April

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

11.04.2023

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom ersten Quartal 2023 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 17 Minuten) sprechen Bruce Mackenzie, IASB-Mitglied und Vorsitzender der IFRS Interpretations Committe, und die Mitglieder Sophie Massol und Brian O’Donovan über die Definition eines Leasingverhältnisses - Substitutionsrechte (IFRS 16) und Prämienforderungen an einen Vermittler (IFRS 17 und IFRS 9).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

11.04.2023

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird vom 19. bis 21. April 2023 tagen. Die Sitzung wird am Sitz des FASB in Norwalk, Connecticut stattfinden.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

Mittwoch, 19. April 2023 (9:00h-18:00h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Präsentation zu Konnektivität
    • Präsentation der stellvertretenden Vorsitzenden des IASB und des ISSB
  • Aktuelles vom IASB
    • Präsentation des IASB-Vorsitzenden
  • Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung
    • Präsentation des IASB
    • Einzelgruppensitzungen
    • Rückmeldungen von den Einzelgruppensitzungen
  • Aktuelles aus dem öffentlichen Sektor und von gemeinnützigen Organisationen
    • Präsentationen des australischen Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung für gemeinnützige Organisationen, des CIPFA und des IPSASB
  • Anwendung der malaysischen Rechnungslegungsstandards auf islamische Sozialfinanzierungstransaktionen
    • Präsentation des MASB
  • Primäre Abschlussbestandteile: Disaggregierung von Aufwendungen
    • Podiumsdiskussion mit Teilnehmern von EFRAG, dem FASB und dem IASB

Donnerstag, 20. April 2022 (8:30h-18:15h)

  • Australiens Fahrplan zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: "Climate-first"-Ansatz
    • Präsentation des AASB
  • Aktuelles vom ISSB
    • Präsentation der stellvertretenden Vorsitzenden des ISSB
  • Aktuelles zu den ESRS
    • Präsentation von EFRAG
  • GRI-Rahmenkonzept
    • Präsentation von GRI
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Podiumsdiskussion mit Teilnehmern aus des CSSB, der Europäischen Kommission, dem KSSB, der Sudanesischen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer, dem XRB und dem ISSB
  • Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Podiumsdiskussion mit Teilnehmern des AASB, des AcSB und des UKEB
    • Präsentation von EFRAG
    • Präsentation des FRC
  • Digitale Vermögenswerte
    • Präsentation des AASB
    • Präsentation des AcSB
    • Präsentation des FASB
  • Rechnungslegungsprioritäten und aktuelle Entwicklungen in den Rechtskreisen 1
    • AOSSG
    • PAFA
    • FRC

Freitag, 21. April 2022 (8:45h-12:00h)

  • Rechnungslegungsprioritäten und aktuelle Entwicklungen in den Rechtskreisen 2
    • FASB
    • Glass
  • Immaterielle Vermögenswerte
    • Präsentation des AASB
    • Präsentation von EFRAG
    • Präsentation von GLASS
    • Präsentation des UKEB
  • Abschließende Anmerkungen

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im April 2023

11.04.2023

Der ISSB wird am 19. April 2023 in seinen Räumen in Frankfurt tagen. Der Board wird Themen im Zusammenhang mit der ISSB-Konsultation zu den Agendaprioritäten und der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards erörtern.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2023 mit Beitrag zu den ersten beiden Standards des ISSB

11.04.2023

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2023, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/ISSB, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Jenny Bofinger-Schuster, ISSB-Mitglied, und trägt den Titel "ISSB – Schlussspurt für die ersten beiden Standards".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Tagesordnung und Papiere für die nächste Sitzung der Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

11.04.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 17. April 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 16. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
  • Interpretationsaktivitäten
  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • Aktueller Stand des IASB-Projekts zu primären Abschlussbestandteilen

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die morgige IASB-Ergänzungssitzung

10.04.2023

Der IASB wird am 11. April 2023 eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz abhalten. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Das folgende Thema soll erörtert werden:

  • IAS 12 — OECD-Säule-2-Modellregeln: Im Januar 2023 veröffentlichte der IASB den Entwurf Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln, in dem Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorgeschlagen wurden. Die Stellungnahmefrist endete am 10. März 2023. Der Zweck dieser Sitzung ist es, die Rückmeldungen zum Entwurf zu erwägen und zu entscheiden, wie mit den Vorschlägen weiter verfahren werden soll. Der Stab empfiehlt dem IASB, eine überarbeitete Version der Vorschläge zu finalisieren. Die Änderungen würden sofort in Kraft treten und müssten rückwirkend angewendet werden. Allerdings würden die Änderungen nicht auf Zwischenabschlüsse innerhalb des Jahres 2023 angewendet. Wenn der IASB die Empfehlungen unterstützt, erwartet der Stab, dass die Änderungen im Mai 2023 veröffentlicht werden können.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Mitschriften von der Ergänzungssitzung des ISSB

08.04.2023

Der ISSB hat am 4. April 2023 eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde erörtert:

Allgemeine nachhaltigkeitsbezogene Angaben: Der IASB entschied, eine optionale Erleichterung zu gewähren, die es Unternehmen, die die ISSB-Standards anwenden, ermöglichen würde, ihren Ansatz für nachhaltigkeitsbezogene Angaben schrittweise einzuführen, beginnend mit klimabezogenen Risiken und Chancen im ersten Jahr der Berichterstattung. Für Unternehmen, die die vorgeschlagene Erleichterung in Anspruch nehmen, würde die vollständige Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen (über das Klima hinaus) ab dem zweiten Jahr erfolgen. Der ISSB hat außerdem vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen, das diese Übergangserleichterung in Anspruch nimmt, verpflichtet wäre, diese Tatsache anzugeben, und dass die zuvor vereinbarte Übergangserleichterung in IFRS S1 in Bezug auf die Angabe von Vergleichsinformationen dahingehend erweitert werden könnte, dass das Unternehmen nicht verpflichtet wäre, im ersten Jahr, in dem es diese Informationen angibt, Vergleichsinformationen in Bezug auf seine anderen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen anzugeben.

Die vollständige Mitschrift von der Sitzungsteil finden Sie hier.

Zusätzliche IASB-Sitzung nächste Woche

06.04.2023

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass der International Accounting Standards Board (IASB) am 11. April eine Zusatzsitzung per Videokonferenz abhalten wird.

Während der vierstündigen Sitzung werden die IASB-Mitglieder die geplanten Erleichterungen in Bezug auf die internationale Steuerreform (Modellregeln der zweiten OECD-Säule) erörtern.

Die Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier, die zu erörternden Agendapapiere stehen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

Bericht von der Februarsitzung des IFRS-Beirats

05.04.2023

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) hat am 22. Februar 2023 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Ein zusammenfassender Bericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während der Sitzung erörterte die stellvertretende ISSB-Vorsitzende Sue Lloyd die wichtigsten Entwicklungen beim ISSB seit der letzten Sitzung des Beirats. Die Beiratsmitglieder diskutierten dann eingehend die folgenden Themen: (1) Übernahme der IFRS Sustainability Disclosure Standards, (2) Umsetzung von S1 und S2, (3) Schulung und Einbeziehung von Interessengruppen, (4) SASB-Standards, (5) Interoperabilität, (6) Wesentlichkeit, (7) Prüfung und Güteaussagen, (8) Terminologie und (9) Verweis auf externe Materialien.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen an IAS 1

05.04.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat endgültige Übernahmeempfehlungen im Hinblick auf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)', 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' und 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)' ausgesprochen.

Ziel des Gesamtpakets der Änderungen ist die Klarstellung der Prinzipien in IAS 1 für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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