema Konnektivität, bei der die Teilnehmer folgende Punkte diskutierten

  • Aspekte der Konnektivität (Was bedeutet sie? Was sind die Bedürfnisse der Adressaten? Welche Rolle spielen die EFRAG und die IFRS-Stiftung?)
  • Mechanismen für Konnektivität und die Rolle der Finanzberichterstattung gegenüber der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Wie funktioniert die Konnektivität in der Praxis? Welche Rolle spielen die Zeithorizonte? Wie kann die Technologie zur Navigation und Verarbeitung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen genutzt werden?)
  • Auswirkungen auf unterschiedliche Gruppen von Adressaten (Wie wirkt sich die Tatsache aus, dass es unterschiedliche Arten von Adressaten gibt, insbesondere bei einer doppelten Wesentlichkeitsregelung? Würde die Rolle der Konnektivität für verschiedene Adressatengruppen unterschiedlich sein?)
  • Visionen für die Konnektivität im Jahr 2030 und Erwartungen von Wissenschaftlern.

EFRAG hat nun einen Bericht mit einer Zusammenfassung der Diskussionen auf der Internetseite veröffentlicht.

Standardsetzer diskutieren klimabezogene Risiken im Abschluss

27.09.2023

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig seine Herbstsitzung in London ab. Der erste Sitzungsteil war der Forschung über klimabezogene Risiken im Abschluss und dem entsprechenden Projekt des IASB gewidmet.

Die Sitzung begann mit zwei Präsentationen aktueller Forschungsarbeiten zu klimabezogenen Risiken im Abschluss, die den Hintergrund illustrierten, vor dem der IASB sein Projekt verfolgt.

Ein Vertreter des Australian Accounting Standards Board (AASB) präsentierte eine in Kürze erscheinende Forschungsarbeit Climate-related risks disclosures in the notes to financial statements: Descriptive evidence from Australia, in der untersucht wird, ob Unternehmen die Auswirkungen klimabezogener Risiken auf ihre Abschlussposten und Entwicklungen berücksichtigt haben, indem Abschlüsse von 2018 und von 2022 verglichen werden. Zu den Ergebnissen gehörten eine Zunahme der Angaben, Angaben in einem breiteren Spektrum von Branchen, mehr berücksichtigte Posten im Abschluss, aber auch viele generische Angaben und viel Raum für Verbesserungen. Die Ergebnisse zeigten auch, dass größere Unternehmen eher detaillierte Angaben zu klimabezogenen Risiken in ihren Abschlüssen machen und dass einige Angaben zur Minderung von Prozessrisiken gemacht werden können. Darüber hinaus haben allgemeine Untersuchungen des AASB zu diesem Thema ergeben, dass Adressaten von Abschlüssen einen Mangel an Transparenz, an Konsistenz bei der Offenlegung der Themen, an Angaben zu Annahmen und Auswirkungen sowie an Quantifizierung beklagen.

Eine Vertreterin des UK Endorsement Board (UKEB) stellte aktuelle Forschungsergebnisse zu diesem Thema vor, darunter auch die beiden kürzlich veröffentlichten Forschungsberichte zum Thema Konnektivität. Die Untersuchungen ergaben, dass die Häufigkeit der Klimaberichterstattung in den Jahresberichten deutlich zugenommen hat, dass aber auch Bedenken hinsichtlich der mangelnden Konnektivität in den Jahresberichten bestehen. Schätzungen und das Ausüben von Ermessen wurden als kritischer Bereich für mangelnde Konnektivität identifiziert. Bei der Erörterung der Forschungsergebnisse waren die Beratungs- und Arbeitsgruppen des UKEB nicht der Ansicht, dass die Rechnungslegungsstandards mangelhaft seien, sondern stellten eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Anleger und der Fähigkeit und Bereitschaft der Ersteller fest, potenzielle Klimaauswirkungen in den Abschlüssen offenzulegen. Auch wenn die Adressaten akzeptierten, dass die Unternehmen die potenziellen Auswirkungen von Klimarisiken nicht in vollem Umfang bestimmen können, erwarten sie, dass in der nächsten Phase der Berichterstattung wesentliche Angaben zur Nachhaltigkeit mit den Inhalten von Abschlüssen verbunden werden.

