Juli

ISSB Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2022)

29.07.2022

Die IFRS Stiftung hat den ersten Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ersten ISSB-Sitzung besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast diskutiert:

  • ISSB Hintergrundinformationen. 
  • Reaktionen und Höhepunkte der Diskussion auf der ersten ISSB-Sitzung.
  • Eindrücke der ersten Rückmeldungen zu den ISSB-Standardentwürfen.
  • Künftige Erwartungen und Festlegung des Arbeitsprogramms.
  • Bedeutung von branchenbasierter Standardsetzung und der SASB-Standards.

Der Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Website der IFRS Foundation abgerufen werden.

Bitte klicken Sie hier um die detaillierten Notizen der Deloitte-Beobachter zur ISSB-Sitzung einzusehen.

IASB schließt seine Agendakonsultation mit einem Bericht über die Rückmeldungen ab

29.07.2022

Am 30. März 2021 hat der International Accounting Standards Board (IASB) seine zweite öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollten.

 

Hintergrund

In der Bitte um Rückmeldungen, die im März 2021 veröffentlicht wurde, fragte der Board allgemein nach der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, nach den Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, und nach Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Der Board erhielt 124 Stellungnahmen und 37 Antworten auf seine Online-Umfrage.

 

Allgemeine Botschaften

Zu den drei großen Bereichen, zu denen konsultiert wurde, wurden die folgenden allgemeinen Anmerkungen gemacht:

  • Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des BoardsDie Stellungnehmenden unterstützten im Allgemeinen die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. Sie vertraten auch die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB in etwa richtig ist, allerdings wurde von einigen Seiten eine Verstärkung der Bemühungen um die digitale Berichterstattung sowie um die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards gefordert. Der IASB wird daher eine leichte Verstärkung in diesen beiden Bereichen vorsehen.
  • Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Fast alle Stellungnehmenden waren mit den vom Board vorgeschlagenen Kriterien einverstanden. Viele stellten fest, dass die Kriterien ausgewogen und angemessen sind. Einige schlugen vor, dass der IASB die Kriterien in eine Rangfolge bringt oder sie in wesentliche und sekundäre Kriterien unterteilt.
  • Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Die meisten Stellungnehmenden stuften potenzielle Projekte zu klimabezogenen Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Ebenfalls weit oben auf der Liste standen die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen. Am Ende der Liste standen potenzielle Projekte zu Fremdkapitalkosten, Warentransaktionen, Leistungen an Arbeitnehmer, Aufwendungen — Vorräte und Umsatzkosten, Fremdwährungen, staatliche Zuschüsse, Negativzinsen und Einzelabschlüsse, Inflation und Zwischenabschlüsse.

Der IASB war auch sehr erfreut über die im Rahmen der Umfrage eingegangenen Antworten, da sie auch Antworten von Interessengruppen enthielten, die normalerweise nicht auf Konsultationen antworten. Die Möglichkeit, über eine Umfrage zu antworten, wird auch für künftige Konsultationen in Betracht gezogen werden, da sie eine breitere Grundgesamtheit zur Teilnahme ermutigt hat.

 

Entscheidungen des IASB

Die Stellungnahmefrist zur Bitte um Rückmeldungen endete im September 2021. Der IASB hat von November 2021 bis April 2022 die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und Folgendes beschlossen:

  • Aufnahme eines Projekts zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung von klimabedingten Risiken in das Arbeitsprogramm;
  • Erweiterung der Forschungspipeline um Projekte zu folgenden Themen:
    1. immaterielle Vermögenswerte; und
    2. Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Fragen;
  • Erstellung einer Reserveliste von Projekten, die nur dann in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden können, wenn zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, darunter Projekte zu folgenden Themen:
    1. operative Segmente; und
    2. Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen; und
  • keine Aufnahme von Projekten in das Arbeitsprogramm zu folgenden Themen:
    1. Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen; oder
    2. Angaben zur Unternehmensfortführung.

 

Sonstige Rückmeldungen

Die Stellungnehmenden äußerten sich auch zu folgenden Themen:

  • Zusammenarbeit mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB). Der IASB und der ISSB wollen zusammenarbeiten, um eine komplementäre Standardsetzung und Berichterstattung zu unterstützen. Der IASB ist der Ansicht, dass Koordinierung und Ressourcen erforderlich sein werden, um die Zusammenarbeit mit dem ISSB neben den bestehenden Aktivitäten des IASB zu unterstützen. Dies würde sich auf neue Rechnungslegungsstandards und größere Änderungen an den Rechnungslegungsstandards, die digitale Finanzberichterstattung, die Verständlichkeit und Zugänglichkeit von Rechnungslegungsstandards und die Einbindung von Interessengruppen beziehen und sich darin widerspiegeln.
  • Ausbau der Partnerschaften mit nationalen Standardsetzern. Die Partnerschaft des IASB mit den nationalen Standardsetzern unterstützt bereits alle Hauptaktivitäten des IASB. Der IASB kam jedoch zu dem Schluss, dass die Ressourcen der nationalen Standardsetzer es dem IASB nicht ermöglichen würden, die Anzahl der Projekte zu erhöhen, die es in sein Arbeitsprogramm für 2022 bis 2026 aufnehmen könnte. Längerfristig könnte die Unterstützung der nationalen Standardsetzer, insbesondere während der Forschungsphase eines Projekts, jedoch eine schnellere Fertigstellung von Projekten ermöglichen und damit Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Projekte in das Arbeitsprogramm des IASB im Rahmen künftiger Agendakonsultationen schaffen.
  • Priorität der bei den Überprüfungen nach der Einführung festgestellten Sachverhalte. Um die Erwartungen der Interessengruppen zu erfüllen, wäre es nach Ansicht der Stellungnehmenden hilfreich, wenn der IASB die Ziele einer Überprüfung nach der Einführung klar darlegen und besser erklären würde, was das Ergebnis einer Überprüfung nach der Einführung sein kann. Der IASB hat mit dem Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) der Treuhänder erörtert, wie das Ziel, der Prozess und die möglichen Ergebnisse einer Überprüfung nach der Einführung klarer kommuniziert werden können.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

