ISSB-Entwurf zu klimabezogenen Angaben

  • ISSB-Dokument Image

31.03.2022

Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des International Sustainability Standards Board (ISSB) haben den Entwurf 'Klimabezogene Angaben' veröffentlicht, der auf dem gleichnamigen Prototypen der TRWG aufbaut. Der daraus hervorgehende Standard würde der erste thematische Standard des ISSB sein. Stellungnahmen werden bis zum 29. Juli 2022 erbeten.

 

Hintergrund

Im November 2021 gab die IFRS-Stiftung die Gründung ihres neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, der eine umfassende globale Grundlinie hochwertiger Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln soll, um dem Informationsbedarf der Anleger gerecht zu werden.

Um dem ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen, wurde im März 2021 eine Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten (Technical Readiness Working Group, TRWG) gegründet. Zeitgleich mit der Ankündigung der Gründung des ISSB veröffentlichte die TRWG einen Prototyp für klimabezogene Angaben.

In einer zusätzlichen Sitzung im März 2022 bestätigte der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC), dass er keine Einwände dagegen hat, dass der ISSB-Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende den Entwurf Klimabezogene Angaben, der auf dem Prototypen der TRWG aufbaut, veröffentlicht, bevor der ISSB beschlussfähig ist.

Gleichzeitig mit dem heute veröffentlichten vorgeschlagenen Standard zu klimabezogenen Angaben wurde der Entwurf eines Standards zu allgemeinen Vorschriften für nachhaltigkeitsbezogenen Angaben veröffentlicht.

 

Kernvorschläge

Die wichtigsten Vorschläge des Entwurfs ED/2022/S2 Klimabezogene Angaben spiegeln im Allgemeinen die Vorschläge des Prototyps wider und sind um die vier TCFD-Säulen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele herum aufgebaut. Einige Änderungen wurden vorgenommen, um die Spezifität und Klarheit zu verbessern, und es wurden einige zusätzliche Angabenvorschriften hinzugefügt. Eine nennenswerte Änderung betrifft die Internationalisierung von Kennzahlen, die sich auf bestimmte Rechtskreise bezogen. Die Vorschläge betreffen die folgenden Aspekte von klimabezogenen Angaben:

  • Zielsetzung: Die vorgeschlagene Zielsetzung des Standards besteht darin, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine Aussetzung gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen anzugeben, die die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung eines Unternehmens in die Lage setzen, die Auswirkungen wesentlicher klimabezogener Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert des Unternehmens zu beurteilen, zu verstehen, wie der Ressourceneinsatz des Unternehmens die Reaktion des Unternehmens auf wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen unterstützt, und die Fähigkeit des Unternehmens zur Anpassung an wesentliche klimabezogene Risiken und Chancen zu beurteilen.
  • Anwendungsbereich: Der Standard würde für klimabezogene Risiken gelten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, einschließlich physischer Risiken und Übergangsrisiken, sowie für klimabezogene Chancen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
  • Governance: Der vorgeschlagene Standard sieht vor, dass ein Unternehmen Informationen angibt, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren zu verstehen, die zur Überwachung und Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen eingesetzt werden. Dazu gehören Informationen über das/die Leitungsorgan(e), das/die für die Überwachung der klimabezogenen Risiken und Chancen zuständig ist/sind, sowie eine Beschreibung der Rolle der Unternehmensleitung in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen.
  • Strategie: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage versetzen, die Strategie zur Bewältigung klimabezogener Risiken und Chancen zu verstehen. Dazu gehören Informationen über:
    • die wesentlichen klimabezogenen Risiken und Chancen, von denen es nach vernünftigem Ermessen erwartet, dass sie sein Geschäftsmodell, seine Strategie und seine Cashflows, seinen Zugang zu Finanzmitteln und seine Kapitalkosten beeinflussen könnten,
    • die Auswirkungen dieser Risiken und Chancen auf sein Geschäftsmodell, seine Wertschöpfungskette, seine Strategie und Entscheidungsfindung, seine Vermögens- und Finanzlage und seine Cashflows, sowie
    • die Klimafestigkeit seiner Strategie gegenüber erheblichen physischen Risiken und erheblichen Übergangsrisiken.
  • Risikomanagement: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, zu verstehen, wie klimabezogene Risiken identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Dazu gehören Informationen über:
    • den Prozess oder die Prozesse, die verwendet werden, um klimabezogene Risiken und Chancen sowie klimabezogene Risiken für Risikomanagementzwecke zu identifizieren,
    •  den Prozess oder die Prozesse, die zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von klimabezogenen Chancen verwendet werden,
    • den Prozess oder die Prozesse, die zur Überwachung und Steuerung der klimabezogenen Risiken verwendet werden, und
    • das Ausmaß, in dem und wie der Prozess oder die Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabezogener Risiken in den allgemeinen Risikomanagementprozess des Unternehmens und den allgemeinen Managementprozess des Unternehmens integriert sind.
  • Messgrößen und Ziele: Ein Unternehmen würde Informationen angeben, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Erfolge des Unternehmens bei der Messung, Überwachung und Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen zu verstehen. Dies würde Informationen über branchenübergreifende Messgrößenkategorien, branchenbezogene Messgrößen und andere Messgrößen, die vom Board oder der Unternehmensleitung zur Messung des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele verwendet werden, sowie vom Unternehmen festgelegte Ziele zur Minderung von oder Anpassung an klimabezogene(n) Risiken oder zur Maximierung klimabezogener Chancen umfassen, damit die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung verstehen können, wie das Unternehmen seine Leistung und seinen Fortschritt bei der Erreichung der festgelegten Ziele misst.

