Versicherungsverträge

Date recorded:

Die Sitzung war ausgiebig, begann eine Stunde früher als geplant und endete eine Stunde später.

Die Boards erwogen eine verbale Zusammenfassung zu Erkundigungsmaßnahmen bei den Anlegern, die über die letzten paar Monate stattgefunden hatten. Die Stabsmitarbeiter fassten sie mit den Worten zusammen, dass es zwei große Themenbereiche gebe, die sich aus den Erkundigungen ergeben hätten. Soweit sie dies verstanden hätten, wollten Anleger Folgendes sehen:

Mehr Hinweise einer Absicht der Boards, ihren Sichtweisen und Bedenken zuzuhören. Allerdings meinte der Stab auch, dass man widersprüchliche Sichtweise und Bitten von Anlegers erhalten habe; sowie

eine Bilanzierungsstandards, bei dem wirtschaftliche Volatilität und Volumeninformationen berichtet werden und sie mit Einsichten zu den Auswirkungen von Ermessensbewertungen sowie zu den Änderungen dieses Ermessens versorgt, insbesondere wenn sie von Zinssatzänderungen abhingen.

Anwendungsbereich - Dienstleistungsverträge mit fester Gebühr

Stabsmitarbeiter des FASB leiteten die Diskussion zu diesem Sachverhalte und erinnerten die Boards daran, dass man sich im vergangenen März vorläufig darauf verständigt habe, bestimmte Arten von Verträgen mit fester Gebühr aus der Definition einer Versicherung auszuklammern.

Die Stabsmitarbeiter empfahlen, Verträge mit fester Gebühr, bei denen als Kernzweck eine Dienstleistung erbracht werde, aus dem Anwendungsbereich des Standards zu Versicherungsverträgen auszuklammern, wenn sie alle der folgenden Eigenschaften aufwiesen:

In der Diskussion wurden bestimmte Vereinbarungen im Graubereich erwogen, darunter der Ersatz einer Windschutzscheibe, die Reparatur einer Straße, Gewährleistungen und Gesundheit. Die Boards wollten sicherstellen, dass sie verstünden, wo bestimmte Verträge aus dem Anwendungsbereich herausfallen.

Im Großen und Ganzen gab es breite Unterstützung von den Boards, ungeachtet einiger offener Frage zu bestimmten Verträgen wie Gewährleistungen oder gesundheitsbezogene Verträge. Die Empfehlung des Stabs wurde von den beiden Boards einstimmig genehmigt, vorbehaltlich einiger sprachlicher Überarbeitungen und der Hinzufügung von Anwendungsleitlinien oder Beispielen.

Ausweis - Gesamtergebnisrechnung

Die Stabsmitarbeiter erinnerten die Boards daran, dass auf der Junisitzung Ausweisalternativen vorgestellt worden waren, zu denen die Boards weitere Informationswünsche geäußert hatten. Die Stabsmitarbeiter umrissen die Alternativen mit veranschaulichenden Beispielen zum empfohlenen Ausweis, wobei sie hervorhoben, welche Informationen unmittelbar in der Bilanz und im Anhang vonnöten sei und wie sich die Empfehlung im Bausteinansatz (Building Blocks Approach, BBA) und dem Ansatz der Prämienallokation (Premium Allocation Approach, PAA) ausnehme. Die Stabsmitarbeiter meinten, dass sie zu dem Schluss gekommen seien, dass ein eigenständiger Ausweis der BBA- und PAA-Posten nützlich sei.

Die Stabsmitarbeiter fragten, ob die Boards zustimmten, dass der Versicherer Folgendes angeben solle:

Daneben fragten die Stabsmitarbeiter, welchen der nachfolgenden Empfehlungen die Boards zustimmten und welche Ausweiszeilen mindestens unmittelbar in der Gesamtergebnisrechnung gezeigt werden sollten.

Die Empfehlungen sahen wie folgt aus:

Empfehlung A - Gib die Marge für die Risikoübernahme entweder insgesamt oder aufgeteilt in BBA- und PAA-Verträge an, wobei die Vorschrift erhoben wird, verdientes Prämieneinkommen und Aufwendungen für die Schadenregulierung bei PAA-Verträgen sowie fällige Prämien für BBA-Verträge gesondert zu zeigen; oder

Empfehlung B - Vorschreibung lediglich der BBA-Marge für die Risikoübernahme in der Gesamtergebnisrechnung und Belassung der fälligen PAA- und BAA-Prämien als Sachverhalte, die im Anhang anzugeben wären, wobei das Methodenwahlrecht eingeräumt würde, sie unmittelbar in der Gesamtergebnisrechnung zu zeigen.