 

DRSC-Stellungnahmen zu den beiden Entwürfen des ISSB

29.07.2022

Das DRSC hat gegenüber dem ISSB zu dessen Entwürfen ED/2022/S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und ED/2022/S2 'Klimabezogene Angaben' Stellung genommen.

Darin bekräftigt das DRSC seine Unterstützung für globale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Anschlussfähigkeit an nationale und regionale gesetzliche Vorgaben wie die künftigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), hebt das DRSC als Herausforderung hervor, und fordert zu einer konstruktiven Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen auf.

In den Stellungnahmen wird die Orientierung an Struktur und Inhalten der Empfehlungen der Task-force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) befürwortet. Anpassungsbedarf sieht das DRSC im Hinblick auf die Präzisierung von grundlegenden Begriffen (wie z.B. des Ausdrucks „Nachhaltigkeit“) und die Aufnahme von weiteren Anwendungsleitlinien (wie z.B. in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation berichtspflichtiger Nachhaltigkeitsaspekte). Neben der Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Risken und Chancen sei der Rolle der Auswirkungen mehr Bedeutung beizumessen.

Das DRSC befürwortet die in den Entwürfen ED/2022/S1 und ED/2022/S2 enthaltenen Ansätze zur integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und regt eine enge Zusammenarbeit des ISSB mit dem International Accounting Standards Board (IASB) an. Einen wesentlichen Ansatzpunkt stelle hier die Konsistenz der Standardentwürfe zu den Vorgaben im Leitliniendokument zur Lageberichterstattung dar.

Die Einführung sektorspezifischer Standards wird dem Grunde nach begrüßt. Der vom ISSB verfolgte Ansatz in Bezug auf die Übernahme der vom Sustainable Accounting Standards Board (SASB) entwickelten Standards sei jedoch kritisch, da die Vereinbarkeit regelbasierter und prinzipienorientierter Berichtsvorgaben unklar ist.

Zugang zu den beiden englischsprachigen Stellungnahmen haben Sie auf der Internetseite des DRSC:

IOSCO identifiziert die wichtigsten Punkte für die Evaluierung der ISBB-Standards

28.07.2022

Auf ihrer jüngsten Boardsitzung begrüßte die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) das starke Engagement der Interessengruppen bei den Vorschlägen für eine umfassende globale Grundlinie von Nachhaltigkeitsangaben für Kapitalmärkte. Die Boardmitglieder einigten sich auf die Kriterien, die IOSCO zur Bewertung der ISSB-Standards heranziehen wird, und legten die wichtigsten Punkte fest, auf die sich IOSCO bei der Evaluierung konzentrieren sollte.

Der IOSCO-Board erörterte insbesondere drei wichtige praktische Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Umsetzung, die zu berücksichtigen sind:

  • Sicherstellung, dass die vorgeschlagenen Standards wirklich als wirksame globale Grundlinie im Rahmen einer freiwilligen oder verpflichtenden Regelung dienen können, einschließlich der Frage, wie die Vorschriften skaliert und schrittweise eingeführt werden können, um Emittenten mit unterschiedlichem Entwicklungsstand in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden;
  • wie der ISSB die Umsetzung am besten unterstützen kann, indem er Definitionen klärt und bei Bedarf zusätzliche Leitlinien und Beispiele bereitstellt;
  • wie und wann die vorgeschlagenen branchenbezogenen Angaben aufgenommen werden sollen, wobei einerseits anerkannt wird, dass branchenspezifische Angaben von den Anlegern sehr geschätzt werden, andererseits aber auch, dass einige Angaben für einige Emittenten anfangs eine Herausforderung darstellen könnten.

In der Erklärung auf der Internetseite von IOSCO wird darauf hingewiesen, dass der Konsultationsprozess für eine mögliche Empfehlung beginnen wird, sobald der ISSB seine endgültigen Standards veröffentlicht hat. Ferner heißt es, dass IOSCO begonnen hat, mit den internationalen Standardsetzern im Prüfungsbereich zusammenzuarbeiten, um einen gemeinsamen globalen Ansatzes für eine unabhängige und qualitativ hochwertige Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben von Emittenten zu fördern.