Anschließend wurde den Sitzungsteilnehmern ein Überblick über das Projekt des IASB gegeben, das kürzlich in "Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss" umbenannt wurde. Die Präsentation konzentrierte sich insbesondere auf die Diskussionen und Entscheidungen des IASB vom September 2023 zu diesem Projekt, bei denen die Boardmitglieder zu dem Schluss kamen, dass die Vorschriften in den IFRS-Rechnungslegungsstandards im Allgemeinen ausreichend sind, dass es einige Herausforderungen bei der Anwendung gibt, dass der Wunsch nach raschem Handeln besteht und dass es sich um einen sich entwickelnden Bereich handelt, insbesondere im Hinblick auf die sonstigen Entwicklungen in der Berichterstattung des ISSB und anderer. Der Board beschloss, die Entwicklung eines Pakets praktischer Beispiele zu prüfen, mögliche gezielte Änderungen zur Verbesserung der Angaben zu Schätzungen im Abschluss zu untersuchen, einige Fragen an das IFRS Interpretations Committee zu verweisen und sich in anderen Fällen mit dem Committee zu beraten sowie die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin zu beobachten.

Im Anschluss an diese drei Präsentationen wurden die Teilnehmer eingeladen, die Forschungsergebnisse und die Frage zu erörtern, ob die Entscheidungen des IASB dazu beitragen würden, die Probleme zu lösen. Zu den Anmerkungen gehörten die folgenden:

  • Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass es den geplanten Maßnahmen des IASB an Ehrgeiz mangelt und forderten "mutige" Entscheidungen. Sie merkten an, dass der IASB nicht vor entschlosseneren Maßnahmen zurückschrecken sollte, nur weil diese schwierig sein würden. Andere räumten jedoch ein, dass der IASB mit der Untersuchung gezielter Verbesserungen bei Schätzungen und Ermessensentscheidungen tatsächlich das schwierigste Thema ausgewählt habe.
  • Während die Untersuchungen ergeben haben, dass einige Ersteller der Meinung sind, dass die Vorschriften, insbesondere in IAS 1, durchaus für eine sinvolle Berichterstattung ausreichend sind, schienen einige dies als Ausrede zu benutzen, um weiterhin nicht aussagekräftig über klimabezogene Risiken oder sonstige Unsicherheiten zu berichten.
  • Es wurde angemerkt, dass die Kommunikation wichtig sei, damit die Aussage, dass die Vorschriften für die Rechnungslegung nach IFRS ausreichend seien, nicht zu der Botschaft führe, dass keine Änderungen erforderlich seien. Es könnte auch hilfreich sein, zu klären, was mit Abschlüssen erreicht werden soll.
  • Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Verhaltensänderung erforderlich ist. Es wurde in Frage gestellt, ob dies ohne Standardsetzung oder andere entschiedenere Maßnahmen erreicht werden kann. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass der Artikel von Boardmitglied Nick Anderson vom November 2019 darüber, wie sich die bestehenden Vorschriften in den IFRS auf die Risiken des Klimawandels beziehen, brillant war und häufig geteilt wurde, aber zu keiner erkennbaren Verhaltensänderung geführt hat.
  • Die Teilnehmer unterstützten die Neukalibrierung des Projekts auf klimabezogene "und sonstige Unsicherheiten". Es wurde angemerkt, dass dies dem prinzipienbasierten Ansatz des IASB bei der Standardsetzung entspreche und auch die Praxis widerspiegele, in der klimabezogene Risiken nicht immer von anderen Unsicherheiten isoliert werden könnten. Es wurde jedoch auch gewarnt, dass der IASB die wichtigsten Themen nicht aus den Augen verlieren sollte, indem er zu viele Ungewissheiten betrachtet, und auch kurzfristige Risiken nicht aus den Augen verlieren sollte.
  • Der IASB wurde zwar allgemein darin unterstützt, Maßnahmen zu ergreifen, es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der IASB nicht in den Aufgabenbereich des ISSB eingreifen sollte, dass Überschneidungen vermieden werden sollten, aber auch, dass die Konnektivität immer im Auge behalten werden sollte und dass IASB und ISSB zusammenarbeiten sollten, um fehlende Verknüpfungen herzustellen. Es wurde festgestellt, dass die Sprache ein sehr wichtiges Mittel ist, um Nachhaltigkeitsfragen mit Finanzberichterstattungsvorschriften zu verknüpfen.
  • Auf die Frage, was die nationalen Standardsetzer zur erforderlichen Verhaltensänderung beitragen könnten, wurden u. a. folgende Vorschläge gemacht: Überwachung und Überprüfung von Entwicklungen, Veröffentlichung von Forschungs- und Prüfungsergebnissen, Kommunikation von Erwartungen, Hervorhebung von Verbesserungen und Bereitstellung von Best-Practice-Beispielen sowie, wenn möglich, Zusammenarbeit mit Erstellern in Rechnungslegungslabors.
  • Insgesamt schien man der Ansicht zu sein, dass das Projekt komplexer sein könnte, als der IASB glaubt, und dass ein entschlosseneres Vorgehen erforderlich sein könnte, aber die Teilnehmer ermutigten den IASB auch, auf den etablierten Konzepten aufzubauen, die bereits verwendet werden, und nicht "das Kind mit dem Bade auszuschütten".

 

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