Die Stellungnahmefrist zu diesen Vorschlägen endet am 29. Juli 2022.

Der ISSB hat auch eine Umfrage entwickelt, um Interessengruppen bei der Kommentierung der Vorschläge im Entwurf als Alternative oder zusätzlich zu einer Stellungnahme zu unterstützen.

 

Übergang und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Standard wäre prospektiv anzuwenden. In der ersten Periode, in der ein Unternehmen den vorgeschlagenen Standard anwendet, müssten keine Vergleichsinformationen angegeben werden.

Der Board beabsichtigt, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach der Veröffentlichung zwecks Stellungnahme zu entscheiden. Eine frühere Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

In der Pressemitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass die Vorschläge des ISSB in zwei Live-Webinaren am 28. April um 9:00h und um 17:00h britischer Sommerzeit vorgestellt werden.

Neben der Veröffentlichung seiner ersten beiden Entwürfe hat der ISSB auch eine Erklärung zu seinen Plänen veröffentlicht, auf den SASB-Standards aufzubauen und den branchenspezifischen Ansatz der Standardentwicklung des SASB in den Prozess der Standardentwicklung des ISSB einzubetten. In der Erklärung werden der branchenspezifische Ansatz bei der Entwicklung von Standards, die Aufnahme von SASB-Standards in die heute veröffentlichten Entwürfe, die Verpflichtung zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit von SASB-Standards, der Ausgangspunkt für branchenspezifische ISSB-Vorschriften und aktuelle SASB-Projekte erörtert. In der Erklärung wird auch darauf hingewiesen, dass der ISSB Ersteller und Anleger aktiv ermutigt, die SASB-Standards in dieser Übergangsphase weiterhin voll zu unterstützen und zu nutzen. Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

In einer Erklärung auf der Internetseite der IOSCO begrüßt der Monitoring Board der IFRS-Stiftung die Veröffentlichung der beiden Entwürfe und weist darauf hin, dass sich der Monitoring Board weiterhin darauf konzentriert, die Entwicklung einer umfassenden globalen Grundlinie von Nachhaltigkeitsangabestandards zu unterstützen, die in allen Rechtskreisen im Einklang mit dem jeweiligen Rechtsrahmen angewendet werden können, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Maßnahmen der beiden standardsetzenden Boards der IFRS-Stiftung koordiniert, aufeinander abgestimmt und im öffentlichen Interesse sind.

 

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.