Zur vollständigen Erklärung in englischer Sprache auf der Internetseite von IOSCO gelangen sie hier.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2022

27.07.2022

Der IASB hat vom 18. bis 21. Juli 2022 in seinen Räumen in London getagt und elf Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB hat Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Investitionstätigkeit beziehen; Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Finanzierungstätigkeit beziehen; die Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang; und außergewöhnliche Posten erörtert. Der Board unterstützte  alle Empfehlungen des Stabs. Der IASB erörterte die Definition ungewöhnlicher Posten, aber es bleibt unklar, in welche Richtung der IASB gehen wird. 

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen diskutiert. Er gab auch die Freigabe für die letzten Schritte des Konsultationsprozesses zur Finalisierung der Änderung an IAS 1 für langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Entwurf/2021/9). Der IASB entschied, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Keines der IASB-Mitglieder erhob Einwände gegen die Finalisierung von drei Agendaentscheidungen: Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen (IAS 37); Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32); und Übertragung von Versicherungsschutz (IFRS 17). Beachten Sie bitte, dass die Agendaentscheidung in Bezug auf die Übertragung von Barmitteln dem IASB auf dieser Sitzung nicht vorgelegt wurde.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Im September 2021 veröffentlichte der IASB die Bitte um Informationsübermittlung Überprüfung nach der Einführung — IFRS 9 'Finanzinstrumente' — Klassifizierung und Bewertung. Der IASB hat auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bilanzierung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten diskutiert. Der Stab legte auch vorläufige Sichtweisen in Bezug auf die wichtigsten identifizierten Anwendungsprobleme dar. Der IASB entschied, ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um eine mögliche Klärung der Vorschriften für die Bewertung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und die Anwendung der Effektivzinsmethode zu untersuchen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

Der IASB beschloss im November 2021, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen. Der voraussichtliche Zeitplan sieht vor, dass die IASB-Mitglieder und der Stab zwischen September 2022 und Februar 2023 Einbindungsveranstaltungen mit Erstellern, Prüfern, Adressaten von Abschlüssen, Regulierungsbehörden und Standardsetzern durchführen werden. Darüber hinaus wird der Stab akademische Forschungsarbeiten und andere für diese Überprüfung nach der Einführung relevante Materialien prüfen. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 vorgesehen, wobei die Stellungnahmefrist 120 Tage betragen soll.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

Der Zweck der Sitzung war die Analyse der möglichen Handlungsoptionen, die dem IASB zur Verfügung stehen, um auf die Rückmeldungen des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS — Ein Pilotansatz zu reagieren. Der Stab bat um Rückmeldungen darüber, welche Aspekte des Projekts der IASB weiterverfolgen sollte und welche nicht. Es schien wenig bis gar keine Unterstützung für den Abschluss des Projekts zu geben, sondern eher für einen "Mittelweg" bei der Ausarbeitung von Angabenvorschriften mit dem Ziel, ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, damit diese nach eigenem Ermessen nützliche Informationen für die Adressaten der Abschlüsse ermitteln und offenlegen können. Es gab auch Vorbehalte in Bezug auf IAS 19 und IFRS 13, die erwogen werden müssten.

Vertragliche Cashflow-Merkmale

Im Mai 2022 beschloss der IASB, ein Standardsetzungsprojekt zur Klärung bestimmter Aspekte der Vorschriften von IFRS 9 für die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag) zu starten. Der IASB kam im Juni überein, dass für ESG-bezogene Merkmale keine spezifischen Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag entwickelt werden sollten, sondern eine Klarstellung als Anwendungsleitlinien für das Konzept einer grundlegenden Kreditvereinbarung erfolgen sollte, ob und wie die Art eines bedingten Ereignisses (d. h. der Auslöser für eine Änderung des Zeitpunkts oder der Höhe der vertraglichen Zahlungsströme) relevant ist, um zu bestimmen, ob es sich bei den Zahlungsströmen um ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, und Beispiele in den Textziffern B4.1.13 und B4.1.14 von IFRS 9 für die Anwendung der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag auf bestimmte Sachverhalte (einschließlich der Aufnahme zusätzlicher Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen) aufzunehmen. Der Stab hat auf dieser Sitzung seine vorläufige Analyse der ersten beiden Konzepte darlegt. Die IASB-Mitglieder äußerten sich sehr positiv über die vorläufige Analyse und unterstützten die Richtung des Projekts.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der IASB setzte in dieser Sitzung seine Erörterung der Rückmeldungen fort, die als Reaktion auf das Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital eingegangen sind. Textziffer 23 von IAS 32 schreibt vor, dass ein Vertrag, der ein Unternehmen zum Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte verpflichtet, als finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen ist. Die finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert des Rückzahlungsbetrags angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert. Bei der Anwendung der Vorschriften in IAS 32 Textziffer 23 gibt es in der Praxis Anzeichen für eine unterschiedliche Bilanzierung. Der Stab erläuterte in dieser Sitzung die aktuellen Vorschriften in IAS 32, eine kurze Historie der Vorschriften für Verträge, die eine Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente enthalten, eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen des IASB und des IFRS Interpretations Committee sowie Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier 2018. Die IASB-Mitglieder unterstützten im Allgemeinen die Ausrichtung des Projekts. Der Stab wird weiter an konkreten Vorschlägen arbeiten.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Board entschied, dass die Anwendungsleitlinien des endgültigen Standards nicht die Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung spezifizieren sollten, sondern sich vielmehr darauf konzentrieren sollten, den Unternehmen zu helfen, Unterschiede im Zeitablauf zu erkennen. Die Anwendungsleitlinien werden sich auf die häufigsten Unterschiede im Zeitablauf konzentrieren, die sich aus verschiedenen Arten von regulatorischen Regelungen ergeben können. Der IASB bat den Stab, weitere Überlegungen über die Formulierung dieses Abschnitts anzustellen und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Der IASB hat außerdem entschieden, dass, wenn ein Unternehmen ein einklagbares gegenwärtiges Recht auf regulatorische Renditen für einen noch nicht nutzungsbereiten Vermögenswert hat, diese Renditen Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen sind, die während des Zeitraums geliefert werden, in dem das Unternehmen das Kapital für die Herstellung des Vermögenswerts bereitstellt.

