Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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24.04.2023

Der IASB wird vom 25. bis 27. April 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB wird die Risikominderungsabsicht und die Konstruktion der Benchmark-Derivate sowie weitere Überlegungen zur gegenwärtigen offenen Nettorisikoposition diskutieren.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der IASB wird vorläufige Entscheidungen in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich der von einem Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente, zusätzliche Angaben zu Klassifizierungs- und Darstellungsfragen und die vorgeschlagenen Vorschriften für den Übergang treffen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird über langfristige Leistungsanreize und Ausbuchung diskutieren. Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard den Vorschlag beibehält, dass ein Unternehmen den Betrag eines langfristigen Leistungsanreizes schätzen und den Teil dieses geschätzten Betrags, der sich auf die Berichtsperiode bezieht, auf einer angemessenen und vertretbaren Grundlage bestimmen muss. Der Stab gibt auch mehrere Empfehlungen bezüglich der Ausbuchung regulatorischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ab.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird die Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee 'Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte (IFRS 16)' und das IFRIC Update vom März 2023 erörtern.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab empfiehlt, dass ein Anleger aktive oder passive latente Steuern auf die Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und der steuerlichen Basis seines Anteils an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens ansetzt. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der IASB das Projekt in sein Standardsetzungsprogramm verschiebt, auf die Veröffentlichung eines Entwurfs als nächsten Schritt im Konsultationsprozess hinarbeitet, weiterhin auf die Expertise seiner Beratungsgremien zurückgreift, anstatt eine eigene Beratungsgruppe einzurichten, und die Zielsetzung des Projekts aktualisiert.

Internationale Steuerreform — Säule-Zwei-Modellregeln: Der Stab empfiehlt die Durchführung eines eng umrissenen Standardsetzungsprojekts zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU für die anstehende Änderung von IAS 12 im Hinblick auf die internationale Steuerreform.

Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB wird eine Änderung der Schuldendefinition und der Vorschriften und Leitlinien zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung von gegenwärtigen Verpflichtungen diskutieren und dabei Konzepte anwenden, die dem Rahmenkonzept im Jahr 2018 hinzugefügt wurden.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB wird die Projektausrichtung und die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwendende Bewertungsmethode diskutieren.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB wird gefragt werden, ob er der Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zustimmt und ob er mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung einverstanden ist.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird seine erneuten Erörterungen der Rückmeldungen zu Aspekten der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und Formulierungen im Standardentwurf fortsetzen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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