Die Stabsmitarbeiter meinten, dass Volumeninformationen bei Empfehlung A unmittelbar in der Gesamtergebnisrechnung gezeigt würden, während bei Empfehlung B die Information im Anhang angegeben werden könne und dies zu einem Ansatz führen würde, der eine ähnliche Gesamtergebnisrechnung für reine Versicherer wie für Konglomerate mit Versicherungstätigkeiten hervorbrächte. Bei Empfehlung A käme stets der allgemeine Wesentlichkeitsgrundsatz zum Tragen.

Empfehlung C (ergänzend von einem IASB-Mitglied vorgeschlagen) - Verbinde BBA und PAA in getrennten Spalten, die sich auf das zugrundeliegende Geschäftsmodell bezögen (d.h. Leben- und Nichtlebenbereich mangels einer besseren Definition zu diesem Zeitpunkt), wobei nur zwei Posten unmittelbar in der Gesamtergebnisrechnung zu zeigen wären: die Summe der verdienten und fälligen Prämien, wobei letztere um Änderungen der BBA-Schuld angepasst würde, und die Zeile mit der Marge aus der Risikoübernahme. Das IASB-Mitglied, das diesen Vorschlag unterbreitete, meinte, dass dieser Ansatz Informationen vergleichbarer mit Unternehmen außerhalb des Versicherungssektors machen würde.

Die Stabsmitarbeiter meinten, sie hätten das Gefühl, dass Empfehlung C komplex sei, dass Änderungen der Schuld auch die Auswirkung von Schäden und Nutzen beinhalteten und dass die Prämiengröße für den BBA-Teil dieses Ausweispostens eine abgeleitete Zahl statt des echten Prämienbetrags sei.

Das IASB-Mitglied, das Empfehlung C vorgeschlagen hatte, veranschaulichte anhand von Beispielen, warum er nicht der Ansicht sei, dass die Größe als abgeleiteter Betrag angesehen werden sollte und dass er ihre Relevanz für Anleger durchaus sehen könne.

Es folgte eine lebhafte, wenn auch unschlüssige Diskussion, bei der wir vor allem feststellten, dass die Boards sich lediglich darauf verständigten, dass die Empfehlungen in unterschiedlichem Licht erschienen, wenn es eine weitergehende Entbündelung der Einlagenkomponenten gebe.

Alle konzedierten, dass die Nutzer Volumeninformationen (z.B. Prämien) und die Marge aus der Risikoübernahme sehen wollten. Man stellte ferner fest, dass Versicherer verpflichtet werden könnte, lediglich die Prinzipien in IAS 1 anzuwenden, um die Notwendigkeit der Hinzufügung bestimmten Ausweisposten in der Gesamtergebnisrechnung zu adressieren. Mit diesen Erwägungen, die nicht so aussahen, als stellten sie vorläufige Entscheidungen dar, baten die Boards die Stabsmitarbeiter, diesen Sachverhalt erneut vorzulegen und dabei Beispiele zu verwenden, die Empfehlung C untersuchten und die verschiedenen Unternehmensarten veranschaulichten.

Die Boards behandelten die verbleibenden Fragen aus dem Paper des Stabs nicht.

Ausweis - Bilanz

Die Stabsmitarbeiter fragten, ob die Boards bei BBA-Verträgen zustimmten, dass Versicherer die folgenden Komponenten getrennt zeigen sollten, und zwar entweder in der Bilanz oder im Anhang (in diesem Fall müssten die Beträge zu den Bilanzwerten übergeleitet werden):

Die Boards stimmten dieser Empfehlung uneingeschränkt zu. Als Reaktion auf den Vorschlag eines FASB-Mitglieds zu erwägen, ob Erwerbskosten ebenfalls eigenständig in der Bilanz als Vermögenswert ausgewiesen werden könnten, verständigten sie sich allerdings darauf, dass der Stab dies auf einer künftigen Sitzung weiter verfolgen solle.

Die Stabsmitarbeiter fragten sodann, ob die Boards für Verträge, die unter dem PAA bewertet würden, zustimmen würden, dass die Schuld für die noch nicht abgelaufene Deckung (d.h. jene auf Grundlage der Methode der nicht verdienten Prämien) getrennt von der Schuld für eingetretene Schäden angegeben werden sollte (immer auf Grundlage der BAA).

Die Boards stimmten dieser Empfehlung einstimmig zu.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.