Dynamisches Risikomanagement

Der IASB hat auf dieser Sitzung seine Beratungen über das Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging fortgesetzt. Der Stab legte die Bereiche und Themen dar, die weiter geprüft werden müssen, um die Entwicklung des Modells für dynamisches Risikomanagement zu vervollständigen, und schlug eine Reihenfolge für die künftigen Diskussionen in der nächsten Phase des Projekts vor. Die IASB-Mitglieder befürworteten im Allgemeinen die eingeschlagene Richtung.

Lageberichterstattung

Im April 2022 schloss der IASB die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung ab. Als nächster Meilenstein des Projekts muss der IASB die weitere Ausrichtung des Projekts festlegen. Bei der Festlegung des Projektfortschritts wird der IASB die sich entwickelnde Berichterstattungslandschaft sowie die Forderungen der Interessengruppen nach einer Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem ISSB bei der Ausarbeitung der endgültigen Vorschriften berücksichtigen müssen. Der IASB wird auch die möglichen Auswirkungen der Verpflichtung in Betracht ziehen müssen, Möglichkeiten zu erwägen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und den im Projekt zur Lageberichterstattung entwickelten Vorschlägen zu behandeln. Der Stab plant, zur Erleichterung der Erörterung möglicher Fortschritte im Projekt zur Lageberichterstattung im Licht der Erörterung der Rückmeldungen zu Entwurf/2021/6 und der Entwicklung der Berichterstattungslandschaft Alternativen zu entwickeln und sie dem IASB in einer künftigen Sitzung vorzustellen. Die IASB-Mitglieder räumten ein, dass sich die Landschaft seit der Veröffentlichung des Entwurfs erheblich verändert hat, und wiesen darauf hin, dass die eingegangenen Rückmeldungen, obwohl sie nur acht Monate alt sind, erheblich veraltet sein könnten. Die IASB-Mitglieder waren sich einig, dass dies ein Bereich ist, in dem der IASB und der ISSB zusammenarbeiten müssen, und dass der IASB eine Reihe von Entscheidungen treffen muss, einschließlich der Frage, ob Teile der Vorschläge, die sich nur auf Abschlüsse beziehen, finalisiert werden sollen und welchen Status das Leitliniendokument haben wird. 

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im Rahmen der Arbeit des IASB hat der Stab weitere Untersuchungen zu Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem IASB zusätzliche Untersuchungen und Analysen als Reaktion auf die Anmerkungen der IASB-Mitglieder in der Sitzung im April 2022 zur Verfügung zu stellen. Der IASB wurde in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten. Die meisten IASB-Mitglieder waren der Ansicht, dass genügend Untersuchungen durchgeführt wurden, um einen vorläufigen Vorschlag auf die Septembersitzung zu bringen, über den die IASB-Mitglieder entscheiden können, wobei sie anmerkten, dass es wahrscheinlich keine zusätzlichen Informationen gibt, die zu einer Änderung ihrer allgemeinen Ansichten führen würden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten freiwerdende Stellen im IFRS-Beirat besetzen

27.07.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um Ende 2022 frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu besetzen. Darüber hinaus haben die Treuhänder einer vorübergehenden Erweiterung des Beirats zugestimmt, um der kürzlich erfolgten Gründung des ISSB Rechnung zu tragen, die zu einer Erweiterung des Aufgabenbereichs des Beirats geführt hat.

Zusätzlich zu den vier neuen Ernennungen stehen 15 Mitglieder des IFRS-Beirats zur Wiederernennung an. Da Wiederbestellungen nicht garantiert sind und das Aufgabengebiet des Beirats nach der Gründung des ISSB erweitert wurde, werden die Mitglieder, deren Vertreter für eine zweite Amtszeit in Frage kommen, in einem Pool mit den neu eingegangenen Bewerbungen und/oder Nominierungen in Betracht gezogen. 

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Juli 2022)

25.07.2022

Im Nachgang der IASB-Sitzung und der ISSB-Sitzung im Juli 2022 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Es gibt wenig Änderungen, aber zwei neue Projekte wurden in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 27. Juni 2022.

Standardsetzung

  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im vierten Quartal 2022 entschieden werden (zuvor: drittes Quartal 2022)

Standardpflege

  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — endgültige Änderungen werden jetzt im September 2022 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2022)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — nach Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf soll jetzt als nächster Schritt über die weitere Projektausrichtung entschieden werden (kein Zeitpunkt angegeben)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im September 2022 erwartet (zuvor. Juli2022)
  • Überprüfung nach der Einführung von 9 (Wertminderung) — das Projekt wurde bei der Julisitzung des IASB erstmalig erörtert; eine Bitte um Informationsübermittlung soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlich werden

Sonstige Projekte

  • ISSB-Konsultation zu Prioritäten bei der Agendabestimmung — das Projekt wurde bei der Julisitzung des ISSB erstmalig erörtert; eine Bitte um Informationsübermittlung soll im vierten Quartal 2022 veröffentlich werden
  • Agendakonsultation des IASB — keine Änderung, der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung der Projektzusammenfassung wird immer noch mit "Juli 2022" angegeben, also diese Woche

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 27. Juni 2022 und 25. Juli 2022 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Zusammenfassung der Treuhändersitzung vom Juni 2022

21.07.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben vom 28. bis 30. Juni 2022 in Montreal getagt. Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung, zu der auch eine Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) gehörte, zur Verfügung.

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

Die Zusammenfassung enthält Berichte zu folgenden Themen:

  • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder und des Exekutivdirektors — Die Treuhänder erhielten Berichte zu jüngsten Treffen mit wichtigen Interessengruppen und zu den Fortschritten bei der Einrichtung des ISSB.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB wies insbesondere auf die Agendakonsultation des IASB hin und wie der IASB zu seiner Entscheidung gelangt ist, Projekte zu immateriellen Vermögenswerten, der Kapitalflussrechnung und klimabezogenen Risiken in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Er erörterte auch das Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und die jüngste Entscheidung des FASB, das entsprechende Projekt von seiner Agenda zu nehmen. 
  • Bewältigung der Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Konvergenz mit US GAAP — Der Vorsitzende des IASB führte in eine Diskussion über die Konvergenz mit den US-GAAP ein.
  • Bericht des Vorsitzenden des IFRS Advisory Council — Der Vorsitzende des Beirats informierte die Treuhänder darüber, wie der Beirat weiterhin die IFRS-Stiftung weiterhin unterstützen wird, wobei sein Aufgabenbereich nun auch die Beratung des ISSB umfasst, und über die Schritte, die unternommen werden, um die Zusammensetzung des Beiratsmitglieder im Hinblick auf die Einrichtung des ISSB anzupassen.
  • Bericht des Vorsitzenden des ISSB — Der Vorsitzende des ISSB informierte die Treuhänder über den aktuellen Stand der Aktivitäten des ISSB, u. a. über die Fortschritte bei der Einrichtung des 14-köpfigen Boards, über die allgemeine Einbindungsveranstaltungen, die 230 Veranstaltungen mit 18.000 Teilnehmern umfassten, und über die Kernaussagen bei den Einbindungsveranstaltungen zu den ersten Entwürfen des ISSB.
  • Nachhaltigkeitsstrategie und -ansatz der IFRS-Stiftung — Der Exekutivdirektor informierte die Treuhänder über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der IFRS-Stiftung, einschließlich der entsprechenden Politik, der der Steuerungssysteme und der Berichterstattung.
  • Organisatorische Kultur — Ein Mitglied des Personalausschusses leitete eine Diskussion über die Organisationskultur.
  • Berichte aus den Sitzungen der Ausschüsse der Treuhänder — Die Treuhänder erhielten einen aktuellen Bericht von den Sitzungen am 28. und 29. Juni, bei denen der Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschuss, der Ausschuss für Geschäftsprozesse und Technologie, der Personalausschuss, der Nominierungsausschuss und der Ausschuss für die Überwachung des Konsultationsprozesses getagt haben.

Die Treuhänder hielten auch eine Veranstaltung für externe Interessenvertreter ab und trafen sich mit dem Monitoring Board.

DPOC-Sitzung

Der DPOC erörterte am 28. Juni die folgenden Themen:

  • IASB-Themen — Der DPOC prüfte einen Bericht über die Aktivitäten des IASB und des IFRS Interpretations Committee im Zeitraum März bis Mai 2022 und wurde über die in diesem Zeitraum veröffentlichten Konsultationsprozesse und andere wichtige Entscheidungen informiert. Der Bericht enthielt keine Punkte, bei denen der DPOC bestätigen musste, dass der Konsultationsprozess eingehalten worden ist. Außerdem erörterte der DPOC Überprüfungen nach der Einführung und die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, was diese sind und bezwecken sollen.
  • ISSB-Themen — Der DPOC wurde über die Aktivitäten des ISSB seit seiner Sitzung am 21. März 2022 informiert, als er die Entscheidung des ISSB-Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden zur Veröffentlichung der beiden ersten Entwürfe des ISSB erörtert hatte. Der DPOC wurde auch über die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung informiert, die bei der Entwicklung der zukünftige Entwicklung der IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben helfen soll. Ferner wurde der DPOC über die Fortschritte bei der Einrichtung der formellen Beratungsgremien des
    des ISSB informiert.

Den vollständigen Bericht von beiden Sitzungen in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung einsehen.

Notizen von der ISSB-Sitzung diese Woche

21.07.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat gestern und heute seine erste Sitzung in Frankfurt abgehalten. Beobachter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland haben die Sitzung für Sie beobachtet und Fragen und Erörterungen für Sie zusammengefasst.

 

Konsultation zu Prioritäten bei der Agendabestimmung

Ein­füh­rung 

Der ISSB-Vor­sit­zen­de Em­ma­nu­el Faber führte in die Sitzung ein und hielt ins­be­son­de­re Fol­gen­des fest:

  • Be­kannt­ga­be des voll­stän­di­gen Boards soll in den kom­men­den Wochen er­fol­gen
  • Kon­sul­ta­ti­on zu den Ent­wür­fen läuft noch bis kom­men­de Woche (29. Juli 2022), er schloss einen noch­ma­li­gen Aufruf zur Teil­nah­me an
  • Par­al­lel zur Aus­wer­tung der Kon­sul­ta­ti­on wird an den wei­ter­füh­ren­den Stan­dards ge­ar­bei­tet (Kli­ma­stan­dard stellt le­dig­lich einen Anfang dar)
  • Sitzung dient der Vor­stel­lung und Dis­kus­si­on der Papiere AP1 und AP1A

Über­blick über das Projekt

Das Agenda­pa­pier AP1 be­traf die öf­fent­li­che Kon­sul­ta­ti­on und ist wie folgt struk­tu­riert:

  • Über­blick über das Projekt
  • Über­blick über den Ansatz
  • Bereits ab­ge­schlos­se­ne Schrit­te
  • Künf­ti­ger Ansatz

Be­han­delt werden unter anderem die Kon­nek­ti­vi­tät und Zu­sam­men­ar­beit mit dem IASB sowie die In­ter­ope­ra­bi­li­tät mit anderen nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Stan­dards. Zen­tra­le Be­deu­tung hat vor allem der künf­ti­ge Ansatz, dar­un­ter die Fest­le­gung des Umfangs der Vor­schlä­ge sowie die Be­wer­tung der Vor­schlä­ge anhand von Kri­te­ri­en.

Fol­gen­de Fragen für den ISSB sind im Papier ent­hal­ten:

  • Hat der ISSB Fragen oder An­mer­kun­gen zum Inhalt dieses Papiers?
  • Hat der ISSB Fragen oder An­mer­kun­gen zu den Über­le­gun­gen zum stra­te­gi­schen Gleich­ge­wicht des ISSB in den Ziffern 8-16?
  • Gibt es zu­sätz­li­che Punkte, die in diesem Papier nicht ent­hal­ten sind und die im Zu­sam­men­hang mit dem stra­te­gi­schen Gleich­ge­wicht des ISSB be­rück­sich­tigt werden sollten?
  • Sind die vor­ge­schla­ge­nen Kri­te­ri­en für die Be­wer­tung der Prio­ri­tät von Pro­jek­ten an­ge­mes­sen (siehe Ziffer 18)? (Warum oder warum nicht?)
  • Sollte der ISSB weitere Kri­te­ri­en be­rück­sich­ti­gen? (Wenn ja, welche zu­sätz­li­chen Kri­te­ri­en sollten be­rück­sich­tigt werden und warum?)

Es wurde an­ge­merkt, dass ein Zwei­jah­res­zeit­raum zu wenig sein könnte, da frag­lich sei, ob alle auf­kom­men­den Punkte um­ge­setzt werden können. Dies sei al­ler­dings eine grund­sätz­li­che Her­aus­for­de­rung in der Stan­dard­set­zung. Hier würde sich eine Frage an die In­ter­es­sen­grup­pen ergeben: Wieviel Zeit sollte für die Im­ple­men­tie­rung der An­for­de­run­gen ein­ge­plant werden?

Es bestand Ei­nig­keit, dass Klima ein zen­tra­les Thema dar­stellt. Offen sei al­ler­dings, welches das nächste „große“ Thema wird. Auch wurde an­ge­merkt, dass die Kri­te­ri­en auf den Kri­te­ri­en des IASB ba­sie­ren und grund­sätz­lich gut gewählt seien, al­ler­dings bleibe der Aspekt der je­wei­li­gen Ju­ris­dik­ti­on etwas außen vor. Gefragt wurde auch nach der In­ter­ak­ti­on des po­ten­zi­el­len Pro­jekts mit anderen Pro­jek­ten auf dem Ar­beits­plan des ISSB. So würden klima- und na­tur­be­zo­ge­ne Themen (Mee­res­res­sour­cen, Bio­di­ver­si­tät etc) nur zu­sam­men funk­tio­nie­ren. Auch zeige sich oft, dass soziale Themen in den Vor­der­grund rücken, sodass diese eben­falls mit dem Klima zu­sam­men­hän­gen.

Weitere An­mer­kun­gen waren die fol­gen­den:

  • Der Entwurf hat einen guten Stand, ist sehr um­fas­send.
  • Der Stab schlägt vor, ein zu­sätz­li­ches Kri­te­ri­um in Be­tracht ziehen, dass sich auf die Re­le­vanz für die in den in­ter­na­tio­na­len Rechts­ord­nun­gen gel­ten­den Mel­de­pflich­ten fo­kus­siert.
  • Themen wie Da­ten­schutz gehen über das Thema Nach­hal­tig­keit hinaus und müssen daher be­trach­tet werden.
  • Offen ist die Frage nach der Mess­bar­keit einiger Kri­te­ri­en.

Die Ka­pa­zi­tät des ISSB ist be­schränkt - gibt es Über­le­gun­gen, Themen aus­zu­la­gern?

Punkte, die bei der Ent­wick­lung einer Bitte um In­for­ma­ti­ons­über­mitt­lung in Er­wä­gung gezogen werden sollten

Agenda­pa­pier 1A enthält eine vor­läu­fi­ge Liste von all­ge­mein de­fi­nier­ten Punkten, die zu be­rück­sich­ti­gen sind, wenn der ISSB einen Bitte um In­for­ma­ti­ons­über­mitt­lung vor­be­rei­tet, um von den In­ter­es­sen­grup­pen Rück­mel­dung zu den Prio­ri­tä­ten seiner zu­kunfts­ori­en­tier­ten Agenda ein­zu­ho­len. Die vor­läu­fi­ge Liste enthält Themen, die im Großen und Ganzen de­fi­niert sind, die aber noch eine weitere Ver­fei­ne­rung und einer De­fi­ni­ti­on des Umfangs be­dür­fen, um spe­zi­fi­sche Pro­jekt­vor­schlä­ge zu de­fi­nie­ren. Die vor­läu­fi­ge Liste enthält auch Be­schrei­bun­gen po­ten­zi­el­ler Pro­jek­te, die in Ab­stim­mung mit dem IASB durch­ge­führt werden sollen und die Mög­lich­kei­ten für eine Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen dem ISSB und IASB auf­zei­gen, mit dem Ziel, eine Ver­bin­dung zwi­schen nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­nen Be­rich­ten und den Jah­res­ab­schlüs­sen zu er­mög­li­chen.

Agenda­pa­pier 1A ist wie folgt struk­tu­riert:

  • Weit ge­fass­te Themen (Ziffern 10-44)
  • Bran­chen­be­zo­ge­ne An­for­de­run­gen und SASB-Pro­jekt­port­fo­lio (Ziffern 45-85)
  • Mög­li­che Pro­jek­te, die in Ab­stim­mung mit dem IASB durch­ge­führt werden sollen (Ziffern 86-95)

Fol­gen­de Fragen für den ISSB sind im Papier ent­hal­ten:

  • Was sind die ersten Be­ob­ach­tun­gen der Board­mit­glie­der zu den er­mit­tel­ten Punkten und welche Über­le­gun­gen sollten bei der Vor­be­rei­tung künf­ti­ger Ent­schei­dun­gen be­rück­sich­tigt werden?
  • Sollten weitere Punkte be­rück­sich­tigt werden, die nicht in diesem Papier be­schrie­ben sind? (Wenn ja, um welche Punkte handelt es sich und warum sind sie wichtig?)

Es wurde auch an­ge­merkt, dass Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce als weit­ge­fass­tes Thema sollte zu­sätz­lich be­rück­sich­tigt werden sollte.

Die Board­mit­glie­der machten fol­gen­de An­mer­kun­gen:

  • Kon­zep­tio­nel­le Rah­men­wer­ke sind für die Ent­wick­lung qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Stan­dards un­er­läss­lich und er­leich­tern das Markt­ver­ständ­nis und Ver­trau­en in diese Stan­dards.
  • Themen wie z. B. Lie­fer­ket­te sind teil­wei­se auf ver­schie­de­ne Me­tri­ken ver­teilt und sollten zu­sam­men­ge­führt werden.
  • Das Thema Un­ter­neh­mens­wert sollte ver­ein­facht und ver­stärkt werden.
  • ES sollte ein stär­ke­rer Fokus auf die Be­trach­tungs­wei­se von bran­chen­ba­sier­ten Stan­dards gelegt werden. Hier ergibt sich eine Mög­lich­keit zur Ver­ein­fa­chung ge­gen­über einer voll­stän­di­gen An­wen­dung. Dabei seien aber tie­fer­ge­hen­de Ar­bei­ten seitens ISSB not­wen­dig.
  • Die Her­aus­for­de­run­gen der bran­chen­ba­sier­ten Stan­dards sollten deut­li­cher her­aus­ge­ar­bei­tet werden.
  • Stan­dards sowie die Be­richt­er­stat­tung selbst sollen ver­netzt werden und bieten so die Chance für die Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen IASB und ISSB.

 

Klimabezogene Angaben und Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Über­blick über die Ent­wür­fe und bis zum 7. Juli 2022 er­hal­te­ne Rück­mel­dun­gen

Quellen der Rück­mel­dun­gen

Während eine ab­schlie­ßen­de Zu­sam­men­fas­sung der Rück­mel­dun­gen für die Sitzung im Sep­tem­ber 2022 geplant ist, gab es bei dieser Sitzung bereits eine Vor­stel­lung der Ent­ste­hungs- und Ent­wick­lungs­pha­se der Ent­wür­fe und der ersten Rück­mel­dun­gen. Die Ziel­set­zung hinter den durch­ge­führ­ten Ein­bin­dungs­ver­an­stal­tun­gen um­fass­te die Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen, die Er­hö­hung der Re­s­pon­sivi­tät der In­ter­es­sen­grup­pen den Erhalt von fach­li­chen Rück­mel­dun­gen. Ge­sprä­che wurden u.a. mit fol­gen­den In­ter­es­sen­grup­pen geführt:

  • Stan­dard­set­zer für Wirt­schafts­prü­fung und prü­fungs­na­he Dienst­leis­tun­gen
  • Stan­dard­set­zer für Kli­ma­be­richt­er­stat­tung (über Me­tho­den und Prak­ti­ken für die Be­richt­er­stat­tung über Treib­haus­gas­emis­sio­nen)

Die Rück­mel­dun­gen, die die Grund­la­ge der Dis­kus­sio­nen im Juli 2022 bilden, um­fas­sen le­dig­lich die Ein­bin­dungs­ver­an­stal­tun­gen und die fach­li­chen Aus­tau­sche, nicht aber die Stel­lung­nah­men und On­line-Be­fra­gun­gen.

All­ge­mei­ne Vor­schrif­ten

Der Stab stellte die Iden­ti­fi­zie­rung ver­schie­de­ner Be­rei­che mit und ohne Not­wen­dig­keit wei­te­rer Über­le­gun­gen auf Grund­la­ge der vor­läu­fi­gen Rück­mel­dun­gen vor. Dis­ku­tiert wurde vor allem die Not­wen­dig­keit der Klar­stel­lung von für alle Un­ter­neh­men ver­pflich­tend of­fen­zu­le­gen­den In­for­ma­tio­nen und bran­chen­be­zo­ge­nen Ver­pflich­tun­gen. In den Rück­mel­dun­gen wurden ins­be­son­de­re Klar­stel­lun­gen hin­sicht­lich der Be­rück­sich­ti­gung von Aus­wir­kun­gen auf den Un­ter­neh­mens­wert (double ma­te­ria­li­ty)  ge­for­dert – ein­zel­ne ISSB-Mit­glie­der un­ter­stüt­zen dies.

Ge­ne­rell wurde gefragt, wie die ISSB-Ent­wür­fe zu anderen Ent­wick­lun­gen, zum Bei­spiel den Vor­schlä­gen der SEC und von EFRAG, passen. Die In­ves­to­ren un­ter­stütz­ten globale Stan­dards, die zu einer ein­heit­li­chen und ver­gleich­ba­ren Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung führen. Über­grei­fend wurden auch die An­wen­dung durch KMU sowie Aufbau von Ka­pa­zi­tä­ten er­ör­tert.

Kli­ma­be­richt­er­stat­tung

Der Stab stellte die Iden­ti­fi­zie­rung ver­schie­de­ner Be­rei­che mit und ohne Not­wen­dig­keit wei­te­rer Über­le­gun­gen auf Grund­la­ge der vor­läu­fi­gen Rück­mel­dun­gen vor.

Es er­folg­te eine Dis­kus­si­on der Aus­wir­kun­gen von Carbon Offsets auf die ge­for­der­te Trans­pa­renz; ins­be­son­de­re wurde fest­ge­hal­ten, dass eine Klar­stel­lung wün­schens­wert sei, dass die Zu­läs­sig­keit je nach Ju­ris­dik­ti­on un­ter­schied­lich sein kann. Un­ter­neh­men sollten auch of­fen­le­gen, ob die konkret for­mu­lier­ten Ziele Carbon Offsets be­rück­sich­ti­gen oder nicht.

Des Wei­te­ren wurde die Not­wen­dig­keit der Be­rück­sich­ti­gung der An­for­de­run­gen und Ent­wick­lun­gen der Re­gu­la­to­rik ex­pli­zit her­vor­ge­ho­ben.

Ein wei­te­rer Dis­kus­si­ons­punkt waren die Her­aus­for­de­run­gen bei der Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen über ak­tu­el­le und er­war­te­te Aus­wir­kun­gen, u.a. beim Umgang mit Be­wer­tungs­un­si­cher­hei­ten auf­grund von An­nah­men und Schät­zun­gen. Es gibt er­heb­li­che Über­schnei­dun­gen zwi­schen den beiden Ent­wür­fen in diesem Bereich, und ein ein­heit­li­cher Ansatz ist er­for­der­lich.

Mitschnitte der heutigen Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

21.07.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat heute per Videokonferenz getagt. Von dieser Sitzung sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 8. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
  • DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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